Wenzeslaus Karl Maximilian Maria Graf von Gleispach, genannt auch Wenzel (Graf von) Gleispach (* 22. August 1876 in Graz; † 12. März 1944 in Wien) war ein deutsch-österreichischer Rechtswissenschaftler, insbesondere Strafrechtler und Kriminologe, der dem völkischen Antisemitismus und später dem Nationalsozialismus nahestand. Er lehrte von 1915 bis 1933 als Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Wien sowie von 1934 bis zu seiner Emeritierung 1942 an der Universität Berlin.

Leben und Karriere bis 1933 Wenzeslaus von Gleispach entstammte einem steiermärkischen Adelsgeschlecht. Er war der Sohn des prominenten Juristen und zeitweiligen österreichischen Justizministers Johann Nepomuk von Gleispach und der ungarischen Magnatentochter Antonia Gräfin Batthyány von Német-Ujvár. Er selbst studierte Rechtswissenschaften und erwarb 1898 das Doktorat. Nach der Gerichtspraxis wurde er 1900 in die Strafrechtsabteilung des k. k. Justizministeriums berufen. Dort war er am Reformentwurf eines neuen österreichischen Strafrechts beteiligt. Der aus begütertem gräflichen Haus stammende junge Mann musste sich dabei teilweise seinen Lebensunterhalt durch Stundengeben verdienen, da die Familie seine Beziehung mit Marie Rosenkranz, einer Sängerin des Grazer Landestheaters, missbilligte. Das Paar heiratete 1903, im Jahr darauf bekamen die beiden eine Tochter.Kamila Staudigl-Ciechowicz: Strafrecht und Strafprozessrecht. In: Thomas Olechowski, Tamara Ehs, Kamila Staudigl-Ciechowicz: Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, 1918–1938. V & R unipress, Göttingen 2014, S. 426.

Gleispach wurde 1903 als Professor für Strafrecht, Zivilprozess und Konkursrecht an die Universität Freiburg (Schweiz) berufen. Er wechselte 1906 an die deutsche Universität Prag, wo er zunächst außerordentlicher und ab 1907 ordentlicher Professor sowie im Studienjahr 1911/12 Dekan der juridischen Fakultät war. Als Nachfolger von Heinrich Lammasch wurde er 1915 als ordentlicher Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an die Universität Wien berufen, wo er bis 1933 lehrte. Nach dem Untergang der Habsburgermonarchie wurde der Adel aufgehoben und er führte den bürgerlichen Namen „Gleispach“. Spätestens 1919 wurde er Mitglied im elitären, deutschnationalen Verein Deutscher Klub. Einen Ruf an die Universität Leipzig nahm er nicht an, nutzte diesen aber, um in Verhandlungen mit dem österreichischen Unterrichtsministerium eine Erhöhung seiner Bezüge durchzusetzen.Kamila Staudigl-Ciechowicz: Strafrecht und Strafprozessrecht. In: Thomas Olechowski, Tamara Ehs, Kamila Staudigl-Ciechowicz: Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, 1918–1938. V & R unipress, Göttingen 2014, S. 427.

Außerdem regte er die Gründung eines kriminalistischen Instituts in Wien an, das die Verbindung der Strafrechtsdogmatik mit sozial- und naturwissenschaftlicher Forschung fördern sollte. Diesem 1922 errichteten Universitätsinstitut für die gesamte Strafrechtswissenschaft und Kriminalistik stand er von der Gründung bis 1933 vor. Dabei ließ er sich von Franz von Liszts Konzept der „gesamten Strafrechtswissenschaft“ leiten, dem er jedoch fehlende Systematik bei der Erforschung der Verbrechensursachen vorwarf. Neben den großen Vorlesungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht hielt Gleispach Lehrveranstaltungen zu seinen Spezialgebieten Pönologie (Sanktionsforschung), Kriminalpolitik und Verbrechensursachenforschung. In den zwanziger Jahren versuchte er, eine vom nationalsozialistischen Geist getragene Strafrechtsreform in Deutschland zu befördern.Siehe Der deutsche Strafgesetz-Entwurf. Berichte und Abänderungsvorschläge. Österreichische Kriminalistische Vereinigung auf ihrer Tagung vom 13. bis zum 15. Oktober 1921. Verlag G. Freytag, Leipzig 1921. Er war 1925 Dekan der Juristischen Fakultät, 1929 bis 1930 Rektor der Universität Wien. Auf Vorschlag Hans Voltelinis wurde Gleispach 1925 zum korrespondierenden und 1928 zum ordentlichen Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Wien gewählt.Kamila Staudigl-Ciechowicz: Strafrecht und Strafprozessrecht. In: Thomas Olechowski, Tamara Ehs, Kamila Staudigl-Ciechowicz: Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, 1918–1938. V & R unipress, Göttingen 2014, S. 429.

Als Rektor sorgte Gleispach 1930 für ein neues Studentenrecht auf „volksrechtlicher bzw. deutsch-arischer Grundlage“, das die Studenten in vier „Nationen“ unterteilte, nämlich in „deutsche“, „nichtdeutsche (jüdische)“, „gemischte“ und „andere“. Als „nichtdeutsch“ sollte dabei auch gelten, wer nicht nachweislich christliche Eltern und Großeltern hatte. Der Akademische Senat der Universität billigte die Verordnung des Rektors, der österreichische Verfassungsgerichtshof hob sie jedoch im Juni 1931 auf. Das führte zu den „schwersten Ausschreitungen auf akademischem Boden“ in der ersten österreichischen Republik.Anna-Maria Gräfin Lösch: Der nackte Geist. Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 26). Zugleich: Dissertation, Humboldt-Universität, Berlin 1998/1999. Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4, S. 190. Außerdem setzte er sich für die Belange der Wiener Waffenstudenten ein. Bei einer Kundgebung in der Aula griff er am 3. Juni 1930 die damalige deutsche sowie österreichische Gesetzgebung, die das Schlagen von Mensuren unter Strafe stellte, scharf an und erklärte, diese sei ein „Streich gegen das Waffenstudententum, darüber hinaus aber gegen Wehrhaftigkeit und deutsches volksbewußtes Studententum überhaupt“.Harald Lönnecker: 100 Jahre Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen (EVEA) 1921–2021. In: Burschenschaftliche Blätter. 136. Jahrgang, Heft 4, 2021, S. 188–191. Gleispach selbst war Ehrenmitglied der schlagenden Universitäts-Sängerschaft Ghibellinen zu Wien.Harald Lönnecker: „Demut und Stolz, … Glaube und Kampfessinn“. Die konfessionell gebundenenen Studentenverbindungen – protestantische, katholische, jüdische. Koblenz 2011, S. 37

Zeit des Nationalsozialismus Nach Etablierung der Dollfuß-Diktatur wurde Gleispach, ein „alter und eifriger Kämpfer für den Nationalsozialismus“, im Oktober 1933 wegen seiner Unterstützung des Nationalsozialismus und offenen Widerstands gegen die Regierung ohne Disziplinarverfahren in den Ruhestand versetzt.Andreas Koenen: Der Fall Carl Schmitt. Sein Aufstieg zum „Kronjuristen des Dritten Reiches“. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1995, ISBN 3-534-12302-6, S. 640 f.Vgl. Martha Keil, Klaus Lohrmann: Studien zur Geschichte der Juden in Österreich. Wien 1994, S. 138: „In Österreich waren vor allem die Rechtslehrer Emil Forsthoff und Graf Wenzeslaus Gleispach die Vertreter einer nationalsozialistischen Rechtstheorie.“

Daraufhin setzten sich die NSDAP und die Studentenschaft beim preußischen Kultusministerium für die Berufung Gleispachs auf eine Professur im Deutschen Reich ein. Der Kultusminister Bernhard Rust befahl der Universität Berlin, Gleispach noch 1933 nach Berlin einzuladen. Dort wurden attraktive Stellen frei, da die jüdischen Professoren aus ihren Ämtern vertrieben wurden. Gleispach war bereits im Sommer 1933 von Eduard Kohlrausch für den Lehrstuhl von James Goldschmidt vorgesehen worden. Gleispach hielt daher schon im Wintersemester 1933 als Honorarprofessor Vorlesungen anstatt von James Goldschmidt, dessen Vorlesungen erst von nationalsozialistischen Studenten boykottiert wurden und dann gegen alles geltende Recht von der Universitätsleitung verboten.

Im Wintersemester 1934/35 wurde Gleispach formell auf den Lehrstuhl des vertriebenen Professors berufen und Anfang 1935 rückwirkend zum Ordinarius für Strafrecht ernannt, was er bis 1941 blieb.Anna-Maria Gräfin Lösch: Der nackte Geist. Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 26). Zugleich: Dissertation, Humboldt-Universität, Berlin 1998/1999. Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4, S. 197–200. Zudem wurde er Direktor des Kriminalistischen Instituts der Universität Berlin.Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich. Karrieren vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-10-039310-4, S. 227, Anm. 5. Kurz danach wurde Gleispach zum Dekan der Juristischen Fakultät befördert, was er bis 1937 blieb. Sofort nach Amtsantritt als Dekan sorgte der scharf antisemitisch gesinnte Gleispach durch Denunziation bei dem Kultusminister für die Vertreibung der letzten verbliebenen jüdischen Hochschullehrer Martin Wolff und Ernst Rabel.Anna-Maria Gräfin Lösch: Der nackte Geist. Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 26). Zugleich: Dissertation, Humboldt-Universität, Berlin 1998/1999. Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4, S. 257. Fürsprecher von Gleispach war unter anderen der prominente Jurist Carl Schmitt gewesen, der Gleispach als engagierten Nationalsozialisten schätzte.

Gleispach gehörte 1933 zu den Gründungsmitgliedern der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches RechtJahrbuch der Akademie für Deutsches Recht. 1. Jahrgang 1933/1934, S. 253. Hans Franks. Die österreichischen Nationalsozialisten, die im Juli 1934 einen Putschversuch gegen die Regierung Dollfuß unternahmen (bei welchem der Kanzler getötet wurde) sahen Gleispach als designierten Unterrichtsminister in einem Kabinett Rintelen vor. Der Putsch scheiterte jedoch und er blieb in Berlin. 1935 wurde er Mitglied der Kommission zur Erneuerung des deutschen Strafrechts, bei dem das deutsche Strafrecht an die Rechtsvorstellungen der Nationalsozialisten angepasst werden sollte.

Der seit 1933 von Nationalsozialisten dominierte Senat der Freien Stadt Danzig unter Arthur Greiser bestellte Gleispach 1935 als Vertreter beim Verfahren vor dem Ständigen Internationalen Gerichtshof. Danzig gehörte damals infolge des Versailler Vertrags nicht zum Deutschen Reich, sondern stand unter Völkerbundmandat. In diesem Verfahren wollte der Völkerbund geklärt haben, ob die Übernahme von nationalsozialistischen Gesetzen vom 29. August 1935, in denen der Rechtsstaat abgeschafft werden sollte und außerdem die Verfolgung von Juden und Demokraten gerechtfertigt wurde, mit der Danziger Verfassung übereinstimmte. Die Danziger Verfassung war die eines demokratischen Rechtsstaates und war vom Völkerbund garantiert worden. Gleispachs BemühungenSiehe Wenzeslaus von Gleispach: Die Jüngsten Strafrechtsnovellen Danzigs vor dem Permanenten Gerichtshof für internationales Recht im Haag. Berlin 1936. – unter anderem wollte er zusammen mit dem Rechtsberater Friedrich Grimm beweisen, dass der nationalsozialistische Grundsatz Nullum crimen sine poena („kein Verbrechen ohne Strafe“) mehr Gerechtigkeit verschaffe als die rechtsstaatlichen Grundsätze Nullum crimen sine lege („kein Verbrechen ohne Gesetz“) und Nulla poena sine lege („keine Strafe ohne Gesetz“) – war kein Erfolg beschieden. Das Gericht entschied, dass die neuen Gesetze der Verfassung Danzigs und den Prinzipien des Völkerbundes widersprächen.Siehe die Entscheidung des Ständigen Internationalen Gerichtshofes unter diesem Link (PDF).

mini|Grabstätte von Wenzeslaus von Gleispach