Der Begriff der Lernbehinderung existiert im englischsprachigen Raum seit 1948 mit dem ICD-6-WHO als „specific learning defect“ (reading) (mathematics) (strephosymbolia) und wurde unter dem Begriff „Lernstörungen“ (369 Psychoneurosen und Persönlichkeitsstörungen anderer und n.n. bez. Art) 1951 in den ICD-6 Deutsche Ausgabe aufgenommen. In den darauffolgenden ICD's deutscher Ausgabe (ICD-7 „Lernstörungen höheren Grades (nicht organischen Ursprungs)“ (ab 1958), ICD-8 „Spezifische Lernstörung“ Ost, „Spezielle Lernstörungen“ West (ab 1968), ICD-9 „Lese-Rechtschreibschwäche / spezifische Rechenschwäche / Sonstige spezifische Lernschwierigkeiten“ Ost (ab 1979)) wurde dies immer genauer beschrieben bis zum aktuellen ICD-10-GM „Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“ (1994). Aufgenommen wurde dies auch im deutschsprachigen Raum seit den 1960er-Jahren. Seitdem gab es einige Versuche neben der internationalen Klassifikationen seit 1948, den Begriff noch anders zu definieren. Die eingängigste und plausibelste Definition liefert der Pädagoge Gustav Otto Kanter mit der These, dass eine Lernbehinderung ein „langandauerndes, schwerwiegendes und umfängliches Schulleistungsversagen“ bedeutet, das in der Regel mit einer Beeinträchtigung der Intelligenz einhergeht, die jedoch nicht so schwerwiegend ist, dass es sich um einen Fall von geistiger Behinderung handelt.

„Im Sinne“ („sensu“) Kanters präzisiert Karl-Heinz Eser 2005Karl-Heinz Eser: Lernbehinderung, die Behinderung „auf den zweiten Blick“ – oder: Sind (junge) Menschen mit Lernbehinderung überhaupt behindert? In: Berufliche Rehabilitation, 19 (4). 2005, S. 131–153. diese Definition: „Lernbehinderung ist ein breites und vielschichtiges Grenzsyndrom sensu Kanter auf dem Kontinuum zwischen ‚Geistiger Behinderung‘ im engeren Sinne und ‚Normalentwicklung‘, ohne eine qualitativ eigene, eindeutige und klar abgrenzbare Störungskategorie zu bilden“, also eine „Behinderung auf den zweiten Blick“.Karl-Heinz Eser: . In: „Lernen fördern“. Heft 2/2015, S. 7. Laut Eser entspricht der deutschsprachige Begriff „Lernbehinderung“ in etwa dem englischsprachigen Begriff „Borderline Intellectual Functioning“ (wörtlich: „grenzwertige intellektuelle bzw. geistige Leistungsfähigkeit“; vgl. den entsprechenden veralteten Begriff der Grenzdebilität). Das britische Verständnis von „Learning Disability“ (LD) steht dem deutschen näher als das amerikanische, das sich vor allem auf Teilleistungsstörungen (etwa Legasthenie und Dyskalkulie) bezieht.

Von praktischer Bedeutung ist der Begriff der „Lernbehinderung“ vor allem bei der Feststellung eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungs- und Unterstützungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen an einer Förderschule oder allgemeinen Schule. Auch bei Erwachsenen macht sich eine als „Lernbehinderung“ diagnostizierte Schwäche in der Kindheit und Jugend noch negativ bemerkbar, vor allem auf dem Arbeitsmarkt sowie bei den Themen Gesundheit und Strafrecht.

Medizinische Diagnosekriterien ICD-10-Klassifikation In der ICD-10-Klassifikation gibt es verschiedene Umschreibungen für den Lernbehinderung genannten Sachverhalt, den es auch unter dieser Bezeichnung im ICD-10-Kodex im Alphabetischen und Systematischen Verzeichnis gibt. Die für eine „Lernbehinderung“ typischen Störungen werden unter die Entwicklungsstörungen gerechnet und tragen die Chiffre ICD-10 F81.ICD-10-GM Diese wurden genauer von der WHO beschrieben.

Lernbehinderungen können mit Entwicklungsstörungen verbunden sein, die nach der ICD10 mit den Ziffern F80-F89 Entwicklungsstörungen klassifizierbar sind insofern sie im Kleinkindalter beginnen und mit einer Entwicklungseinschränkung oder -verzögerung von Funktionen einhergehen, die eng mit der biologischen Reifung des Zentralnervensystems verknüpft sind und einen stetigen Verlauf ohne Remissionen und Rezidive haben. Sie können die Sprache, die visuellräumlichen Fertigkeiten und die Bewegungskoordination betreffen.

Mit der Ziffer F81 werden Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten erfasst, bei denen die normotypischen Muster des Fertigkeitserwerbs von frühen Entwicklungsstadien an gestört sind soweit sie nicht primär Folge eines Mangels an Gelegenheit zu lernen sind, sondern durch Intelligenzminderung oder erworbenen Hirnschädigung oder -krankheit bedingt sind. Die Ursachen sind dabei nicht immer eruierbar.

Spezielle Lernbehinderungen, die auch medizinisch diagnostizierbar sind, sind die Lese-Rechtschreib-Störung, sowie die isolierte Rechtschreibstörung und die Rechenstörung. Weitere diagnostische Einheiten in der ICD10 sind die kombinierten Störungen schulischer Fertigkeiten (F81.3), sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (F81.8), die entwicklungsbedingte expressive Schreibstörung sowie nicht näher bezeichnete Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten.

Die grenzwertige Intelligenz (auch: Debilität oder niedrige Intelligenz) wird in der ICD-10-Klassifikation unter 1|I71905|R41.8|||||Grenzwertige intellektuelle Funktion Alpha-ID-(SE) gesondert aufgeführt. Sie gilt als unterdurchschnittliche Intelligenz mit einer Intelligenzhöhe von 70 bis 85, die für 13,6 Prozent der Bevölkerung kennzeichnend ist. Menschen, denen im deutschsprachigen Raum eine „Lernbehinderung“ bescheinigt wird, haben schon weit vor dem Erwachsenenalter Schwierigkeiten, neue oder komplexe Informationen zu verstehen, neue Fähigkeiten zu erlernen sowie selbständig zurechtzukommen. Sie haben deshalb einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungs- und Unterstützungsangebot an einer Förderschule oder allgemeinen Schule.

Eine medizinische Diagnostik kann auch für sozialmedizinische Entscheidungen von Bedeutung sein und die schulischen und sonderpädagogischen Einschätzungen ergänzen.

ICD-11-Klassifikation - deutscher erster Entwurf In der ICD-Version 11 wird Lernentwicklungsstörung unter 6A03 kodiert und als „erhebliche und anhaltende Schwierigkeiten beim Erlernen akademischer Fähigkeiten“ definiert, die in den ersten Schuljahren auftreten und nicht auf intellektuelle Entwicklungsstörungen, gestörtes Seh- oder Hörvermögen, neurologische oder motorische Störungen, fehlende Bildungsmöglichkeiten, mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache oder psychosoziale Widrigkeiten zurückgeführt werden können.

Unterkategorien:

6A03.0 Lernentwicklungsstörung mit Lesebeeinträchtigung

6A03.1 Lernentwicklungsstörung mit Beeinträchtigung im schriftlichen Ausdruck

6A03.2 Lernentwicklungsstörung mit Beeinträchtigung in Mathematik

6A03.3 Lernentwicklungsstörung mit anderer spezifizierter Beeinträchtigung des Lernens

6A03.Z Lernentwicklungsstörung, nicht näher bezeichnet

Abweichung vom Behinderungsbegriff der WHO Die Weltgesundheitsorganisation weist darauf hin, dass im Sozialrecht regelmäßig nur solche Normabweichungen als Behinderung kategorisiert werden, die „ein gesundheitliches Problem als Ausgang“ haben.Michael F. Schuntermann: . Die neue Sonderschule. Jg. 44. 1999. H. 5, S. 342–363 Demnach sei eine Lernbehinderung nur dann eine Behinderung, wenn die entsprechenden Funktionsstörungen bei dem Kind (in der Rechtsprechung „Funktionsbeeinträchtigungen“ genannt) auf einem Sachverhalt mit KrankheitswertBSG vom 15. März 1997, zitiert in: R. Großmann et al.: GK-SchwbG. Luchterhand: Neuwied, Berlin, Kriftel 1992, § 3, Tz. 19 (Verweis im Onlinebeleg zu Schuntermann) beruhen. Es sei aber in nicht wenigen Fällen zweifelhaft, ob tatsächlich überwiegend „Sachverhalte mit Krankheitswert“ und nicht die Lebensumstände des betreffenden Menschen, insbesondere sein soziales Umfeld, zu dem Verhaltensbild führen, der im deutschsprachigen Raum „Lernbehinderung“ genannt wird.

Das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales definiert nicht mehr das Wort „Lernbehinderung“ auf seinen Seiten. Somit muss davon ausgegangen werden, dass es sich an den Behinderungsbegriff der WHO im ICD-10 hält.

Deutschland Merkmale und pädagogischer Kontext Für den Deutschen Bildungsrat (1973) kommen für die Lernbehindertenschule solche Schüler in Frage, bei denen langandauerndes und umfassendes Schulleistungsversagen und Minderbegabung vorliegt, und die deswegen in der Grundschule oder in der Hauptschule nicht ausreichend individuell gefördert werden können.

Man betrachtet Schulprobleme dann als Ausdruck einer Lernbehinderung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Leistungsrückstände betragen mehr als 2–3 Schuljahre. Die Leistungsrückstände betreffen mehrere Unterrichtsfächer. Sie dauern über mehrere Jahre an. Sie sind nicht Folge eines unzureichenden Lernangebotes oder eines schlechten Unterrichtes.

Allen bisherigen Definitionsversuchen gemein ist, dass der Begriff der Lernbehinderung nur im schulischen Kontext gesehen wird, so dass lediglich ein kleiner Ausschnitt des menschlichen Lernens darin widergespiegelt wird. Schröder (1996) schlägt vor, die Fachterminologie der Lernbehindertenpädagogik auf vier Begriffe zu begrenzen:

Lernschwierigkeiten treten auf, wenn schulische Leistungen (gleich in welcher Schulart) unterhalb tolerierbarer Abweichungen von Bezugsnormen liegen. Lernbeeinträchtigungen „sind deren spezielle Formen, wenn es um Lernanforderungen der Grund- und Hauptschule […] geht.“ Lernstörungen als die geringere Form der Lernbehinderung, bezogen auf die drei Dimensionen Schwere, Umfang und Dauer. Lernbehinderung (wieder nur im Sinne der Schule für Lernbehinderte) als schwerwiegende, umfängliche und dauerhafte Lernbeeinträchtigung.

Im Unterschied zu den Lernschwierigkeiten geht es hierbei also um Probleme bei den von der Gesellschaft definierten Mindestanforderungen. Auffällig ist, dass in dem Text „Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Lernen“ der deutschen Kultusministerkonferenz bereits im Jahr 1999 das Wort „Lernbehinderung“ nicht benutzt wird. Verwendet wird nur der Begriff „Schule für Lernbehinderte“ als eingeführte Institutionenbezeichnung. Schüler mit dem Förderbedarf Lernen werden in dem KMK-Beschluss von 1999 eher umschreibend als diagnostizierend als „Kinder und Jugendliche mit einer Lernbeeinträchtigung“ bezeichnet.Kultusministerkonferenz: Bekanntmachung der KMK – Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Lernen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.10.1999

Neuere Definitionen dessen, was in Deutschland vor 1999 „Lernbehinderung“ genannt wurde, versuchen von monokausalen Erklärungsansätzen abzurücken. Viel zu starr wurden in der Vergangenheit Schüler nach IQ-Werten einsortiert. Von Baier (1982) stammt dabei das Zitat:

Der multikausale Ansatz rückt dabei bei Baier in den Mittelpunkt, wenn er Lernbehinderung definiert als „multifaktoriell bedingte biosoziale Interaktions- und Kumulationsprodukte“, die sich im schulischen Kontext negativ niederschlagen.

Statistik „Menschen mit Lernbehinderung“ sind innerhalb weniger Jahre eine der größten Klientengruppen der Integrationsfachdienste geworden. Der Anteil der als (meist lern-)behindert eingestuften Schüler an der Zahl ihrer Klienten stieg von 1,8 Prozent im Jahr 2005 auf 22,1 Prozent im Jahr 2018 an. Der Anteil der Menschen mit der „Diagnose“ Lern- bzw. geistige Behinderung hat sich von 2005 auf 2015 von 10,2 auf 20,6 Prozent mehr als verdoppelt. Im Jahr 2018 gab es in Deutschland 194.910 Schüler mit diagnostizierter Lernbehinderung (einschließlich des kombinierten Förderschwerpunkts Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung) in Förderschulen und allgemeinen Schulen – mit großen Schwankungen zwischen den Bundesländern. Das sind 35,8 % aller Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

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