Telekommunikationslinien sind nach Nr. 64 des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) unter- oder oberirdisch geführte Telekommunikationskabelanlagen einschließlich ihrer zugehörigen Schalt- und Verzweigungseinrichtungen, Masten und Unterstützungen, Kabelschächte und Kabelkanalrohre.

Große Bedeutung hat der Begriff im Zusammenhang mit dem Nutzungsrecht an Grundstücken zur Unterbringung solcher Linien im Sinne der und TKG.

Nicht drahtgebundene Telekommunikationsverbindungen (z. B. Funkverbindungen) gehören nicht zu den Telekommunikationslinien im Sinne des TKG.

Literatur Sven-Erik Heun (Hrsg.), Jens Eckhardt (Bearb.): Handbuch Telekommunikationsrecht. 2. Aufl. Schmidt Verlag, Köln 2007, ISBN 978-3-504-56028-7.

Kategorie:Telekommunikationsrecht (Deutschland)