Die Islamische Republik Iran vollzog im Jahr 1988 eine Massenhinrichtung politischer Gefangener (), die am 29. Juli 1988 in der Regierungszeit des Premierministers Mir Hossein Mussawi auf Weisung des Ajatollahs Ruhollah Chomeini begannen. Die Hinrichtungen erstreckten sich über einen Zeitraum von fünf Monaten. Die genaue Zahl der Hingerichteten ist unbekannt. Sicher ist, dass mehrere tausend Menschen ohne Urteil hingerichtet wurden.

mini|Chomeinis Anordnung zur Hinrichtung der Gefangenen

Anzahl der Opfer

Die genaue Zahl der Toten ist nicht bekannt.Khomeini: Life of the Ayatollah by Baqer Moin, S. 278Dan Smith: The State of the Middle East, Revised and Updated: An Atlas of Conflict and Resolution, University of California Press. Menschenrechtsorganisationen schätzen, dass mindestens 5.000 Menschen getötet wurden. Andere Quellen, wie die UNO-Generalversammlung, sprechen sogar von 30.000 ermordeten politischen Gefangenen.Khomeini fatwa 'led to killing of 30,000 in Iran' The TelegraphJoint written statement* submitted by France Libertés United Nations Im Jahr 2008 wurde vom Nationalen Widerstandsrat Iran eine Aussage eines ehemaligen Mitarbeiters des Ministeriums für Nachrichtenwesen und Sicherheit (MOIS) veröffentlicht, der von 33.700 hingerichteten Gefangenen sprach.Liste der 1988 exekutierten Fedajin (PDF; 279 kB). Die Mehrheit der Hingerichteten waren Mitglieder der größten Oppositionspartei, der Volksmudschahedin. Betroffen waren aber auch Mitglieder kleinerer, vor allem linksgerichteter Oppositionsgruppen.Ervand Abrahamian: Tortured Confessions, University of California Press, 1999, S. 209–228

Die Hinrichtungsanweisung von Chomeini Besondere Vorsichtsmaßnahmen wurden ergriffen, um die Hinrichtungen geheim zu halten. Die iranische Regierung streitet bis heute ab, dass die Hinrichtungen überhaupt stattgefunden haben. Überlebende Gefangene berichteten über die Hinrichtungen der politischen Gefangenen, wobei diese unterschiedlich begründet wurden. Einige sprachen von einem Racheakt für den Aufstand der Volksmudschahedin an der westlichen Grenze Irans, obwohl sich die Auswirkungen dieses Aufstandes erst nach dem Beginn der Hinrichtungen voll entfalteten.Ervand Abrahamian: Tortured Confessions. University of California Press, 1999, S. 218.

Kurz vor Beginn der Hinrichtungen befahl Ajatollah Chomeini insgeheim den Einsatz von Sonderkommissionen, um gegen die Volksmudschahedin (Modschahedin-e Chalgh) vorzugehen. Diese seien mohareb (von )Vgl. Hans Wehr: Arabisches Wörterbuch für die Schriftsprache der Gegenwart. Wiesbaden 1968, S. 150. und vom Glauben des Islam abgefallen. Apostasie wird in Iran mit dem Tode bestraft. Der einführende Satz von Chomeinis Anweisung lautet:

Selektion und Befragung der Gefangenen Durch wissenschaftliche Untersuchungen konnte belegt werden, dass die Massenhinrichtungen bereits Monate zuvor geplant waren. Nach einem Bericht wurden die politischen Gefangenen nach der Zugehörigkeit zu ihrer politischen Gruppierung und der Länge ihrer Haftstrafen selektiert.Kaveh Sharooz: With Revolutionary Rage and Rancor. A Preliminary Report on the 1988 Massacre of Iran’s Political Prisoners. In: Harvard Human Rights Journal. Bd. 20, S. 233.

In Teheran wurde ein Sondergericht bestehend aus 16 Mitgliedern eingerichtet, die die einzelnen Körperschaften der Islamischen Republik, wie den obersten Führer Chomeini, den Premierminister, den Generalstaatsanwalt und die Gefängnisverwaltung des Evin-Gefängnisses und des Gohardascht-Gefängnisses repräsentierten. Als Vorsitzender des Sondergerichts amtierte Ajatollah Mortasa Eschraqi mit den Beisitzern Hodschatoleslam Hoseinali Nayeri und Hodschatoleslam Ali Mobascheri. Das Sondergericht hielt seine Sitzungen abwechselnd im Evin- und im Gohar-Dascht-Gefängnis ab. In den Provinzen soll es vergleichbare Sondergerichte gegeben haben. Die Gefangenen wurden vor das Sondergericht geladen und befragt, ohne zu wissen, welchem Zweck die Befragung diente. Als Erstes wurden die männlichen Mitglieder der Volksmudschahedin der Befragung unterzogen. Vor der Befragung wurde den Gefangenen erklärt, dass es sich bei der folgenden Befragung nicht um ein Gerichtsverfahren handele, sondern um eine Befragung, die zur Trennung von muslimischen und nichtmuslimischen Gefangenen diene.

Die erste Frage lautete: Welcher politischen Gruppierung gehören Sie an? Antworteten die Befragten mit Volksmudschahedin, war die Befragung bereits beendet. Wer eine andere oder keine Gruppierung angab, wurde nach seinem Glauben befragt. Gab ein Gefangener an, dass er monafeghin (Aufrührer und politischer Aktivist) sei, wurde er gefragt, ob er bereit sei, politische Aktivisten zu verraten, politische Aktivisten auch vor laufenden Kameras zu verraten, bei ihrer Verhaftung behilflich zu sein, Sympathisanten zu nennen, Personen zu identifizieren, die nur zum Schein behaupteten, keine politischen Aktivisten zu sein, für Iran in den Krieg zu ziehen und über Minenfelder zu laufen.

Wurde eine der Fragen ausweichend oder mit nein beantwortet, war die Befragung zu Ende. Ein anderer Fragenkatalog lautete: Bist Du Muslim? Glaubst Du an Gott? Ist der heilige Koran das Wort Gottes? Glaubst Du an den Himmel und die Hölle? Akzeptierst Du, dass der heilige Mohammad der letzte der Propheten ist? Wirst Du öffentlich dem historischen Materialismus abschwören? Fastest Du während Ramadan? Betest Du und liest Du den heiligen Koran? Würdest Du Deine Zelle lieber mit einem Muslim oder einem Nichtmuslim teilen? Wirst Du ein Schriftstück unterzeichnen, dass Du an Gott, den Propheten, den Heiligen Koran und die Wiederauferstehung glaubst? Als Du ein Kind warst, hat Dein Vater gebetet, gefastet und den Heiligen Koran gelesen?

Einige Gefangene konnten sich dadurch retten, dass sie die Fragen zur Zufriedenheit des Sondergerichts beantworteten. Ein Gefangener, dem die Bedeutung der Fragen unmittelbar klar war, begann, nachdem er in seine Zelle zurückgeführt worden war, mit Morsezeichen die anderen Gefangenen zu warnen. Kinder von Vätern, die nicht gebetet oder den Koran gelesen hatten, konnten nicht „als vom Glauben abgefallen“ bezeichnet werden, da sie nie in den Glauben eingeführt worden waren. Wer sich den Antworten dadurch zu entziehen versuchte, dass er den Glauben zur Privatsache erklärte, wurde sofort als „vom Glauben abgefallen“ eingestuft. Gefangene, die ihre Strafe bereits abgeleistet hatten, wurden genauso zum Tode verurteilt wie Gefangene, die noch viele Jahre Gefängnis vor sich hatten.

Hinrichtungen Die Vorbereitungen für die Hinrichtungen begannen in den Morgenstunden des 29. Juli 1988. Die Gefängnistore wurden hermetisch abgeriegelt. Zuvor geplante Besuche oder Telefonate wurden abgesagt. Arztbesuche wurden gestrichen und die Annahme von Paketen für Gefangene wurde eingestellt. Die sonst zuständigen Gerichte wurden für die Zeit der Hinrichtungen beurlaubt. Versammlungen von Angehörigen vor den Gefängnissen wurden aufgelöst. Innerhalb des Gefängnisses wurden die Gefangenen blockweise isoliert, aus den Zellenblöcken wurden Radio- und Fernsehgeräte entfernt. Alle Einrichtungen, die Gefangene sonst aufsuchen konnten, wie die Apotheke, Werkstätten, Leseräume usw., wurden geschlossen. Die Wärter wurden angewiesen, mit den Gefangenen nicht mehr zu sprechen.

Nach der Befragung wurde den Gefangenen mitgeteilt, dass sie ihr Testament verfassen sollten, ihre Wertsachen (Ring, Uhr, Brille) abliefern sollten. Den Gefangenen wurden dann die Augen verbunden und sie wurden an den Galgen geführt, wobei jeweils sechs Personen an einem Galgen erhängt wurden. Das Hängen erfolgte dabei durch Hochziehen des um den Hals geschlungenen Seils, um die Gefangenen zu ersticken. Der Tod trat nach mehreren Minuten ein. In Einzelfällen dauerte es bis zu 15 Minuten, bis der Verurteilte verstorben war. Nach einigen Tagen forderten die erschöpften Henker, dass man Erschießungskommandos für die Hinrichtung einsetzen sollte. Diese Forderung wurde von dem Sondergericht abgelehnt, da nach der Scharia „Feinde Gottes“ und „Vom Glauben Abgefallene“ erhängt werden müssten. Zu Beginn der Hinrichtungswelle konnten die wahren Absichten des Sondergerichts vor den Gefangenen verheimlicht werden. Einer der Überlebenden war der Meinung, dass die Befragung seiner baldigen Freilassung anlässlich der anstehenden Friedensfeierlichkeiten dienen würde.Ervand Abrahamian: Tortured Confessions, University of California Press, 1999, S. 212.

Verantwortliche Zu den mutmaßlichen Tätern zählen einige bis heute prominente iranische Politiker. Amnesty International benannte in einem Bericht vom 4. Dezember 2018 folgende Personen als mutmaßliche Hauptverantwortliche: Alireza Avaei, im Jahr 1988 Generalstaatsanwalt von Dezful in der Provinz Chuzestan, ab 2017 Justizminister von Iran Hossein Ali Nayyeri, im Jahr 1988 Scharia-Richter in Teheran Ebrahim Raisi, stellvertretender Generalstaatsanwalt von Teheran im Jahr 1988, 2014 bis 2016 Generalstaatsanwalt Irans, 2021 bis 2024 Präsident Irans Mohammad Hossein Ahmadi, 1988 bei Massenhinrichtungen in Chuzestan beteiligt, später Mitglied des Expertenrats Mostafa Pour-Mohammadi, damaliger stellvertretender Geheimdienstminister, von 1990 bis 1990 Informations-/Geheimdienstminister in Mohammad Chātamis erstem Kabinett, später Innenminister unter Mahmud Ahmadinedschad und von 2013 bis 2017 Justizminister unter Hassan Rouhani. Pour-Mohammadi wurde vom damaligen designierten Nachfolger Chomeinis Hossein Ali Montazeri als zentrale Figur bei den Massenhinrichtungen bezeichnet, wofür Montazeri bei Chomeini in aufsehenerregende Ungnade fielRuhollah Chomeini: Bekanntgabe des Endes der Förderung von Montazeri durch Chomeini, Montazeri war als Großajatollah höherrangig als Chomeini und nicht dessen Nachfolger wurde. Chomeinis Nachfolger Ali Chamenei hielt den populären Großajatollah Montazeri bis zu dessen Tod unter Hausarrest. Tonbandaufzeichnungen des verstorbenen Großajatollahs, in denen er vor seinem Tod Pour-Mohammadi und Ali Chamenei beschuldigte, spielen bis heute in der iranischen Innenpolitik eine wichtige Rolle.The Guardian: Audio file revives calls for inquiry into massacre of Iran political prisoners, 11. August 2016, heruntergeladen am 5. September 2017

Behandlung von Frauen Frauen, die Mitglied der Volksmudschahedin waren, wurden wie die Männer als „Feinde Gottes“ erhängt. Für Frauen, die beschuldigt worden waren, „vom Glauben abgefallen zu sein“, war die Bestrafung leichter als für Männer. Frauen waren nach der Auffassung des Sondergerichts auf der Grundlage des islamischen Rechts nicht voll für ihre Taten verantwortlich zu machen. Aus diesem Grund wurde weiblichen Mitgliedern linker Gruppierungen die Möglichkeit eingeräumt, ihr Verhalten zu überdenken. Für jedes der fünf Gebete, die sie pro Tag zu verrichten hatten, erhielten sie fünf Peitschenhiebe, wenn sie es „vergessen sollten“. Die Strafen zeigten Wirkung. Viele begannen zu beten. Eine Frau, die sich weigerte zu beten, starb nach 22 Tagen und 550 Peitschenhieben.E. Mahbaz (pseudonym), The Islamic Republic of Iran – The Hell for women: Seven Years in Prison (unveröffentlichtes Paper, 1996), zitiert nach: Ervand Abrahamian: Tortured Confessions, University of California Press, 1999, S. 215.

Strafverfolgungen Ob die Verantwortlichen für die mutmaßlichen Verbrechen von 1988 zur Verantwortung gezogen werden, hängt neben der nationalen Strafverfolgung in Iran auch vom sogenannten Weltrechtsprinzip ab, einem universalen völkerstrafrechtlichen Prinzip der Jurisdiktion, nach dem Taten auch dann verfolgt werden, wenn sie keinen Bezug zu einem Nationalstaat haben, sie also auch in anderen Ländern verfolgt werden (können).