mini|hochkant|Wappen derer von Laufenburg Johann IV. von Habsburg-Laufenburg (auch Graf Hans, in der Überlieferung der Salpeterer Der gute Graf HänsliFridolin Jehle, Geschichte der Stadt Laufenburg, Band 1, Die gemeinsame Stadt, 1979. aufgrund der ihm zugedachten vermeintlich verbürgten uralten Freiheiten und Rechte an die Freibauern auf dem Hotzenwald; * um 1360 vermutlich in Laufenburg; † 18. Mai 1408 war der letzte Graf des Hauses Habsburg-Laufenburg, Landgraf im Klettgau, Herr zu Laufenburg und Kloster Rheinau, Herr zu Krenkingen bis 1398, ab 1392 auch zu Rotenberg. Im Dienste Österreichs war Johann IV. Landvogt im Thurgau, im Aargau und der Herrschaft Schwarzwald.Kurt Hodapp: Graf Johann IV. von Habsburg-Laufenburg (ca. 1360–1408). In: Landesverein Badische Heimat e. V. (Hrsg.): Zeitschrift für Landes- und Volkskunde, Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz, Karlsruhe 2000 (80. Jahrgang, Heft 3), ISSN 0930-7001.

Vorgeschichte „Im Jahre 1232 teilte sich das Grafenhaus der Habsburger in zwei Linien, die albertinische, später herzoglich-österreichische und zu Macht und Ansehen aufsteigende und die weniger erfolgreiche, die rudolfinische oder Laufenburger Linie.“ Die unterschiedliche Entwicklung wurde durch den späteren König Rudolf I. von der albertinischen Linie eingeleitet, „dem es gelang, sich und seinen Nachkommen eine dominierende neue Basis im Südosten und an der Spitze des Reiches zu sichern.“ Im Rahmen seiner Neuorganisation des Reiches nach dem Interregnum übertrug er „durch ein Empfinden der Familieneinheit bestimmt“, an einen Vertreter der Nebenlinie der Grafen von Habsburg-Laufenburg, die Landgrafenfunktion in der Landgrafschaft Klettgau und die Klostervogtei über das Rheininselkloster Rheinau 1288.

Die Hauptinteressen der Familie lagen jedoch in Territorien der Schweiz, die sich letztlich nicht vorteilhaft entwickelten. Vier Generationen nahmen die Funktionen im Klettgau und Rheinau als „eine mehr oder weniger wichtige Nebenaufgabe“ wahr: Graf Rudolf III. (1288–1315), Johann I. (1315–1337), Rudolf IV. (1337–1383) und zuletzt Johann IV.Kurt Hodapp: Graf Johann IV. von Habsburg-Laufenburg, In: Badische Heimat, Karlsruhe 2000, S. 399 f.

Frühe Lebensphase Johann IV. war der Sohn von Rudolf IV. (Habsburg-Laufenburg) († 1. Oktober 1383) und (⚭ 9. Februar 1354) Elisabeth (Verena Isabella) Gonzaga von Mantua (1348–1380).https://genealogy.euweb.cz/habsburg/habsburg3.html

Kindheit „Um 1360 geboren, wurde das Schicksal von Graf Johann IV. bereits ohne eigene Einflußmöglichkeit eine erste, unglückliche Richtung gegeben als sein Vater Rudolf IV. 1372 für ihn schon im Alter von ca. 12 Jahren einen Ehevertrag mit dem Freiherrn Ulrich VII. von Rappoltstein schloß, der später die beidseitigen Kinder, Graf Hans und die Rappoltsteinerin Herzlaude verbinden sollte.Gesiegelter Vertragsbrief vom 9. Dezember 1372 bei Hodapp, S. 401 f.: „Solche Eheverträge für minderjährige Kinder aus Adelsfamilien waren durchaus üblich.“ Abdruck auch in: Argovia Band 18: A. Münch: Regesten der Grafen von Habsburg der Laufenburger Linie, 1198 bis 1408. 2. Teil I. Verhandelt wurden auch „die Burg Herznach und 10 000 Gulden (als Widerlager für die Morgengabe der Braut in gleicher Höhe)“. Dieser Heiratspakt schien für den jungen Grafen eine vorteilhafte Verbindung zu bringen, die dem Grafenhaus wieder zu etwas Vermögen und Reputation helfen würde.“Überliefert ist ein Dokument mit einer Handlungs-Vorstellung des Vaters, Rudolf IV., deren Zusammenhang jedoch nicht geklärt ist: Es ist ouch ze wissende, wenne wir die vorgenanten zehen tusend guldin usgewisend, also vor geschribn stat, wenne wir danne den vorgenanten Uolrichen herren zuo Rapoltstein oder Brunen, sinen bruoder, ob er nut wer, mannent und an sie vordrent mit botten oder briefen, ze huse, ze hofe oder under ougen, die vorgenant Hercelauden unserm sune ze gebende und zu ze legende, das soellent sie tuon in dem nechsten manode nach der manunge und vorderunge unverzogenlich, ane alle widerrede und ane geverde. Etwa wörtlich übersetzt: »Es ist auch zu wissen, wenn wir die vorgenannten zehntausend Gulden ausweisen, wie vorher beschrieben steht, wenn wir dann den vorgenannten Ulrich von Rappoltstein, (den Bruder der Herzlaude) oder Bruno, (ihr Onkel), auch wenn er nicht anwesend wäre, mahnen, und ihn auffordern mit Boten oder Briefen, zu Hause, zu Hofe oder unter (vier) Augen, die vorgenannte Herzlaude unserem Sohne zu geben und zuzulegen, das sollen sie dann tun, in dem nächsten Monate nach der Mahnung und Forderung, unverzüglich, ohne alle Widerrede und Gefährdung.« (Abdruck in: Argovia Band 18: A. Münch: Regesten der Grafen von Habsburg der Laufenburger Linie, 1198 bis 1408. 2. Teil I).

Hinweisen zufolge war die Braut zu diesem Zeitpunkt 10 Jahre alt. Eine wichtige Bedeutung hatte auch die Fortpflanzungsfähigkeit der beiden Partner und „aus der Rechtfertigung über die Auflösung des Ehevertrages durch den damaligen Vormund der Braut, Bruno von Rappoltstein wird bekannt, daß die beiden Verlobten ‚ein volles halbes Jahr‘ bereits zusammengelebt hatten: […] Der junge Habsburger habe sich nicht als Mann erwiesen, Johann sei nicht ‚verfengklich für frowen‘. […] Graf Rudolf strengte gegen die Rappoltsteiner Prozesse an, die aber beiden Parteien wenig mehr als Publizität und viele Kosten einbrachten.“ Beide Seiten gaben den Aufwand mit ‚me denne 10 000 gulden‘ an. Nach dem Tod des Vaters 1383 setzte Johann den Streit fort „und ließ erst 1396 die Händel ruhen.“

„Dieses Mißgeschick mit der verhinderten Heirat und den daraus resultierenden Vermögenskonsequenzen hatte zunächst die Auswirkung, daß eine erneute Eheverbindung für die erwünschte Erhaltung des nur noch auf Graf Hans ruhenden Grafengeschlechts bis etwa 1390 unterblieb.“ Und „nach den Gesichtspunkten optimaler hochadeliger Familienpolitik [… würde] das inzwischen erreichte niedrige Niveau seiner Existenzbasis“ kaum mehr eine Ehe mit einer standesgleichen Frau ermöglichen.Kurt Hodapp: Graf Johann IV., S. 402 f.

Unternehmungen zur Vermögensstabilisierung Drei Jahre nach dem Tod des Vaters verkaufte Graf Johann das Stammgut der Familie: Burg, beide Städte Laufenburg mit drei Vogteien und von Dörfern, Leuten, Gütern – samt allem, was das Umland hergab, „gar und gänzlich mit allen Rechten […] um 12 000 Gulden an Herzog Leopold III. von Österreich seinem gnädigen Herrn. […] Die Kaufurkunde wurde ausgestellt zu Brugg im Aargau am 27. April 1386“; in einem 2 Tage später datierten Gegenbriefes Herzog Leopolds „die vereinbarten Zahlungstermine genannt.“

Der Herzog belehnte den Grafen Hans und mögliche männliche Nachkommen jedoch gleichzeitig „mit dem Verkaufsobjekt Burg, Stadt und Herrschaft Laufenburg mit einem rechten Mannlehen“ und garantierte auch im Falle des Erlöschen des Mannesstammes möglichen Töchtern eine geregelte Versorgung. „Das bedeutet, Graf Johann und seine Familie konnten sich weiterhin der veräußerten Burg, Stadt und Herrschaft bedienen“. Den Verlusten an Besitz stehen nur wenige und unbedeutende Erwerbungen gegenüber, wie die Erbschaft der Sundgauer Herrschaft Rotenberg. Bekannt ist ein 1390 von Graf Hans vergebenes Lehensobjekt „Prechtal im mittleren Schwarzwald“.Die Herrschaft Prechtal übergab er an den Markgrafen Hesso von Baden-Hachberg als Lehen. (Fürstenbergisches Urkundenbuch: Sammlung d. Quellen zu Geschichte d. Hauses Fürstenberg u. seiner Lande in Schwaben. 2. Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg vom Jahre 1300 – 1399, 1877, Nr. 542, S. 358–359 Digitalisat der ULB Düsseldorf). Im Falle seines Todes ohne männliche Leibeserben sollte das Lehen in das Eigentum der Markgrafen fallen. Dieser Fall trat 1408 ein. Allerdings hatte Graf Hans im Oktober 1406 das Lehen Prechtal an die Grafen Konrad, Heinrich und Egon von Fürstenberg vergeben, wofür diese auf Schuldforderungen verzichteten. (siehe Arnold Münch: Regesten der Grafen von Habsburg, laufenburgischer Linie 1198–1408. In: Argovia, 10 (1879), S. 255, Nr. 753 und 754 (doi:10.5169/seals-22568)). Nachweisbar sind auch „Lehensvergaben der linksrheinischen Burgen Rheinsfeld, Kienberg und Wartenberg bei Basel, während von den nachgewiesermaßen rechtsrheinischen Burgen der Laufenburger, wie Neu-Krenkingen und Balm keine solchen Belehnungen bekannt sind, obwohl solche gewiß ebenfalls stattgefunden haben, denn beide Burgen waren nicht von den Grafen selbst genutzt.“Kurt Hodapp: Graf Johann IV., S. 404.

Im Dienst Österreichs „Seit 1387 läßt sich der jüngere Graf Hans IV. als Landvogt in 4 Urkunden nachweisen. Im Gegensatz zu seinem Vater Graf Rudolf IV., der noch 1374–76 für die gesamten vorderösterreichischen Gebiete von Schwaben bis ins Elsaß zuständig war, hat Graf Hans […] nun nur noch den Mittelteil zu betreuen, während für Innerschwaben und Breisgau-Elsaß weitere Landvögte eingesetzt sind.“ In diesem Rahmen kann Johann noch ausstehende väterliche Forderungen an die „herzöglichen Vettern von Österreich“ in Höhe von 2400 Gulden einziehen; seine jährliche Besoldung als Landvogt beträgt 1200 Gulden. Diese erste Verpflichtung dauert bis spätestens 1396.K. Hodapp: Graf Johann IV., S. 405 f.

Späte Eheschließung „Einige Zeit vor 1393“ heirateten Graf Johann IV. und Agnes von Landenberg-Greifensee. „Die Witwe des Herrn von Wessenberg war nicht ebenbürtig, daher nicht standesgemäß, da Agnes genannt Neze, nur aus einem, wenn auch bedeutenden Ministerialengeschlecht stammte.“ Der Graf hatte diese Ehe offensichtlich nicht von einer Standeserhöhung abhängig gemacht – „sie war die Frau seiner Wahl“ – und zu diesem Zeitpunkt gab es „eine oder bereits schon beide Töchter Graf Johannes, Agnes und Ursula.“

Mit der in Prag ausgestellten Urkunde vom 14. Mai 1393 wurde diese Standeserhöhung von König Wenzeslaus ausgesprochen:

Weitere Dienste für das Haus Österreich Wiederum als Vogt für Österreich im oben genannten gleichen Gebiet [‚zwischen Breisgau und Innerschwaben‘] tätig ist Graf Hans IV. von Habsburg von 1396 bis 1398. In der davor liegenden Periode und ebenso „von 1398 bis 1405 begegnet Graf Johann öfters als österreichischer Rat im Gremium der dem jeweiligen Landvogt zur Seite stehenden Berater.“

„1405 beginnt dann die dritte Periode des Grafen als österreichischer Landvogt im Aargau, Thurgau und im Schwarzwald gerade zur ersten Phase der Appenzellerkriege – die für Österreich und seine Gefolgsleute weniger erfolgreich war – in denen Graf Hans als Landvogt und militärischer Befehlshaber der im anvertrauten Lande auch mit zusätzlichen Aufgaben belastet wurde. Ende 1406 wird der Laufenburger Graf letztmals als Landvogt der Herrschaft Österreich urkundlich benannt.“ Sein Nachfolger im Amt wurde Hermann von Sulz.

Der Historiker Rolf Köhn sieht die Rolle der Grafen in der Zwiespältigkeit des Amtes als österreichische Landvögte in der einerseits gehobenen hochadeligen Position und den „vielfach begrenzten Kompetenzen“ andererseits. Aus diesem „Ungleichgewicht“ seien vielfach „potenzielle Konfliktherde“ entstanden.Rolf Köhn: Der Landvogt in den spätmittelalterlichen Vorlanden: Kreatur des Herzogs oder Tyrann der Untertanen? in Die Habsburger im deutschen Südwesten. Neue Forschungen zur Geschichte Vorderösterreichs. Stuttgart 2000, S. 153–198. Kurt Hodapp: „Da jedenfalls von Spannungen zwischen Fürst und Graf Hans in seinen Dienstjahren keinerlei Spuren zu finden sind, so darf seine Dienstführung wohl als untadelig gelten.“ (S. 407).

Zwischenspiel „Grafschaft Hauenstein“