Der deutsche Adel war bis 1919 eine gesellschaftlich privilegierte Bevölkerungsgruppe. Insbesondere übten Angehörige des Adels in den meisten deutschen Territorien die Herrschaft aus oder waren maßgeblich an ihr beteiligt. Der deutsche AdelDie Zuweisung „deutsch“ ist zunächst nur nachträglich geographisch, mit der Zeit auch kulturell und sprachlich, sowie schließlich politisch und staatsrechtlich zu sehen. war aufgrund der territorialen Zersplitterung sehr heterogen. Eine Darstellung bzw. Beschreibung einer einheitlichen „nationalen Adelsgeschichte“ ist daher nicht möglich.„Der deutsche Adel erscheint im europäischen Vergleich besonders vielfältig und segmentiert. Nationale Adelsgeschichte zu schreiben, ist daher – zumindest derzeit – weder möglich noch angemessen. Stattdessen kommen sowohl für das 19. als auch für das 20. Jahrhundert primär Untersuchungen unterschiedlicher Adelsgruppen (Standesherren, Militäradel, Adelsverbände usw.) in Betracht.“ Eckart Conze, Monika Wienfort: Einleitung – Themen und Perspektiven historischer Adelsforschung zum 19. und 20. Jahrhundert. In: Eckart Conze, Monika Wienfort: Adel und Moderne – Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert. Böhlau, Köln 2004, S. 1.
Ab dem 11./12. Jahrhundert war der Adel im rechtlich-sozialen Sinne ständisch organisiertWalter Demel: Die Spezifika des europäischen Adels – Erste Überlegungen zu einem globalhistorischen Thema. In: Zeitenblicke () und Teil der Ständeordnung. Nicht-Adlige konnten im Mittelalter als Ritter, ab dem 14. Jahrhundert durch Nobilitierung in den Adel aufsteigen. Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs, das über das deutschsprachige und heute als Deutschland bezeichnete Gebiet weit hinausreichte, 1806 war der deutsche Adel eng mit diesem verbunden, da Erhebungen in den Adelsstand für das Reichsgebiet den römisch-deutschen Kaisern und Königen vorbehalten waren. Nach 1806 waren alle deutschen Bundesfürsten zur Nobilitierung berechtigt; das änderte sich auch nicht durch die Gründung des bundesstaatlich organisierten Deutschen Kaiserreichs im Jahre 1871. Mit dem Ende des Deutschen Bundes 1866, dem Österreich angehört hatte, und der Gründung Österreich-Ungarns 1867 trennte sich der österreichische Adel vom übrigen deutschen Adel. Der Schweizer Adel hatte bereits seit dem Ausscheiden der Schweiz aus dem Heiligen Römischen Reich 1648 eine eigenständige Entwicklung genommen.
Nach der Novemberrevolution von 1918/19 wurden mit der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 die „öffentlich-rechtliche(n) Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes“ aufgehoben.Verfassung des Deutschen Reiches, Artikel 109, in: Verfassung des Deutschen Reichs (1919)#Artikel 109In Österreich dagegen wurde der österreichische Adel durch das Adelsaufhebungsgesetz komplett aufgehoben und die Verwendung von Adelsprädikaten und Titeln in den Namen verboten. In Deutschland gibt es heute nach Schätzungen rund 80.000 Nachfahren des historischen Adels. Die Nachkommen des historischen Adels stellen oftmals eine relativ geschlossene Gesellschaftsschicht mit eigenen Lebensformen, Umgangsweisen und differenziertem Standesethos dar.Ijoma Mangold: Eine Klasse für sich. In: Die Zeit 41, 7. Oktober 2010, S. 17–19.Jens Jessen: Was vom Adel blieb. Eine bürgerliche Betrachtung, zu Klampen Essay 2018, 104 Seiten, ISBN 978-3-86674-580-3.
Geschichte Entstehung Die Archäologie kennt früheste Herrschaftszeugnisse vor allem aus Grabfunden und Resten ehemaliger Villen und Burgen, die als solche „adeligen Lebens“ gedeutet werdenHermann Ament: Germanen: Unterwegs zu höherer Zivilisation. In: Archäologische Zeugnisse adligen Lebens., ohne dass sichere Aussagen über die soziale Struktur von Gemeinschaften gemacht werden können, zu denen keine schriftlichen Zeugnisse vorliegen.Siehe dazu insbesondere den Abschnitt Probleme der Erforschung gesellschaftlicher Strukturen in vor- und frühgeschichtlicher Zeit. In: Stefanie Dick: Der Mythos vom „germanischen“ Königtum. Berlin/New York 2008, S. 114–124 Caesars Schrift De bello Gallico (52/51 v. Chr.) und die Germania des Tacitus frühestens aus dem Jahre 98 n. Chr.Publius Cornelius Tacitus: Germania – Übersetzung von Manfred Fuhrmann. Reclam, Stuttgart 1971 und öfter, ISBN 3-15-000726-7. werden oft als erster Beleg für die Existenz eines germanischen Adels aufgefasst. Diese Deutung ist nach neueren Forschungen jedoch nicht haltbar: Sie steht im Kontext eines inzwischen überholten Germanenbegriffs im Rahmen einer „durch das Bedürfnis nach einer nationalkulturellen Identitätsbestimmung motivierten Geschichtsforschung“Dick S. 2. Dazu grundlegend: Ernst Wolfgang Böckenförde: Die deutsche verfassungsgeschichtliche Forschung im 19. Jahrhundert. Berlin 1961; Klaus von See: Deutsche Germanen-Ideologie vom Humanismus bis zur Gegenwart. Frankfurt am Main 1970; Ders.: Barbar, Germane, Arier. Heidelberg 1994. in Deutschland im 19./20. Jahrhundert.
Caesar bezeichnete germanische Führer in seiner in den Jahren 52/51 v. Chr. verfassten Schrift De bello Gallico als reges, ebenso Tacitus in der frühestens 98 n. Chr. in Rom erschienenen Germania. Ob dies tatsächlich bedeutet, dass es bei den Germanen Könige gab, wird in der neueren Forschung bezweifelt.Vgl. dazu die Analyse beider Schriften durch Dick S. 43–67 Es wird auch von duces im Sinne von Heerführern, principes und deren comites berichtet. Letztere Bezeichnung wurde erst ab dem Frühmittelalter für die Grafen benutzt, während bei Tacitus damit einfach eine Gefolgschaft gemeint ist. Innerhalb des Gefolges gab es Rangstufen, deren Bezeichnungen Tacitus nicht mitteilt, zumal sie im Belieben des jeweiligen Anführers standen (die Bezeichnung germanischer Führer als „König“, weil einige von den lateinischen Autoren den Titel rex zugesprochen bekamen, ist ein Missverständnis). Eine besonders vornehme Herkunft sicherte laut Tacitus selbst sehr jungen Männern einen hohen Rang innerhalb des Gefolges (cap. 13). Ebenso wurden Stammes- oder Heerführer wegen ihrer Herkunft aus angesehenen Familien, vor allem aber wegen ihrer Tüchtigkeit gewählt (cap. 7). Inwieweit diese Strukturen, wie sie Caesar und Tacitus beschrieben, schon längere Zeit bestanden, inwieweit sie die Verhältnisse bei den Germanen adäquat wiedergaben bzw. inwieweit es sich um eine Uminterpretation aus römischer Sicht handelt, ist umstritten. Eine Kontinuität von den germanischen Herrschaftsstrukturen zum späteren feudalen Lehnswesen und zur Ständegesellschaft mit Vorherrschaft des Adels gibt es nach heutigem Forschungsstand jedenfalls nicht. Ebenso wenig ist aus den überlieferten Nachrichten zu den Merowingern abzuleiten, dass es dort einen Geburtsadel gab.Heike Gran-Hoek: Die fränkische Oberschicht im 6. Jahrhundert. Studien zu ihrer rechtzlichen und politischen Stellung. Sigmaringen 1976.
Erste Hinweise auf das Entstehen einer erblichen Aristokratie stammen aus der Zeit der Karolinger und beziehen sich zunächst auf die Sachsen. Der fränkische Abt Nithard, ein Enkel Karls des Großen, schreibt 842 im IV. Buch (cap. 2) seiner Geschichte, dass die Sachsen in drei Stände geteilt seien, wobei sie den ersten Stand in ihrer Sprache edhilingui nennen würden, was Nithard mit dem lateinischen nobiles gleichsetzt. Diese Edelinge hätten Anspruch auf ein dreifaches Wergeld, müssten aber auch Verstöße mit dreifacher Buße sühnen. 967/68 berichtet der Mönch Widukind von Corvey in seinen Res gestae Saxonicae von der Stammessage der Sachsen. Er berichtet von Heerführern (duces), die jeweils 1000 Mann befehligten, wobei 100 davon als Gefolge und Leibgarde dienten, und Fürsten (principes), die jeweils den drei sächsischen Teilstämmen Westfalen, Engern und Ostfalen vorstanden. Ihr Vorrang beschränkte sich nach Widukinds Angaben aber im Wesentlichen auf kriegerische Auseinandersetzungen, wobei das Kommando unter ihnen ausgelost wurde, wenn der ganze Sachsenstamm sich gegen einen Feind vereinigte.
In Bayern gab es früher als in Sachsen ein Stammesherzogtum. Nach der Lex Baiuvariorum, angeblich im späten 6. oder 7. Jahrhundert durch merowingische Könige erlassen, hatten die Agilolfinger einen Erbanspruch auf die Herzogswürde. 788 wurde Tassilo III. als letzter Herzog dieser Sippe gestürzt. Zu dieser Zeit unterschied man ähnlich wie in Sachsen zwischen nobiles et liberi et servi. Die Angehörigen der Adelssippen Huosi, Trozza, Fagana, Hahilinga und Anniona wurden in der Lex Baiuvariorum ebenfalls besonders privilegiert; ihre Spur verliert sich aber im Frühmittelalter. Insgesamt kann man davon ausgehen, dass es im 9. Jahrhundert im Karolingerreich Familien gab, die eine hervorgehobene Stellung beanspruchten; ein abgeschlossener Erbadel existierte hingegen offenbar noch nicht, sondern die soziale Mobilität war weiterhin hoch.
Frühmittelalter Laut Sachsenspiegel waren die Edelfreien (auch Edelinge oder Hochfreie genannt) Grundbesitzer, die sich von anderen Freien (Bauern oder Großbauern) dadurch unterschieden, dass sie das dreifache Wergeld zu zahlen hatten. Es handelte sich also um besonders große Grundbesitzer. Sie wurden zu einem landrechtlichen Stand, der seinen Adel nicht aufgrund eines Dienst- oder Lehnsverhältnisses hatte, sondern mit seinem Allodbesitz nur dem König bzw. Kaiser unterstand.
Karl der Große zog alle waffenfähigen freien Grundbesitzer jeden Sommer während einiger Monate zur Heerfahrt heran, d. h. zu Feldzügen im Rahmen der Reichskriege in verschiedenen Teilen Europas. Um dieses gewaltige Aufgebot zu organisieren, wurde der Heerbann nach dem Rang der Pflichtigen in sieben Klassen oder sogenannte Heerschilde geteilt. Die einzelnen Heerschilde hatten unterschiedliche lehnsrechtliche Pflichten und Rechte. Die Feldzüge, welche mit Hilfe des Heerbannes ausgekämpft wurden, hießen Heerfahrten, die Teilnahme der Vasallen Heeresfolge.
Als Karl der Große die fränkische Grafschaftsverfassung auf den größten Teil des heutigen Deutschlands ausweitete und damit bestimmten Personen Aufgaben übertrug, indem er sie zum Verwalter einer Grafschaft oder Mark ernannte, entstanden Berufsbezeichnungen, die bald erblich wurden und aus denen sich die späteren Adelsränge bildeten: Die Heerführer wurden in den Quellen dux (Herzog) oder legatus genannt, Markgrafen legatus, praeses oder später marchio, Grafen comes. Die Grafen wurden mit dem Königsbann belehnt und leiteten das Königsgericht in dessen Namen, während den Markgrafen darüber hinausgehende Befugnisse zustanden, da sie die Reichsgrenze zu verteidigen hatten. Erst spät und langsam, etwa ab dem Ersten Kreuzzug, bildete sich unter dem Einfluss des Christentums das adlige Ideal des Ritters (miles) aus. Während die Edelfreien ihren Stand vererbten, bedurfte der Aufstieg zum Ritter bestimmter Voraussetzungen sowie des Ritterschlags, eröffnete aber auch weniger begüterten Freien und sogar Unfreien Aufstiegsmöglichkeiten.
Adlige Familien leisteten durch ihre Teilnahme an der Regierung, durch die Gründung von Städten, die Stiftung oder Förderung von Klöstern und Domschulen dauerhafte Beiträge zur Kultur des Mittelalters, vor allem die dynastischen Geschlechter, welche aus dem Edelfreien- oder Reichsministerialenstand zu Grafen und Fürsten aufstiegen und den späteren Hochadel bildeten. Dieser Aufstieg regional bedeutender Geschlechter begann schon zur Zeit der Karolinger und verstärkte sich nach der Jahrtausendwende. Die einzigen späteren (und bis heute blühenden) deutschen Dynastien, die urkundlich einwandfrei (und nicht nur legendenhaft oder vermutungsweise) in der Zeit vor der ersten Jahrtausendwende nachgewiesen sind, sind die Welfen (das Haus Hannover), die Reginare (das Haus Hessen) und die Wettiner (das Haus Sachsen). Die anderen später bedeutenden Häuser, Wittelsbacher, Habsburger, Hohenzollern, Zähringer, Obodriten u. a. erscheinen sämtlich erst nach dem Jahr 1000 in der für das frühmittelalterliche Deutschland nur sehr dünnen schriftlichen Überlieferung.
Lehnswesen