Anzefahr ist ein etwa 750 Einwohner zählender Stadtteil der Kleinstadt Kirchhain im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf. Er liegt etwa drei Kilometer nordwestlich der Kirchhainer Kernstadt.
Geschichte Ortsgeschichte Die älteste bekannte Erwähnung des Ortes erfolgte am 6. März 1226 n. Chr. als Ancevar in einer Urkunde der ritterschaftlichen Familie Riedesel. Der erste Namensteil deutet auf germanische Halbgötter aus vorchristlicher Zeit, der zweite Namensteil auf eine überörtliche Straßenverbindung hin. Freigelegte Brandflachgräber deuten jedoch auf eine deutlich ältere Siedlungslage hin.
Der Theologe Heinrich Joseph Wetzer wurde am 19. März 1801 in Anzefahr geboren. Er war der Herausgeber der ersten Auflage von Wetzer und Welte’s Kirchenlexikon, dem heute noch gültigen Standardwerk über katholische Theologie.
Hessische Gebietsreform (1970–1977)
Zum 1. Februar 1971 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Anzefahr im Zuge der Gebietsreform in Hessen auf freiwilliger Basis als Stadtteil in die Stadt Kirchhain eingegliedert. Für Anzefahr, wie für alle ehemals eigenständigen Stadtteile von Kirchhain, wurde ein Ortsbezirk gebildet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Anzefahr angehört(e):
vor 1803: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Mainz, Amt Amöneburg ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel (durch Reichsdeputationshauptschluss), Fürstentum Fritzlar, Amt Amöneburg ab 1806: Landgrafschaft Hessen-Kassel, Fürstentum Fritzlar, Amt Amöneburg 1807–1813: Königreich Westphalen, Departement der Werra, Distrikt Marburg, Kanton Kirchhain ab 1815: Kurfürstentum Hessen, Fürstentum Fritzlar, Amt Amöneburg ab 1821: Kurfürstentum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis KirchhainVerordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 74.Trennung von Justiz (Justizamt Kirchhain) und Verwaltung. ab 1848: Kurfürstentum Hessen, Bezirk Marburg ab 1851: Kurfürstentum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Kirchhain ab 1867: Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel, Kreis Kirchhain ab 1918: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel, Kreis Kirchhain ab 1932: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel, Kreis Marburg ab 1944: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Kurhessen, Kreis Marburg ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Kreis Marburg ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Marburg ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Marburg ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Marburg, Stadt Kirchhain ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Stadt Kirchhain ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Stadt Kirchhain
Gerichte seit 1821 Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Der Kreis Kirchhain war für die Verwaltung und das Justizamt Kirchhain als Gericht erster Instanz für Anzefahr zuständig. Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde das Justizamt 1867 zum königlich Preußischen Amtsgericht Kirchhain.Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden Gerichte () Auch mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Anzefahr 780 Einwohner. Darunter waren 6 (0,8 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 147 Einwohner unter 18 Jahren, 315 zwischen 18 und 49, 168 zwischen 50 und 64 und 150 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 315 Haushalten. Davon waren 84 Singlehaushalte, 87 Paare ohne Kinder und 117 Paare mit Kindern sowie 21 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 57 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 210 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Einwohnerentwicklung Quelle: Historisches Ortslexikon • 1585: 27 Haushalte • 1664: 30 Haushalte • 1747: 169 Einwohner • 1838: Familien: 40 nutzungsberechtigte, 5 nicht nutzungsberechtigte Ortsbürger, 10 Beisassen.
Historische Religionszugehörigkeit Quelle: Historisches Ortslexikon • 1861: 26 evangelisch-lutherische, 314 katholische Einwohner • 1885: 11 evangelische (= 3,89 %), 272 katholische (= 96,11 %) Einwohner • 1961: 45 evangelische (= 8,47 %), 481 katholische (= 90,58 %) Einwohner
Erwerbstätigkeit Quelle: Historisches Ortslexikon • 1838: Familien: 30 Ackerbau, 18 Gewerbe, 7 Tagelöhner. • 1961: Erwerbspersonen: 93 Land- und Forstwirtschaft, 100 Produzierendes Gewerbe, 45 Handel und Verkehr, 38 Dienstleistungen und Sonstiges.
Politik Für den Stadtteil Anzefahr besteht ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Er umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Anzefahr. Der Ortsbeirat besteht aus sieben Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 63,01 %. Alle Kandidaten gehörten der „Wählergemeinschaft Anzefahr“ an. Der Ortsbeirat wählte Christoph Kißling zum Ortsvorsteher.
Sehenswürdigkeiten und Kultur Bauwerke
Die barocke katholische Pfarrkirche St. Michael. Ordensmühle an der Ohm
Vereine Das Vereinsleben im Stadtteil wird durch den Chor der Pfarrei Anzefahr, die Freiwillige Feuerwehr, Anzefahr – Mein Dorf e. V., den Männergesangsverein „MGV 1903 Cäcilia Anzefahr“ und den Tischtennisclub „TTC 1952 Anzefahr e. V.“ geprägt.
Wirtschaft und Infrastruktur Die zur Schnellstraße ausgebaute Bundesstraße 62 verläuft südlich des Ortes. An der Main-Weser-Bahn liegt der Haltepunkt Kirchhain-Anzefahr, an dem stündlich der Mittelhessen-Express hält. In der Kernstadt existiert außerdem der Bahnhof Kirchhain. Anzefahr ist Pfarrdorf und hat eine Grundschule, einen Kindergarten und eine Bücherei.
Söhne und Töchter des Ortes Peter Jüngst (1782–1848), Bürgermeister und Mitglied der kurhessischen Ständeversammlung
Literatur
Weblinks
Stadtteil Anzefahr. In: Webauftritt der Stadt Kirchhain.
Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen
Einzelnachweise Hans-Christoph Nahrgang: . In: MyHeimat.de, abgerufen am 4. August 2009
Kategorie:Ortsbezirk von Kirchhain Kategorie:Ort im Landkreis Marburg-Biedenkopf Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Landkreis Marburg-Biedenkopf) Kategorie:Gemeindeauflösung 1971