Die Alpenkonvention (AK), formal Übereinkommen zum Schutz der AlpenAlpenkonvention - Organisation, ist ein völkerrechtlicher Vertrag über den umfassenden Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Alpen. Sitz des Ständigen Sekretariats der Konvention ist Innsbruck, eine Außenstelle besteht an der Europäischen Akademie Bozen. Die Alpenkonferenz ist die regelmäßige Versammlung der Vertragsparteien.Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Die Alpen – Besonderheiten eines Lebensraumes.
Geschichte 1989 verabschiedeten die Alpenstaaten und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft auf der ersten Alpenkonferenz (9.–11. Oktober 1989) in Berchtesgaden (Bayern) die Berchtesgadener Resolution, die den Willen zu gemeinsamen Rahmenkonventionen für die Entwicklung des Alpenraums äußert.
Am 7. November 1991 wurde die Rahmenkonvention durch die Umweltminister der Alpenländer bei der Tagung der Alpenkonferenz in Salzburg unterzeichnet.
Unterzeichner waren: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, deren Rechtsnachfolger seit 1993 die Europäische Union ist (Genehmigung 1996) Deutschland (Ratifizierung 1994) Frankreich (Ratifizierung 1995) Italien (Ratifizierung 1999) Liechtenstein (Ratifizierung 1994) Österreich (Ratifizierung 1994), BGBl.Nr. 477/1995 vom 21. Juli 1995, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 18/1999, ris.bka Schweiz (Ratifizierung 1998) (admin.ch) Slowenien wurde 1991 als Staat gegründet und unterzeichnete 1993 das Rahmenabkommen (Ratifizierung 1995) Monaco unterzeichnete 1994 und trat der Alpenkonvention 1999 bei (Ratifizierung 1999), 28. Januar 1999 (pdf, cipra.org; 13 kB)
Diese acht Staaten werden heute Alpenstaaten (oder auch Alpenanrainerstaaten) genannt.
An den Vorarbeiten war auch Jugoslawien beteiligt, die Unterzeichnung erfolgte aber wegen seiner Auflösung in Einzelstaaten nicht.
Im Gegensatz zu den Beschlüssen der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (Arge Alp), bei der die regionalen Regierungschefs lediglich Empfehlungen erlassen können, sind die Alpenkonvention und ihre Durchführungsprotokolle rechtlich verbindliche Staatsverträge. Sie sind entsprechend durch die Parlamente der oben aufgeführten Vertragspartner zu ratifizieren.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied jedoch im September 2012, dass die Alpenkonvention kein direkt anwendbares Recht sei, und wies eine Popularklage gegen die Verkleinerung eines Landschaftsschutzgebiets ab, die sich auf das Verschlechterungsverbot der Alpenkonvention gestützt hatte.Münchner Merkur: Popularklage gescheitert, 17. September 2012
Inhalt In der allgemein gehaltenen Rahmenkonvention, die inzwischen auch von allen Vertragsparteien ratifiziert wurde, verpflichten sich die Vertragsparteien zur Konkretisierung der Ziele der Alpenkonvention so genannte Durchführungsprotokolle – bisher gibt es neun – zu erarbeiten. Diese Fachprotokolle wurden von Liechtenstein, Österreich, Deutschland und Slowenien ratifiziert. Frankreich hat 2005 alle Protokolle ratifiziert, Monaco und Italien einen Teil der Protokolle.
Bei der EU ist die Ratifizierung seit längerer Zeit in Prüfung. In der Schweiz sind die Protokolle zum Teil heftig umstritten. Es gibt Protokolle zu folgenden Themen: Naturschutz, Kulturlandschaftsschutz und Landschaftspflege. Abgerufen am 6. April 2024. Berglandwirtschaft. Abgerufen am 6. April 2024. Raumplanung und nachhaltige Entwicklung. Abgerufen am 6. April 2024. Bergwald. Abgerufen am 6. April 2024. Tourismus. Abgerufen am 6. April 2024. Energie. Abgerufen am 6. April 2024. Bodenschutz. Abgerufen am 6. April 2024. Verkehr. Abgerufen am 6. April 2024. Streitbeilegung. Abgerufen am 6. April 2024.
Seit 2006 wurden zwei Ministerdeklarationen zu spezifischen Themenbereichen verabschiedet: Deklaration Bevölkerung und Kultur Alpenkonvention webseite, 1. Februar 2011. Abgerufen am 6. April 2024. Deklaration zum Klimawandel Alpenkonvention webseite, 1. Februar 2011. Abgerufen am 6. April 2024.
Organisation Seit dem Jahr 2003 verfügt die Alpenkonvention über ein Ständiges Sekretariat, das seinen Sitz in Innsbruck mit einer Außenstelle in Bozen hat. Nach Beschluss der Alpenkonferenz vom 4. Dezember 2012 wurde Markus Reiterer zum Generalsekretär der Alpenkonvention ernannt. 2019 folgte ihm Alenka Smerkolj in dieser Funktion. Das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention unterstützt die Organe der Alpenkonvention administrativ und fachlich; kommuniziert die Konvention, ihre Protokolle und deren Umsetzung; koordiniert alpine Forschungsprojekte; wirkt mit bei der Durchführung der Alpenkonvention und der Einhaltung ihrer Protokolle; verwaltet das Alpenbeobachtungs- und Informationssystem; übersetzt und dolmetscht.
Der Vorsitz der Alpenkonvention wechselt etwa alle zwei Jahre. Seit 2025 hat Italien den Vorsitz inne. Zuvor waren dies folgende Länder:
seit 2025 Italien 2023–2024 Slowenien 2020–2022 Schweiz 2019–2020 Frankreich 2016–2019 Österreich 2015–2016 Deutschland (Schwerpunkt sollte unter anderem die Politik des „Grünen Wirtschaftens im Alpenraum“ sein) 2013–2014 Italien 2011–2012 Schweiz 2009–2011 Slowenien 2007–2008 Frankreich 2005–2006 Österreich 2003–2004 Deutschland 2001–2002 Italien 1999–2000 Schweiz 1995–1998 Slowenien 1992–1994 Frankreich 1990–1991 Österreich 1989 Bundesrepublik Deutschland
Die Alpenkonvention hat elf offizielle Beobachterorganisationen. Die aktivste ist die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA (Commission Internationale pour la Protection des Alpes), die schon bei ihrer Gründung 1952 die Erarbeitung einer Alpenkonvention durch die Alpenstaaten gefordert hat. Auf der Website der CIPRA finden sich viele Informationen über die Alpenkonvention, eine Übersicht über den Stand der Ratifizierung von Konvention und Protokollen sowie die Originaltexte in den vier Konventionssprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Slowenisch.
Alpenkonferenz Die Konferenz der Vertragsparteien (Alpenkonferenz, Conférence alpine) ist das beschlussfassende Organ der Alpenkonvention. Sie fasst die Beschlüsse mittels einvernehmlichem Abstimmungsverfahren. Die Aufgaben dieses Organs umfassen Themen, an denen die Vertragsparteien ein gemeinsames Interesse besitzen, und Aspekte der Zusammenarbeit. In diesem Sinne übermitteln die Vertragsparteien der Alpenkonferenz Informationen hinsichtlich jener Maßnahmen, die von den Partnern zur Umsetzung der vorliegenden Konvention und der Protokolle angewendet wurden.
In der Regel finden die ordentlichen Sitzungen dieses Organs alle zwei Jahre bei jener Vertragspartei statt, die den Vorsitz der Konvention führt.
Im Verlauf der Zusammenkunft kann das Organ die Einberufung von Arbeitsgruppen beschließen, die für die Umsetzung der Konvention notwendig erachtet werden. Dabei berücksichtigt das Organ die Erkenntnisse wissenschaftlicher Tätigkeiten. Das Organ hat eine interne Geschäftsordnung und fasst auch die nötigen Beschlüsse im finanziellen Bereich.
Bisher stattgefundene Alpenkonferenzen I. Alpenkonferenz: Berchtesgaden, Deutschland – 1989 (Berchtesgadener Resolution) II. Alpenkonferenz: Salzburg, Österreich – 1991 (Alpenkonvention) III. Alpenkonferenz: Chambéry, Frankreich – 1994 IV. Alpenkonferenz: Brdo pri Kranju, Slowenien – 1996 V. Alpenkonferenz: Bled, Slowenien – 1998 VI. Alpenkonferenz: Luzern, Schweiz – 2000 VII. Alpenkonferenz: Meran, Italien – 2002 VIII. Alpenkonferenz: Garmisch-Partenkirchen, Deutschland – 2004 IX. Alpenkonferenz: Alpbach, Österreich – 2006 X. Alpenkonferenz: Evian, Frankreich – 2009 XI. Alpenkonferenz: Brdo pri Kranju, Slowenien – 2011 XII. Alpenkonferenz: Poschiavo, Schweiz – 2012 XIII. Alpenkonferenz: Turin, Italien – 2014 XIV. Alpenkonferenz: Grassau, Deutschland – 2016 XV. Alpenkonferenz: Innsbruck, Österreich – 2019 XVI. Alpenkonferenz: virtuell – 2020 XVII. Alpenkonferenz: Brig, Schweiz – 2022
Siehe auch Allianz in den Alpen Alpenplan Karpatenkonvention, Donauschutzübereinkommen Europäisches Landschaftsübereinkommen Alpenstadt des Jahres, Via Alpina Charta der europäischen Berggebiete
Literatur Roland Norer: Die Alpenkonvention - Völkerrechtliches Vertragswerk für den Alpenraum Institut für Wirtschaft, Politik und Recht, Universität für Bodenkultur Wien, 2002. Alpensignale 1, Alpenkonvention – Nachschlagwerk Alpensignale 2, Alpenkonvention konkret – Ziele und Umsetzung, 2004 Alpensignale 3, Grenzübergreifender ökologischer Verbund, 2004 Alpensignale 4, Dokumentation von Naturereignissen, 2006 Alpensignale 5, Milderung und Anpassung an Klimaveränderungen im Alpenraum, 2008 Alpenzustandsbericht: Verkehr und Mobilität, 2007 Establishing an Alpine Ecological Network, 2007 Alpenzustandsbericht: Wasserhaushalt und Gewässerbewirtschaftung – Kurzfassung, 2009 Die Alpen-Acht Staaten, ein Gebiet, 2009 PER ALPES. Die Alpen auf 20 Rundwanderwegen entdecken, 2010 The Alps. People and pressures in the mountains, the facts at a glance, 2010
Protokolle, auf alpconv.org: Raumplanung und nachhaltige Entwicklung (PDF) Berglandwirtschaft (PDF) Naturschutz und Landschaftspflege (PDF) Bergwald (PDF) Tourismus (PDF) Energie (PDF) Bodenschutz (PDF) Verkehr (PDF) Streitbeilegung (PDF) Beitritt des Fürstentums Monaco (PDF)
Ministerdeklarationen, auf alpconv.org: Deklaration Bevölkerung und Kultur (PDF; 143 kB) Deklaration zum Klimawandel (PDF) Erklärung zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft in den Alpen (PDF; 106 kB) Erklärung von Innsbruck: Klimaneutrale und klimaresiliente Alpen 2050 (PDF; 292 kB) Erklärung zur integrierten und nachhaltigen Wasserwirtschaft in den Alpen (PDF; 155 kB) Erklärung zum Schutz der Bergbiodiversität und deren Förderung auf internationaler Ebene (PDF; 110 kB)
Weblinks Offizielle Website der Alpenkonvention Atlas der Alpenkonvention Alpine Climate Board YPAC (Jugendparlament zu Alpenkonvention) CIPRA International Internationale Kommission zum Schutz der Donau
Einzelnachweise
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