Das Messkorn ist eine kirchliche Einnahme, die im Rahmen des Missaticums, der Kornbitte, von den Höfen und Pfarreiangehörigen an die Pfarrei alljährlich abgeführt wurde. Sie erfolgte als Abgabe von Getreide, war aber auch in Form von Geld ablösbar.Art. Meßkorn. In: Deutsche Rechtswörterbuch (DRW), Band 9: Mahlgericht bis Notrust. Böhlau, Weimar 1996, ISBN 3-7400-0980-2, Sp 578 (Digitalisat).

Ein Messkornregister aus dem 13. Jahrhundert ist in Menslage erhalten, in Bochum aus dem Jahre 1513.

Einzelnachweise

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