Augusta („die Erhabene“) ist eine Ehrenbezeichnung, die römische Kaiser ihren Ehefrauen oder nahen weiblichen Verwandten – etwa ihren Müttern, Schwestern, Großmüttern oder Töchtern – verleihen konnten. Sie stellt bis in die Spätantike das weibliche Gegenstück zum Titel Augustus dar, der im Römischen und frühen Byzantinischen Reich den zentralen Bestandteil der Kaisertitulatur bildete. Obwohl nicht mit konkreten rechtlichen oder politischen Kompetenzen ausgestattet, kam der Augusta-Würde ideologisch große Bedeutung zu; die Augustae nahmen oft eine besondere, teils sehr machtvolle Stellung am kaiserlichen Hof ein, wenngleich die Alleinherrschaft einer Frau im römischen Kontext nicht möglich war.

Ursprung und Bedeutung

Erstmals bekam Livia Drusilla, die langjährige dritte Ehefrau des ersten Kaisers Augustus, durch testamentarische Verfügung des verstorbenen Princeps im Jahr 14 n. Chr. den Ehrennamen Augusta verliehen. Zugleich wurde Livia von Augustus adoptiert und in dessen Familie, die gens Iulia, aufgenommen.Ovid, fasti 1,536; Tacitus, Annales 1,8,1; Sueton, Augustus 101,2; Cassius Dio 56,46,1. Siehe dazu Hans-Werner Ritter: Livias Erhebung zur Augusta. In: Chiron. Band 2, 1972, S. 313–328. Nach dessen Tod trug sie daher den Namen Iulia Augusta, mit ihrer Vergöttlichung im Jahr 42 unter ihrem Enkel Claudius kam ihr die Bezeichnung Diva Augusta zu. Für die Nachfolgepolitik des Augustus war die Erhebung Livias zur Augusta entscheidend, da ihre Rolle als Kaisergattin und Kaiserinmutter gestärkt und der sakral und politisch bedeutsame Charakter des Augustus-Titels auf Livia übertragen wurde. Zugleich festigte diese Maßnahme die Position des neuen Kaisers Tiberius als des Sohnes der Augusta politisch wie ideologisch.Claudia-Martina Perkounig: Livia Drusilla – Iulia Augusta. Wien 1995, ISBN 3-205-98221-5, S. 121–146.

Aus dem ehrenhalber verliehenen Cognomen Augusta entwickelte sich mit der Zeit ein Titel der Kaisergattin oder anderer weiblicher Verwandter, der jedoch keinerlei bestimmte rechtliche Kompetenzen verlieh. Auch fortan war der Augusta-Titel bedeutsam, da er in Gestalt der Augusta als Kaiserinmutter (mater principis) eine dynastische Herrschaft legitimieren konnte. Die Verleihung erfolgte durch einen Senatsbeschluss mit Zustimmung des Kaisers, häufig auch auf dessen Antrag. Anlässe dafür waren vor allem der Herrschaftsantritt des Kaisers, die Eheschließung oder die Geburt eines Nachkommen. Die Augusta war die erste Frau im Staat, was ihr vor allem zeremonielle Würden und Aufgaben einbrachte. Jedoch waren nicht alle Kaisergattinnen Trägerinnen des Titels; auch konnte die Verleihung abgelehnt werden (recusatio). Ob kaiserliche Frauen diese Ehre erfuhren oder nicht, gibt aber nicht zwingend Aufschluss über ihre politische Bedeutung.

Unabhängig von der Verleihung des Titels Augusta wurden im griechischsprachigen Osten des Imperium Romanum Gattinnen oder weibliche Angehörige der Kaiser häufig mit dem ins Griechische übersetzten Namen Sebastḗ () geehrt. Dieser Titel konnte auch Frauen der kaiserlichen Familie zugesprochen werden, die offiziell noch keine Augustae waren oder auch später nicht dazu erhoben wurden. So bezeichnet etwa eine Inschrift aus Paphos Iulia, die Tochter des Augustus, als Sebastḗ, obwohl ihr nie die Augusta-Würde zuerkannt wurde.Inscriptiones Graecae ad res Romanas pertinentes 3, 940. Vgl. Hildegard Temporini: Die Frauen am Hofe Trajans. Berlin u. a. 1979, ISBN 3-11-002297-4, S. 28f. Anmerkung 115 mit weiteren Beispielen. Seit Mark Aurels Ehefrau Faustina, die als erste kaiserliche Frau einen zweiten offiziellen Ehrentitel erhielt, trugen die Frauen des Kaiserhauses bis in das frühe 4. Jahrhundert hinein außerdem wiederholt den Ehrentitel einer mater castrorum. Durch die Proklamation der Kaiserin zur „Mutter des Heerlagers“ wurde eine ideologische Verbindung zwischen dem Kaiserhaus und den Truppen hergestellt. Im 3. Jahrhundert wurde diese Bezeichnung zu „Mutter des Heerlagers, des Senats und des Vaterlandes“ (mater castrorum et senatus et patriae) erweitert; Iulia Domna, die Frau des Septimius Severus, trug erstmals diesen Titel. Beide Titel wurden fortan parallel zueinander verwendet.Wolfgang Kuhoff: Zur Titulatur der römischen Kaiserinnen während der Prinzipatszeit. In: Klio. Band 75, 1993, S. 253. Bei Iulia Mamaea, der Mutter des Severus Alexander, wurde die inoffizielle Titulatur einer spanischen Inschrift zufolge zu einer „Mutter des Heerlagers, des Senats, des Vaterlands und des ganzen Menschengeschlechts“ (mater castrorum et senatus et patriae et universi generis humani) gesteigert.. In ähnlicher Weise wurden Kaisergattinnen vor allem in der Spätantike inoffiziell auch mit der Bezeichnung „Königin“ (regina, basílissa) gerühmt.Mit Belegen Dietmar Kienast u. a.: Römische Kaisertabelle. Darmstadt 2017, ISBN 978-3-534-26724-8, S. 49.

Frühe und hohe Kaiserzeit miniatur|Agrippina als Augusta mit ihrem Sohn Nero auf einem Aureus

Nach Livia verlieh der Senat auf Betreiben oder zumindest mit Zustimmung Kaiser Caligulas den Augusta-Titel im Jahr 37 postum dessen Großmutter Antonia Minor, der Mutter des späteren Kaisers Claudius, in deren Obhut Caligula aufgewachsen war; zu Lebzeiten hatte sie die Verleihung des Titels abgelehnt.Sueton, Claudius 11,2. Allerdings wird Antonia in den Akten der Arvalbrüder bereits vor ihrem Tod als Augusta tituliert. Dazu Wolfgang Kuhoff: Zur Titulatur der römischen Kaiserinnen während der Prinzipatszeit. In: Klio. Band 75, 1993, S. 246 Anmerkung 7. Nach dem plötzlichen Tod seiner Schwester Drusilla im Jahr 38 ließ Caligula sie mit allen Ehren ausstatten, die Livia zuteilgeworden waren.Cassius Dio 59,11,2. Jedoch ist unwahrscheinlich, dass sie auch zur Augusta erhoben wurde;Hildegard Temporini: Die Frauen am Hofe Trajans. Berlin u. a. 1979, ISBN 3-11-002297-4, S. 29f. seinen insgesamt drei Schwestern blieb diese Ehre ebenso verwehrt wie Caligulas vier Ehefrauen. Unter Claudius betrieb der Senat die Erhebung von dessen dritter Ehefrau Valeria Messalina zur Augusta, als diese Britannicus zur Welt brachte. Jedoch stimmte Claudius der Verleihung nicht zu. Erst Claudius’ vierte Gattin Agrippina erhielt den Titel, als der Princeps auf ihr Betreiben hin im Jahr 50 ihren Sohn aus erster Ehe, den späteren Kaiser Nero, adoptierte.Tacitus, Annales 12,26. Sie war damit die erste Kaisergattin, die den Titel zu Lebzeiten des Kaisers empfing. Zugleich verfügte sie als Erste über volles Münzrecht, sodass sie auf reichsweiten Prägungen auch ohne Nennung oder Porträt des Princeps dargestellt wurde.Hildegard Temporini: Die Frauen am Hofe Trajans. Berlin u. a. 1979, ISBN 3-11-002297-4, S. 30f. Wie Claudius Messalina nicht zur Augusta erhoben hatte, so unterließ Nero dies ebenso bei Octavia. Anlässlich der Geburt seiner Tochter Claudia im Jahr 63 ließ Nero sowohl deren Mutter, seine zweite Frau Poppaea Sabina, als auch den (wenig später verstorbenen) Säugling zu Augustae ernennen.Tacitus, Annales 15,23. Ebenso verlieh er seiner dritten Ehefrau Statilia Messalina den Titel.

Titus verlieh seiner Tochter Iulia den Titel.Tacitus, Historiae 2,89,2 berichtet, dass Vitellius im Vierkaiserjahr 69 nach seinem Einzug in Rom seine Mutter Sextilia als Augusta ehrte. Allerdings fehlen offizielle Quellen, die bezeugen würden, dass es sich um eine reguläre Erhebung zur Augusta gehandelt hat. Dazu Wolfgang Kuhoff: Zur Titulatur der römischen Kaiserinnen während der Prinzipatszeit. In: Klio. Band 75, 1993, S. 247 mit Anmerkung 12. Flavia Domitilla, die Tochter Vespasians, erhielt den Titel zwanzig Jahre nach ihrem Tod unter Domitian und wurde zugleich zur Diva erklärt. Bald nach seinem Herrschaftsantritt ließ Domitian auch seine Frau Domitia Longina zur Augusta erheben. Seit Domitian stellte die Erhebung der Kaisergattin zur Augusta eine Regel dar, von der nur selten abgewichen wurde. Allmählich entwickelte sich auch ein Anspruch der Frauen des Kaiserhauses, diese Ehre zu erfahren. Unter Trajan lehnten die Schwester und die Gattin des Princeps, Marciana und Plotina, die Verleihung des Titels im Frühjahr oder Sommer des Jahres 98 zunächst unter der Bedingung ab, Trajan müsse zuvor den Ehrentitel pater patriae verliehen bekommen. Obwohl Trajan im Herbst 98 diese Ehrung erfuhr, nahmen beide den Augusta-Titel erst vor oder um 105 – unter Umständen anlässlich der siegreichen Heimkehr Trajans aus dem ersten Dakerkrieg im Jahr 102 – an.Hildegard Temporini: Die Frauen am Hofe Trajans. Berlin u. a. 1979, ISBN 3-11-002297-4, S. 23–27. Marciana war damit die erste Schwester eines römischen Kaisers, die diesen Titel zu Lebzeiten erhielt. 112 erhob Trajan auch Marcianas Tochter Matidia zur Augusta. In der Folgezeit verliehen die Kaiser den Titel ausschließlich an ihre Gattinnen und die ihrer jeweiligen Thronfolger. So erhielt Hadrians Gattin Vibia Sabina die Augusta-Würde erst, als der Princeps den Titel des pater patriae empfing, den er zu Beginn seiner Herrschaft mehrfach abgelehnt hatte.Hildegard Temporini: Die Frauen am Hofe Trajans. Berlin u. a. 1979, ISBN 3-11-002297-4, S. 35f. zum Zusammenhang zwischen dem Augusta- und pater patriae-Titel unter Trajan und Hadrian. Faustina die Ältere hingegen wurde seit Beginn der Herrschaft ihres Gatten Antoninus Pius Augusta genannt, noch bevor dieser den Titel des pater patriae erhielt. Mark Aurel ehrte 174 seine Gattin Faustina die Jüngere mit dem Titel mater castrorum, um ihr für ihre Anwesenheit im Feldlager an der Donau während der Markomannenkriege zu danken. Bereits unter ihrem Vater Antoninus Pius war ihr nach der Geburt ihrer ersten Tochter 147 am gleichen Tag das Münzrecht und die Augusta-Würde verliehen worden, an dem ihr Ehemann die tribunizische Gewalt empfangen hatte. Damit war sie die erste Augusta gewesen, die diesen Titel noch als Gattin eines Caesar erhalten hatte, denn Mark Aurel wurde erst 161 zum Augustus und 166 zum pater patriae erhoben.Hildegard Temporini: Die Frauen am Hofe Trajans. Berlin u. a. 1979, ISBN 3-11-002297-4, S. 33. Als die Tochter Mark Aurels und die Gattin seines Mitregenten Lucius Verus konnte sich Lucilla spätestens 165 und damit noch vor Erhebung des Verus zum pater patriae (166) und Geburt ihres ersten Kindes Augusta nennen. Bald nach ihrer Hochzeit mit Commodus dürfte Bruttia Crispina den Titel erhalten haben.Hildegard Temporini: Die Frauen am Hofe Trajans. Berlin u. a. 1979, ISBN 3-11-002297-4, S. 34. Weder Lucilla noch Crispina konnten an die machtvolle Stellung früherer Augustae anknüpfen; beide wurden später einer damnatio memoriae unterworfen.

Im Zweiten Vierkaiserjahr weigerte sich Pertinax, seine Ehefrau Flavia Titiana zur Augusta und seinen Sohn zum Caesar zu ernennen.Cassius Dio 74,7. Dagegen etwa Wolfgang Kuhoff: Zur Titulatur der römischen Kaiserinnen während der Prinzipatszeit. In: Klio. Band 75, 1993, S. 251f. Didius Iulianus hingegen nahm zeitgleich sowohl den Augustus- und pater patriae-Titel als auch die Augusta-Würde für seine Gattin Manlia Scantilla und seine Tochter Didia Clara an.