Frohnhausen (zur Eingemeindung Frohnhausen bei Gladenbach) ist ein Dorf im Osten des Hessischen Hinterlandes und als solches ein Ortsteil der Stadtgemeinde Gladenbach im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Geographie Der Ort liegt im Gladenbacher Bergland und damit im Naturpark Lahn-Dill-Bergland im Allnatal.
Geschichte Ortsgeschichte Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Frohnhausen erfolgte unter dem Namen Fronhusen im Jahr 1338. Damals gehörte der Ort zum Lahngau.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Frohnhausen:
Hessische Gebietsreform (1970–1977) Zum 1. Juli 1974 erfolgte im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch Landesgesetz der Zusammenschluss der Stadt Gladenbach mit den Gemeinden Bellnhausen, Diedenshausen, Erdhausen, Friebertshausen, Frohnhausen b. Gladenbach, Kehlnbach, Mornshausen a. S., Rachelshausen, Römershausen, Rüchenbach, Sinkershausen, Weidenhausen und Weitershausen zu heutigen Stadt Gladenbach. Für alle ehemals eigenständigen Gemeinden und die Kernstadt Gladenbach wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.
Ortsname Die Ortsnamensendung -hausen lässt eine fränkische Besiedlung vermuten. Der Ortsname wird von Fron (Herr) abgeleitet. Das Fronhus war also ein Herrenhof.
Vor der Eingemeindung in die Stadt Gladenbach hieß Frohnhausen amtlich Frohnhausen bei Gladenbach oder kurz Frohnhausen b. Gladenbach oder Frohnhausen b. Gl. zur Unterscheidung von anderen Frohnhausens, insbesondere dem im selben Kreisgebiet gelegenen Frohnhausen b. Battenberg. Neben der amtlichen existierten einige weitere Schreibweisen, wie Frohnhausen/Gladenbach oder Frohnhausen (Gladenbach). Die Schreibweisen mit Namenszusatz sind heute noch gelegentlich gebräuchlich.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Frohnhausen angehört(e):
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Blankenstein, Untergericht Gladenbach ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Blankenstein, Untergericht GladenbachDie Zugehörigkeit des Amtes Blankenstein anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: strittig zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Blankenstein ab 1627: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Blankenstein, Untergericht Gladenbach ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Oberhessen, Amt Blankenstein, Land- und Rügengericht ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Blankenstein ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk GladenbachTrennung von Justiz (Landgericht Gladenbach) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Biedenkopf ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Biedenkopf ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Biedenkopf ab 1867: Norddeutscher BundDer Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs., Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau,Infolge des Deutschen Krieges. Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf (übergangsweise Hinterlandkreis) ab 1871: Deutsches Reich, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf ab 1932: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Landkreis Dillenburg ab 1933: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Landkreis Biedenkopf ab 1944: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Nassau, Landkreis Biedenkopf ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Landkreis Biedenkopf ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Landkreis Biedenkopf ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Landkreis Biedenkopf ab 1968: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Biedenkopf ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Stadt GladenbachAm 1. Juli 1974 als Ortsbezirk zur Stadt Gladenbach. ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Stadt Gladenbach
Gerichte seit 1821 Die Rechtsprechung ging 1821 im Rahmen der Trennung von Justiz und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte über. „Landgericht Gladenbach“ war von 1821 bis zur Abtretung an Preußen 1866 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Gladenbach. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Nach der Abtretung des Kreises Biedenkopf an Preußen infolge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen wurde der Landgerichtsbezirk Gladenbach preußisch.Art. 14 des Friedensvertrages zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche Preußen vom 3. September 1866 () Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Herzogtum Nassau und den vormals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden wurden aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt.Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103) Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Landgerichts in Amtsgericht Gladenbach. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Dillenburg und das Appellationsgericht Wiesbaden.Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden Gerichte ()
Vom 1. Oktober 1944Erlaß zur Änderung von Oberlandesgerichtsbezirken vom 20. Juli 1944 (RGBl. I S. 163) bis 1. Januar 1949 gehörte das Amtsgericht Gladenbach zum Landgerichtsbezirk Limburg, danach wieder zum Landgerichtsbezirk Marburg. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Aufhebung des Amtsgerichts Gladenbach, welches fortan als Zweigstelle des Amtsgerichts Biedenkopf fungierte. Am 1. November 2003 wurde diese Zweigstelle aufgelöst.bezieht sich auf
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Frohnhausen 312 Einwohner. Darunter waren 3 (= 1,0 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 51 Einwohner unter 18 Jahren, 135 zwischen 18 und 49, 63 zwischen 50 und 64 und 66 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 123 Haushalten. Davon waren 30 Singlehaushalte, 36 Paare ohne Kinder und 38 Paare mit Kindern, sowie 9 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 18 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 78 Haushaltungen leben keine Senioren/-innen.
Einwohnerentwicklung Quelle: Historisches Ortslexikon • 1502: 11 Männer • 1577: 11 Hausgesesse • 1630: 13 Hausgesesse (7 zweispännige, 3 einspännige Ackerleute, 3 Einläuftige) • 1742: 27 Haushalte • 1791: 109 Einwohner • 1800: 137 Einwohner • 1806: 164 Einwohner, 26 Häuser • 1829: 185 Einwohner, 33 Häuser
Historische Religionszugehörigkeit Quelle: Historisches Ortslexikon • 1829: 185 evangelische (100 %) Einwohner • 1885: 198 evangelische (100 %) Einwohner • 1961: 251 evangelische (90,61 %), 26 römisch-katholische (9,39 %) Einwohner
Historische Erwerbstätigkeit • 1867: 68 Erwerbspersonen in der Landwirtschaft, 2 im Verkehr • 1961: 80 Erwerbspersonen in der Land- und Forstwirtschaft, 54 im produzierenden Gewerbe, 13 im Handel und Verkehr, 10 bei Dienstleistungen und Sonstigem.
Sehenswürdigkeiten Im Ort befindet sich eine der drei nach ihrem Äußeren so genannten Kaffeemühlenkirchen im Landkreis.
Literatur
Weblinks
Unsere Stadtteile im Kurzportrait! In: Webauftritt der Stadt Gladenbach.
Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen
Einzelnachweise Einwohnerzahlen aus Webarchiv: 2004, 2006, 2010–2012, ab 2014
Kategorie:Ortsbezirk von Gladenbach Kategorie:Ort im Landkreis Marburg-Biedenkopf Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Landkreis Marburg-Biedenkopf) Kategorie:Ersterwähnung 1366 Kategorie:Gemeindeauflösung 1974