Das Bemessungshochwasser (BHW) ist ein angenommenes Hochwasserereignis, das zur bautechnischen Dimensionierung (Bemessung) einer Hochwasserschutzanlage (zum Beispiel Deich, Hochwasserentlastungsanlage) oder einer anderen (wasser)baulichen Anlage dient.
Das Bemessungshochwasser wird über die Wahrscheinlichkeit definiert, mit der es auftreten kann, bzw. über die Zeiträume, in denen es einmal zu erwarten ist (z. B. jährlich oder alle 10, 200, 5000 … Jahre).
Typischerweise durch die Extrapolation von Zeitreihen von Niederschlags- bzw. Abflussmessungen und unter Berücksichtigung aller relevanten Einflüsse des Einzugsgebietes mit seinen Niederschlags- und Abflusseigenschaften wird ein gewisser Bemessungshochwasserzufluss angenommen, dem die Anlage beim Eintritt eines solchen Hochwasserbemessungsfalls ausgesetzt sein würde.
Normung nach DIN Die DIN 19700, die sich mit der Sicherheit von Stauanlagen befasst, sieht u. a. die Hochwasserbemessungsfälle 1 und 2 vor: Im Hochwasserbemessungsfall 1 muss die Stauanlage das Hochwasserereignis bzgl. Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit uneingeschränkt überstehen Im Hochwasserbemessungsfall 2 muss die Stauanlage das Hochwasserereignis bzgl. Tragsicherheit und ohne globales Versagen (Dammbruch) überstehen Die Bemessungshochwässer sind dabei für verschieden große Stauanlagen wie in der folgenden Tabelle angegeben definiert.
Hochwasserbemessungsfall Anlagen > 1 Mio. m³ Anlagen > 50.000 m³ und ≤ 1 Mio. m³ Anlagen ≤ 50.000 m³ 1 alle 1000 a alle 500 a alle 200 a 2 alle 10.000 a alle 5000 a alle 1000 a
Beispiele Im Bundestagsbeschluss 17/14112 vom 25. Juni 2013 heißt es (S. 5):
Weblinks Talsperrenpraxis, von Peter Rissler
Siehe auch Hochwasserschutz am Niederrhein
Fußnoten
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