mini|Königlich-Sächsisches Landgericht am Münchner Platz auf einer Postkarte von 1911 mini| Ansicht vom Münchner Platz aus (2005) mini|Ansicht von der Georg-Schumann-Straße aus (2023) Das ehemalige Landgericht am Münchner Platz (korrekt: Justizgebäude am Münchner Platz) in der Stadt Dresden ist ein bedeutendes Bauwerk der Reformbewegung und gleichzeitig ein Beispiel für den Monumentalstil innerhalb der Dresdner Reformarchitektur. In den nachfolgenden fünfzig Jahren bis zur Übergabe des Gebäudes an die damalige Technische Hochschule Dresden im Jahr 1957 war es das gerichtliche Hauptgebäude. Es diente den juristischen Instanzen von immerhin vier aufeinanderfolgenden politischen Systemen. Mit der Übernahme durch die TH Dresden und deren anschließenden Umbau wurde es den Erfordernissen von Lehre und Forschung in den Jahren von 1958 bis 1964 angepasst. Heute gehört der Gebäudekomplex zur Technischen Universität Dresden (TUD) und ist Teil des Campus der TUD (Georg-Schumann-Bau, Hülsse-Bau und Tillich-Bau). Die am 11. Oktober 1959 eingeweihte Gedenkstätte Münchner Platz Dresden gehört zur „Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft“.Wolfgang Rother: Justizgebäude am Münchner Platz in Dresden Justizgebäude in Sachsen gestern und heute (Sächsische Justizgeschichte, Band 5, Verlag Sächsisches Staatsministerium der Justiz), Dresden 1995, S. 7–42.
Vorgeschichte In den Jahren von 1876 bis 1879 entstand unter der Leitung des Oberlandbaumeister Adolph Canzler das Gerichtsgebäude an der Pillnitzer Straße in Dresden (mit Untersuchungshaftanstalt im Flügel an der Mathildenstraße, im Volksmund „Mathilde“ genannt, 1945 zerstört). Im Jahr 1880, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen Gerichtsverfassungsgesetzgebung des Deutschen Reiches, erfolgte dessen Nutzung als Justizgebäude des sächsischen Oberlandesgerichtes und des Landgerichts Dresden und wurde in Teilen auch von dem Amtsgericht Dresden genutzt.
Mit einem weiteren Gerichtsgebäude nach Plänen des Leipziger Architekten Max Arwed Roßbach entstand an der Lothringer Straße das Königlich Sächsische Amtsgericht Dresden. Das Gebäude ist als Amtsgericht am Sachsenplatz erhalten geblieben und wird auch heute für Justizzwecke genutzt. In DDR-Zeiten diente es ab dem Jahr 1957 als Bezirksgericht Dresden.
Ein weiteres Amtsgerichtsgebäude entstand an der Hospitalstraße in der Inneren Neustadt als Amtsgerichtsgebäude II. Auch dieses Gebäude blieb erhalten und ist heute Sitz des Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Um die Jahrhundertwende entstanden überall im Deutschen Kaiserreich repräsentative Dienstgebäude für Verwaltung, Dienstleistung und Gerichtsbarkeit, so auch in Dresden, die sich allerdings sukzessive von der Nachahmung älterer Stile lösten. In dieser Reformbewegung entstanden in Dresden Staats- wie öffentliche Bauten, wie: Ministerialgebäude am Neustädter Ufer (Architekten Edmund Waldow und Heinrich Tscharmann); Schulbauten (Hans Erlwein); die Kunstgewerbeschule; diverse Kirchenbauten, wie die Zionskirche, die Christuskirche oder das Neue Rathaus.
Jedoch reichten die räumlichen Bedingungen für die Justiz trotz der drei bestehenden Amtsgebäude immer noch nicht aus. Denn die Bevölkerung Dresdens entwickelte sich von 177.000 Einwohnern im Jahr 1871 auf eine halbe Million Einwohner im Jahr 1900; damit war Dresden die viertgrößte Stadt im deutschen Reichsgebiet. Hinzu kamen die Eingemeindungen der Dresdner Vororte bis in die 1920er Jahre. Der strukturelle Wandel zur Großstadt beinhaltete auch eine Zunahme der Kriminalität.
Der gestiegene Bedarf an Räumlichkeiten in den Gerichtsgebäuden und auch an Personal machte deutlich, dass u. a. das Justizgebäude in der Pillnitzer Straße völlig unzulänglich und beengt war. So hatte, als Beispiel, das bestehende amts- und landgerichtliche Gefängnis in der Pillnitzer/Mathildenstraße nur Platz für 80 Untersuchungs- sowie 320 Strafgefangene. Weitere Erweiterungen schieden aus.
Planungsablauf mini|Grundriss Landgericht am Münchner Platz (1906) mini|Blick auf den Nordflügel des Gefängnistraktes, im Vordergrund George-Bähr-Straße (um 1908) Vorplanungen Die erkannten und bestätigten Missstände sollten durch entsprechende Neubauten mit funktionalen Zwecken beseitigt werden. Dazu gab am 27. April 1900 an das Justizministerium die sächsische Finanzdeputation A der zweiten Ständekammer des Landtages die Weisung zur Errichtung von zwei neuen Gebäuden (Dresden und Leipzig). Die neuen Gebäude sollten aus Gerichtsgebäude und Untersuchungsgefängnis bestehen, um den Transport der Gefangenen zu umgehen. Das heißt, die neuen Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaft und der Landgerichte hatten sich in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Untersuchungsgefängnis zu befinden.
Bereits am 3. Mai 1900 wurde von der sächsischen Finanzdeputation A der zweiten Ständekammer des Landtages die Gelder in Höhe von 629 000 Mark für das Areal des neuen Dresdner Gerichtsgebäudes beantragt. Es sollte ein unbebautes Areal am Stadtrand ausgesucht werden. Schon am 7. Mai 1900 wurde im Landtag über den Standort des künftigen Justizgebäudes am Münchner Platz beraten. Die eingeplante Summe für den Landkauf wurde noch unterboten. Für die vorgesehene Fläche des Hanggrundstückes von 2,7 Hektar wurden vom Staatsfiskus 614 235 Mark ausgegeben. Das Areal zwischen dem Münchner Platz und der 40 Meter breiten Münchner Straße und der Helmholtz-, George-Bähr-Straße sowie einer damals unbefestigten Straße (heutige Georg-Schumann-Straße).
Der neue Stadtteil des Schweizer Viertels breitete sich schon bis an den Vorort Plauen aus. Die Bebauung vor der Zerstörung im Februar 1945 bestand aus Einzel- und Reihenhäusern. Stattliche Villen unterstrichen den Anspruch des gehobenen Bürgertums. In unmittelbarer Nachbarschaft hatte die Stadt bereits ein 12 Hektar großes Areal für die TH Dresden bewilligt. In der Zeit von 1900 bis 1905 wurden darauf mehrere Institutsgebäude nach Entwürfen des Architekten Karl Weißbach errichtet.
Planungsablauf Ein Vorentwurf für das neue Gerichtsgebäude entstand vom Oberbaurat Karl Schmidt in den Jahren von 1900 bis 1901. Dieser wurde vom Landbauinspektor Oskar Kramer grundlegend überarbeitet. Kramer studierte an der TH Dresden und arbeitete in den Landbauämtern in Chemnitz und Dresden. Er hatte mit mehreren Bauten im Raum Sachsen Erfahrungen erworben. Die Einarbeitung der vielschichtigen Funktionsforderungen wurde von Oberbaurat Gläser ab 1902 durchgeführt. Er übernahm auch die Hauptarbeit am Entwurf. Kramer war für die künstlerische Zuarbeit zuständig.
Der Gesamtentwurf wurde der Finanzbehörde zur Kostenbewilligung vorgelegt. Die erstgenannte Summe von 4.015 Millionen Mark wurde durch mehrere Angleichungen auf 3.932.000 Mark veranschlagt.Staatsarchiv Sachsen; Landtag 1901/1902; Finanzdeputation 67. Sitzung; Mikrofilm Nr 11073 Die Gesamtkosten betrugen endlich 3,58 Millionen Mark.Staatsarchiv Sachsen; Landtag 1901/1902; Finanzdeputation außerordentlicher Staatshaushalt 1902/1903; Mikrofilm Nr 11297 Bereits im Jahr 1903 waren die Ausführungsunterlagen für den Gefängnistrakt und im Jahr darauf waren die Unterlagen für das eigentliche Justizgebäude fertig gestellt. Im Anschluss begann die Umsetzung der Baumaßnahme.
Architektur In dem Zeitraum des folgenreichen Wandels in der Bildenden Kunst und Architektur fiel der Bau des neuen Justizgebäudes. Einen neuen Stil, ohne das Alte zu berücksichtigen, bedeutete eben jene Reformbewegung und gerade in Dresden hielt man noch an der Dresdner Schule im Sinne der italienischen Neorenaissance fest. Mit den monumentalen Bauten erreichte man die Ausdrucksform des Neuen. Weiterhin war es eine besondere Aufgabe, das Hanggrundstück sinnentsprechend baulich zu gestalten. Aber mit verschiedenen Geschosshöhen wurden die ansteigenden Höhenunterschiede ausgeglichen. Aus ökonomischen Zwängen erarbeitete Kramer eine raffinierte Lösung und somit konnten die Verhandlungssäle zum Beispiel in verschiedenen Ebenen betreten werden.
Funktionalität In dem Gebäudekomplex sind mehrere Funktionen verbunden. Das wichtigste Hauptfunktionsgebäude war das Landgericht mit dem Anschluss eines Untersuchungsgefängnisses einschließlich Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäuden. Die technischen Ausstattungen waren im Kesselhaus und Maschinengebäude untergebracht. Alle Gebäude waren so entworfen, dass die Gebäudekomplexe durch Verbindungen erschlossen wurden, ohne den Hof betreten zu müssen. Die Ausnutzung in kleinen Teilabschnitten und Bögen zwischen den einzelnen Nebengebäuden und eine 4 Meter hohen Gefängnismauer ermöglichten die Zugänge. Der Gebäudekomplex sollte natürlich in einer Wohngegend nicht als Gefängnis erkennbar werden. Deshalb schuf Kramer mit der Installierung von Nebengebäuden, Erkern und Nischen, Übergängen und Bögen einen verdeckt-gefälligen Gesamteindruck.
Bauphase Im Anschluss des genehmigten Gesamtentwurfes erfolgte unmittelbar der Baubeginn. Zunächst wurde der Untersuchungsgefängnistrakt errichtet und bereits im November 1906 fertig gestellt. Der Gerichtsgebäudekomplex konnte nach dreijähriger Bauzeit am 3. September 1907 fertig gestellt und übergeben werden. Schon am 10. September fand der erste Prozess im neu errichteten Gebäude statt. Die Ansprüche an die vielseitigen Funktionen wurden mit dem Landgerichtsgebäude mit einem im Anschluss zugänglichen Untersuchungsgefängnis erfüllt. Der Gebäudekomplex verfügte über eine Warmwasserversorgung mit Wärmerückgewinnung.
Untersuchungsgefängnis Das Untersuchungsgefängnis war ein vierflügeliges Bauwerk mit einem kreuzförmigen Grundriss. Das innerhalb des Komplexes mittig errichtete Bauwerk wurde von dem Kesselhausgebäude nach Süden und an der Helmholtzstraße mit dem Wirtschaftsgebäude und dem Verwaltungsgebäude nach Osten eingegrenzt. Das Gebäude der Untersuchungsrichterabteilung, in Verlängerung des Landgerichtsgebäudes, schloss auf der George-Bähr-Straße die Eingrenzung ab. Somit war der Kreuzbau des Untersuchungsgefängnisses straßenseitig wenig erkennbar.
Alle Gebäudeteile konnten durch Gänge und Flure untereinander begangen werden. In dem Untersuchungsgefängnis, eingeteilt in drei Männer- und abgetrennt davon einen Frauenflügel (Ostflügel), konnten 550 männliche und 130 weibliche Gefangene in Einzelzellen untergebracht werden. Die Zellen waren an beiden Seiten mit Galerien zu den Ganghallen angeordnet und mit Brücken und Treppen untereinander verbunden. Mittig der Gebäudeflügel befand sich der Lichthof, die sogenannte Mittelhalle und eine freistehende erhöhte Kanzel für das Wachpersonal. Des Weiteren standen den Gefangenen eine Bibliothek, einen Schulungsraum und Besucherräume zur Verfügung.Dresdner Anzeiger vom 25. September 1906; Die neue königliche Gefangenenanstalt in Dresden. Seite 61 Hofseitig entstanden Flächen in übersichtlicher Anordnung als mit Lindenbäumen bepflanzte Rasenareale.
Landgerichtsgebäude mini|Landgericht am Münchner Platz, Hauptportal (2023) mini|Landgericht am Münchner Platz, Reliefs an der Fassade: Verbrechen, Geständnis, Urteil und Sühne (v. l. n. r., 2023) mini|Landgericht am Münchner Platz, Fassadenfigur König Salamo (2023)