mini|Christian Magnus Falsen Christian Magnus Falsen, (De Falsen) (* 14. September 1782 in Oslo (jetzt Stadtviertel Gamlebyen) bei Christiania; † 13. Januar 1830 in Christiania) war ein Beamter und Politiker. Er gilt als die umstrittenste Persönlichkeit in der Phase der Entstehung der norwegischen Verfassung.

Seine Eltern waren der Oberhofgerichts-RichterDas Oberhofgericht war Berufungsinstanz zum Lagting. Von dort konnte an den Obersten Gerichtshof in Kopenhagen appelliert werden. Es wurde 1666 in Akershus errichtet und 1797 durch das Stifts-Obergericht und das Rådstue-Gericht, ursprünglich (1607) ein Untergericht, später (1662) in Handelsstädten eine Mittelinstanz, ersetzt. und spätere Stifts-ObergerichtspräsidentDas Stifts-Obergericht wurde 1797 als Mittelinstanz zwischen dem Untergericht und dem Obersten Gerichtshof in Kopenhagen eingerichtet und löste das Oberhofgericht ab. Es wurde je ein solches Gericht in den vier Bistümern errichtet. Envold de Falsen (1755–1808) und dessen Frau Anna Henrike Petronelle Mathiesen (1762–1825).

Tätigkeiten bis zum Kieler Frieden Mit neun Jahren kam er mit seinem Vater nach Kopenhagen, wo er auch zur Schule ging. 1798 bestand er das Zulassungsexamen für das Studium mit Auszeichnung und begann, Jura zu studieren. Er wurde 1802 cand. jur. Aber sein Interesse galt der Geschichte. Sein ältestes erhaltenes Manuskript trägt den Titel Atheniensernes Historie (Geschichte der Athener). Dabei interessierte ihn die demokratische Verfassung Athens besonders. Die Lektüre von Tyge Rothes Nordens Statsforfatning før Lehnstiden zeigte ihm, dass die Demokratie auch das alte Norwegen geprägt hatte. Von seinem Vater hatte er den Glauben an die Freiheit des norwegischen Bauern übernommen. In der dänisch-norwegischen Union war er dezidierter Norweger. Er kehrte nach Norwegen zurück, und nach zwei Jahren Tätigkeit als Prokurator auf Probe (Prøveprokurator)Prokurator war ein Rechtsanwalt, der an den Unter- und Obergerichten zugelassen war. Er wurde vom König ernannt, und die Zahl war begrenzt. Die Warteposition bis zu dieser Ernennung war der „Prøveprokurator“. am Stifts-Obergericht von Akershus wurde er 1804–1807 an diesem Gericht Prokurator.

Am 30. Januar 1804 heiratete er in Christiania Anna Birgitta Munch (1787 – 24. November 1810), Tochter des Landrichters (Sorenskriver) und Justizrats Bartholomeus Fædder Munch (1746–1787) und dessen Frau Anna Hammer Cudrio (1752–1796). Am 6. April 1811 heiratete er in Drøbak die Witwe des Kaufmanns Brede Plade Stoltenberg Elisabeth Severine geborene Bøckman, Tochter des Kapitäns Lars Bøckman und seiner Frau Marthe (1745–1820).

1807 wurde er zum Rechtsanwalt am Obersten Gerichtshof in Kopenhagen ernannt. Im Sommer und Herbst 1807 erlebte er die britische Bombardierung der Stadt. Er begab sich wieder nach Norwegen. Dort wurde er Generalstaatsanwalt am neu errichteten Obersten Seegericht (Overadmiralitetsretten).Overadmiralitetsretten war ein Sondergericht oberster Instanz. Es bestand aus den Leitern des Marineministeriums, dem Generalstaatsanwalt und zwei Richtern des Obersten Gerichtshofs. Es befasste sich mit Prisenfällen. Bevor private mit Kaperbriefen versehene Schiffe die von ihnen gekaperten Schiffe verwerten konnten, mussten sie von einem Prisengericht als „gute Prise“ freigegeben sein. Als Graf Herman Wedel Jarlsberg nach dem Ausbruch des Krieges mit Schweden im Frühjahr 1808 Bærums freiwilliges Jägerkorps aufgestellt hatte, erhielt Falsen das Kommando über das Korps und begab sich zum Kampf. Sein Einsatz dauerte allerdings nicht mehr als 14 Tage. Denn dann wurde er zum Landrichter (Sorenskriver) in Follo ernannt.

Nachdem 1809 die „Selskap for Norges Vel“ gegründet worden war, gründete er 1811 einen Regionalverein für Follo. 1812 veröffentlichte er einen Artikel über die Landmatrikel, in dem er die gleichmäßige Besteuerung aller Grundstücke verlangte, eine Forderung, die 1818 vom Storting übernommen wurde. Ihm ging es dabei nicht um hohe Grundsteuern. Aber er legte ein besonderes Gewicht auf eine hohe Besteuerung der Kaufleute, die „das Mark des Landes aussaugten“.

Bis zum Kieler Frieden stand Falsen loyal zum dänischen König. Im Frühjahr 1813, als schwere Not die Norweger drückte und großen Unmut gegenüber dem König erzeugte und der Kreis um Graf Wedel Geheimverhandlungen mit Schweden über eine norwegisch-schwedische Union führte, betätigte sich Falsen als Gegenspion. Seine Berichte betrafen insbesondere Graf Wedels Pläne.Seine Spionageberichte befinden sich im Archiv des Statthalters Friedrich von Hessen. Er hielt treu zum absolutistischen Regime, bis die Trennung von Dänemark vollzogen worden war.

Falsen und die Verfassung von Eidsvoll Falsen wurde bald „Vater der Verfassung von Eidsvoll“ genannt, weil er zusammen mit Johan Gunder Adler einen Verfassungsentwurf ausarbeitete, der den größten Einfluss auf die endgültige Fassung ausübte. Heute wird seine Bedeutung für die Verfassung kritischer gesehen. An der Zusammenkunft in Eidsvoll am 16. Februar 1814, wo die grundlegenden Entscheidungen über die künftige Verfassung getroffen wurden, war er selbst nicht beteiligt. Der Verfassungsentwurf war auch kein selbständig erarbeiteter Entwurf, sondern in den wichtigsten Passagen eine Kompilation aus anderen Verfassungen der napoleonischen und der Revolutionszeit. Es wird sogar bezweifelt, dass Falsen der Hauptautor des Entwurfs war. Der Mitverfasser Adler bekannte im hohen Alter, dass er selbst außer der Einleitung den ersten, den politischen und wichtigsten Teil verfasst habe, Falsen den zweiten juristischen Teil. Das wird so gedeutet, dass Adler die ersten drei Kapitel über die Verfassungsgrundsätze, die Wahlversammlungen und die Regierungsform verfasst habe, Falsen den Rest. Diese Aussage Adlers wird auch durch andere Quellen gestützt. Es ist vielmehr sein Auftreten in der Reichsversammlung in Eidsvoll, in die er als einer der drei Delegierten von Akershus entsandt war, die diesen Titel rechtfertigen. Er war dort der führende Kopf der Selbständigkeitspartei.Dies war keine Partei im parlamentarischen Sinne. Solche Parteien gab es noch nicht. Vielmehr handelte es sich um eine Gruppe von Delegierten mit gleichlautenden Interessen, die sich um einen Wortführer scharte. Er war auch Vorsitzender des Verfassungsausschusses und in den wichtigen Tagen, in denen der Verfassungsentwurf im Plenum behandelt wurde, Präsident der Versammlung.

Es sind zwei wichtige Linien, die in dieser Verfassung im Unterschied zu den übrigen Verfassungen dieser Zeit zu beobachten sind: Zum einen die starke Stellung des Königs, zum anderen die antiaristokratische Tendenz. Das Bestreben nach einer starken Königsmacht findet seinen Ausdruck in den Bestimmungen über den Staatsrat„Staatsrat“ hat zwei Bedeutungen: Zum einen handelt es sich um die Regierung, also das, was sonst „Kabinett“ genannt wird, zum anderen um den Leiter eines Ministeriums, das in Norwegen „Departement“ heißt, also um den Minister. die Zuständigkeit des Königs für die Außenpolitik, für die Streitkräfte, die Kriegserklärung und den Friedensschluss. Die antiaristokratische Tendenz zeigt sich in den Bestimmungen über das Stimmrecht und die Zweikammer-Ordnung, die in Wirklichkeit ein verschleiertes Einkammersystem war.

Falsen war von Natur aus Aristokrat, und er wollte der Verfassung ein aristokratisches Gepräge geben. In dem Verfassungsentwurf von Adler-Falsen war daher ein Zweikammer-System mit einem stark eingeschränkten Stimmrecht und Wahlrecht zur ersten Kammer vorgeschlagen worden. Die endgültige Fassung entsprach keineswegs seinen Vorstellungen. Anders stand es mit den Bestimmungen zur Stellung des Königs. Seine unbedingte Loyalität zum dänischen Königshaus setzte sich in der Loyalität zu Kronprinz Christian Frederik fort, so dass manche ihn als sein Sprachrohr betrachteten.

Der politische Richtungswechsel Die Union mit Schweden Nach der Wahl Christian Frederiks zum König verfasste Falsen eine Streitschrift für die Selbständigkeit Norwegens und gegen die Union mit Schweden. Er war aber in die Verhandlungen über die Union mit Schweden nicht eingebunden. Er wurde erst wieder zu den Verhandlungen in Moss hinzugezogen, als die Union besiegelt wurde. Hier trat er für die Fortsetzung des norwegisch-schwedischen Krieges ein und empfand die gleichwohl beschlossene Union als schwere Niederlage. 14 Tage später übernahm er das Amt eines Amtmanns in Nordre Bergenhus Amt.

Die Verherrlichung des Bauernstandes Am 10. Januar 1815 veröffentlichte er eine politische Programmschrift mit dem Titel Norges Odelsret (Norwegisches Odalsrecht). Darin erklärte er das Odalsrecht für das „wahre PalladiumAls „Palladium“ wurde eine heilige unveräußerliche Sache oder Einrichtung bezeichnet, die für das Wohl der Allgemeinheit von besonderer Bedeutung ist. für die Freiheit Norwegens“ und nach seiner Natur den Adels- oder Geldaristokraten entgegengesetzt. Er setzte sich zum Ziel, das Odalsrecht, wie es vor der Verordnung vom 5. April 1811 bestanden hatte, wiederherzustellen. Er wollte sich für eine Gesellschaft selbständiger Kleinbauern einsetzen. Er war auch der Ansicht, dass es gegen Grundprinzipien verstieß, dass Beamte Stimmrecht bekommen hatten, sah aber auch ein, dass in der Leitung des Staates eine aufgeklärte Klasse vertreten sein musste. Aber dass Bürger ohne Hof und Grundbesitz Stimmrecht hatten, war für ihn „unter jedweden Verhältnissen falsch“.

Im gleichen Jahr wurde er wieder Delegierter im Storting und brachte einen Gesetzentwurf zur Reform des Odalsrechts ein, die zum Ziel hatte, eine Akkumulation des Grundbesitzes zu verhindern und das Monopol der Sägewerke aufzuheben. Falsen brachte auch das Gesetz über die Verteilung des Steueraufkommens und über die Wehrpflicht gegen erheblichen Widerstand durch.

Die Wende zur Aristokratie In der Reichsversammlung von Eidsvoll war er noch für die allgemeine Wehrpflicht eingetreten. 1815 vertrat er im Ausschuss zur Ausarbeitung der Einzelheiten dagegen die Auffassung, dass nur die Bauernsöhne heranzuziehen seien, worin sich seine aristokratische Grundhaltung geltend machte. Dies führte zu einer Entfremdung zum Bauernstand.Mardal

In der Periode 1815/1816 spielte er nicht die Rolle im Storting, die er sich erhofft hatte. Er verlor allmählich an Rückhalt. 1817 wurde er mit der relativen Mehrheit von nur 27 von 63 Stimmen wiedergewählt, und als er 1818 zum Storting erschien, wurde sein Mandat mit 37 zu 32 Stimmen verworfen. Die Aberkennung seiner Wahl führte zu einer Änderung seiner Politik. Die Bauernversammlungen 1818 untergruben seinen Glauben an die politische Einsicht der Bauern, und deren Verweigerungshaltung im Verfassungskampf 1821 verstärkte noch seine Skepsis.

Als Nicolai Wergelands Schrift „Danmarks Forbrydelser mod Norge“ (Dänemarks Verbrechen gegen Norwegen) erschien, antwortete er 1817 mit einer Schrift, in der er wie schon 1814 betonte, dass der Freiheitskampf gegen Schweden und nicht gegen Dänemark zu führen sei. In einem von ihm mitbegründeten Wochenblatt vertrat er die Ansicht, dass die Union mit Schweden sich auf den gemeinsamen König und die gemeinsame Verteidigung beschränke, und sprach sich sogar dagegen aus, dass der König Norweger diejenigen, die sich um Norwegen verdient gemacht hatten, mit schwedischen Orden auszeichnete.