mini|Giebelfeld am Parlamentsgebäude, 1864 von Ponciano Ponzano gestaltet mini|Historischer Überblick des Wahlergebnisses der Parteien PSOE, PP, IU und UCD in der spanischen Demokratie von (1977-2008)
Der Congreso de los Diputados (spanisch für Abgeordnetenkongress, baskisch Diputatuen Kongresua, galicisch Congreso dos Deputados, katalanisch Congrés dels Diputats) ist das Unterhaus des spanischen Parlamentes, der Cortes Generales.
Wahl Nach Artikel 68 der spanischen Verfassung besteht das Abgeordnetenhaus aus 300 bis 400 (momentan 350) Abgeordneten, die in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden. Die Verfassung enthält folgende weitere Regelungen: Wahlkreise (circunscripciones) sind die 50 Provinzen und die zwei Exklaven Ceuta und Melilla in Nordafrika. Insgesamt bestehen also 52 Wahlkreise (Art. 68.2). Die Wahl erfolgt in den einzelnen Wahlkreisen nach Verhältniswahlrecht (Art. 68.3).
Das Nähere regelt das Wahlgesetz (Ley Organica del Régimen Electoral General, LOREG). Die Vorschriften zum Wahlsystem (also wie die abgegebenen Stimmen in Sitze umgesetzt werden) finden sich dort in Titel II, Kapitel III.
Es werden 350 Abgeordnete gewählt (Art. 162.1 LOREG). Die Verteilung auf die einzelnen Wahlkreise regelt sich wie folgt: Ceuta und Melilla stellen jeweils einen Abgeordneten, außerdem erhält jede Provinz vorab zwei Sitze (Art. 162.2 LOREG). Damit sind also 102 Sitze bereits verteilt. Die restlichen 248 werden auf die Provinzen im Verhältnis der Bevölkerungszahl verteilt und zwar nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren (Art. 162.3 LOREG).
Wegen der stark unterschiedlichen Bevölkerungszahl der spanischen Provinzen, führt dies auch zu starken Unterschieden bei der Zahl der in den Wahlkreisen zu wählenden Abgeordneten. So gab es bei der Wahl am 20. Dezember 2015 zwei Wahlkreise (Ceuta und Melilla) mit einem Abgeordneten, einen Wahlkreis mit zwei Abgeordneten, acht Wahlkreise mit drei Abgeordneten, neun Wahlkreise mit vier Abgeordneten, acht Wahlkreise mit fünf Abgeordneten, sieben Wahlkreise mit sechs Abgeordneten, vier Wahlkreise mit sieben Abgeordneten, fünf Wahlkreise mit acht Abgeordneten, einen Wahlkreis mit neun Abgeordneten, einen Wahlkreis mit zehn Abgeordneten, einen Wahlkreis mit elf Abgeordneten, zwei Wahlkreise mit zwölf Abgeordneten, einen Wahlkreis mit 15 Abgeordneten und die beiden größten Wahlkreise Barcelona und Madrid mit 31 bzw. 36 Abgeordneten.
Die Verteilung der Sitze erfolgt ausschließlich auf der Ebene der Wahlkreise, es gibt keine Reststimmenverwertung auf nationaler Ebene. Auf Wahlkreisebene sieht das Wahlgesetz zwar eine Sperrklausel von 3 % vor. Allerdings liegt die faktische Prozenthürde in fast allen Wahlkreisen wegen der geringen Zahl der zu vergebenden Mandate wesentlich höher.
Dies führt dazu, dass kleinere landesweit antretende Parteien nur in den größten Wahlkreisen überhaupt die Chance haben, ein Mandat zu erringen. Die für sie in kleineren Wahlkreisen, in denen sie kein Mandat erringen können, abgegebenen Stimmen gehen verloren. Umgekehrt führt das System dazu, dass die in Spanien insbesondere in Katalonien, im Baskenland starken Regionalparteien im Abgeordnetenhaus vertreten sind, selbst wenn ihr Stimmenanteil auf nationaler Ebene gesehen gering ist. So entfiel z. B. bei der Wahl 2015 auf die kanarische Regionalpartei Coalición Canaria bei knapp 82.000 Stimmen (0,32 % auf nationaler Ebene) ein Mandat, auf die IU mit über zehnmal so vielen Stimmen kam jedoch nur auf zwei Mandate.
Die Sitzzuteilung erfolgt nach dem D’Hondt-Verfahren.
Die letzten Wahlen fanden am 23. Juli 2023 statt.
Legislaturperiode Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre (gerechnet vom Tag der Wahl an).
Das Abgeordnetenhaus wird per Gesetz in folgenden Fällen vorzeitig aufgelöst: nach einer Neuwahl des Abgeordnetenhauses oder einer anderen Erledigung des Amts des Ministerpräsidenten (verlorene Vertrauensfrage, Rücktritt, Tod) kommt die Wahl eines Ministerpräsidenten nicht zustande oder bei Annahme eines Vorschlags zur „Totalrevision“ der Verfassung.
Nach Anhörung der Regierung kann der Ministerpräsident außerdem dem König jederzeit, und ohne dass besondere Voraussetzungen vorliegen müssen, die Auflösung des Abgeordnetenhauses vorschlagen (Art. 115 der Verfassung). Der König muss dem Gesuch nachkommen und die Auflösung verfügen, ein Entscheidungsspielraum steht ihm nicht zu. Die Auflösung nach dieser Vorschrift kann nicht erfolgen, wenn ein Misstrauensantrag läuft. Innerhalb eines Jahres kann keine erneute Auflösung nach Art. 115 erfolgen.
Ein Selbstauflösungsrecht besteht nicht.
Anders als etwa im Falle des Deutschen Bundestages, dessen Mandat erst mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages endet ( GG), endet das Mandat des Abgeordnetenhauses unmittelbar mit dem Ende der Legislaturperiode von vier Jahren bzw. mit der Auflösung. In der Zwischenzeit bis zur Konstituierung der neugewählten Kammer fungiert eine aus der Mitte des Abgeordnetenhauses gebildete Diputación Permanente als „Notparlament“ (Art. 78 der Verfassung).
Die bisherigen Legislaturperioden seit Inkrafttreten der Verfassung von 1978: WahlKonstituierungEnde der LegislaturDauer der Legislatur(Wahl bis Ende)I. Legislatur1. März 197923. März 197931. August 1982 (Auflösung)3 Jahre 6 MonateII. Legislatur28. Oktober 198218. November 198223. April 1986 (Auflösung)3 Jahre 6 MonateIII. Legislatur22. Juni 198615. Juli 19862. September 1989 (Auflösung)3 Jahre 2 MonateIV. Legislatur29. Oktober 198921. November 198913. April 1993 (Auflösung)3 Jahre 6 MonateV. Legislatur6. Juni 199329. Juni 19939. Januar 1996 (Auflösung)2 Jahre 7 MonateVI. Legislatur3. März 199627. März 199618. Januar 2000 (Auflösung)3 Jahre 11 MonateVII. Legislatur12. März 20005. April 200020. Januar 2004 (Auflösung)3 Jahre 10 MonateVIII. Legislatur14. März 20042. April 200415. Januar 2008 (Auflösung)3 Jahre 10 MonateIX. Legislatur9. März 20081. April 200827. September 2011 (Auflösung)3 Jahre 7 MonateX. Legislatur20. November 201113. Dezember 201127. Oktober 2015 (Auflösung)3 Jahre 11 MonateXI. Legislatur20. Dezember 201513. Januar 20163. Mai 2016 (Auflösung)4 MonateXII. Legislatur26. Juni 201619. Juli 20165. März 2019 (Auflösung)2 Jahre 8 MonateXIII. Legislatur28. April 201921. Mai 201924. September 2019 (Auflösung)5 MonateXIV. Legislatur10. November 20193. Dezember 201929. Mai 2023 (Auflösung)3 Jahre 6 MonateXV. Legislatur23. Juli 202317. August 2023 Die XI. und die XIII. Legislatur endete durch Auflösung nach Art. 99 der Verfassung (gescheiterte Regierungsbildung).
Rein formell wurden alle anderen Legislaturperioden durch eine vorzeitige Auflösung nach Art. 115 der Verfassung beendet. In einigen Fällen (insbesondere VI., VII. und VIII. Legislatur) wurde die volle Legislaturperiode allerdings fast ausgeschöpft und der Weg über Art. 115 wurde nur gewählt, um zu einem möglichst geeigneten Wahltag zu kommen (weil nach spanischem Wahlrecht im Falle des Auslaufens der Legislatur anders als z. B. nach Art. 39 GG kein Spielraum für die Festlegung des Wahltermins besteht, sondern die Wahl am 30. Tag nach dem Auslaufen der Wahlperiode stattzufinden hat). Einen Extremfall stellt die X. Legislatur dar: Auch wenn die Legislatur nicht am 27. Oktober durch „vorzeitige“ Auflösung beendet worden, sondern regulär ausgelaufen wäre, hätte die Neuwahl am 20. Dezember 2015 stattgefunden.
Sitzungsperioden Das Abgeordnetenhaus tritt jährlich zu zwei Sitzungsperioden zusammen. Die erste umfasst die Monate von September bis Dezember und die zweite die Monate von Februar bis Juni.
Organe
Präsidium mini|Plenarsaal Das Präsidium des Abgeordnetenhauses (Mesa del Congreso de los Diputados) besteht aus dem Präsidenten, vier Vizepräsidenten und vier Schriftführern (secretarios). Es wird in der konstituierenden Sitzung für die Dauer der Legislaturperiode in geheimer Wahl gewählt.
Zunächst erfolgt die Wahl des Präsidenten. Jeder Abgeordnete kann einen Namen auf den Stimmzettel schreiben. Im ersten Wahlgang ist gewählt, auf wen die absolute Mehrheit (also mindestens 176 Stimmen) entfallen ist. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, auf die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen entfallen sind. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, auf wen die meisten Stimmen entfallen sind (wenn es zu Enthaltungen kommt, muss also nicht die absolute Mehrheit erreicht werden).
Sodann erfolgt die Wahl der vier Vizepräsidenten. Auch hier kann jeder Abgeordnete für einen Kandidaten stimmen. Gewählt sind die vier Kandidaten, auf welche die meisten Stimmen entfallen sind. Nach ihrem Wahlergebnis werden sie als Erster, Zweiter, Dritter und Vierter Vizepräsident bezeichnet. Dasselbe Wahlverfahren gilt für die vier Schriftführer.
Der Präsident repräsentiert die Kammer und führt den Vorsitz im Plenum, wobei er von den Schriftführern unterstützt wird. Vertreten wird der Präsident von den Vizepräsidenten in der Reihenfolge ihrer Wahl.
In dem Fall, dass die Wahl eines Ministerpräsidenten durch das Abgeordnetenhaus nicht zustande kommt, wird das Dekret des Königs über die Auflösung beider Parlamentskammern und die Anberaumung von Neuwahlen vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses gegengezeichnet.
Das Präsidium ist das Leitungsorgan der Kammer und trifft die für die Organisation der Arbeit des Abgeordnetenhauses und dessen innere Angelegenheiten notwendigen Maßnahmen. So setzt es z. B. den Sitzungskalender des Plenums und der Ausschüsse fest. Eine weitere wichtige Aufgabe des Präsidiums ist die Klassifizierung eingehender Vorlagen und damit auch die Festlegung des weiteren Behandlungsgangs gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung.
Das Präsidium tagt in der Regel zu Beginn der Sitzungswoche.
Für die XV. Legislatur hat die Parlamentspräsidentin Francina Armengol die Benutzung der vielfältigen sprachlichen Modalitäten in Spanien für die Benutzung im Parlament zugelassen, namentlich genannt Baskisch, Galicisch und Katalanisch.
Die aktuelle Zusammensetzung des Präsidiums (XIV. Legislatur, seit Dezember 2019): FunktionNameParteiPräsidentinMeritxell Batet LamañaPSCErster VizepräsidentAlfonso Rodríguez Gómez de CelisPSOEZweite VizepräsidentinAna Pastor JuliánPPDritte VizepräsidentinMaría Gloria Elizo SerranoUnidas PodemosVierter VizepräsidentIgnacio Gil LázaroVOXErste SchriftführerGerardo Pisarello PradosUnidas PodemosZweite SchriftführerinSofía Hernanz CostaPSOEDritter SchriftführerJavier Sánchez SernaUnidas PodemosVierter SchriftführerAdolfo Suárez IllanaPP
Junta de Portavoces Die Junta de Portavoces (Sprecherausschuss) gehören die Sprecher (portavoces) der Fraktionen an. Den Vorsitz führt der Präsident des Abgeordnetenhauses, der allerdings kein Stimmrecht hat. An den Sitzungen der Junta sollen ferner mindestens ein Vizepräsident und ein Schriftführer teilnehmen, in der Regel ist das gesamte Präsidium anwesend. Die Regierung kann ebenfalls einen Vertreter entsenden. Abstimmungen der Fraktionssprecher erfolgen nach gewichtetem Stimmrecht.
Die Junta de Portavoces ist in erster Linie ein beratendes Organ und dient der Koordination zwischen Präsidium und Fraktionen und der Fraktionen untereinander. Entscheidungskompetenz hat die Junta aber über die Tagesordnung der Plenarsitzungen, da diese vom Präsidium im Einvernehmen mit der Junta de Portavoces festgesetzt wird. Zu den meisten Entscheidungen des Präsidenten bzw. des Präsidiums ist die Junta allerdings nur vorher zu hören (z. B. Festlegung der Stellenanteile der Fraktionen in den Ausschüssen oder der Redezeiten).
Die Junta de Portavoces tagt in der Regel zu Beginn der Sitzungswoche im Anschluss an die Sitzung des Präsidiums.
Ausschüsse Auch im spanischen Abgeordnetenhaus wird ein Großteil der parlamentarischen Arbeit in den Ausschüssen (comisiones) erledigt.