Das Wort vogelfrei oder auch wolfsfrei bezeichnet eine Person, über die die Strafe der Acht (Ächtung) verhängt worden ist. Diese negative Bedeutung setzte im 16. Jahrhundert ein. Sie hat sich später über die Barockdichtung und die Erklärung in Jacob Grimms Deutscher Grammatik (1819) allgemein durchgesetzt.

Früher und heute mini|Der Richter und die Schöffen verhängen die Mordacht. Holzschnitt aus der Bamberger Halsgerichtsordnung (1507)

Ursprünglich bedeutete das Wort „vogelfrei“ lediglich „frei wie ein Vogel, ungebunden“. So wird das Wort in den älteren Quellen verwendet.Gotteshausleute des Stiftes Buchenau waren nach einer Urkunde aus 1455 „vogelfrei“ (= freizügig), wenn sie jährlich einen Pfennig spendeten. Schmidt-Wiegand Sp. 931 mit weiteren Beispielen. Auch Martin Luther und Huldrych Zwingli verwendeten das Wort noch in seiner ursprünglichen Bedeutung.

Viel später kam es zu der Verknüpfung mit der Ächtung. Sie ergab sich aus den Formeln:

und

Die Ächtung wurde in ein Achtbuch eingetragen. Folge war beispielsweise, dass der verurteilten Person keine Behausung gewährt wurde.Aqua et ignis interdictus. Nach dem Tode wurde die Leiche nicht bestattet, sondern den Vögelnpermissus avibus. und Wölfen zum Fraß überlassen.

Nach heutiger Auffassung ist dort nicht die Ursache für die Verbreitung der pejorativen Bedeutung zu suchen, sondern in der Sprache der Landsknechte und Soldaten dieser Zeit. Dafür spricht auch das in diesem Zusammenhang auftretende Lehnwort „Preis“ (, ), hier gleichbedeutend mit dem Wort „Beute“. Landschädliche Leute werden „preis gegeben und vogelfrey“ erklärt.So noch als Begriffspaar in der Constitutio criminalis Theresiana vom 31. Dezember 1768.

Ein bekannter „Vogelfreier“ war Martin Luther.

Siehe auch Friedlosigkeit Gesetzloser Bann (Recht) Proskription Reichsacht Bürgerlicher Tod Geschichte des Antiziganismus

Weblinks

Literatur Jacob Grimm, Andreas Heusler, Rudolf Hübner: Deutsche Rechtsaltertümer. 2 Bände. 4. vermehrte Auflage. Dieterich, Leipzig 1899 (Unveränderter Nachdruck. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1994, ISBN 3-534-00205-9). Ruth Schmidt-Wiegand: Vogelfrei. In: Handwörterbuch der Deutschen Rechtsgeschichte. Band 5: Straftheorie – Zycha. Register. Schmidt, Berlin 1998, ISBN 3-503-00015-1, Sp. 930–932.

Fußnoten

Kategorie:Strafrechtsgeschichte des Mittelalters Kategorie:Strafrechtsgeschichte Kategorie:Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland)