Im deutschsprachigen Raum entwickelten sich Familiennamen ungefähr vom 13. bis 16. Jahrhundert aus unfesten Namenszusätzen bzw. individuellen Beinamen. Am frühesten breiteten sich Familiennamen im Süden, in den Städten und im Adel aus. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts dominierte der Begriff Geschlechtsname, später setzte sich die Bezeichnung Familienname durch, die bis heute gebraucht wird (synonym auch Nachname oder Zuname).
Historische Entwicklung Im 9. Jahrhundert wurde erstmals in Venedig ein Familienname vererbt. Diese Sitte breitete sich im 10. Jahrhundert von dort nach Norditalien und Südfrankreich aus. Im 11. Jahrhundert gelangte der Brauch nach Katalonien und Nordfrankreich, im 12. Jahrhundert nach England und in das Gebiet der Schweiz. Danach wurde der Gebrauch eines festen Familiennamens in den west- und süddeutschen Städten üblich. Anfang des 15. Jahrhunderts waren Familiennamen überall im deutschen Sprachraum anzutreffen, aber nicht durchgehend. Der Familienname konnte noch wechseln, beispielsweise bei Wegzug oder aufgrund neuer Berufstätigkeit. Während der Adel seit der Erblichkeit der Lehen im Jahr 1037 feste Familiennamen trug, um seine Erbansprüche geltend machen zu können, folgten erst später die Patrizier und Stadtbürger. Bäuerliche Gegenden kamen ohne einen festen Familiennamen teilweise bis zum 17. oder 18. Jahrhundert aus, in Friesland wurde er im 19. Jahrhundert gesetzlich eingeführt.
Bis ins 12. Jahrhundert finden sich in Quellen nur eingliedrige Personennamen. Zunächst waren vor allem zweigliedrige germanische Rufnamen häufig, wie Gertrud, Gerhard, Dietlind, Dietmar, die zunehmend verkürzt wurden (z. B. Gehle, Gerdt, Dieta, Dietz), später erfreuten sich auch biblische Rufnamen großer Beliebtheit (etwa Katharina, Barbara, Martin, Jakob). Noch selten wurden Abstammungsbeziehungen durch unfeste Namenszusätze oder individuelle Beinamen zum Ausdruck gebracht, etwa durch die Nennung des Vatersnamens (vergleiche das Hildebrandslied: Hildebrand, Heribrandes Sohn). Weitere Beinamen, die zur näheren Beschreibung einer Person dienten, spielten auf ein besonderes Merkmal des Namensträgers an (z. B. nach dem Beruf, der Herkunft, der Wohnstätte oder nach dem Aussehen, einer Charaktereigenschaft oder Verhaltensweise). Diese Methode findet sich nur vereinzelt in den frühen Quellen.
Ab dem 12./13. Jahrhundert entwickelte sich allmählich aus dem eingliedrigen ein zweigliedriges Personennamenssystem; es wurden immer häufiger zwei Namenselemente – Rufname und Beiname – verwendet. Diese individuellen Beinamen waren im Gegensatz zum heutigen Familiennamen noch nicht vererbbar und in ihrer Erscheinungsform wandelbar. Sie konnten je nach Gebrauchskontext variieren, so wurde auf Johannes Gutenberg im 15. Jahrhundert beispielsweise referiert als joh(an)es de Alta villa, Henchen, Henchin zu Gudenberg, Hanns guttenberg, Johan gutenberg, Johann Gudenberg, Johan Gutemberg, hengin Gudenberg, Henne Ginsfleiss oder Johan guotenberg. Zu den Gründen für diese Veränderung im Personennamenssystem zählt die Bevölkerungszunahme und -verdichtung der damaligen Zeit. Besonders in den Städten wiederholte sich ein und derselbe Rufname bei vielen Personen. Sehr häufige Rufnamen germanischen Ursprungs waren beispielsweise Heinz (Heinrich), Kuntz (Konrad), Fritz (Friedrich) (vergleiche die Redewendung Hinz und Kunz) sowie Gunda, Kungundt (Kunigunde), Metze (Mechthild), Adelheid. Noch häufiger waren biblische Rufnamen wie Margret, Els (Elisabeth), Anna oder Hans (Johannes), Peter, Claus (Nikolaus). Zudem nahm die Zahl der schriftlichen Urkunden und Verträge sowie die soziale Mobilität (z. B. von Handwerkern oder Händlern) zu. Dies machte es erforderlich, eine Person durch ihren Namen konkreter identifizieren zu können.
Man geht davon aus, dass die Entwicklung von individuellen Beinamen zu festen, vererbbaren Familiennamen im 16. Jahrhundert abgeschlossen war. Letztere zeichnen sich dadurch aus, dass Väter bzw. Eltern und ihre Kinder denselben tragen und z. B. ein Berufsname nicht (mehr) mit dem tatsächlich ausgeübten Beruf einer Person übereinstimmen muss (Fritz Becker ist nicht Bäcker, sondern Schmied von Beruf). Dennoch waren die Familiennamen zu dieser Zeit noch nicht so beständig wie heute. Bis in das 19. Jahrhundert hinein konnte sich die Schreibweise des Familiennamens ändern, teilweise wurde der Name gekürzt, erweitert oder vollständig ersetzt. Dies stellt eine der Hauptursachen für Tote Punkte der genealogischen Forschung dar.
Oft wird die Veränderlichkeit über eine bloße Veränderung der Schreibweise hinaus unterschätzt. Aus einem Ruhdorff, später Rudroff und Rudolph, konnte ein Rother und Ruther werden, sogar Röther und Röder. Namen konnten erweitert (etwa durch Zusammenziehung mit dem väterlichen Beinamen) oder gekürzt (Schummann zu Schumm), bei Gebildeten auch latinisiert werden. Tauchte in einem Ort ein Namensträger mit einem seltenen Namen auf, so wurde der Name oft an bereits bekannte Namen angeglichen (Preterman zu Brettner, Kreynitz zu Grentz), wobei die Veränderungen tiefgreifend sein und Vokale (Jahn zu John), auch als Anfangsbuchstaben, betreffen konnten.
Erste rechtliche Einschränkungen bezüglich Namensänderungen wurden im 17. Jahrhundert veranlasst, z. B. 1662 im Kurfürstentum Sachsen zur Benennung unehelicher Kinder oder im Kurfürstentum Bayern, wo ab 1677 Namensänderungen nur noch mit Genehmigung erlaubt waren. Im ausgehenden 17. und im 18. Jahrhundert folgten viele weitere Einschränkungen in Gebieten des Heiligen Römisches Reichs. Im Deutschen Reich wurden 1875 die Standesämter eingeführt und die vorhandenen Namen spätestens mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgeschrieben. Seitdem trägt jeder einen oder mehrere Vornamen und einen Familiennamen, und zwar in dieser Reihenfolge. Zur Entwicklung siehe unter Namensrecht. In einigen deutschen Mundarten steht der Familienname vor dem Vornamen an erster Stelle, z. B. die Müller Anna oder (s) Müllers Anna.
Heute sind in Deutschland Änderungen des Ruf- und Familiennamens nur unter bestimmten Umständen erlaubt, insbesondere bei Eheschließung, Ehescheidung, aber auch durch Adoption, Legitimation und Ehelichkeitserklärung unehelicher Kinder, Nobilitierung, Konfessionswechsel (Übertritt aus dem Judentum), Namensverleihung für Findelkinder, durch Bildung von Doppelnamen wie „Schulz-Blochwitz“ bei zu häufigen Namen oder durch Annahme von Künstlernamen. Auch wurden und werden „fremd“ klingende Namen eingedeutscht.
Benennungsmotive Die meisten Familiennamen leiten sich ab:Vgl. Duden: Familiennamen. Herkunft und Bedeutung von 20.000 Nachnamen. 2., völlig neu bearbeitete Auflage, Mannheim 2005, ISBN 3-411-70852-2. aus Berufs- und Amtsbezeichnungen (Berufsname) vom Vornamen des Vaters (Patronym) oder der Mutter (Metronym) von Eigenschaften der Person (Übername) von der geographischen Herkunft (Herkunftsname) von Besonderheiten der Wohnstätte (Wohnstättenname)
Nicht selten gehört ein gleichlautender (homonymer) Familienname zu mehreren Kategorien. Zum Beispiel kann der Name Beck ein Berufsname („ein Bäcker“) sein, aber auch ein Wohnstättenname („jemand, der an einem Bach wohnt“).
Beruf Familiennamen nach Beruf, Amt und Stand: Bei dieser Namensgruppe können viele kulturgeschichtliche Aspekte des Mittelalters nachverfolgt werden, die Vielfalt der amtlichen Tätigkeiten oder die starke Entfaltung des Handwerks. Viele dieser Berufe und Tätigkeiten existieren nicht mehr, wie Riemenschneider, Sattler und Wagner.
Unter den 50 häufigsten deutschen Familiennamen stellen die Berufsnamen die Mehrheit (30 Namen), schon die ersten 14 sind Berufsbezeichnungen. Dazu gehören Huber/Hofer (Bauer), Müller, Schmidt (Schmied), Schneider, Fischer, Meyer (Pächter, Leheninhaber eines größeren Gutes, Großbauer), Weber, Wagner (Wagenbauer), Becker (Bäcker), Schäfer und Schulz (vom Landesherrn eingesetzter örtlicher Beamter, Vollstreckungsbeamter, Bürgermeister).
Die Häufigkeit des Namens Müller zeigt beispielsweise die gesellschaftlich wichtige Rolle dieses Berufes. Zu dieser Gruppe zählen auch Namen wie Schuster oder Schmied (in allen Varianten). Manche Berufsnamen kamen nur in bestimmten geografischen Regionen auf, Rebmann, Winzer, Flößer. Diese Namen konnten nur dort entstehen, wo diese Berufe auch möglich waren, wo klimatische oder landschaftliche Bedingungen gegeben waren. Einige Familiennamen mit Bezug zu einem Beruf entstanden nicht unmittelbar aus der Berufsbezeichnung. Die Benennung kann indirekt auf eine Sache oder Auffälligkeit zurückgreifen, die mit dem Beruf zu tun hatte. Beispielsweise bei Berufsübernamen: Nabholz für einen Wagner, Stoiber oder Stauber für einen Müller, Hartnagel für einen (Nagel-)Schmied.
Vornamen des Vaters, der Mutter Bei Familiennamen aus Rufnamen wurde bei der Namensgebung eine Beziehung des ersten Namensträgers zu einem anderen Menschen verwendet. Häufig handelt es sich um Patronymika (Vatersnamen) aber auch um Metronymika (Mutternamen). Letztere finden sich besonders dann, wenn die Mutter eine höhere Stellung oder größeren Bekanntheitsgrad hat. Beispiele sind Namen wie Albrecht, Dietrich, Konrad, auch Abwandlungen, Petermann oder Peters. Aus diesen vielen unterschiedlichen Namensformen, die aus einem Rufnamen hervorgehen können, ergibt sich der große Umfang dieser Gruppe. Ursprünglich war dies in vielen Sprachen weit verbreitet. Besonders ausgeprägt war die patronymische Form in Skandinavien und Norddeutschland. Durch Anhängen der Endung -sen oder -son entstanden die typischen und häufigen Familiennamen wie Hansen, Peterson.
Sehr viel seltener finden sich von der Mutter abgeleitete Namen, zum Beispiel Tilgner von Ottilie, Trienes von Trina (= Catharina) oder Merkens von Merken (= Maria). Im Laufe der Jahrhunderte verschwand außerhalb von Norddeutschland die Endung; es blieb nur der Vorname allein als Familienname (wie Claus, Johann oder Otto). Die häufigsten deutschen Familiennamen dieser Art sind Hartmann, Werner, Herrmann, Walter, Friedrich und Günther.
Beispiele für Vatersnamen, die mit einem lateinischen Genitiv („aus der Familie des Paul“ oder „Pauls Sohn“) gebildet werden, sind Pauli, Jakobi, Petri, Ruperti oder Caspari. Die Vielfalt deutscher Dialekte und die Praxis, gängige Vornamen abzukürzen oder zu verändern, führt dazu, dass Namen wie Wetzel (Variante von Werner), Jahn (von Johannes), Vick (= Friedrich) oder Bentele (von Pantaleon) nicht mehr als ursprüngliche Patronyme erkennbar sind. Besonders ursprünglich auf -old und -hart endende Vornamen enden mit einem starken Genitiv-z, solche mit der Endung -s, -z oder einer Vokalendung enden mit einem -en (Otten von Otto).
Eigenschaften Übernamen sind meist nach persönlichen Auffälligkeiten eines Menschen gewählt worden. Namensgebend sind die Körpergröße: Klein, Groß, Lang, Kurz die Haarfarbe: Braun, Schwarz; Voss (niederdeutsch für „Fuchs“ im Sinne von rothaarig); Kohl, schwarz wie Kohle; die Haarform: Krause andere Körpermerkmale: Link (für einen Linkshänder), Fuß (für jemanden mit auffälligem Fuß) Charaktereigenschaften: Kühn, Fromm, Gut, Böse, Uebel, Froboess („früh böse“, „früh verdorben“) biographische Merkmale: Neumann (für einen neu Zugezogenen)
Herkunft Herkunftsnamen geben an, woher die Person oder die Familie ursprünglich stammt oder wo sie längere Zeit gewohnt hat. Diese Namen entstanden in einer Zeit, in der sich eine starke Binnenwanderung vollzog und die Landbevölkerung in die auflebenden Städte zog. Zugezogene wurden oft nach ihrer Heimat benannt, etwa „Klaus [aus] Brandenburg“. Dabei entstanden Herkunftsnamen nach Ländern und Völkern (Unger, „der Ungar“), nach Stämmen (Bayer) und nach Regionen (Bergsträßer). Die häufigsten Herkunftsnamen sind: Frank(e) (aus Franken), Böhm(e) (aus Böhmen), Hess(e) (aus Hessen), Sachs(e) (aus Sachsen), Pohl (aus Polen oder Beziehung zu Polen, aber auch Orts- und Wohnstättenname).