Eine Reisevollmacht (auch: Einverständniserklärung) bevollmächtigt einen Minderjährigen, allein oder in Begleitung eines anderen Erwachsenen, der nicht das Sorgerecht hat, ins Ausland zu reisen. Die Vollmacht wird von den Erziehungsberechtigten bzw. von dem gesetzlichen Vormund des Minderjährigen ausgestellt, um Grenzbeamten deutlich zu machen, dass weder eine Kindesentziehung noch ein unerlaubtes Entfernen des Kindes vorliegt. Die Bestimmungen für Reisevollmachten sind von Land zu Land unterschiedlich und werden, ebenso wie eine etwaige Übersetzungspflicht der Dokumente, meistens auf den Webseiten der jeweiligen Botschaften aufgeführt oder können beim Auswärtigen Amt erfragt werden. In einigen Ländern genügt ein formloses schriftliches Dokument, wie in Großbritannien, Kroatien oder Slowenien. Andere Länder, wie zum Beispiel Brasilien, stellen eigene Formulare zum Ausfüllen zur Verfügung, die zusätzlich amtlich beglaubigt werden müssen. Auch für Länder wie Bosnien und Herzegowina, Griechenland oder Nordmazedonien muss die Vollmacht zusätzlich beglaubigt werden.

Bei alleinigem Sorgerecht empfiehlt sich ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht und bei abweichenden Nachnamen zwischen Kind und mitreisendem Elternteil ist das Mitführen der Geburtsurkunde ratsam.

Inhalt

Folgende Angaben sollten in einer Reisevollmacht aufgeführt werden: Name des Reisenden Geburtsdatum und Geburtsort des Reisenden Behörde, die den Personalausweis bzw. den Reisepass ausgestellt hat. Nummer des gültigen Personalausweises oder ggf. des Reisepasses (bei Reisen außerhalb der EU) Reisezeitraum bzw. der Zeitraum, für die die Reisevollmacht Gültigkeit hat Reiseziel Ggf. persönliche Daten einer mitreisenden volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht für den minderjährigen Reisenden hat Namen aller Erziehungsberechtigter oder des gesetzlichen Vormunds Nummern der Personalausweise bzw. Reisepässe aller Erziehungsberechtigter oder des gesetzlichen Vormunds Unterschriften aller Erziehungsberechtigter oder des gesetzlichen Vormunds Ort und Datum

Beglaubigung

Um die Glaubhaftigkeit der Reisevollmacht zu belegen, sollte eine Kopie der Personalausweise bzw. Reisepässe der unterzeichnenden Erziehungsberechtigten bzw. des gesetzlichen Vormunds mitgeführt werden. In Deutschland sind hierzu jedoch Einschränkungen im neuen Personalausweisgesetz zu berücksichtigen.https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/

In einigen Ländern, wie zum Beispiel Brasilien, muss die Reisevollmacht durch ein Konsulat oder einer Botschaft des Reiselandes beglaubigt werden.

Weblinks

Einverständniserklärung für Minderjährige - Empfehlungen des Auswärtigen Amtes Brasilianische Botschaft, Reisegenehmigung für brasilianische Minderjährige

Einzelnachweise

Kategorie:Reiserecht (Deutschland) Kategorie:Kindheit und Jugend Kategorie:Transnationalität und Familie