Überführung steht für

eine Brücke zum Überspannen von Hindernissen in Verkehrswegen oder Versorgungseinrichtungen kriminalistisch den Tatnachweis, d. h. den Nachweis der Täterschaft; zu letzterem siehe Täter (Strafrecht) forstwirtschaftlich verschiedene waldbauliche Maßnahmen, siehe Waldumbau im Bestattungswesen die Verlagerung von sterblichen Überresten an einen anderen Ort nach der Bestattung, siehe Umbettung Fahrzeugüberführung, Überbringung von Fahrzeugen (siehe auch Rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen) Überführung von Flugzeugen per Überführungsflug steuerlich die Änderung der Zuordnung eines Wirtschaftsgutes ohne Eigentümerwechsel, insbesondere durch Verschiebung zwischen einem Betriebsvermögen und dem Privatvermögen oder zwischen verschiedenen Betriebsvermögen des gleichen Steuerpflichtigen, siehe Einlage (Bilanzrecht) und Entnahme

Siehe auch: Übertragung (Begriffsklärung) Übersetzung (Begriffsklärung)