Bei der Eidgenössischen Abstimmung über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative stimmten die Schweizer Stimmberechtigten am 27. September 2009 über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative ab. Gegenstand der Abstimmung ist der Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative vom 19. Dezember 2008. Da er eine Verfassungsänderung vorsah, unterstand der Bundesbeschluss dem obligatorischen Referendum.
Der Bundesbeschluss wurde mit 67,9 % Ja-Stimmen zu 32,1 % angenommen, womit auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative verzichtet wird.admin.ch: Vorläufiges Resultat
Geschichte Am 9. Februar 2003 nahm das Schweizer Volk die Einführung der allgemeinen Volksinitiative an. Mit dieser wurde es nun möglich, neben Verfassungs- auch Gesetzesänderungen anzuregen. Im Falle der Annahme einer solchen allgemeinen Volksinitiative muss das Parlament die passende Rechtsstufe bestimmen und die Gesetzesänderung ausarbeiten. Das neue Volksrecht konnte noch nicht in Kraft gesetzt werden, weil die Behandlung einer allgemeinen Volksinitiative zuerst in einem Ausführungsgesetz präzisiert werden musste. Mit der Botschaft vom 31. Mai 2006 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament den Entwurf für diese Ausführungsgesetzgebung. Diese gestaltete sich wegen des Zweikammerparlamentes jedoch sehr komplex.
Die Staatspolitische Kommission kam angesichts der Komplexität zu dem Schluss, dass das neue Volksrecht nicht praxistauglich sei. Die Kommission befürchtete, im Falle einer Einreichung einer allgemeinen Volksinitiative könnten die Erwartungen der Initianten nicht erfüllt werden, was die Glaubwürdigkeit der politischen Institutionen schwäche. Problematisch sei zudem der Ermessensspielraum, den das Parlament bei der Umsetzung einer Gesetzesanregung besitze. Weiter sei auch die Dauer des Verfahrens ein Problem, da von Einreichung der Initiative bis zur Verabschiedung des Umsetzungerlasses rund sieben Jahre vergehen könnten.
Die Kommission reichte daher am 15. September 2006 eine parlamentarische Initiative ein. Sie fordert einen Bundesbeschluss, der die Einführung der allgemeinen Volksinitiative wieder rückgängig macht. Am 25. September 2008 debattierte der Nationalrat über die parlamentarische Initiative. Sie wurde mit einer einzigen Gegenstimme vom Nationalrat Ruedi Lustenberger angenommen.parlament.ch: 06.458 im Nationalrat 25.09.08-08h00 (Wortprotokoll) Der Ständerat debattierte am 1. Dezember 2008 darüber und stimmte einstimmig dafür.parlament.ch: 06.459 im Ständerat 01.12.08-17h15 (Wortprotokoll) Auch in der Schlussabstimmung vom 19. Dezember 2008 stimmten beide Räte dafür, mit jeweils einer Gegenstimme in beiden Räten.parlament.ch: 06.458 im Nationalrat 19.12.08-08h00 (Wortprotokoll)parlament.ch: 06.458 im Ständerat 19.12.08-08h20 (Wortprotokoll)
Abstimmungstext
Einzelnachweise
Weblinks Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (PDF-Datei; 513 kB) Volksabstimmung über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative in der Datenbank Swissvotes
Volksinitiative Schweiz Schweiz 09 #1
en:Swiss referendum, September 2009