Der Landkreis Gelnhausen ist ein ehemaliger Landkreis in Hessen. Er bestand von 1945 bis 1974; sein Gebiet gehört heute zum Main-Kinzig-Kreis. Der Name leitet sich von der früheren Kreisstadt Gelnhausen ab. Diese ist seit 2005 wieder Sitz der Kreisverwaltung, jetzt aber der des Main-Kinzig-Kreises, in dem der Kreis 1974 aufgegangen ist.

Geographie Lage, Grenzen, Größe Der Landkreis reichte vom Vogelsberg im Norden bis zur bayerischen Grenze im Süden im heutigen Hessen. Der Landkreis umfasste 1949 ein Gebiet von 640 km² mit 73 Gemeinden und 95.600 Einwohnern.

Nachbarkreise Der Landkreis grenzte Anfang 1972, im Westen beginnend im Uhrzeigersinn, an die Landkreise Hanau, Büdingen, Lauterbach und Schlüchtern (alle in Hessen) sowie an die Landkreise Gemünden am Main, Lohr am Main und Alzenau in Unterfranken (alle in Bayern).

Geschichte bis 1945 Bis 1945 hieß der Landkreis lediglich Kreis Gelnhausen. Erst mit der Kommunalgesetzgebung des Landes Hessen nach dem Zweiten Weltkrieg wurde für alle Kreise die amtliche Bezeichnung Landkreise eingeführt.

Aufbau im neuen Land Hessen 1945 „Schon vor der Übernahme der öffentlichen Gewalt in Deutschland durch die Siegermächte in der Berliner Deklaration vom 5. Juni 1945Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands vom 5. Juni 1945, Amtsblatt (ABl.) des Kontrollrats in Deutschlands, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 7. begann die Besatzungsmacht auch im Gebiet des heutigen Landes Hessen, nebeneinander eine Militärverwaltung und eine deutsche Zivilverwaltung mit von ihr ernannten Bürgermeistern und Landräten zu errichten. Ab der zweiten Aprilhälfte 1945 wurde der Aufbau einer Verwaltung auch auf die Ebene der Regierungsbezirke erstreckt.“Jochen Lengemann: Das Hessen-Parlament 1946–1986. Biographisches Handbuch des Beratenden Landesausschusses der Verfassungsberatenden Landesversammlung Groß-Hessen und des Hessischen Landtags 1.–11. Wahlperiode, Frankfurt am Main (Insel) 1986, S. 15. Die amerikanischen Besatzungsbehörden griffen auf die alten Regierungsbezirke zurück und hatten bereits am 1. Mai 1945 Hans Bredow als Regierungspräsidenten im Regierungsbezirk Wiesbaden eingesetzt. Der oberste Befehlshaber der amerikanischen Streitkräfte in Europa proklamierte am 19. September 1945 für die amerikanische Zone u. a. den Staat Groß-HessenArt. 1 der Proklamation Nr. 2 vom 19. September 1945, auch: , am 15. Oktober 1945 nahm die groß-hessische Landesregierung in Wiesbaden ihre Arbeit auf. Der Kreis Gelnhausen gehörte weiterhin zum Regierungsbezirk Wiesbaden und war Teil des neuen Landes, zunächst Groß-HessensStaatsgrundgesetz des Staates Groß-Hessen vom 22. November 1945, (Gesetz- und Verordnungsblatt) GVBl. S. 23, auch: und ab 1946 Hessens.

Kreis oder Landkreis? Obwohl es nach der hessischen Rechtslage seit 1946/52 Landkreise geben konnte, bezeichnete sich der Kreis zunächst nicht als Landkreis, obwohl dies nach der Rechtslage geboten gewesen wäre. Erst später wurden die Siegel und Briefköpfe geändert. Im von der Besatzungsmacht 1945 geschaffenen Land Groß-Hessen und später Hessen wurde zwar eine KreisordnungKreisordnung für das Land Groß-Hessen, Gesetz vom 24. Januar 1946 (Gesetz- und Verordnungsblatt, GVBl. 1946 S. 101), in Kraft vom 13. Mai 1946 bis 4. Mai 1952. (keine Landkreisordnung) erlassen, aber bereits im § 1 des Gesetzes ist von Landkreisen die Rede (was im weiteren Gesetzestext nicht durchgehalten wird). Erst das Gesetz vom 25. Februar 1952 bezeichnet sich als Hessische Landkreisordnung (HKO), spricht aber nicht durchgängig vom Landkreis, meist nur vom Kreis (mit späteren Gesetzesänderungen wird bis 1981 durchgängig der Landkreis daraus, die Mehrzahl der hessischen Kreise führte diese Bezeichnung in ihrem Namen aber nicht).

Neugliederung Der Regierungsbezirk Wiesbaden wurde 1968 aufgelöst und der Landkreis Gelnhausen dem südhessischen Regierungsbezirk Darmstadt zugeordnet. Im Rahmen der Gebietsreform in Hessen wurde der Landkreis am 1. Juli 1974 aufgelöst und mit der kreisfreien Stadt Hanau, dem Landkreis Hanau und dem Landkreis Schlüchtern in den Main-Kinzig-Kreis eingegliedert.

Einwohnerentwicklung Einwohner 1821 1830 1885 1890 1900 1910 1925 1939 1950 1960 1961 1967 1970 1973 Kreis/Landkreis GelnhausenEckhart G. Franz: Geschichtliche Entwicklung des Kreises Gelnhausen. In: 150 Jahre Kreis Gelnhausen – Heimat-Jahrbuch des Kreises Gelnhausen 1971 – Jahreskalender für Familie und Heim in Stadt und Land zwischen Vogelsberg und Spessart. Gelnhausen 1970, S. 29–35. 18.168 28.885 41.057 41.773 43.818 47.731 51.223 54.051 79.978 81.400 81.773 89.207 90.857 95.600

Politik Landräte seit 1945 1945–1946: Georg Stetefeld (FDP) Landrat auf Anordnung der amerikanischen Besatzungsbehörden 1946–1968: Heinrich Kreß (CDU) 1968–1974: Hans Rüger (CDU)

Wappen Das Wappen wurde bereits für den preußischen Kreis Gelnhausen am 18. August 1937 durch das preußische Staatsministerium genehmigt und von dem späteren hessischen Landkreis übernommen.

Blasonierung: „Geteilt von Gold und Rot; oben ein rot bewehrter schwarzer Adler mit silbernem Brustschild, darin ein schwarzer Balken, unten ein sechsspeichiges silbernes Rad.“

Die obere Schildhälfte entspricht dem heutigen Wappen der Kreisstadt. Die ehemalige freie Reichsstadt Gelnhausen führte üblicherweise den einköpfigen Reichsadler. Als das eigentliche städtische Zeichen ist aber das seit etwa 1400 nachweisbare Balkenschildchen anzusehen. Das Rad ist das Wappenbild des Erzstifts Mainz. Es erinnert im Kreiswappen an die wachsende Machtstellung des Kurstaats im Kreisgebiet, insbesondere im Orbtal und Joßgrund, später auch im Freigericht und in der Herrschaft Aufenau. Nach der Säkularisation wurden Kurhessen und Bayern seine Erben.

Das Wappen wurde vom Staatsarchivrat Otto Korn gestaltet.

Gemeinden Gemeinden 1939 und 1949 Einwohner der Gemeinden des Kreises Gelnhausen (Stand 1939 und 1949Übersicht über die Gemeinde-Verwaltung des Kreises Gelnhausen. In: Zwischen Vogelsberg und Spessart. Heimat-Jahrbuch für den Kreis Gelnhausen 1950. Gelnhausen 1949, S. 92–118.) Gemeinde Einwohner 1939 Einwohner 1949 Alsberg 226 383 Altenhaßlau 1155 1855 Altenmittlau 1109 1579 Aufenau 690 1063 Bernbach 846 1154 Bieber 1345 1983 Birstein 1044 1782 Bösgesäß 46 66 Breitenborn A.B. 166 315 Breitenborn A.W. 650 754 Burgjoß 436 692 Eidengesäß 815 1123 Fischborn 403 570 Flörsbach 360 530 Geislitz 619 875 Gelnhausen 5701 8134 Gettenbach 152 289 Gondsroth 475 820 Großenhausen 342 630 Hailer 975 1641 Haitz 456 585 Helfersdorf 142 207 Hellstein 450 590 Hesseldorf 279 432 Gemeinde Einwohner 1939 Einwohner 1949 Hettersroth 332 498 Höchst 921 1225 Horbach 786 1060 Kassel 1344 1695 Kath.-Willenroth 235 319 Kempfenbrunn 542 734 Kirchbracht 258 380 Lanzingen 234 448 Leisenwald 421 600 Lichenroth 386 624 Lieblos 1306 1937 Lohrhaupten 840 1176 Lützelhausen 386 523 Mauswinkel 274 366 Meerholz 1022 2049 Mernes 450 952 Mosborn 70 110 Neudorf 270 414 Neuenhaßlau 1100 1623 Neuenschmidten 492 652 Neuses 1381 1850 Niedergründau 822 1096 Niedermittlau 1102 1672 Oberndorf 805 1144 Gemeinde Einwohner 1939 Einwohner 1949 Oberreichenbach 238 362 Obersotzbach 805 550 Bad Orb 5321 7187 Pfaffenhausen 685 785 Radmühl 188 277 Roßbach 376 605 Roth 1121 1600 Rothenbergen 1011 1405 Schlierbach 960 1437 Somborn 2715 4029 Spielberg 495 688 Streitberg 252 380 Udenhain 702 748 Unterreichenbach 385 617 Untersotzbach 348 510 Völzberg 170 238 Wächtersbach 1567 2958 Waldensberg 415 437 Weilers 211 326 Wettges 135 171 Wirtheim 904 1298 Wittgenborn 730 975 Wolferborn 746 996 Wüstwillenroth 190 327

Evakuierte, Flüchtlinge und Vertriebene, Neubürger Während des Zweiten Weltkriegs kamen Evakuierte vorwiegend aus den Großstädten des Rhein-Main-Gebietes in das Kreisgebiet.

Ab 1946 kamen Flüchtlinge und Vertriebene, vorwiegend aus Ostmitteleuropa und Südosteuropa in die vier Besatzungszonen Deutschlands. Bis Ende 1947 soll der Anteil der Flüchtlinge und Vertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone 24,3 % (ca. 4,4 Millionen), in der amerikanischen 17,7 % (ca. 4 Millionen), in der britischen 14,5 (ca. 3,3 Millionen) und in der französischen 1 % (ca. 60.000) betragen haben.Johannes-Dieter Steinert: Die große Flucht und die Jahre danach. In: Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Ende des Dritten Reiches – Ende des Zweiten Weltkrieges. Eine perspektivische Rückschau. Herausgegeben im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, München 1995, ISBN 3-492-12056-3, S. 561. Bis 1948 hatten die Gemeinden des Landkreises ca. 16.000 Heimatvertriebene aufgenommen. Davon stammte der größte Teil (über 10.000) aus dem Sudetenland (insbes. aus Sternberg, Elbogen und Falkenau, Asch und Graslitz), aus den Gebieten östlich der Oder und Neiße ca. 3.000, aus Ungarn (insbes. aus dem Kreis Bonyhád und der Gemeinde Alsónána) ca. 1600 Menschen (aus Polen, Rumänien, Jugoslawien, Österreich und sonstigen Gebieten ca. 650). In den folgenden Jahren kam es zu Umgruppierungen (die aus Städten stammende Bevölkerung strebte wieder in Städte, die aus ländlichen Gebieten stammende Bevölkerung ist im damals eher ländlich geprägten Landkreis geblieben). Entscheidenden Anteil für die Verteilung in den Kreis hatte der Umstand, dass das Auffanglager Wegscheide in Bad Orb, im Landkreis, lag. Die Eingliederung in den Beruf und Arbeitsprozess tat ein Übriges: Bevorzugte Siedlungsgemeinden waren die Orte mit ausgebautem öffentlichen Nahverkehr durch Bahn und Bus. Schwerpunkte waren die an Bahnhöfen gelegenen Orte Wächtersbach, Wirtheim/Neu-Wirtheim, Gelnhausen/Altenhaßlau, Roth/Lieblos, Hailer/Meerholz und Niedermittlau/Rothenbergen (ca. 4.000) oder Somborn und Neuenhaßlau (ca. 1.100).Roman Hanke: Die bei uns Heimat fanden – Etwas über die neuen Bürger unseres Kreises. In: Zwischen Vogelsberg und Spessart. Heimat-Jahrbuch des Kreises Gelnhausen 1955. Gelnhausen 1954, S. 91–93.

Zweckverband für Wohnungsbau Der Zweckverband Gemeinnütziger Wohnungsbau, Kreis Gelnhausen war eine Eigenschöpfung des Kreises und hatte bei seiner Gründung 1949 keine Parallele in der ganzen Bundesrepublik. Der Wohnungsnot sollte nicht nur durch Bundes- und Landesmittel begegnet werden, sondern auch durch die Eigenhilfe des Kreises. Am 27. April 1949 beschloss der Kreis und 52 (von 79) kreisangehörige Gemeinden die Verbandssatzung des Zweckverbands (später sind weitere 14 Gemeinden beigetreten), dessen Ziel es war, Wohnungen zu schaffen. Dies sollte einerseits durch eine Restfinanzierung geplanter Bauvorhaben (Preissteigerung während der Bauphase) und andererseits durch eigene Bauten (meist im Auftrag und für Bauinteressenten) realisiert werden. Mit Beschluss vom 9. Dezember 1949 bildete der Regierungspräsident in Wiesbaden den Verband und stellte die Verbandssatzung nach dem damals geltenden Zweckverbandsgesetz fest; die Regelung wurde am 10. Dezember 1949 wirksam.

Zur Finanzierung der Bauvorhaben sollten die Mitgliedsgemeinden jeweils 1 DM (= 0,51 Euro) pro Kopf ihrer Bevölkerung und der Kreis mindestens 20.000 DM (= 10.339 Euro) in den Verband einbringen; der Kreis hat jedoch über den vorgesehenen Betrag hinaus jeweils jährlich weitere erhebliche Mittel (bis zu 60.000 DM = 30.677,51 Euro) in den Verband eingebracht. Bei den Einlagen handelte es sich um Darlehen, die nach Beendigung der Arbeit oder der Auflösung des Verbandes wieder an die Einleger zurück fließen sollten. Verwaltungskosten entstanden kaum, denn die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates waren ehrenamtlich tätig (keine Aufwandsentschädigung oder sonstige Vergütung).