mini|Ein zweisprachiges Ortsschild in Belgien Die Sprachgesetzgebung in Belgien regelt den Gebrauch der drei offiziellen Landessprachen Niederländisch, Französisch und Deutsch im belgischen öffentlichen Leben. Während Artikel 30 der Verfassung des Königreichs Belgien für Privatpersonen einen freien Gebrauch der Sprachen vorsieht, müssen die öffentlichen Dienste des Staates eine Reihe von Regeln beachten, die sowohl den Sprachengebrauch innerhalb der Dienste als auch zwischen den verschiedenen Diensten und gegenüber dem Bürger betreffen. Insbesondere richten sich Sprachgesetze an die Gesetzgeber, die Verwaltungen, die Gerichte, die Streitkräfte und das Personal des Unterrichtswesens in Belgien.

Die belgische Sprachgesetzgebung ist eine der Folgen des flämisch-wallonischen Konflikts, der seit den Anfängen der Flämischen Bewegung Mitte des 19. Jahrhunderts zwischen den niederländischsprachigen Flamen im Norden Belgiens und den französischsprachigen Wallonen im Süden entstanden ist. Das Ziel dieser Gesetze war eine allmähliche Gleichberechtigung der niederländischen und der französischen Sprache.

Der Sprachengebrauch bleibt auch heute noch ein sensibles Thema in Belgien und führt regelmäßig zu heftigen politischen Auseinandersetzungen. Dies gilt vor allem für den Sprachengebrauch im zweisprachigen Gebiet Brüssel, in den Brüsseler Randgemeinden und den „Fazilitäten-Gemeinden“ im Grenzgebiet zwischen Flandern und der Wallonischen Region und insbesondere für die dort bestehenden Spracherleichterungen (Fazilitäten) für die Bevölkerung.

Geschichte

Die heutige Gesetzgebung zum Sprachengebrauch ist historisch aus dem Sprachenstreit und der Flämischen Bewegung heraus entstanden und zu verstehen.

Sprachfreiheit nach der Belgischen Revolution mini|Gustave Wappers: Szene aus den Septembertagen von 1830, Zeitgenössisches Historienbild von 1835

Als sich Belgien 1830 bei der Belgischen Revolution vom Vereinigten Königreich der Niederlande lossagte, wurde unter anderem die Sprachpolitik des niederländischen Königs Wilhelm I., der eine Vorherrschaft der niederländischen gegenüber der französischen Sprache in den flämischen Provinzen (Antwerpen, Limburg, Ostflandern und Westflandern) und ab 1823 im zweisprachigen Brabant befestigen wollte, von der frankophonen Bourgeoisie in Brüssel und den anderen großen Städten Flanderns abgelehnt.FU Berlin, Niederländische Philologie: Struktur und Geschichte des Niederländischen. Das Niederländische in Flandern: bis 1914 (20. Juni 2009).Lesoir.be: Saga Belgica (1/30): Un pays sort de l’œuf (et la question linguistique avec lui) (24. Mai 2008) (frz.).

Als Reaktion auf die niederländische Sprachpolitik wurde schon 1831, nach der Unabhängigkeit Belgiens, in Artikel 23 der belgischen Verfassung die Sprachenfreiheit festgehalten (heute Art. 30, siehe weiter unten). Jedoch wurde recht schnell ersichtlich, dass diese Freiheit vor allem für das Französische galt, zum Nachteil des Niederländischen. Für die öffentlichen Behörden kam nur Französisch als Amtssprache in Frage. So entschied die vorläufige Regierung bereits am 16. November 1830 noch vor der Verabschiedung der Verfassung, dass das Französische die einzige Sprache in den Streitkräften und Veröffentlichungen von Gesetzes- und Verordnungstexten im belgischen Staatsblatt sein werde.D. Blampain, A. Goosse, J.-M. Klinkenberg et M. Wilmet (dir.): Le Français en Belgique. Une langue, un communauté. Duculot, Bruxelles 1996, S. 434. Auch in den frühen Außenbeziehungen des jungen Staates benutzten die Diplomaten ausschließlich die französische Sprache. Somit stand der „Französisierung“ der belgischen Bürgergesellschaft vermeintlich nichts mehr im Wege – zumal zu dieser Zeit noch das Zensuswahlrecht galt, und somit faktisch nur männliche Vertreter des oberen Bürgertums und der Aristokratie an den Staatsgeschäften teilhatten. Charles Rogier, mehrmals Minister und Premierminister Belgiens und eine der führenden politischen Persönlichkeiten des Landes im 19. Jahrhundert, ließ 1837 keinen Zweifel daran: La Belgique sera latine ou ne sera pas („Belgien wird lateinisch oder wird gar nicht sein“).C. Hecking: Das politische System Belgiens. Leske und Budrich, Opladen 2003, S. 27.

Anfänge der Flämischen Bewegung

mini|hochkant|De Leeuw van Vlaanderen (Buchcover) In den flämischen Provinzen bediente sich im 19. Jahrhundert ein Großteil der unteren Bevölkerungsschicht fast ausschließlich der niederländischen Sprache in Form von verschiedenen flämischen Dialekten. Unter dem Begriff Flämisch werden in diesem Kontext gemeinhin alle niederländischen Mundarten Belgiens zusammengefasst, auch wenn genau genommen die Provinzen Flanderns nur den westlichen Teil dieses Sprachraums bilden und östlich vor allem Brabantisch und Limburgisch gesprochen wurde. Da die Mehrheit der niederländischsprachigen Bevölkerung aufgrund des Zensuswahlrechts (siehe oben) nicht wahlberechtigt war, hatte die niederländische Sprache kaum Einfluss auf das öffentliche Leben.Ministerie van de Vlaamse Gemeenschap: (1999) (ndl.).Für einen Überblick über die Flämische Bewegung, siehe: Wiener Broschüren zur niederländischen und flämischen Kultur, 10, 2001.

In den Jahren nach der Revolution bildete sich unter einigen flämischen Intellektuellen, die einen romantischen Bezug zur niederländischen Sprache entwickelten, die sogenannte Flämische Bewegung, die die niederländischen Sprache in Flandern fördern, ihren Status verbessern wollte. Zu ihnen gehörte insbesondere Hendrik Conscience, der 1838 sein Werk De Leeuw van Vlaenderen veröffentlichte. Angetrieben wurde diese Bewegung unter anderem durch die Hinrichtung zweier fälschlich wegen Mordes angeklagter Flamen, die im Jahr 1860 bei einem auf Französisch geführten Geschworenenprozess verurteilt wurden, obwohl sie kein Französisch sprachen und sich somit nicht verteidigen konnten (die „Coucke-und-Goethals“-Affäre).Für eine andere Sicht der Dinge, siehe Lesoir.be: Saga Belgica (4/30): Coucke et Goethals, condamnés parce qu’ils étaient… coupables (28. Mai 2008) (frz.).

Konkrete Forderungen nach einer besseren Anerkennung der niederländischen Sprache im öffentlichen Leben wurden 1840 anlässlich eines „Pétitionnement en faveur de la langue flamande“ gestellt.P. De Decker: Du pétitionnement en faveur de la langue flamande. Imprimerie de la Société des Beaux-Arts, Bruxelles 1840; lizenzfrei einsehbar unter Google Books (PDF) Lesoir.be: Saga Belgica (2/30): La Flandre râle (gentiment) (26. Mai 2008) (frz.). Im Jahr 1856 wurde die „Grievencommissie“ eingerichtet, ein Organ, das Lösungen für das Sprachproblem suchen sollte. Dieses Organ schlug die offizielle Zweisprachigkeit für Flandern vor, doch wurde dieser Plan von der Regierung ignoriert.

Erste Sprachgesetze

Die ersten Sprachgesetze Belgiens wurden erst 20 Jahre später verabschiedet. Als erstes Sprachgesetz überhaupt gilt das „Coremans-Gesetz“ vom 17. August 1873, benannt nach dem flämischen Politiker Edward Coremans, das – als Reaktion auf die Coucke-und-Goethals-Affäre – die prinzipielle Benutzung des Niederländischen bei Strafprozessen in den flämischen Provinzen vorschrieb.R. De Schrijver, B. De Wever, G. Durnez et al.: Nieuwe Encyclopedie van de Vlaamse Beweging. s.v. „Taalwetgeving“, Tielt, Lannoo, 1998; eine elektronische Version der NEVB ist auf einer privaten Website einsehbar. Dieses Gesetz wird als ein erster Sieg der Flämischen Bewegung im Kampf um Gleichberechtigung betrachtet. Darauf folgten das Gesetz vom 22. Mai 1878 („Delaet-Gesetz“) über die Benutzung des Niederländischen in Flandern bei Kontakten zwischen dem Bürger und der Verwaltung sowie das Gesetz vom 15. Juni 1883 („Coremans-De Vigne-Gesetz“), das den Gebrauch der niederländischen Sprache im staatlichen mittleren Unterrichtswesen in den flämischen Provinzen gestattete. Diese Gesetze sahen jedoch immer weitreichende Ausnahmeklauseln vor, falls einer der Beteiligten es vorzöge, sich der französischen Sprache zu bedienen. Mit weiteren Gesetzen wurde schrittweise die Zweisprachigkeit im öffentlichen Leben vorangetrieben.

Mit dem „Gleichheitsgesetz“ (auch„Coremans-De-Vriendt-Gesetz“ genannt) vom 18. April 1898 wurde Niederländisch gegenüber Französisch offiziell gleichberechtigt, da von nun an alle Gesetze auf Französisch und Niederländisch verabschiedet und veröffentlicht werden mussten. Dies erfolgte jedoch erst, nachdem mit einer Reform des Wahlgesetzes 1893 alle männlichen Staatsbürger über 25 Jahre mindestens eine Stimme erhielten und das Zensuswahlrecht abgemildert wurde – ein Teil der Bürger behielt mehrere Wahlstimmen, je nach versteuerbarem Einkommen, Ausbildung, Stand etc.; die flämische Unterschicht erhielt somit erstmals politisches Gewicht.Lesoir.be: Saga Belgica (7/30): Français = néerlandais (31. Mai 2008, Französisch). Trotzdem blieb Französisch weiterhin die Sprache der Regierenden in Brüssel. So wurde beispielsweise erst am 3. Mai 1967 eine offizielle niederländische Version der belgischen Verfassung veröffentlicht. Zudem befeuerte das Gesetz die Entwicklung der „Wallonische Bewegung“, die in Wallonien als Reaktion auf das wachsende flämische Selbstbewusstsein entstand.Institut Jules Destrée: Loi Coremans-De Vriendt (19. Juli 2007) (frz.); Lesoir.be: Saga Belgica (6/30): Le mouvement wallon est né (… à Bruxelles, dites donc) (30. Mai 2008, Französisch)

Nach weiteren Schritten zur Anerkennung des Niederländischen im öffentlichen Leben (1910: niederländische Sprache im katholischen Unterrichtswesen; 1913 und 1928: erste Schritte zu Gunsten der niederländischen Sprache in den belgischen Streitkräften; siehe weiter unten) erreichten die Flamen die vollständige „Vernederlandsing“ der Universität Gent im Jahr 1930. Zwar war bereits 1916 eine erste niederländischsprachige Universität in Gent gegründet worden, doch geschah dies auf Anweisung der deutschen Besatzer im Ersten Weltkrieg, die bezüglich Belgiens weitergehende Annexionspläne hatten und den flämisch-wallonischen Gegensatz für ihre Zwecke nutzen wollten. Die Universität erhielt in französischsprachigen Kreisen den Namen „Université von Bissing“, und ihr Besuch galt vielen als ziviler Ungehorsam gegenüber dem belgischen Staat.Lesoir.be: Saga Belgica (10/30): Une universiteit à Gand (4. Juni 2008, Französisch).

Nach seiner Niederlage im Ersten Weltkrieg musste Deutschland gemäß Versailler Vertrag (1919) die Landkreise Eupen und Malmedy, heute als Ostbelgien bezeichnet, an Belgien abtreten. Für diese neuen belgischen Gebiete galten allerdings keine besonderen Sprachgesetze.Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft: (abgerufen am 22. Februar 2010). Während in den sogenannten „Malmedyer Gemeinden“ (Malmedy und Weismes) die Mehrheit der Bevölkerung wallonisch und somit französischsprachig war, lebte in den Gebieten um Eupen und Sankt Vith eine mehrheitlich deutschsprachige Bevölkerung. In den örtlichen Verwaltungen wurde nach der endgültigen Einverleibung der Gebiete ins belgische Staatsgebiet Französisch gesprochen.

Auch die deutsch- bzw. luxemburgischsprachige Minderheit in der Gegend von Arlon erhielt keinen sprachlichen Sonderstatus, obwohl das Gebiet seit der Staatsgründung zu Belgien gehörte.Siehe hierzu J.-M. Triffaux: La minorité germanophone de la province de Luxembourg aux 19e et 20e siècle. ULB, Bruxelles 1985.

Festlegung der Sprachgrenze

mini|hochkant|Die Resultate der Sprachzählung 1866