Der Terminus Havariegeld (im HGB bis 1. Januar 2008 Havereigeld) bezeichnet die Kosten, die durch eine Havarie, also einen Schiffsunfall oder einen Seeschaden, der Reederei bzw. deren Versicherung entstehen.

Erweiterung Der Begriff wird auch für unfallbedingte Schäden an befrachteten Land- oder Luftfahrzeugen verwendet.

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Einzelnachweise

Kategorie:Privatversicherungsrecht (Deutschland) Kategorie:Transportrecht (Deutschland)