Die eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» war eine schweizerische Volksinitiative, die 2007 von verschiedenen Organisationen lanciert und über die am 13. Februar 2011 abgestimmt wurde. Die Initiative wurde mit 56,3 % Nein-Stimmen abgelehnt.

Initiative Vom 4. September 2007 bis zum 23. Februar 2009Chronologie der Volksinitiative. In: admin.ch. sammelten rund 70 OrganisationenTragende und unterstützende Organisationen. In: schutz-vor-waffengewalt.ch. 106'037 gültige Unterschriften, wodurch die Volksinitiative zustande kam.BBl 2009 2125. Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt». Zustandekommen. In: admin.ch (PDF; 483 kB). Sie wollte den der Bundesverfassung Waffen und Kriegsmaterial streichen und einen neuen Artikel 118a Schutz vor Waffengewalt schaffen, der den Waffenbesitz eingeschränkt hätte. Dies hätte dann in der Folge eine Revision des Waffengesetzes erfordert.

Die Initiative wurde am 13. Februar 2011 dem Volk und den Ständen unterbreitet. Sie wurde mit 56,3 % der Stimmen abgelehnt. Sechs der 26 Kantone (die französischsprachigen Kantone Genf, Waadt, Jura und Neuenburg sowie die beiden deutschsprachigen Kantone Basel-Stadt und Zürich) waren mehrheitlich für die Vorlage. Die Stimmbeteiligung lag bei verhältnismässig hohen 48,8 %.Armeewaffen dürfen weiterhin mit nach Hause. In: 20 Minuten. 8. März 2012.

Wortlaut Die Volksinitiative hatte folgenden Inhalt:

Parolen Das Volksbegehren wurde von der SP, den Grünen, den Grünliberalen, der EVP und der CSP unterstützt. Die Parteien CVP, BDP, FDP und SVP waren gegen die Initiative.

Der Bundesrat und das Parlament lehnten die Vorlage ab.

Argumentation Die Initiative wurde durch verschiedene Tötungsdelikte ausgelöst, darunter den Mordfall von Höngg oder den Femizid an der Skifahrerin Corinne Rey-Bellet.

Die Regierung und das Parlament waren gegen die Initiative, weil sie das bestehende Waffengesetz für ausreichend hielten und speziell im Bereich Ordonnanzwaffen bereits zahlreiche Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung ergriffen worden seien.. In: admin.ch.. In: ejpd.admin.ch. 6. Dezember 2010. Ausserdem argumentierten die Gegner, die Annahme der Initiative hätte einen Vertrauensbruch zwischen Staat und Bürgern bedeutet.. Ehemalige Website der Gegner der Initiative.

Die Befürworter der Initiative, darunter die Schweizer Ärztevereinigung Foederatio Medicorum Helveticorum (FMH). In: Neue Zürcher Zeitung. 6. Januar 2011. und zahlreiche Suizidpräventionsorganisationen, hielten dem entgegen, dass mit der Initiative zahlreiche Menschenleben hätten gerettet werden können.. Ehemalige Website des Initiativkomitees.

Kontroverse um Selbstmorde mit Waffen Im Vorfeld der Abstimmung kam es insbesondere um den Anteil der Armeewaffen, die bei Selbstmorden benutzt werden, zu einer öffentlichen Kontroverse. Nach verschiedenen Studien wurden über 40 % der Schusswaffensuizide mit Armeewaffen verübt.Thomas Reisch: Die Schweiz im glücklichen Blindflug. In: Schweizerische Ärztezeitung. 2011, 92, S. 1/2; saez.ch (Download PDF). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kam aufgrund der Auswertung von vier wissenschaftlichen Studien auf einen Wert von 49 %.Ronny Nicolussi: Fehlschuss der Statistiker. In: 20 Minuten. 1. Februar 2011.

Das Bundesamt für Statistik gab an, dass 9 % der Schusswaffensuizide im Jahr 2009 mit Armeewaffen (Sturmgewehr und Armeepistole) verübt worden seien.. Bundesamt für Statistik, Stand der Datenbank: 9. Februar 2010 (siehe auch Kopie im Artikel von 20 Minuten vom 1. Februar 2011). Um diese Angabe entstand eine Kontroverse, da die Zuordnung der Waffen zu den verschiedenen Kategorien nicht schlüssig erschien,Olivia Kühni: Bundesämter stiften Verwirrung um Armeewaffensuizide. In: Tages-Anzeiger. 1. Februar 2011. und auch das Bundesamt für Statistik selbst wies in einem Dokument. Bundesamt für Statistik, Dezember 2010. auf die limitierte Vollständigkeit und Qualität der Angaben hin.

Einfluss auf die Gesetzgebung Im Vorfeld der Abstimmung beschlossen Bundesrat und Parlament verschiedene Verschärfungen im Umgang mit Armeewaffen, die auf Anfang 2010 in Kraft traten:Waffen ab 2010 gratis im Zeughaus deponieren. In: NZZ.ch. 27. November 2009. Die Taschenmunition wird den Soldaten nicht mehr nach Hause mitgegeben. Auf eigenen Wunsch können Armeeangehörige ihre Dienstwaffe kostenlos und ohne Angabe von Gründen im Zeughaus deponieren. Es braucht dafür kein Gesuch mehr. Soldaten, die ihre Dienstwaffe nach Abschluss der Militärdienstpflicht behalten wollen, brauchen dafür einen Waffenerwerbsschein. Es wird eine Meldepflicht für Behörden, Ärzte und Psychologen eingeführt, die Anzeichen feststellen, dass ein Armeeangehöriger sich selbst oder andere mit seiner Waffe gefährden könnte.

Ergebnisse mini|hochkant=3|Nur in den sechs Kantonen Basel-Stadt, Zürich, Genf, Neuenburg, Waadt und Jura wurde die Initiative angenommen.

+ Vorläufige amtliche Endergebnisse der eidgenössischen Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt»Vorlage Nr. 554 – Vorläufige amtliche Endergebnisse – Volksinitiative vom 23.02.2009 «Für den Schutz vor Waffengewalt». Bundeskanzlei, 13. Februar 2011, 17:02 Uhr, abgerufen am 14. Februar 2011. Kanton Ja(%) Nein(%) Beteiligung(%) 50,4 49,6 49,6 40,6 59,4 52,6 40,1 59,9 50,2 29,4 70,6 43,5 29,1 70,9 51,3 28,1 71,9 53,9 31,2 68,8 52,6 30,2 69,8 41,7 42,8 57,2 53,6 41,1 58,9 46,6 35,0 65,0 48,8 58,9 41,1 49,0 45,2 54,8 49,8 39,0 61,0 64,6 37,8 62,2 51,7 27,7 72,3 44,4 39,2 60,8 47,8 35,0 65,0 44,1 38,6 61,4 46,4 34,5 65,5 49,7 36,5 63,5 44,3 53,7 46,3 49,3 38,1 61,9 50,8 53,2 46,8 46,8 61,0 39,0 47,8 52,0 48,0 39,2 20px|Eidgenössisches Wappen Schweizerische Eidgenossenschaft 43,7 56,3 48,8

Weblinks

Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» in der Datenbank Swissvotes

Einzelnachweise

Waffengewalt Kategorie:Organisation (Waffenrecht) Kategorie:Politik 2011 Kategorie:Verteidigungspolitik (Schweiz) Kategorie:Schweizerische Militärgeschichte