Die Patentanwaltskammer ist die berufsständische Vertretung von Patentanwälten.
Deutschland Die Zulassung zur Patentanwaltschaft führt in Deutschland kraft Gesetz PatAnwO (Patentanwaltsordnung) zur Pflichtmitgliedschaft in der Patentanwaltskammer.
Die Patentanwaltskammer ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Sie nimmt als „mittelbare Staatsverwaltung“ die ihr durch Gesetz übertragenen staatlichen Aufgaben wahr. Unter anderem wirkt sie z. B. bei den Verfahren der Zulassung zur Patentanwaltschaft mit, überwacht die Einhaltung des Berufsrechts und vermittelt bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Patentanwälten. Einzelheiten ihrer Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus der Patentanwaltsordnung (PAO).
Präsident der Patentanwaltskammer ist seit Januar 2022 Christof Keussen, sein Vorgänger war Nanno M. Lenz.https://patentanwalt.de/de/impressum.html
Österreich Die Patentanwaltskammer in Österreich ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien.Österreichische Patentanwaltskammer – Gesetzesgrundlagen Die Patentanwaltskammer hat zur Aufgabe, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Patentanwälte wahrzunehmen, die Erfüllung der Berufspflicht zu überwachen und für die Wahrung der Ehre und Würde des Standes zu sorgen. Präsident der österreichischen Patentanwaltskammer ist Daniel Alge.
Weblinks Patentanwaltsordnung (PatAnwO) Offizielle Website der österreichischen Patentanwaltskammer
Einzelnachweise
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