Der Apostroph (von ; Mehrzahl: -e; , ) ist ein Wortzeichen (ein innerhalb von Wörtern verwendetes Sonderzeichen). In der Rechtschreibung der deutschen Sprache kennzeichnet er bestimmte Auslassungen von Buchstaben in einem Wort, oder er verdeutlicht den Genitiv von Eigennamen, die im Nominativ bereits auf einen s-Laut (geschrieben: -s, -ß, -z, -x, -ce) enden, wenn sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen oder dergleichen bei sich haben.

Er hat die Gestalt eines hochgestellten Kommas („Hochkomma“DIN 5009:2022-06, Abschnitt 4.4 „Satz- und Sonderzeichen: Anwendungs- und Eingabezeichen“: Das Anwendungszeichen „Apostroph“ kann durch das Eingabezeichen „Hochkomma“ (…) oder das Eingabezeichen „Hochstrich“ (…) dargestellt werden. Das Eingabezeichen „Hochkomma“ (…) kann als Anwendungszeichen „Apostroph“ und als Anwendungszeichen „englischsprachiges rechtes einfaches Anführungszeichen“ dienen.) oder eines senkrechten Hochstrichs (die „gerade Form“). Die Gestalt des Hochkommas ist die in Texten bevorzugte FormFriedrich Forssman, Ralf de Jong: Detailtypografie. Mainz, 2. Auflage 2004, ISBN 3-87439-642-8, S. 182 und wird deshalb als „typografisch korrekte“ Form bezeichnet, während die gerade Form (von speziellen Anwendungsfällen abgesehen) als Ersatzzeichen für die Hochkommaform dient, wenn diese nicht problemlos verfügbar ist.

Bezeichnung

Die Bezeichnung „Apostroph“ leitet sich von über spätlateinisch her, die im Deutschen im 17. Jahrhundert so und seit dem 18. Jahrhundert ohne die lateinische Endung „-us“Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24. Auflage verwendet wird.

Im 18. und 19. Jahrhundert waren auch Bezeichnungen wie „Oberstrich“,Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 567, online bei Zeno.org: Der Ōberstrích, des -es, plur. die -e, ein von einigen Sprachlehrern in Vorschlag gebrachtes Wort, den Apostrophus der Griechen und Lateiner zu übersetzen; im Gegensatze des Unterstriches, Striches oder Komma „Hinterstrich“, „Nachstrich“ oder „Oberhäklein“ im Gebrauch.Joachim Grzega: Von Klammeraffen und Gänsefüßchen: Kultur und Kognition im Spiegel der Satz- und Sonderzeichen. (PDF; 272 kB).Onomasiology Online 8, 2007, S. 1–16.

„Auslassungszeichen“ findet sich entsprechend einer seiner Funktionen als Bezeichnung für den Apostroph, auch wenn die Auslassungspunkte ebenfalls ein Auslassungszeichen sind und diese Bezeichnung somit nicht eindeutig ist. Diese Bezeichnung war allerdings in Teilen der 20. Jahrhunderts offiziell: Der Duden hatte 1915 die lateinischen Fachbegriffe durch deutsche Bezeichnungen ersetzt; dabei wurde für den Apostroph „Auslassungszeichen“ verwendet.Duden 9. Aufl. 1915, Druck 1926 Dabei griff der Duden „bis auf wenige Ausnahmen“ auf die damals gängigen Begrifflichkeiten zurück, die der Allgemeine Deutsche Sprachverein veröffentlicht hatte. Der Duden urteilte, diese hätten „schon eine weite Verbreitung“ gefunden. Diese Praxis wurde z. B. im DDR-Duden bis zur 15. Auflage beibehalten.DDR-Duden, 15. Aufl., Druck von 1963, S. 804–806, K56–67 behandeln das Auslassungszeichen. Mit der 16. Auflage wurden dann wieder die lateinischen Begriffe eingeführt.z. B. DDR-Duden 16. Aufl., Druck 1969, S. 585–587, K56–67 behandeln den „Apostroph“.

Auch „Hochkomma“ findet sich als Bezeichnung für den Apostroph, obwohl es eigentlich nur seine übliche Darstellungsform unabhängig von der Funktion bezeichnet.

Geschichte mini|Titelblatt einer Ausgabe der Werke Goethes aus dem Jahr 1827 in damals nicht unüblicher Schreibweise mit Genitiv-Apostroph mini|Gedenktafel für den Blankenburger Bürgermeister Carl Löbbecke, mit Genitiv-Apostroph mini|Bleyle-Reklamebild von 1905

Die Verwendung des Apostrophs geht wahrscheinlich bis ins 16. oder 17. Jahrhundert zurück. Verwendet wurde der Apostroph in seiner Geschichte überwiegend als Auslassungszeichen und zur Markierung des Wortstamms, wie bei Zusammenziehungen oder einem angehängten Genitiv-s.

Mit Johann Christoph Adelung, der den Sprachgebrauch des Deutschen beschrieb und dadurch normativ wirkte, setzte sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts der erste deutsche Grammatiker für die Verwendung des Apostrophs bei der Deklination von Eigennamen ein. Auch für einige Fälle von Plural-Apostroph-Verwendungen gab es Beispiele: „die Papa’s, die Uhu’s, die Kadi’s, die Motto’s“. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war die Genitiv-Apostroph-Verwendung nicht unüblich und wurde auch in Lehrbüchern zur deutschen Sprache abgebildet, so in Johann Christian August Heyses Lehrbuch der deutschen Sprache (1849):

In dieser Zeit gegründete und traditionsreiche Handelsmarken mit Genitiv-Apostroph sind unter anderem Hoffmann’s Stärkefabriken (gegründet 1850), Beck’s Bier (gegründet 1873) oder Kaiser’s Kaffee Geschäft (gegründet 1880).

Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts, auch mit dem Wandel des Wissenschaftsparadigmas der Sprachforschung von deskriptiver Linguistik zu einer mehr präskriptiven oder normativen Linguistik, setzte sich eine apostrophkritische Position allmählich durch; beispielsweise sprachen sich Jacob Grimm und Konrad Duden gegen den Genitiv-Apostroph aus. So wurde 1893 in der 25. durch Otto Lyon überarbeiteten Auflage des Heyse’schen Lehrbuchs der deutschen Sprache die Verwendung des Genitiv-Apostrophs bei Eigennamen nicht mehr gefordert und nur noch für Namen, die auf „s“ enden, gutgeheißen.

mini|Konrad Duden: Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 1. Auflage. 1880. Nur noch Genitivapostrophe für Wörter, die auf einen /s/-Laut oder „sch“ enden.

Der Duden missbilligte diese Verwendung des Apostrophs zunächst nur: Bei Genitiven sei es „nicht erforderlich“, einen Apostroph zu setzen. In der Ausgabe von 1880 wird der Genitivapostroph nur für Wörter, die auf einen /s/-Laut oder „sch“ enden, empfohlen; daneben wird die Genitivendung auf „-ens“ (wie in Fritzens, Maxens, Franzens) erwähnt.Konrad Duden: Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 1880.Konrad Duden: Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache. dritte Auflage 1888. Doch erst in der Reform der deutschen Rechtschreibung von 1901 wurde diese Verwendungsweise eindeutig für regelwidrig erklärt. Fälle des nunmehr fehlerhaften Apostrophgebrauchs sind aber auch noch aus dem 20. Jahrhundert belegt. Wer vor 1901 schreiben gelernt hatte, verwendete häufig weiterhin den Apostroph. So setzte auch Thomas Mann bei Substantiven, die auf Vokal auslauten, regelmäßig den Genitiv-Apostroph: Baron Harry’s,„Aber der Avantageur schwamm und schwebte, wenn es erlaubt ist, Baron Harry’s Redewendung in übertragener Bedeutung zu gebrauchen.“ In: Thomas Mann: Ein Glück. 1904. Johnny’s, Erika’s. Auch in den Nietzsche’schen Werken lässt sich eine umfangreiche Nutzung von Genitiv-Apostrophen finden.Nietzsche’s Werke, I, 024 aus Nietzsche’s Werke, Band I: Die Geburt der Tragödie. Unzeitgemässe Betrachtungen. 1905, S. 9. Noch am 24. Januar 1945 setzten die Aachener Nachrichten in der ersten nach der Befreiung durch die Alliierten erschienenen Ausgabe einer deutschen Zeitung in der Titelschlagzeile „Alliierte Flugzeuge zerschlagen Rundstedt’s Rückzugskolonnen“ einen Genitiv-Apostroph.

Mit der Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996 gilt der Apostroph bei Personennamen auch dann wieder als richtig, wenn man mit ihm keine Auslassung kennzeichnet, sondern die Grundform von der Genitivendung -s (oder auch dem Adjektivsuffix -sch) abtrennt und damit verdeutlicht. Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung, die wörtlich den „gelegentlichen Gebrauch“ für diesen Zweck gutheißt, führt dazu die Beispiele Carlo’s Taverne und Einstein’sche Relativitätstheorie auf (§ 97 E). Der Duden nennt seit seiner 21. Auflage (1996) Grimm’sche Märchen und Andrea’s Blumenecke als Beispiele. Seit seiner 22. Auflage (2000) nennt er zusätzlich Ohm’scher Widerstand und Willi’s Würstchenbude und fügt hinter Andrea’s Blumenecke den Vermerk „zur Unterscheidung vom männlichen Vornamen Andreas“ in Klammern an. Eine solche Unterscheidung wurde vor der Rechtschreibreform nur über den Stammformapostroph vorgenommen: Andreas Blumenecke (die Blumenecke von Andrea) oder Andreas’ Blumenecke (die von Andreas); auch nach reformierter Schreibung ist dies weiterhin eine Möglichkeit zur eindeutigen Unterscheidung.

Verwendung im Deutschen Das Amtliche Regelwerk in den Fassungen von 1996 bis 2018 regelt in § 96 den obligatorischen Gebrauch des Apostrophs, in § 97 den optionalen als Auslassungszeichen und (§ 97 E) zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens. Den Apostrophgebrauch bei adjektivischen Ableitungen von Eigennamen regelt § 62, die Wirkung von Apostrophen am Satzanfang auf Groß- und Kleinschreibung § 54 (6).

In der insbesondere im Abschnitt „Zeichensetzung“ neu bearbeiteten Fassung des Amtlichen Regelwerks von 2024 finden sich die Regelungen zum Gebrauch des Apostrophs in § 80. Dort wird klargestellt, dass die Verwendung des Apostrophs vor einem Genitiv-s bei Eigennamen nur dann möglich ist, „wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist“, also etwa bei Firmennamen. Beispiele sind „Eva’s Blumenladen“ (neben „Evas Blumenladen“), aber nur „Evas Mutter“. Den Apostrophgebrauch bei adjektivischen Ableitungen von Eigennamen regelt weiterhin § 62, die Wirkung von Apostrophen am Satzanfang auf Groß- und Kleinschreibung § 54.Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Herausgegeben von der Geschäftsstelle des Rats für deutsche Rechtschreibung. Leibniz-Institut für Deutsche Sprache, Mannheim 2024.

In der 29. Auflage des Rechtschreibdudens (2024) finden sich die entsprechenden Regelungen in den Randnummern D 13 bis D 16.Duden. Die deutsche Rechtschreibung. 29., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2024.

Eisenberg-Wahrig 2013 regelt den Apostrophgebrauch in R61 und mit einer Ausnahmeregelung zu R55. Die Zusammenfassung am Ende des Buches auf Seite 94 besagt:

Auslassungszeichen Ausgelassene Buchstaben mini|Auslassungen im Text der Ottosäule in Ottobrunn

Eine Funktion des Apostrophs ist die Kennzeichnung ausgelassener Buchstaben (Elision); vorwiegend in der Verschriftlichung gesprochener Sprache, vor allem bei Wörtern, die sonst schwer lesbar oder missverständlich wären: Heute ist’s kalt. – Heute ist es kalt. Hast du noch ’nen Euro? auch: Hast du noch nen Euro? – Hast Du noch einen Euro? Das ist so’ne Sache. auch: Das ist sone Sache. – Das ist so eine Sache. Was für ’n Blödsinn! Kommen S’ nur herein! – Was für ein Blödsinn. Kommen Sie nur herein.

Bei Auslassungen im Wortinnern in geschriebener Sprache: D’dorf für Düsseldorf Lu’hafen für Ludwigshafen M’gladbach für Mönchengladbach K’lautern für Kaiserslautern Ku’damm für Kurfürstendamm (auch so gesprochen)

Gelegentlich wird der Apostroph regelwidrig auch bei der Zusammensetzung Präposition + bestimmter Artikel benutzt, beispielsweise in’s, an’s, um’s, zu’r. Nach den gültigen Regeln wird ein Apostroph aber nur empfohlen, wenn die Zusammensetzung ohne Apostroph „undurchsichtig“ wäre (beispielsweise mit’m Fahrrad).§ 97 der Amtlichen Regelung, Ebenfalls regelwidrig ist der Apostroph beim vers- und satzrhythmischen Wegfall des e der Endung -en in der 1. und 3. Person Plural Indikativ des Präsens Aktiv sowie des Konjunktivs I.

Auslassungszeichen in der medizinischen Fachsprache