Streitschlichtungsverfahren bzw. Streitbeilegungsverfahren steht für:
allgemein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung eines Rechtsstreits; siehe Schlichtung
speziell: Verfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern das Streitschlichtungsverfahren vor der Welthandelsorganisation; siehe Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten das Schlichtungs- und Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT)