Ex contractu (deutsch: aus Vertrag, vertraglich von lat. contractus, Vertrag) bezeichnet Ansprüche, die auf vertraglicher Grundlage beruhen.
In Abgrenzung zu ex contractu stehen dogmatisch die deliktischen Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (zum Beispiel ff. BGB) oder die lediglich vertragsähnlichen Ansprüche etwa aus Geschäftsführung ohne Auftrag ( ff. BGB) beziehungsweise aus culpa in contrahendo ( Abs. 2, Abs. 1 Abs. 2 BGB).
Die gebräuchlichste Verwendung steht allerdings im Zusammenhang mit der Erfüllungsersatzfunktion des vertraglichen Schadenersatzanspruchs. Im Englischen hat sich auch die "action ex contractu" als "vertragliche Schadenersatzklage" etabliert.Joseph Chitty: A practical treatise on pleading. And on the parties to actions, and the forms of actions. Band 1. W. Clarke and Sons u. a., London 1809, S. 2 ff.Herbert Broom: Commentaries on the Common Law. Designed as Introductory to Its Study. T. & J. W. Johnson, Philadelphia PA 1856 (Nachdruck. Rothman, Littleton CO 1997, ISBN 0-8377-1987-9).
Siehe auch Latein im Recht
Einzelnachweise
Weblinks Arbeitsrecht in der Unternehmerkrise S.3 / "Angestellter ex contractu" (PDF-Datei; 62 kB) "action ex contractu"
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da:Kontrakt