Busenborn ist ein Stadtteil von Schotten im mittelhessischen Vogelsbergkreis.
Geographie Das Haufendorf liegt am südwestlichen Rand des Vogelsberges, östlich von Schotten am Eichelbach. Hausberg von Busenborn ist der 665,5 Meter hohe Bilstein mit seiner markanten Felsformation. Am nördlichen Ortsrand verläuft die Deutsche Ferienstraße.
Geschichte Ortsgeschichte Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Busenborn erfolgte im Jahre 1523 als Wüstung.Landau, Wettereiba, S. 224: „Busenborn, erst 1523 wieder angebaut“ mit Quellenangaben A(rchiv) zu Kassel. Damals war der Ortsname Busseborn. Die auf -born endende Orte weisen auf einen Brunnen hin. Ab 1630 wurde die evangelische Kirche erbaut.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Busenborn:
Hessische Gebietsreform (1970–1977) Zum 1. Dezember 1970 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Busenborn im Zuge der Gebietsreform in Hessen auf freiwilliger Basis in die Stadt Schotten eingegliedert. Für den Stadtteil Busenborn wurde ein Ortsbezirk errichtet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Busenborn angehört(e):
Vor 1450: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Ziegenhain, Amt Nidda, Gericht Burkhards 1450–1495: Heiliges Römisches Reich, Erbstreit zwischen der Landgrafschaft Hessen und den Grafen von Hohenlohe ab 1450: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Nidda, Gericht Burkhards ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Nidda, Gericht Burkhards 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Nidda, Gericht Burkhards 1787: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Nidda und Lißberg, Gericht Burkhards ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Oberhessen, Amt und (seit 1803) Gericht Lißberg ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Lißberg ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk SchottenTrennung zwischen Justiz (Landgericht Schotten) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Nidda ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Büdingen ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen, Stadt Schotten ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt Schotten ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Schotten
Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Busenborn das Amt Lißberg zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Busenborn fiel in den Gerichtsbezirk des „Landgerichts Schotten“.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Schotten“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.
Mit Wirkung zum 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Schotten und Busenborn kam zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Nidda. Zum 1. Januar 2012 wurde auch das Amtsgericht Nidda gemäß Beschluss des hessischen Landtags aufgelöst Bezieht sich auf das und Busenborn dem Amtsgericht Büdingen zugeteilt.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Busenborn 225 Einwohner. Darunter waren 3 (1,3 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 30 Einwohner unter 18 Jahren, 93 zwischen 18 und 49, 54 zwischen 50 und 64 und 48 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 93 Haushalten. Davon waren 18 Singlehaushalte, 36 Paare ohne Kinder und 30 Paare mit Kindern, sowie 9 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 18 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 60 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Einwohnerentwicklung • 1806: 358 Einwohner, 68 Häuser • 1829: 338 Einwohner, 65 Häuser • 1867: 298 Einwohner, 59 bewohnte Gebäude • 1875: 241 Einwohner, 54 bewohnte Gebäude
Historische Religionszugehörigkeit • 1829: 338 evangelische (= 100 %) Einwohner • 1961: 227 evangelische (= 94,98 %), 12 katholische (= 5,02 %) Einwohner
Politik Für Busenborn besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Busenborn) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus neun Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2026 betrug die Wahlbeteiligung 68,9 %. Alle Kandidaten gehören der „Bürgerliste Busenborn“ an. Der Ortsbeirat wählte Marcus Wagner zum Ortsvorsteher.
Wirtschaft und Infrastukur Im Ort gibt es eine evangelische Kirche mit Bibelgarten das „Kultur- und Gemeindezentrum am Bilstein“ mit integriertem Feuerwehrhaus einen Spielplatz ein historisches Backhaus eine Gaststätte ein kleines Gewerbegebiet
In der Liste der Kulturdenkmäler in Schotten sind für Busenborn acht einzelne unter Denkmalschutz stehende Kulturdenkmäler aufgeführt.
Persönlichkeiten Johann Ernst Christian Schmidt (1772–1831) in Busenborn geborener evangelischer Theologe, Hochschullehrer und Abgeordneter Friedrich Bindewald (1862–1940) in Busenborn geborener Kunstmaler der Düsseldorfer Schule und Mitglied des Deutschen Reichstags
Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen
Einzelnachweise Die Zugehörigkeit des Amtes Nidda anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und
In: Internetauftritt der Stadt Schotten. Abgerufen im April 2020.
Weblinks
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