miniatur|Manifestation für Artikel Drei auf dem Berliner CSD 2009 Die Initiative artikeldrei (oder auch 3 +) ist eine Aktion des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland e. V., welche sich die Ergänzung des dritten Artikels des deutschen Grundgesetzes zum Ziel gesetzt hat. Sie wurde vom Lesben- und Schwulenverband zu dessen zentraler Forderung anlässlich der bundesweiten Veranstaltungen zum Christopher Street Day im Jahr 2009 erhoben und von einigen Veranstaltern übernommen.So z. B. der CSD in und Berlin.
Hintergrund Die Initiative fordert die Aufnahme der sexuellen Identität in den dritten Absatz Artikel 3 des Grundgesetzes ( Abs. 3 GG). Das Grundgesetz klammert diesen Punkt im Gegensatz zu einigen anderen Merkmalen aus, was vom Lesben- und Schwulenverband als diskriminierend kritisiert wird.
Die Initiative fordert folgende Ergänzung des Grundgesetzes:
Die Initiative lenkt damit Aufmerksamkeit auf das Thema mit der Absicht, die Volksvertreter und eine breite Öffentlichkeit von der Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung zu überzeugen. Da für eine Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erreicht werden muss, werden insbesondere die großen Volksparteien angesprochen. Am 29. September 2009 reichten die Landesregierungen von Berlin, Bremen und Hamburg gemeinsam eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Diskriminierungsverbots in GG ein. Der Beschluss der Hamburger Bürgerschaft erfolgte auch mit den Stimmen der Regierungsfraktion der CDU, die sich auf Bundesebene bisher nicht für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen hat; im Februar 2011 votierte der Landtag des Saarlandes einstimmig für den Diskriminierungsschutz.lsvd.de Februar 2011: Saarländischer Landtag votiert einstimmig für die Änderung des Artikel 3
Nach Auffassung der Unterstützer der Initiative artikeldrei spricht für eine Änderung des Grundgesetzes, dass dieses in der bestehenden Form dem Gesetzgeber einen größeren Spielraum für die Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität belässt; einen größeren Spielraum, als es mit einem ausdrücklichen Diskriminierungsverbot der Fall wäre. Es wird an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1957BVerfG, Urteil vom 10. Mai 1957, Az. 1 BvR 550/52, = NJW 1957, 865. zum damaligen § 175 StGB erinnert, welche die Verfassungsmäßigkeit von § 175 StGB ausdrücklich bestätigte. Das bis 1994 existierende Gesetz wäre im Rahmen eines erweiterten GG nicht möglich gewesen. Ein solches Gesetz wäre demnach grundsätzlich bereits mit einfacher Mehrheit wieder beschließbar. Ein Diskriminierungsverbot würde nach Ansicht der Befürworter darüber hinaus ein Signal setzen, das zur Erhöhung der Akzeptanz der Betroffenen beitragen könne.Argumentation der Initiative artikeldrei: Stimmen zu Grundgesetz
Rezeption Die Initiative wird von einigen Parteien und zahlreichen Prominenten aus der bundesdeutschen Politik, Kultur und Gesellschaft unterstützt, die sich für eine entsprechende Änderung von GG ausgesprochen haben.
Die Parteien Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die SPD unterstützen die Aktion;Bundestag: innerhalb der CDU wird die Grundgesetzänderung bislang nur von Einzelpersonen der CDU, wie Heiner Geißler, der CDU des Landes Hamburg und der Parteiorganisation „Lesben und Schwule in der Union“, befürwortet.Artikeldrei: Befürworter der Aktion, Verbände und Vereine Die Mehrheit der Abgeordneten von CDU/CSU und FDP lehnten eine Grundgesetzänderung als „Symbolpolitik“ ab.Bundestag: Eine ausdrückliche Nennung der sexuellen Orientierung sei nicht erforderlich, da die bestehende Formulierung bereits alle Menschen vor Diskriminierung schütze. Die CDU-Abgeordnete Andrea Voßhoff erklärte dazu:
Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, verweist hingegen darauf, dass die Väter des Grundgesetzes – unter dem Eindruck des nationalsozialistischen Regimes – lediglich einen Individualschutz häufig diskriminierter Gruppen definiert hätten und somit ein Reformbedarf bestehe. Die Änderung des Grundgesetzes müsse, über den Schutz der sexuellen Identität hinausgehend, einen Schutz von Minderheiten im Sinne eines Gruppenrechts verankern.
Zu den Befürwortern einer Grundgesetzänderung gehört, neben der früheren Justizministerin Brigitte Zypries, unter anderem auch die ehemalige Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt. Zypries sieht eine über die Symbolik hinausgehende Wirkung der Änderung von GG. Diese würde den Gesetzgeber unter einen Rechtfertigungsdruck gegenüber der Verfassung bringen:
Daneben haben sich Prominente wie Maybrit Illner, Frank Bsirske, Dirk Bach, Hape Kerkeling, Iris Berben, Charlotte Knobloch und Bischöfin Maria Jepsen für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.Artikeldrei: Befürworter der Aktion, Personen
Über die Initiative gibt es eine breite Berichterstattung in den Tageszeitungen, wie zum Beispiel in der taz, dem Tagesspiegel und der Süddeutschen Zeitung sowie in der Internet-Zeitung ngo-online.
Petition an den Bundestag Am 27. Dezember 2009 wurde im Deutschen Bundestag eine Petition für die Erweiterung des GG eingereicht, die auch online zur Mitzeichnung bereitgestellt war. Die Frist endete am 3. März 2010 und wurde mit 9749 Personen von einer vergleichsweise hohen Anzahl Wahlberechtigter unterschrieben.Petition vom 27. Dezember 2009 an den Deutschen Bundestag: „Grundgesetz – Berücksichtigung der sexuellen Identität in Artikel 3 GG“ – Mitzeichnungsfrist endete am 3. März 2010.
Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag Am 30. Juni 2011 hat der Bundestag, gegen die Stimmen der Opposition, sämtliche GG betreffenden Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien abgelehnt.
Einzelnachweise
Kategorie:Homosexualität in der Politik Kategorie:Homosexualität in Deutschland Kategorie:Rechtspolitik (Deutschland)