Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (kurz Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) sollte den Zugang zu Webseiten in Deutschland erschweren, die pornografische Darstellungen sexueller Handlungen von und an Kindern (Kinderpornografie) enthalten.

Das in der Öffentlichkeit und bei Fachleuten stark umstrittene Gesetz trat 2010 in Kraft und sollte befristet bis 2012 gelten, wurde de facto aber nicht angewendet und im Dezember 2011 bereits vorzeitig wieder aufgehoben.

Inhalt des Gesetzes

mini|hochkant=1.2|Entwurf eines Stoppschildes, das beim Aufruf gesperrter Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt angezeigt werden sollte

Vorgeschrieben war, dass das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) eine Sperrliste führt. Auf dieser Liste sollten Domains, IP-Adressen und URLs von Webseiten, die Kinderpornografie gemäß StGB enthalten oder verlinken, indiziert werden. Dies sollte geschehen, wenn deren Löschung nicht oder nicht in angemessener Zeit erwirkt werden kann. Content-Anbieter und Hoster der inkriminierten Webseiten sollten über die Indizierung benachrichtigt werden. Zugangsprovider mit mehr als 10.000 Kunden sollten die Sperrliste erhalten und gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Zugriff auf die in der Sperrliste indizierten Schriften mindestens auf der DNS-Ebene zu sperren, auf ein vom BKA gestaltetes „Stoppschild“ umzuleiten und dem BKA eine anonymisierte Zugriffsstatistik zu übermitteln.

Eine Strafverfolgung allein wegen des Aufrufs einer gesperrten Webseite bzw. Domain war nach § 5 ZugErschwG untersagt.

Das BKA sollte die Begründung der Sperrung durch tatsächliche Kinderpornografie dokumentieren und von einem vom Bundesdatenschutzbeauftragten berufenen Expertengremium – bestehend aus fünf Personen, wobei die Mehrheit die Befähigung zum Richteramt haben muss – vierteljährlich stichprobenartig kontrolliert werden.

Geschichte des Gesetzes Initiator Ziercke Am 27. August 2008 gab der Präsident des deutschen Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, auf einer Pressekonferenz zur organisierten Kriminalität im Beisein von Kinderschutz- und Kinderrechtsorganisationen bekannt, dass er eine Diskussion über eine gesetzliche Grundlage, um Provider zu Internetsperren verpflichten zu können, anstoßen möchte.

Verfechterin von der Leyen Diese Diskussion wurde von Familienministerin Ursula von der Leyen im November 2008 bei der Vorbereitung des III. Weltkongresses gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen mehrerer internationaler Organisationen in Rio de Janeiro aufgegriffen. Die Kongressmitglieder empfahlen in ihren Überlegungen für die weitere Vorgehensweise in Europa die Entwicklung eines Verhaltenskodex und gemeinsamer Richtlinien der Internetdiensteanbieter, die Einrichtung nationaler Datenbanken, eine enge Zusammenarbeit mit Interpol und die Einrichtung spezialisierter Ermittlungseinheiten.Subsecretaria de Promoção dos Direitos da Criança e do Adolescente: . (Word-Dokument; 570 kB)

Im Januar 2009 gab Ursula von der Leyen bekannt, dass sie in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und den großen deutschen Internetprovidern kinderpornografische Inhalte filtern lassen will. In mehreren anderen Ländern existierten bereits ähnliche Sperrlisten. Das Bundeskriminalamt sollte hierbei eine Liste mit zu filternden Seiten erstellen und an die Provider übermitteln, die dann für die Sperrung sorgen sollten.

Vertrag mit Providern als Vorstufe In einem ersten Schritt schloss die damalige Bundesregierung am 17. April 2009 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit fünf großen Internetprovidern Verträge zur „Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet“ ab. Sie waren bis Ende 2010 befristet. Die unterzeichnenden Unternehmen hatten eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Haftung für möglicherweise zu Unrecht gesperrte Seiten sollte das Bundeskriminalamt tragen.Stoppschild gegen Kinderpornos im Web, Stern vom 17. April 2009.

Internetangebote sollten von den Providern nach einer täglich aktualisierten Liste des Bundeskriminalamts blockiert werden. Die Veröffentlichung des Vertragstextes gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz wurde seitens des Bundeskriminalamts verweigert. Begründet wurde dies mit einer dadurch entstehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Urheberrechte der betroffenen Internetprovider.Bundeskriminalamt: Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. 7. Mai 2009. (PDF; 157 kB)

Die freiwilligen Vertragsunterzeichner waren die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Telefónica Germany, Kabel Deutschland und HanseNet/Alice. Andere Provider wie zum Beispiel 1&1 lehnten die außergesetzliche Regelung zunächst wegen rechtlicher Bedenken ab., tagesschau.de vom 17. April 2009. Der Internetprovider Manitu boykottierte die Verträge ebenfalls und kündigte an, bei einem entsprechenden Gesetz mit Berufung auf Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bis zum Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen.Vorratsdatenspeicherung & Zensur, manitu.de

Die Umsetzung des vollautomatischen Sperrverfahrens verspätete sich im April schon um voraussichtlich ein halbes Jahr wegen „technischer Probleme“.focus.de: Kriminalität – Surf-Sperre für Kinderporno-Seiten verzögert sich. 26. April 2009.

Gesetzentwurf Um weitere Provider abzudecken und um den Providern Rechtssicherheit zu garantieren, wurde darüber hinaus noch das versprochene Gesetz auf den Weg gebracht, das auch in einer Online-PetitionDeutscher Bundestag: Petition: Kinder- und Jugendhilfe – Kinderpornografie im Internet vom 17. März 2009 beim Deutschen Bundestag von 326 Unterzeichnern gefordert worden war. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen sollten die großen Provider in Deutschland verpflichtet werden, den Zugang zu vom Bundeskriminalamt vorgegebenen Seiten mit strafbaren Inhalten zu erschweren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 22. April 2009 vom Bundeskabinett gebilligt.heise online: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren, 22. April 2009.

Für das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen sollten Teile des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes geändert werden.Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: – Geplante Änderungen des Telekommunikations- und des Telemediengesetzes. (PDF; 36 kB)

Die Internetanbieter wurden im Gesetz verpflichtet, die vom Bundeskriminalamt erstellten Sperrlisten geheim zu halten. Entsprechend einer nachträglichen Änderung des Gesetzentwurfs unter Justizministerin Brigitte Zypries sollten Zugriffsversuche auf diese Seiten auch zeitgleich protokolliert und zu Strafverfolgungszwecken genutzt werden können. 24. April 2009.

Meinungsumfragen Um das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu unterstützen, gab die Deutsche Kinderhilfe im Mai 2009 eine Umfrage bei Infratest dimap in Auftrag,Umfrage im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe aus der hervorging, dass etwa 92 Prozent der Befragten die Sperrung von Webseiten befürworten würden.

Die Art der Fragestellung wurde jedoch als manipulative PR-Aktion der unionsnahen Kinderhilfe kritisiert.Frankfurter Rundschau: Der Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren gab daraufhin ebenfalls eine Umfrage zum gleichen Thema und beim gleichen Meinungsforschungsinstitut in Auftrag,Umfrage im Auftrag von MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren (MOGIS) wobei die Fragen anders formuliert waren. Sie fragte, ob alleine die Zugangserschwerung ausreiche oder alternativ Strafverfolgung und Löschung erforderlich seien. Im Ergebnis dieser zweiten Umfrage sprachen sich mehr als 90 Prozent der Teilnehmer gegen eine alleinige Sperrung von Webseiten aus und befürworteten stattdessen eine konsequente Löschung der Webseiten sowie die strafrechtliche Verfolgung der Betreiber.Mehr als 90 Prozent gegen Sperrungen im Internet – Artikel bei Die Zeit, vom 20. Mai 2009.

Laut Richard Hilmer, dem Geschäftsführer des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap, widersprächen sich die beiden Umfragen aber nicht. Die erste Umfrage habe ermitteln wollen, ob es eine Zustimmung der Bevölkerung zum Gesetzesentwurf gab, und die zweite Umfrage, ob sich die Bürger für weitergehende Alternativen aussprechen. Seiner Meinung nach bedeute dies nicht, dass es keine Mehrheit für die Sperrung von Internetseiten gibt, sondern nur, dass von der Mehrheit der Bevölkerung jede Maßnahme gegen Kinderpornografie begrüßt wird.Kai Biermann: „Jeder Schritt gegen Kinderpornografie wird begrüßt“. Zeit Online, 27. Mai 2009. (zeit.de)

Haltung des Koalitionspartners SPD

Die damalige Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, hatte 2009 vor Einführung des § 5 ZugErschwG mit dem falschen Argument, der Versuch des Erwerbes von Kinderpornographie sei schon strafbar, zudem für eine Protokollierung und Weitergabe der anfallenden Daten an das Bundeskriminalamt plädiert. Dagegen hatte der Online-Beirat der SPD sich noch kurz vor der Abstimmung entschieden gegen das Gesetz ausgesprochen.netzpolitik.org

Jugendpornographie Einige Politiker, wie zum Beispiel der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann, forderten bereits ausdrücklich, die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Sperren auf Jugendpornografie auszuweiten.Heise.de, 12. Juni 2009: Bundesrat hat „erhebliche Bedenken“ bei Kinderporno-Sperren, online unter heise.de

Beschluss und Nichtumsetzung Am 18. Juni 2009 beschloss der Bundestag per namentlicher Abstimmung das Zugangserschwerungsgesetz. Von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD gab es eine bzw. drei Gegenstimmen; die Fraktionen von FDP und Linken stimmten geschlossen ohne Enthaltung gegen den Entwurf., abgerufen am 17. März 2010 (PDF; 183 kB) Etwa zwei Drittel der Grünen stimmten gegen den Entwurf. In der politischen Berichterstattung wurde jedoch aufmerksam registriert, dass sich mit 15 Abgeordneten etwa 30 % der Grünen entgegen dem Votum der Fraktion verhalten und sich der Stimme enthalten hatten, weil einerseits „Kinderpornografie […] eine der widerlichsten Formen von Kriminalität“, andererseits Kritik an rechtsstaatlichen und technischen Mängeln des Gesetzes berechtigt sei, so die Enthalterinnen um Priska Hinz und unter anderem Katrin Göring-Eckardt in ihrer persönlichen Erklärung. Der langjährige netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Jörg Tauss trat aus Protest gegen das Abstimmungsverhalten seiner Partei zu den PIRATEN über und wurde somit für kurze Zeit deren erstes MdB.Jürgen Kuri: Jörg Tauss tritt wegen Gesetz zu Kinderporno-Sperren aus SPD aus [Update]. In: Heise online, 20. Juni 2009.

Wolfgang Schäuble räumte im Oktober 2009 handwerkliche Fehler beim Zugangserschwerungsgesetz ein und erklärte, das Gesetz sei im Endspurt des Wahlkampfes (Bundestagswahl 2009) auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen.Ole Reißmann: FDP-Sieg bei Bürgerrechten – Stoppschild für Zensursula. 16. Oktober 2009, SPON.hda/dpa: Stoppschilder im Internet – Schäuble räumt Fehler bei Netzsperren ein. 10. Oktober 2009, online z. B. unter SPON. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen 2009 beschlossen Union und FDP, die Internetsperren zunächst auszusetzen und stattdessen eine Löschung von Kinderpornos anzustreben.AFP: Schwarz-Gelb stoppt Internetsperren. 16. Oktober 2009, online z. B. unter welt.de.

Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler verweigerte seine Unterschrift unter dem Gesetz. Vor einer Entscheidung darüber, ob er das Gesetz unterzeichnet oder nicht, bat er die Bundesregierung um „ergänzende Informationen“.Köhler verweigert Unterschrift fürs Internetsperren-Gesetz. In: Spiegel Online. 28. November 2009.