Der Greizer Landtag war die Legislative des Fürstentums Reuß älterer Linie (Reuß-Greiz).
Vorgeschichte In den reußischen Fürstentümern bestanden bereits vor dem 19. Jahrhundert Landstände. Diese setzten sich aus den Kurien der Ritterschaft und den Vertretern der Städte zusammen. Eine Vertretung des Klerus war nicht vorgesehen. Die Stände traten planmäßig alle acht Jahre zusammen.
Obwohl Art. 13 der deutschen Bundesakte vorsah, dass in allen Ländern des Deutschen Bundes landständische Verfassungen und Landtage eingerichtet werden sollten, war im Fürstentum Reuß-Greiz weder eine Verfassung erlassen noch ein Landtag einberufen worden. Die Fürsten waren anti-konstitutionell eingestellt.
In der Deutschen Revolution 1848/49 gab Fürst Heinrich XX. dem Land zwar freiwillig eine Verfassung, doch kam diese nicht zur Ausführung, da die Reaktion die Anwendung der vom Beratungslandtag kurz nach der Revolution von 1848/1849 in Reuß älterer Linie entworfene Verfassung, welche einen Landtag vorsah, zur Makulatur machte.
Entstehungsgeschichte
Erst im Jahr 1866 ergab sich eine neue Machtsituation. Traditionell Preußen abgeneigt und Österreich zugetan, befand sich Reuß-Greiz nach Österreichs Niederlage im Deutschen Krieg in einer schwierigen Position. Der Reuß-Greizer Diplomatie gelang es, die Selbstständigkeit des Fürstentums zu bewahren, dieses musste jedoch 100.000 Taler an Preußen zahlen und dem Norddeutschen Bund beitreten.
Die Eingliederung in den Norddeutschen Bund bedingte, dass endlich eine Verfassung für Reuß-Greiz erlassen wurde – die Verfassung des Fürstentums Reuß älterer Linie trat am 28. März 1867, dem Tag der Volljährigkeit und damit des Regierungsantritts von Fürst Heinrich XXII., in Kraft.
Im Abschnitt VII (§ 53–86) „von den Landständen“ waren die Regelungen bezüglich des Landtags niedergelegt. Der Landtag bestand aus 12 Mitgliedern, die jeweils einen Stellvertreter hatten. Drei der Mitglieder wurden vom Fürsten ernannt, der Rest in zwei Kurien gewählt. Zwei der Mitglieder wurden von den Ritterguts- und Großgrundbesitzern in direkter Wahl gewählt. 7 Mitglieder wurden von den übrigen Staatsbürgern in indirekter Wahl gewählt. Die Wahldauer betrug 6 Jahre. Alle drei Jahre wurde die Hälfte der Abgeordneten gewählt. Die Abgeordneten erhielten Diäten in Höhe von 2 Taler. Hinzu kamen 15 Silbergroschen, wenn der auswärtige Abgeordnete während der Parlamentsperiode in Greiz einen Wohnsitz nehmen musste. Der Landtagspräsident wurde vom Landtag gewählt. Erster Landtagspräsident wurde Theodor Zopf. Die Kompetenzen des Landtags waren nicht sehr weitreichend. Er verfügte über kein Gesetzesinitiativrecht.
Die ersten Landtagswahlen fanden im Juni/Juli 1867 aufgrund des Wahlgesetzes vom 24. April 1867 statt. Die Landtagseröffnung folgte am 6. August 1867.
In der Geschichte des Landtags kam es nur ein Mal zu einer Landtagsauflösung. Der Greizer Landtag weigerte sich 1878 zwei Mal, der Bildung des Landgerichtes Greiz zuzustimmen, da ein solches zu klein sein würde. Der Fürst löste daher am 29. Juli 1878 den Landtag auf. Der 1878 neugewählte Landtag stimmte am 18. November 1878 der Regierungsvorlage zu.Reyk Seela: Landtage und Gebietsvertretungen in den reußischen Staaten 1848/67–1923. Biographisches Handbuch (= Parlamente in Thüringen 1809–1952. Tl. 2). G. Fischer, Jena u. a. 1996, ISBN 3-437-35046-3, S. 72.
Parlamentspräsidenten Theodor Zopf (1867–1870) Eduard Knoll (1870) Theodor Zopf (1872–1873) Heinrich Feistel (1873–1878) Theodor Zopf (1878) Eduard Knoll (1878–1881) Richard von Geldern-Crispendorf (1882–1902) Carl Liebe (1903–1911) Paul Thomas (1912–1917) William Oberländer (1918) Walther Jahn (1919) Franz Feustel (1919–1921)
Mitglieder
Mitglieder des ersten konstitutionellen Landtags Kurie Name Ort Vertreter Ort Vom Fürsten ernannt Greiz Pastor Gottlieb Schwalbe Fröbersgrün Vom Fürsten ernannt Greiz Justizrat Carl Zopf Greiz Vom Fürsten ernannt Greiz Kriminalgerichtsassessor Theodor Dietl Greiz Rittergutsbesitzer Ober- und Unterschönfeld Gutsbesitzer Carl Friedrich Petzold Schönfeld Rittergutsbesitzer Dörflas Gutsbesitzer Franz Ferdinand Hupfer Gottesgrün Gewählt (Greiz) Greiz Kaufmann Heinrich Schilbach Greiz Gewählt (Greiz) Greiz Fabrikant Ferdinand Büttner Greiz Gewählt (Zeulenroda) Zeulenroda Kaufmann Gustav Birkner Zeulenroda Gewählt (Landgemeinden) Irchwitz Gutsbesitzer Friedrich Wilhelm Hupfer Gottesgrün Gewählt (Landgemeinden) Zoghaus Gutsbesitzer Gottfried Heinrich Dietzel Hain Gewählt (Landgemeinden) Greiz Mühlenbesitzer Franz Julius Heller Dölau Gewählt (Landgemeinden) Burgk Amtsschulz Paulus Grimm Zoppoten
Mitglieder des letzten Landtags 1918 Kurie Name Ort Vertreter Ort Vom Fürsten ernannt Greiz Fabrikant Gustav Reißmann Greiz Vom Fürsten ernannt Greiz Baumeister Heinrich Hoffmann Greiz Vom Fürsten ernannt Greiz Stadtrat Franz Ludwig Zeulenroda Rittergutsbesitzer Reudnitz Gutsbesitzer Hugo Edmund Hupfer Gottesgrün Rittergutsbesitzer Frotschau Gutsbesitzer August Hermann Reudnitz Gewählt (Greiz) Greiz Weber Arno Seidel Greiz Gewählt (Greiz) Greiz Fabrikant Hermann Reinhold Greiz Gewählt (Zeulenroda) Zeulenroda Fabrikbesitzer Rudolf Schopper Zeulenroda Gewählt (Landgemeinden) (SPD) Greiz Lagerhalter Gustav Dillner (SPD) Irchwitz Gewählt (Landgemeinden) (SPD) Hohenölsen Weber Paul Jugold (SPD)Pohlitz Gewählt (Landgemeinden) (SPD) Greiz Gutsbesitzer und Gemeindevorsteher Hermann Fröbisch Schönbrunn Gewählt (Landgemeinden) Zoppothen Gutsbesitzer und Amtsschulz Karl Müller GrochwitzKarl-Ferdinand Lohe: Die staatsrechtliche Stellung von Landesregierung und Volksvertretung in Reuß ältere Linie und die Austragung von Gegensächlichkeiten zwischen beiden (1867–1918). 1937, S. 215–216
Weitere Geschichte In gewissem Maß bedingt durch das Wahlrecht wurden bis zur Novemberrevolution nur sehr wenige Sozialdemokraten Abgeordnete, obwohl die Sozialdemokratie ausweislich der Reichstagswahlergebnisse im Wahlkreis Reuß ä.L. im Lande vielfache Unterstützung erfuhr. Im Mai 1913 wurde durch den Landtag ein neues Wahlgesetz verabschiedet. Nach diesem Gesetz sollte die Zahl der Sitze im Landtag von 12 auf 15 erhöht werden. Mandate sollten die beiden Bürgermeister von Greiz und Zeulenroda qua Amt erhalten. Der dritte Sitz sollte von den Landbürgermeistern durch Wahl bestimmt werden. Aufgrund des Ersten Weltkriegs wurde jedoch nach diesem Wahlrecht nie gewählt.
Nach der Novemberrevolution kam es erstmals und letztmals zu freien Wahlen zum Greizer Landtag. Am 2. Februar 1919 wurden die 15 Sitze im Landtag bei einer Wahlbeteiligung von 74,7 % an folgende Parteien vergeben:
Partei Ergebnis Sitze USPD 44,51 % 7 Sitze DDP 22,67 % 4 Sitze DNVP 16,95 % 2 Sitze SPD 15,97 % 2 Sitze
Am 4. April 1919 verabschiedete der vereinigte reußische Landtag (also der Greizer Landtag gemeinsam mit dem Landtag Reuß jüngerer Linie) das Gesetz über die Vereinigung der beiden reußischen Freistaaten zu einem Volksstaat Reuß, sowie über die vorläufige Verfassung und Verwaltung. Damit endete die Geschichte des Greizer Landtags.
Literatur Werner Querfeld: Eröffnung und Verlauf des ersten konstitutionellen Landtags von Reuß-Greiß im Jahre 1867. In: Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen, Heft 7, 1996, ISBN 3-86160-507-4, S. 178–191 HGIS (PDF; 38 kB)
Einzelnachweise
Greiz, Landtag Landtag Kategorie:Aufgelöst 1920 Kategorie:Gegründet 1867