mini|Frederik Stang Frederik Stang (* 4. März 1808 auf dem Hof Nordre Rostad in Stokke, Vestfold; † 8. Juni 1884 auf dem Hof Helgerud in Bærum, Akershus), der sich bis zum Beginn der 1830er Jahre „Friederich Stang“ schrieb, war ein norwegischer Jurist und Politiker.
Leben und Laufbahn Anfänge Sein Vater war der ProkuratorVom König ernannter Rechtsanwalt an Unter- und Obergerichten. und späterer Bezirksrichter (Sorenskriver) Lauritz Leganger Stang (1775–1836), seine Mutter war Johanne („Hanna“) Margrethe Conradi (1780–1820).
Er wuchs in ärmlichen Verhältnissen auf. Sein Vater war ein schlecht bezahlter Richter erst in Ryfylke und später in Nordhordland der kaum die Ausbildung der Kinder finanzieren konnte. So waren die ersten Schuljahre in Stavanger privat. Aber mit 13 Jahren kam Stang in die Lateinschule in Bergen. Dort ging er mit 16 Jahren ab und bestand das Examen artium als Bester von 62 Schülern. Das Zulassungsexamen zur Universität bestand er mit Auszeichnung (praeceteris). Schon während der Lateinschule musste er sich mit Privatunterricht seinen Lebensunterhalt verdienen, und in Oslo arbeitete er neben seinem Studium als Lehrer.
In den ersten Studienjahren war er mit Henrik Wergeland gut befreundet. Mit der Zeit wuchsen aber die Differenzen. Das ausschweifende Studentenleben mit Wergeland an der Spitze stand in starkem Gegensatz zu seinen Idealen der Genügsamkeit und des Pflichtbewusstseins. Er war aktiv in „Det norske Studentersamfund“ (Der norwegische Studentenverband), aber verließ den Verband zusammen mit anderen und wechselte zum Studentenverein „Intelligensen“, ein Kreis der begabtesten Studenten um Graf Wedel: Johan Sebastian Welhaven, Christian Birch-Reichenwald, Bernhard Dunker, Peter Andreas Munch und Anton Martin Schweigaard. Graf Wedel hielt große Stücke auf ihn und sah in Stang seinen Nachfolger in der norwegischen Politik. Stang war Redaktionsmitglied in Vidar, der Zeitung von „Intelligensen“.
Nachdem Stang 1828 das juristische Staatsexamen abgelegt hatte, veröffentlichte er im Morgenbladet einen Artikel über das Haftungsgesetz, der auch Einfluss auf die Gesetzesbehandlung im Storting hatte. Man erkannte seine besondere Begabung, und 1829 wurde er Dozent (Vorleser) an der juristischen Fakultät und zwei Jahre später Lektor. Er und Ulrik Anton Motzfeldt haben die eigenständige norwegische Rechtswissenschaft grundgelegt. Stangs Vorlesungen über das Naturrecht zirkulierten als Manuskript noch 30 Jahre lang unter den Studenten. Seine Vorlesungen über Staatsrecht waren noch zehn Jahre Grundlage für das Studium des Verfassungsrechts.
In einer systematischen Darstellung „Kongeriget Norges constitutionelle eller grundlovsbestemte Ret“ (Das konstitutionelle und verfassungsmäßige Recht Norwegens) aus dem Jahre 1833 und weitere Artikel zu dem Thema in Vidar legte er seine politische Grundanschauung und sein Programm vor. Sein Ausgangspunkt war, dass Norwegen eine „demokratisch-monarchische“ Staatsform habe, in der das Storting Ausdruck des Volkswillens sei, aber dieser Volkswille „vertraut sich selbst nicht“, deshalb habe es dem König durch die Verfassung eine begrenzende und hemmende Macht übertragen. Aber er sah auch die Gefahr eines erstarrten, bürokratischen Systems und forderte eine Wechselwirkung zwischen Volkswillen der überlegenen Einsicht der Regierung. Der so geläuterte Volkswille müsse eine bewegende Kraft in der Politik sein. Seine Auffassung war eine Art elitäre Demokratie. Die Regierung solle durch ihre Prärogative dafür sorgen, dass die Beschlüsse dem Gemeinwohl dienten und nicht nur das Ergebnis von Zufällen oder beschränkten Eigeninteressen seien.
Am 30. März 1833 heiratete er in Christiania Augusta Julie Georgine von Munthe von Morgenstierne (* 12. Oktober 1812; † 30. November 1885), Tochter des Bezirksrichters Bredo von Munthe von Morgenstierne (1774–1835) und Cathrine Elisabeth Fries (1781–1840). Sie bekamen im Laufe der Ehe neun Kinder.
Berufliche Entwicklung Aus wirtschaftlichen Gründen legte Stang die Rechtsanwaltsprüfung ab und wurde 1834 Rechtsanwalt am Obersten Gericht. Er war bald der angesehenste Rechtsanwalt, und seine Praxis ging gut. 1837–1845 war er Mitglied des Magistrats von Christiania und gleichzeitig Mitglied verschiedener Kommissionen, so die Kommission zur Reform des Strafrechts, zur Regelung der Beamtenversorgung und zur Änderung der Gerichtsordnung für Norwegen. Er wurde Vorsitzender in „Selskapet for Norges Vel“ (Gesellschaft für das Wohl Norwegens), „Christiania tekniske forening“ (Christianias technischer Verein), „Foreningen mod Brændeviinsdrik“ (Verein gegen Alkoholkonsum).
1837 wurde er zum Regierungsadvokat bestellt, ein Vertrauensposten mit geringen Einnahmen. Es handelte sich um die Beratung der Regierung in schwierigen juristischen Fragen. Eines der Gutachten betraf die Frage, ob Quäker sich ausschließlich in Stavanger niederlassen dürften. Sein Votum führte dazu, dass alle „Dissidenten“ sich überall im Lande niederlassen und ihre Religion frei ausüben durften.
Er wechselte – wieder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten – 1839 zur Norwegischen Bank und wurde deren Rechtsanwalt. Größte öffentliche Aufmerksamkeit erhielt 1845 seine Verteidigung in der Strafsache beim Obersten Gericht gegen den Staatsrat Jørgen Herman Vogt. Nach dessen Freispruch ernannte ihn der König zum Staatsrat und zum Präsidenten des neu geschaffenen Innen-Departementes.
Diese große Arbeitsbelastung zehrte an der Gesundheit. Er wurde 1854 zu einer arbeitsreichen Staatsratsabteilung in Stockholm abgeordnet. Dieser schloss sich eine weitere Abordnung bis zu seinem Ausscheiden aus Gesundheitsgründen 1856 an. Auch wirtschaftliche Schwierigkeit drückten ihn; denn das Staatsratsgehalt war weit niedriger, als sein Einkommen als Advokat gewesen war. Dies fiel bei neun Kindern ins Gewicht. Schließlich wurden sogar Spenden für ihn gesammelt. Das Ergebnis war 17 000 Speziesthaler.
1856 erkrankte er durch die Arbeitsüberlastung. 1857 ging er für ein Jahr zur Rehabilitation in die Schweiz.
Nach seiner Genesung 1858 war er so weit wiederhergestellt, dass er seinen Posten im Departement hätte wieder einnehmen können, wenn dieser nicht infolge einer Neuorganisation des Departements inzwischen von Christian Birch-Reichenwald besetzt gewesen wäre. Stang war sehr gekränkt darüber, und die politische öffentliche Meinung war empört über diesen Schritt der königlichen Regierung. Aber er war für den Kronprinzregenten Karl (den späteren König Karl XV.) zu stark geworden. Stattdessen wurde er ins Storting gewählt.
1861 wurde er Erster Staatsrat in einer neugebildeten Regierung. 1873 wurde er Staatsminister. Es kam zu einem sich allmählich zuspitzenden Konflikt mit dem Storting, der ihn schließlich auch gesundheitlich angriff. 1880 nahm er seinen Abschied. Die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung der Staatsratspension wurde vom Storting abgelehnt.Nach Øverland/Bull standen ihm 12.000 Kronen zu, die vom Storting halbiert wurden. Gesinnungsfreunde veranstalteten daraufhin eine Spendensammlung für eine Ehrengabe. Sie erbrachte 81 000 Kronen, die Stang einem Stipendienfonds der Universität weiterleitete.Nach Øverland/Bull lebte er von den Zinsen. Der Betrag wurde der „Stiftelsen til Statsminister Fredrik Stang’s Minde“, die 1887 in Kraft trat, testamentarisch zugewendet.
1880 bis zu seinem Tode verfasste Stang mehrere staatsrechtliche Abhandlungen. Er starb in seinem Sommersitz in Bærum. Der Beisetzungsfeier in der Dreifaltigkeitskirche wohnte das ganze offizielle Norwegen mit dem König, dem Kronprinzen und seinem Nachfolger Johan Sverdrup an der Spitze bei. Begraben wurde er auf Vår Frelsers gravlund (Erlöserfriedhof) in Christiania.
Politische Grundeinstellung Stang war ein ökonomischer Liberaler, verwarf aber wie sein Gesinnungsgenosse im Storting Schweigaard ein uneingeschränktes Laissez–faire. Der Liberalismus müsse ein moralisches Element enthalten und zusammen mit einer dynamischen Staatsmacht dem Wohlstand des Volkes und dessen Gesundheit dienen. Aus dieser Sicht verwarf er das absolute Veto in Verfassungsfragen, weitete aber das aufschiebende Veto auf alle Gebiete aus, die nicht gesetzlich ausdrücklich ausgenommen waren. Unter den von ihm für wünschenswert gehaltenen Verfassungsänderungen war die Aufhebung des Statthalteramtes, der Zugang des Staatsrates zum Storting und die reguläre Behandlung diplomatischer Sachen. Er stand dem in den 1930er und 1940er Jahren unter den Beamten und Intellektuellen populären Skandinavismus sehr skeptisch gegenüber und teilte ihre nostalgische Hingabe an Dänemark nicht.Thynnesen Er verteidigte die konstitutionellen Rechte des Königs, insbesondere sein Recht des absoluten VetosLaut Verfassung hatte der König in der Gesetzgebung ein aufschiebendes Vetorecht, das mit drei aufeinanderfolgenden Stortingsbeschlüssen überwunden werden konnte. Nur in Verfassungsfragen konnte es nicht überwunden werden, was aber umstritten war, da davon nichts in der Verfassung stand. in Verfassungsfragen.Mardal
Das Storting war Vertreter des Volkes, die Regierung wurde als Repräsentant des Königs gesehen. Für die Patrioten war Politik Verteidigung der Verfassung, Wachsamkeit gegenüber dem König und gegenüber seiner Regierung. Die Bauern standen Wache gegenüber der Einmischung der Beamtenschaft. Das Volk und nicht der Staat war die Nation. Für „Intelligensen“, der Stang angehörte, war Politik Angriff, Veränderung, Reform, eine planmäßige Entwicklung nach vorn. Stang achtete des Volkes Wille, meinte aber, dass er „geläutert“ und „gestaltet“ werden müsse. Stangs und die Mitglieder von „Intelligensen“ hatten die Vision eines gemeinsamen Vorgehens von Storting und Regierung zur Entwicklung der Nation. Dieses Zusammenwirken war aber nicht möglich, ohne dass der Staatsrat Zugang zum Storting bekam. Daher setzte sich Stang für eine Zulassung des Staatsrates zu den Verhandlungen des Stortings ein. Anders konnte nach seiner Auffassung die Regierung des Volkes Willen nicht „läutern“ und in dieser geläuterten Gestalt „Politik im Geiste des Volkes“ betreiben. Da aber die Regierung sich aus der Beamtenschaft rekrutierte, blieb diese Steuerungstheorie eine Theorie für diese soziale Elite.Seip S. 56 f.
Erstes Staatsratsamt