mini|Das Emblem des Internationalen Strafgerichtshofs

Die Liste der Richter am Internationalen Strafgerichtshof enthält alle Personen, die als regulär gewählte Richter am Internationalen Strafgerichtshof tätig waren oder sind.

Auswahl der Richter Der Internationale Strafgerichtshof besteht aus 18 Richtern, die für einen Zeitraum von neun Jahren gewählt werden. Von den Richtern, die im Jahr 2003 nach der Gründung des Gerichts gewählt wurden, wurden davon abweichend jeweils ein Drittel für eine erste Amtszeit von drei, sechs beziehungsweise neun Jahren gewählt, um in der Folgezeit eine gestaffelte Nach- beziehungsweise Wiederwahl zu ermöglichen. Dadurch finden alle drei Jahre Wahlen für jeweils ein Drittel der Richter statt. Die Richter werden in geheimer Wahl von den Vertragsparteien des Rom-Statuts gewählt. Jeder Vertragsstaat darf einen Kandidaten nominieren, der nicht notwendig dessen Staatsangehörigkeit haben muss, aber in jedem Fall Staatsangehöriger eines der Vertragsstaaten sein muss.

Die Kandidaten müssen hohes sittliches Ansehen genießen, sich durch Unparteilichkeit und Ehrenhaftigkeit auszeichnen und die in ihrem Staat für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Der nominierende Staat muss in einer Erklärung darlegen, inwieweit der Kandidat diesen Anforderungen entspricht. Zudem muss jeder Kandidat alternativ über nachweisliche Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Straf- und Strafverfahrensrechts sowie über einschlägige Erfahrung als Richter, Ankläger, Anwalt oder in ähnlicher Eigenschaft bei Strafverfahren verfügen oder über nachweisliche Fachkenntnisse in einschlägigen Bereichen des Völkerrechts, sowie über weitreichende Erfahrung in einem Rechtsberuf, der für die richterliche Arbeit des Gerichtshofs von Bedeutung ist. Je nachdem welche Voraussetzungen der Kandidat erfüllt, wird er der Kandidatenliste A oder B zugeteilt; erfüllt der Kandidat beide Voraussetzungen, kann er wählen, welcher Liste er zugeteilt werden möchte. Bei der ersten Wahl im Jahr 2003 wurden mindestens neun Richter von der Liste A und mindestens fünf von der Liste B gewählt. Seither müssen die Wahlen so erfolgen, dass das zahlenmäßige Verhältnis gewahrt bleibt.

Keine zwei Richter, die turnusgemäß zur gleichen Zeit am Gericht wirken, dürfen aus demselben Land stammen. Die Auswahl der Richter soll die hauptsächlichen Rechtssysteme der Welt angemessen repräsentieren, sowie eine gerechte geographische Verteilung und eine ausgewogene Vertretung weiblicher und männlicher Richter gewährleisten. Eine Wiederwahl ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme bestand beziehungsweise besteht für die Richter, die 2003 lediglich für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt worden waren und für solche Richter, die auf einen frei gewordenen Sitz gewählt wurden und dieses Amt für die restliche Laufzeit des Vorgängers ausüben, sofern diese weniger als drei Jahre umfasst. Ungeachtet eines möglichen Ablaufs der Amtszeit bleiben die Richter der Hauptverfahrens- oder Berufungskammer so lange im Amt, bis alle Haupt- oder Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sind, deren Verhandlung vor dieser Kammer bereits begonnen hat.

Die Richter üben ihr Amt hauptamtlich aus. Sie sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig und dürfen keine Tätigkeiten ausüben, die sich auf ihre richterlichen Aufgaben auswirken oder das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Können berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit eines Richters geltend gemacht werden, so wird er von der betreffenden Sache ausgeschlossen. Begeht ein Richter eine schwere Verfehlung oder eine schwere Verletzung seiner Amtspflichten, oder ist er unfähig zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, so wird er seines Amtes enthoben. Die Vertragsstaaten des Rom-Statuts entscheiden über eine Amtsenthebung in geheimer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit. Bei weniger schweren Verfehlungen können Disziplinarmaßnahmen eingeleitet werden.

Präsidium und Kammern Die Richter wählen mit absoluter Mehrheit einen Präsidenten sowie einen Ersten und Zweiten Vizepräsidenten. Diese bilden zusammen das Präsidium und üben ihr Amt für die Dauer von drei Jahren aus. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der Erste Vizepräsident vertritt den Präsidenten bei dessen Verhinderung oder Ausschluss, der Zweite Vizepräsident vertritt den Präsidenten, wenn der Erste Vizepräsident ihn nicht vertreten kann. Präsident und Vizepräsidenten obliegt unter anderem die ordnungsgemäße Verwaltung des Gerichtshofs.

Der Gerichtshof besteht aus einer Vorverfahrensabteilung, einer Hauptverfahrensabteilung und einer Berufungsabteilung, denen die Richter zugeordnet sind. Die Vorverfahrensabteilung und die Hauptverfahrensabteilung bestehen aus jeweils mindestens sechs Richtern, die Berufungsabteilung aus dem Präsidenten und vier weiteren Richtern. Die Richter werden nach ihren Fähigkeiten den einzelnen Abteilungen zugeteilt. Innerhalb der einzelnen Abteilungen sind die Richter in Kammern organisiert. Während in der Berufungsabteilung nur eine Kammer besteht, die alle Richter der Abteilung umfasst, können in den beiden anderen Abteilungen auch mehrere Kammern gebildet werden, wenn dies erforderlich ist.

Liste der Richter Herkunftsland Name Leben Beginn Amtszeit Ende Amtszeit Präsident Vizepräsidenten (Erster und Zweiter) AbteilungBemerkungen Kanada Philippe Kirsch 1947– 2003 2009 2003–2006, 2006–2009 BerufungsabteilungWiederwahl 2009 nicht möglich. Ghana Akua Kuenyehia 1947– 2003 (1.), 2006 (2.) 2015 2003–2006, 2006–2009 (1.) BerufungsabteilungWiederwahl 2015 nicht möglich Bolivien René Blattmann 1948– 2003 2012 2006–2009 (2.) HauptverfahrensabteilungWiederwahl 2015 nicht möglich. Trinidad und Tobago Karl Hudson-Phillips 1933–2014 2003 2007 HauptverfahrensabteilungTrat aufgrund „persönlicher Gründe“ zurück. Frankreich Claude Jorda 1938– 2003 2007 VorverfahrensabteilungTrat aus gesundheitlichen Gründen zurück. Zypern Georgios Pikis 1939–2026 2003 2009 BerufungsabteilungWiederwahl 2009 nicht möglich. Costa Rica Elizabeth Odio Benito 1939– 2003 2012 2003–2006 (2.) HauptverfahrensabteilungWiederwahl 2012 nicht möglich. Südafrika Navanethem Pillay 1941– 2003 2008 BerufungsabteilungTrat zurück, um sein Amt als Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte anzutreten. Südkorea Sang-Hyun Song 1941– 2003 2015 2009–2012, 2012–2015 BerufungsabteilungWiederwahl 2015 nicht möglich. Deutschland Hans-Peter Kaul 1943–2014 2003 2014 2009–2012 (2.) VorverfahrensabteilungTrat aus gesundheitlichen Gründen zurück. Italien Mauro Politi 1944– 2003 2009 VorverfahrensabteilungWiederwahl 2009 nicht möglich. Irland Maureen Harding Clark 1946– 2003 2006 HauptverfahrensabteilungTrat zurück, um an den High Court (Irland) zu wechseln. Finnland Erkki Kourula 1948– 2003 (1.), 2006 (2.) 2015 BerufungsabteilungWiederwahl nicht möglich. Mali Fatoumata Dembélé Diarra 1949– 2003 2014 2009–2012 (1.) HauptverfahrensabteilungWiederwahl 2012 nicht möglich. Lettland Anita Ušacka 1952– 2003 (1.), 2006 (2.) 2015 BerufungsabteilungWiederwahl 2015 nicht möglich. Vereinigtes Königreich Adrian Fulford 1953– 2003 2012 HauptverfahrensabteilungWiederwahl 2012 nicht möglich. Brasilien Sylvia Steiner 1953– 2003 2012 VorverfahrensabteilungWiederwahl nicht möglich. Samoa Tuiloma Neroni Slade 1941– 2003 2006 VorverfahrensabteilungVerlor die Wahl 2006 Bulgarien Ekaterina Trendafilowa 1953– 2006 2015 VorverfahrensabteilungWiederwahl nicht möglich. Japan Fumiko Saiga 1943–2009 2007 (1.), 2009 (2.) 2009 Vorverfahrensabteilung/HauptverfahrensabteilungErsetzte Claude Jorda während dessen laufender Amtszeit im Dezember 2007, der Posten wurde regulär 2009 neu gewählt, Saiga gewann. Im gleichen Jahr verstarb sie im Amt.# Uganda Daniel David Ntanda Nsereko 1941– 2007 2012 BerufungsabteilungWiederwahl 2012 nicht möglich. Frankreich Bruno Cotte 1945– 2007 2014 HauptverfahrensabteilungWiederwahl 2012 nicht möglich. Kenia Joyce Aluoch 1947– 2009 2018 2015–2018 (1.) HauptverfahrensabteilungWiederwahl 2018 nicht möglich. Botswana Sanji Mmasenono Monageng 1950– 2009 2018 2012–2015 (1.) Vorverfahrensabteilung/Berufungsabteilung (ab 2012)Präsidentin der Berufungsabteilung (2014). Wiederwahl 2018 nicht möglich. Italien Cuno Tarfusser 1954– 2009 2018 2012–2015 (2.) VorverfahrensabteilungWiederwahl 2018 nicht möglich. Belgien Christine Van Den Wyngaert 1952– 2009 2018 HauptverfahrensabteilungWiederwahl nicht möglich. Argentinien Silvia Fernández de Gurmendi 1954– 2010 2018 2015–2018 VorverfahrensabteilungWiederwahl nicht möglich. Japan Kuniko Ozaki 1956– 2009 2018 2015–2018 (2.) HauptverfahrensabteilungWiederwahl nicht möglich. Trinidad und Tobago Anthony Carmona 1953– 2012 2013 HauptverfahrensabteilungTrat zurück für das Amt des Präsidenten von Trinidad und Tobago. Philippinen Miriam Defensor Santiago 1945–2016 2012 2014 Konnte ihr Amt nicht antreten. Trat aus gesundheitlichen Gründen zurück. Tschechien Robert Fremr 1957– 2012 2021 2018–2021 (1.) HauptverfahrensabteilungWiederwahl nicht möglich. Dominikanische Republik Olga Venecia Herrera Carbuccia 1956– 2012 2021 Vorverfahrensabteilung (2012–2015)/Hauptverfahrensabteilung II (2015–)Wiederwahl nicht möglich. Vereinigtes Königreich Howard Morrison 1949– 2012 2021 BerufungsabteilungWiederwahl nicht möglich. Nigeria Chile Eboe-Osuji 1962– 2012 2021 2018–2021 Hauptverfahrensabteilung (2012–2018) / BerufungsabteilungWiederwahl nicht möglich. Trinidad und Tobago Geoffrey A. Henderson 1961– 2014 2021 HauptverfahrensabteilungWiederwahl nicht möglich. Frankreich Marc Perrin de Brichambaut 1948– 2015 2024 2018–2021 (2.) VorverfahrensabteilungWiederwahl nicht möglich. Polen Piotr Hofmański 1956– 2015 2024 2021–2024 BerufungsabteilungWiederwahl nicht möglich. Demokratische Republik Kongo Antoine Kesia-Mbe Mindua 1956– 2015 2024 2021–2024 (2.) VorverfahrensabteilungWiederwahl nicht möglich. Deutschland Bertram Schmitt 1958– 2015 2024 HauptverfahrensabteilungWiederwahl nicht möglich. Ungarn Péter Kovács 1959– 2015 2024 VorverfahrensabteilungWiederwahl nicht möglich. Südkorea Chang-ho Chung 1967– 2015 2024 HauptverfahrensabteilungWiederwahl nicht möglich. Philippinen Raul Cano Pangalangan 1958– 2015 2021 HauptverfahrensabteilungWiederwahl nicht möglich. Peru Luz del Carmen Ibáñez Carranza 1955– 2018 2027 2021–2024 (1.)Berufungsabteilung Uganda Solomy Balungi Bossa 1956– 2018 2027 Berufungsabteilung Japan Tomoko Akane 1956– 2018 2027 2024– Berufungsabteilung Benin Reine Alapini-Gansou 1956– 2018 2027 2024– (2.)Vorverfahrensabteilung Kanada Kimberly Prost 1958– 2018 2027 Hauptverfahrensabteilung Italien Rosario Salvatore Aitala 1967– 2018 2027 2024– (1.)Vorverfahrensabteilung Vereinigtes Königreich Joanna Korner 1951– 2021 2030 Hauptverfahrensabteilung Georgien Gotscha Lortkipanidse 1964- 2021 2030 Berufungsabteilung Sierra Leone Miatta Maria Samba 1971– 2021 2030 Hauptverfahrensabteilung Mexiko Socorro Flores Liera 1965- 2021 2030 Vorverfahrensabteilung Costa Rica Sergio Gerardo Ugalde Godínez 1971- 2021 2030 Vorverfahrensabteilung Trinidad und Tobago Althea Violet Alexis-Windsor 1973– 2021 2030 Hauptverfahrensabteilung Paek Keebong 1964– 2024 2033 Hauptverfahrensabteilung Erdenebalsuren Damdin 1967– 2024 2033 Berufungsabteilung Iulia Motoc 1967– 2024 2033 Vorverfahrensabteilung Haykel Ben Mahfoudh 1961– 2024 2033 Vorverfahrensabteilung Nicolas Guillou 1975– 2024 2033 Hauptverfahrensabteilung Beti Hohler 1981– 2024 2033 Hauptverfahrensabteilung

Der guyanische Jurist Mohamed Shahabuddeen wurde im Januar 2009 für eine Amtszeit von neun Jahren an den Gerichtshof gewählt, trat jedoch noch vor Amtsantritt aus persönlichen Gründen zurück.

Liste der Wahlen Die Tabelle enthält die Ergebnisse der bislang erfolgten Wahlen zum Internationalen Strafgerichtshof. Mit einem Stern markierte Kandidaten wurden im Amt bestätigt.