Adoption () oder Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung. Sowohl leiblich verwandte als auch leiblich nicht verwandte Personen können adoptiert werden; letztere nehmen rechtlich den Platz einer verwandten Person in einer Adoptivfamilie ein. Die familienrechtlichen Beziehungen zwischen dem adoptierten Kind und seinen Herkunftseltern erlöschen im Regelfall. Bei der Adoption von Volljährigen oder naher Verwandter gelten teilweise abweichende Regelungen.
mini|hochkant=1.2|The Adoption (Gemälde von Ferdinand Georg Waldmüller 1847)
Historisches
Das Rechtsinstitut der Adoption wurde aus dem römischen Recht in die Rechtsordnungen des kontinentalen, römisch-germanischen Rechtskreises übernommen (zur adoptio siehe Adoption im römischen Reich). Eine besondere historische Form stellte das römische Adoptivkaisertum dar: Es war eine Periode der römischen Kaiserzeit, in der die Nachfolge in der Herrschaft regelmäßig durch Adoption bestimmt wurde (98 bis 180 n. Chr.). Dabei ging es um die Auswahl des jeweils geeignetsten Kandidaten als Nachfolger. Die moderne Forschung hat diese idealisierende Sichtweise mittlerweile relativiert. Im germanischen Stammesrecht (Lex Salica) konnte durch Affatomie ein Kind angenommen und zugleich als Erbe eingesetzt werden.
In Frankreich ist die Adoption erst durch den Code civil von Napoleon I. eingeführt worden. Dort war sie stärker eingeschränkt, weil nur Volljährige an Kindes statt angenommen werden durften, und nur dann, wenn sie entweder dem Adoptivvater das Leben gerettet hatten oder von diesem sechs Jahre lang ununterbrochen während ihrer Minderjährigkeit mit Unterhalt versorgt worden waren. Im angelsächsischen Rechtskreis, wo das römische Recht wenig Eingang gefunden hatte, war die Adoption noch im 19. Jahrhundert unüblich und wurde erst 1851 in den Vereinigten Staaten und nach dem Ersten Weltkrieg in England rechtlich geregelt.Gill Rossini: A History of Adoption in England and Wales 1850–1861. Pen & Sword, Barnsley 2014, ISBN 978-1-78159-395-0, S. 27 passim.
In Österreich wurde wie in Preußen eine richterliche Bestätigung des Adoptionsvertrags gefordert. So bestimmte das Preußische Landrecht, dass durch die Adoption die rechtlichen Verhältnisse zwischen den Adoptierten und ihrem leiblichen Vater in keiner Weise verändert werden sollen, dass zwar das Adoptivkind gegen den Adoptivvater alle Rechte eines leiblichen Kindes erwerbe, nicht aber auch umgekehrt, indem der Adoptivvater keine Ansprüche auf das Vermögen des Kindes erhält. Ferner musste in Preußen die Annahme eines Kindes stets in einem schriftlichen Vertrag und vor Gericht geschehen, und nur Personen, welche über 50 Jahre alt waren, durften adoptieren.
Das sächsische bürgerliche Gesetzbuch erforderte neben einem gerichtlichen Vertrag auch die Genehmigung des Landesherrn, der jedoch von dem Erfordernis des erfüllten 50. Lebensjahrs aufseiten des Annehmenden und der Altersdifferenz von wenigstens 18 Jahren befreien konnte. Den Vätern war erlaubt, ihren unehelichen Kindern nicht bloß auf dem Weg der Legitimation, sondern auch durch Adoption zu den Rechten ehelicher Kinder zu verhelfen.
Rechtslage in einzelnen Ländern und Rechtsordnungen Römische Antike In der römischen Republik war die adoptio („Annahme an Kindes statt“) ein üblicher Vorgang, vor allem in der Oberschicht bei den Senatoren.
Bürgerliches Recht der Gegenwart Zur Adoption nach bürgerlichem Recht in einzelnen Ländern, siehe: Adoption nach deutschem Recht Adoption nach österreichischem Recht Adoption nach Schweizer Recht Adoption in den USA
Kanonisches Recht In der römisch-katholischen Kirche wird ein Wahlkind vom kanonischen Recht anerkannt, sofern es nach weltlichem Recht adoptiert wurde.
Islamischer Rechtsraum In Ländern, welche der herkömmlichen Deutung des islamischen Rechts (Scharia) folgen, ist eine rechtliche Adoption nach westlichem Maßstab nicht möglich (außer Indonesien, Malaysia, Somalia, Tunesien und Türkei).Muslim Women’s Shura Council: Adoption and the Care of Orphan Children: Islam and the Best Interests of the Child. The Digest. Herausgegeben von American Society for Muslim Advancement (ASMA), August 2011, S. ?? (englisch; ).Huda: Islamic Views and Practices Regarding Adoption. In: LearnReligions.com. 19. Februar 2019, abgerufen am 26. Februar 2020 (englisch). Dies ergibt sich aus der Tradition des Korans, so wird in Sure 33: al-Ahzab (4–5) von „Nennsöhnen“ gesprochen (übersetzt zu „Adoptivsöhne“), die Gott hat.Korantext: Sure 33,4. In: Corpus Coranicum. Nach der Übersetzung von Rudi Paret 1979; Solche Kinder gelten in keiner Form als verwandt mit ihrer Adoptionsfamilie. Die Aufnahme und Sorge für Waisenkinder wird dennoch als religiös verdienstvoll angesehen und unter der Bezeichnung „Kafala“ rechtlich geregelt; dies begründet aber keine rechtliche Verwandtschaft und entspricht eher einem Pflegschaftsverhältnis.
Diese Regelung hat zu Problemen bei der Anerkennung von in islamischen Ländern angenommenen Kindern bei Umsiedlung der Familien nach Europa geführt, weil das rechtliche Verhältnis zu den leiblichen Eltern bestehen bleibt. So bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die französischen Instanzen gegen die Anerkennung eines Adoptionsverhältnisses aufgrund einer Kafala-Entscheidung in Algerien.Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Case of Harroudj v. France (Application no. 43631/09). Entscheidung am 4. Oktober 2012, finale Version vom 1. April 2013 (englisch).Europa-Gericht: Staaten müssen islamische Adoption nicht anerkennen
Supranationale Regelungen und Abkommen Haager Übereinkommen zur Internationalen Adoption Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Convention of 29 May 1993 on Protection of Children and Co-operation in Respect of Intercountry Adoption) zielt auf die Sicherstellung des Kindeswohls und die Wahrung der Grundrechte bei internationalen Adoptionen, insbesondere die Verhinderung von Kinderhandel durch Beachtung fachlicher Standards bei internationalen Adoptionen, Zusammenarbeit der Vertragsstaaten ausschließlich über zentrale Behörden im Wege eines standardisierten Verfahrens und Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Adoptionsentscheidungen in allen Vertragsstaaten. (englisch, Haager Konferenz für Internationales Privatrecht.net).
Jeder Vertragsstaat ist gehalten, Anstrengungen zu unternehmen, dass ein Kind in seiner Herkunftsfamilie bleiben kann. Erst als letzter Schritt kommt die internationale Adoption in Betracht. In jedem Fall gibt es nach nationalem Recht der Nationalstaaten von Kind und Eltern jeweils eine behördliche oder gerichtliche Einzelfallentscheidung. In Deutschland ist die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption zuständig.
Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern Das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern des Europarats vom 24. April 1967Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern: SEV Nr. 58. 24. April 1967. wurde von 19 Staaten gezeichnet und von 16 Staaten ratifiziert, darunter die Bundesrepublik Deutschland. Eine revidierte Fassung dieses ÜbereinkommensEuropäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern (revidiert): SEV Nr. 202. 27. November 2008. () haben bislang (Stand: Juli 2021) 18 Mitgliedsstaaten des Europarats unterzeichnet und 10 Staaten ratifiziert, darunter Deutschland.
Statistische Daten zur Adoption
Deutschland
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 3601 Kinder adoptiert, der niedrigste Wert seit 1990. Die Anzahl der Adoptionen war auch zwischen 1994 und 2009 rückläufig. Im Jahr 2008 wurden noch 2950 Kinder aus dem Inland und 1137 Kinder aus dem Ausland adoptiert. Pressemitteilung Nr. 257 des Statistischen Bundesamtes, 26. Juli 2012. 2012 wurden 3886 Kinder adoptiert. Pressemitteilung Nr. 250 des Statistischen Bundesamtes, 26. Juli 2013.
Vereinigte Staaten
mini|hochkant=1.5|2015: Herkunft der Adoptivkinder bei transnationalen Adoptionen in den USA: 1–5 5–10 10–25 25–50 50–100 100–250 250–500 500–1000 1000–2000 > 2000
In den Vereinigten Staaten wurden im Jahr 2009 rund 13.000 ausländische Kinder adoptiert. Das sind mehr als in allen anderen Staaten der Welt zusammen.Modernes Leben. In: Focus. Nr. 11, 15. März 2010, S. 112.
Transnationale Adoption Geschichte Adoptionen nach dem Verständnis, dass ein Kind bei Personen aufwächst, die nicht die biologischen Eltern sind, aber das Kind nach den regionalen Normen der Eltern-Kind-Beziehung und oft auch innerhalb der gleichen Kultur großziehen, gab es vermutlich in allen Gesellschaften zu jeder Zeit. Transnationale Adoptionen hingegen sind ein relativ neues Phänomen des 20. Jahrhunderts. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges sahen sich die Amerikaner in der Verantwortung gegenüber tausender durch den Krieg bedingter Waisenkinder in Europa, insbesondere in Deutschland und Griechenland, und adoptierten diese gemäß dem US Displaced People’s Act of 1948 und dem Refugee Act of 1953.Howell, Signe 2006. The Kinning of Foreigners. Transnational Adoption in a Global Perspective. New York/Oxford: Berghahn Books. 16
Die zweite Adoptionswelle ereignete sich nach dem Koreakrieg, der ebenfalls viele Kinder elternlos zurückließ. Zwischen 1953 und 1962 wurden circa 15.000 Kinder hauptsächlich aus Korea oder anderen asiatischen Ländern adoptiert. Hinzu kam hier, dass sich diese Kinder – im Gegensatz zu den Adoptionskindern des Zweiten Weltkrieges – äußerlich stark von ihren Adoptiveltern unterschieden. Ein Teil der adoptierten Kinder gingen auch aus Beziehungen zwischen koreanischen Frauen und amerikanischen Soldaten hervor.Howell, Signe 2006. The Kinning of Foreigners. Transnational Adoption in a Global Perspective. New York/Oxford: Berghahn Books. 17Yngvesson, Barbara 2010: Belonging in an adopted world. Race, identity, and transnational adoption. Chicago, London: The University of Chicago Press. 21f.
Auch andere Krisen wie etwa der Biafra-Krieg lösten solche Adoptionen aus. Primäre Motivation für eine Adoption war zu jener Zeit nicht die eigene Kinderlosigkeit, sondern eine moralische Verantwortung gegenüber den Waisenkindern im Allgemeinen. Hinzu kam teilweise die Wut über den Umgang mit jenen ‚Mischlings-Kindern‘ in ihren Herkunftsländern, die dort als Nicht-Personen behandelt wurden. Diese eher philanthropische Haltung änderte sich jedoch über die Jahre, so dass heute transnationale Adoptionen vor allem von kinderlosen Paaren angestrebt werden. Auch die Herkunftsländer erstrecken sich mittlerweile über den gesamten Globus, wobei zumeist von den armen Ländern in die reichen adoptiert wird. Zudem sanken in vielen europäischen Ländern die Zahlen von inländisch verfügbaren Adoptionskindern in den letzten Jahrzehnten drastisch unter anderem aufgrund der Verbreitung von Verhütungsmitteln und der sozial und ökonomisch besseren Stellung von Singlemüttern und dem Vorziehen von Pflegschaften anstelle von Adoption. Zusätzlich stiegen die Infertilitätsraten an, so dass viele Paare auf transnationale Adoptionen angewiesen waren.Howell, Signe 2006. The Kinning of Foreigners. Transnational Adoption in a Global Perspective. New York/Oxford: Berghahn Books. 18
In den 1950er- und 1960er-Jahren wurden uneheliche Kinder von Gastarbeiterinnen in der Schweiz oft international adoptiert. Bekannt ist etwas die Rolle der St. Galler Fürsorgerin und Adoptionsvermittlerin Alice Honegger.
Akteure und soziale Prozesse