Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) ist ein deutsches Bundesgesetz, durch das die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen und Unternehmen des Bundes verwirklicht werden soll. Das Gesetz soll zudem bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, beseitigen und künftige Benachteiligungen verhindern sowie die Familienfreundlichkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer verbessern. Die Dienststellen und Unternehmen des Bundes werden durch das Gesetz verpflichtet, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen und Gleichstellungspläne aufzustellen. Das Gesetz trat 2015 in Kraft und löste das Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz (DGleiG) ab, das am 30. November 2001 in Kraft trat. Vorläufer war das Frauenfördergesetz von 24. Juni 1994. (PDF 1,1 MB)
Das Gesetz gilt ausschließlich für die Bundesverwaltung und für die Unternehmen und Gerichte des Bundes, nicht für die Privatwirtschaft. Die Länder haben für ihre Verwaltungsbehörden und Gerichte eigene Landesgleichstellungsgesetze erlassen.
Das BGleiG wurde im Jahre 2015 novelliert. Am 25. Juni 2021 passierten die jüngsten Änderungen durch das sogenannte „Zweite Führungspositionen-Gesetz“ (FüPoG II) den Bundesrat.
Literatur
Tessa Hillermann: Die Gleichstellungsbeauftragte: Verwaltungs- und rechtswissenschaftliche Standortbestimmung (= Schriften zum öffentlichen Dienstrecht. Band 11). Nomos, Baden-Baden 2022, ISBN 978-3-8487-8706-7. Christopher Liebscher: Die Gleichstellungsbeauftragte nach Bundesgleichstellungsgesetz. In: Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht. 2016, S. 244 ff.
Weblinks
Tessa Hillermann: FüPOG II: Gleichstellung im öffentlichen Dienst 2.0? In: JuWiss.de. 3. Juni 2021 („Insbesondere das Bundesgleichstellungsgesetz BGleiG könnte endlich Zähne bekommen“).
Einzelnachweise
Kategorie:Bundesgesetz (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert) Kategorie:Anti-Diskriminierung