Ein Bibelverbot ist eine Zensur der Bibel durch Verbot ihres Gebrauchs, Besitzes, ihrer Lektüre oder ihrer Übersetzung.

In der mittelalterlichen Kirche betrafen die Verbote gegenüber religiösen Laien volkssprachliche Bibelausgaben. Klerikern war nie verboten, die lateinische Bibelübersetzung (die Vulgata) zu besitzen.

Die Bibelverbote der römisch-katholischen-Kirche der Neuzeit stehen in Verbindung mit dem Bücherverbot im Rahmen des Index librorum prohibitorum („Verzeichnis der verbotenen Bücher“). Bibelübersetzungen in Volkssprachen waren lange Zeit grundsätzlich verboten, Ausgaben der Vulgata wurden fallweise auf den Index gesetzt.

In der Gegenwart gibt es in mehreren, meist muslimischen Staaten Bibelverbote, so etwa in Saudi-Arabien. In Malaysia wurden 2009 Bibeln beschlagnahmt, weil „Gott“ darin mit „Allah“ übersetzt wurde. Das Verbot wurde vom Gericht als verfassungswidrig aufgehoben.KAP: Der Name „Allah“ nicht nur für Muslime. (PDF; 0,1 MB) sg.org.tr, Österreichische St. Georgs-Gemeinde Istanbul, Januar 2010. Beanstandet werden auch über den persönlichen Gebrauch hinausgehende Bibelmengen, die der Missionierung dienen, vor allem durch evangelikale Gruppen. Zum Bibelverbot im Zusammenhang der Christenverfolgung siehe auch den Weltverfolgungsindex.

Vorgeschichte Das Alte Testament wurde in Hebräisch und teilweise in Aramäisch verfasst. Das Neue Testament wurde in Koine verfasst, einer Form des Altgriechischen, in der es auch Übersetzungen des Alten Testaments gab. Die Bücher wurden in verschiedene weitere Sprachen übersetzt, darunter Latein. Ab etwa 300 begann sich im Westen Latein als Sprache des Kultus durchzusetzen. Dazu trug auch bei, dass die Gebiete zum Weströmischen Reich gehörten, die Romanischen Sprachen alle vom Lateinischen abstammen und die frühesten schriftliche Zeugnisse der westgermanischen Sprachen erst aus dem 6. Jahrhundert datieren. 382–420 entstand eine neue Übersetzung in die lateinische Volkssprache, die Vulgata, die sich im 7. bis 9. Jahrhundert im westlich-katholischen Einflussgebiet allgemein durchsetzte und etwa ab dem 9. Jahrhundert dort als einzig gültige Bibel angesehen wurde (Geschichte der Bibelübersetzung). In den Ostkirchen blieb dagegen Griechisch dominant.

Bis zur Druckpresse Ab dem 5. Jahrhundert riet man den Laien, nicht alle Bücher der Bibel ohne Unterschied zu lesen, sondern vor allem das Neue Testament, da das Alte Testament leichter missverstanden werden könne.

Papst Gelasius I. bezeichnete Ende des 5. Jahrhunderts das Lesen der Apokryphen als gefährlich für Christen, verbot es aber nicht.

Um den Altslawischen Ritus gab es einiges Hin und Her. Nach Erklärungen Methods wurde er von Papst Johannes VIII. im Jahre 880 erstmals offiziell erlaubt. Danach wurde er mehrmals verboten (Johannes X. 920, ein vom päpstlichen Legaten Mainard 1059 geleitetes Konzil, bestätigt von Nikolaus II. und Alexander II.). In einem Brief an Vratislav II. von Böhmen vom 2. Januar 1080 widerrief Papst Gregor VII. die Erlaubnis seiner Vorgänger, die slawische Sprache verwenden zu dürfen. Als Begründung wird vorgetragen, dass „es dem allmächtigen Gott nicht ohne Grund gefallen habe, dass die Heilige Schrift in gewissen Gegenden verhüllt sei, damit sie nicht bei allseitiger Zugänglichkeit gewöhnlich werde und der Verachtung anheimfalle oder von mittelmäßigen Menschen falsch verstanden werde und so in Irrtum führe.“ Der Ritus stand jedoch unter dem Schutz der kroatischen Könige und war schließlich dort so fest verwurzelt, dass Papst Innozenz IV. im Jahre 1248 den Südslawen den ritus slavo-latinus wieder erlaubte.

Im Kampf gegen die bibelzentrierten Massenbewegungen der Katharer und der Waldenser, die eigene Übersetzungen auf Grundlage der Vulgata angefertigt hatten, schritt die Kirche zu einer verstärkten Kontrolle der Bibelrezeption.

1199 verbot Innozenz III. in einem Schreiben an den Bischof von Metz die Lektüre der Bibel in privaten Zusammenkünften (occultis conventiculis „finstere Versammlungen“, Konventikel), obgleich das Verlangen, die göttlichen Schriften zu lesen und zu studieren, nicht zu tadeln, sondern vielmehr zu empfehlen sei. Da sich jedoch der Einzelne kaum Bibeltexte beschaffen konnte, kam dieses Verbot praktisch einem Bibelverbot für Laien gleich. Im Jahr darauf schickte der Papst einige Äbte nach Metz, um die Verbrennung der französischen Bibelübersetzungen befehlen zu lassen. Im Jahre 1202 erließ der päpstliche Gesandte, Bischof Guido von Präneste, bei der Visitation in Löwen mehrere Bestimmungen. In einer davon hieß es, dass alle Bücher in romanischer und deutscher Sprache, die die Heilige Schrift beträfen, beim Bischof abgegeben werden sollten und er dann nach Gutdünken entscheide, welche er zurückgebe. Nach dem Konzil in Paris im Jahre 1210 erließ der Erzbischof von Sens, Petrus de Corbolio, ein Dekret, nach dem alle theologischen Schriften in romanischer Sprache mit Ausnahme der Heiligenlegenden den Diözesanbischöfen abzuliefern seien. Da in mehreren Bezirken innerhalb einer Stadt oder eines Kirchensprengels Einwohner mit unterschiedlicher Sprache, Gebräuchen und Sitten lebten, sollten nach einem Beschluss der vierten Kirchenversammlung im Lateran unter Innozenz III. im Jahre 1215 geeignete Leute gesucht werden, die das Priesteramt nach den jeweiligen Gebräuchen verrichteten.

Nach Ende des Albigenserkreuzzugs, zu dem Innozenz III. aufgerufen hatte, wurden 1229 unter Gregor IX. auf der Synode von Toulouse (Concil Tolosanum) die Bestimmungen gegen die Ketzer in dieser Kirchenprovinz verschärft. Die Inquisition arbeitete erstmals flächendeckend und es wurde die Universität Toulouse gegründet, auf die sich auch das Katholische Institut von Toulouse beruft. Auf der Synode wurde ein generelles Bibelverbot für Laien dieser Kirchenprovinz ausgesprochen, nur Psalterium und Brevier in lateinischer Sprache waren erlaubt.

Fälschlicherweise wird öfter angegeben, dieses Zitat sei 1233 auf der Synode von Bréziers wiederholt worden. Es wurden zwar Abschnitte aus Toulouse verwendet, aber nicht dieser. Im Zuge einer Bestätigung der 1215 auf dem Laterankonzil erfolgten Verdammung der Schriften von David von Dinant (Paris) befahl Gregor IX. im Jahre 1231, auch alle in romanischer Sprache geschriebenen theologischen Bücher an die Diözesanbischöfe abzugeben. Auf der Synode von Tarragona (Conventus Tarraconensis) im Jahre 1234 bestimmten die spanischen Bischöfe nach einem Dekret von König Jakob I., dass es jedem verboten sei, eine romanische Übersetzung der Bibel zu besitzen. Sie mussten innerhalb von acht Tagen zum Verbrennen abgegeben werden, anderenfalls galt man als Ketzer.

Eine neuerliche Synode im spanischen Tarragona im Jahre 1317 verbot franziskanischen Ordensmitgliedern der dritten Regel, theologische Bücher in der Volkssprache zu besitzen.

Auf der von Erzbischof Theodorich II. einberufenen Diözesansynode von Trier (Synodus Dioecesana Trevirensis) im Jahre 1231 wurden ebenfalls vermeintliche Ketzer erwähnt, allerdings mit deutschen Übersetzungen:

Auf der Synode von Béziers (Concilium Biterrense) im Jahre 1246 wurde ebenfalls beschlossen, dass die Laien keine lateinischen und volkssprachlichen und die Geistlichkeit keine volkssprachlichen theologischen Bücher haben dürften.

Kaiser Karl IV. erließ auf Bitten Papst Urbans V. 1369 in Lucca ein Edikt gegen deutsche Auslegungen der Heiligen Schrift, damit durch sie nicht Laien und böswillige Geister zu Häresie oder Irrtum verführt würden. Sein Sohn ließ trotzdem 1385 die handgeschriebene Wenzelsbibel beginnen.

Im Jahre 1376 ordnete Papst Gregor XI. an, dass alle Literatur über die Bibel der kirchlichen Leitung zu unterstellen sei. Dadurch waren nur die Vulgata und wenige schlechte Übersetzungen in Landessprachen geduldet.

John Wyclif (1330–1384), ein Theologe mit vorreformatorischen Ansichten, beendete 1383 die erste maßgebliche Bibelübersetzung aus dem Lateinischen ins Englische. Seine Lehren wurden schon 1381 durch die Universität und 1382 durch die Kirche verworfen. Aus Furcht vor einem Volksaufstand wurde Wyclif aber nicht angeklagt. Die Bibelübersetzung verursachte große Unruhe im Klerus und ihretwegen wurden mehrere abwehrende Provinzialsynoden einberufen. Hier setzte die 3. Synode von Oxford im Jahre 1408 einen Schlussstrich. In der Oxford Constitution bzw. Arundel Constitution wurde unter dem Vorsitz von Erzbischof Thomas Arundel beschlossen,

Im Gegensatz zu vorher waren nun auch Übersetzungen der liturgischen Lese- und Predigttexte (Psalmen, Perikopen aus den Evangelien und Briefen) an eine Begutachtung durch die Kirche gebunden. Einzelne wie William Butler wollten sogar noch weiter gehen und auch Bibelübersetzungen ins Lateinische genehmigungspflichtig machen. Auf dem Konzil von Konstanz im Jahre 1415 wurde Wycliff schließlich zum Ketzer erklärt und verdammt als „jener giftige Bube einer verdammungswürdigen Ketzerei, der eine neue Übersetzung der Heiligen Schrift in seiner Muttersprache eingefuehrt hat“. Seine Helfer Nicholas von Hereford und John Purvey wurden zum Widerruf ihrer Lehren gezwungen und seine Gebeine, wie vom Konzil bestimmt, schließlich 1428 verbrannt. Von der Bibelübersetzung sind bis heute an die 200 damals heimlich gelesene Handschriften erhalten geblieben. Gedruckt wurde sie aber erst 1731, als Wyclif historisch als Vorvater der englischen Reformation begriffen wurde. Die nächste englische Bibelübersetzung war die von William Tyndale, die ab 1525 außerhalb Englands in Protestanten wohlgesinnten Gebieten Deutschlands gedruckt werden musste. Tyndale selber wurde wegen seines Übersetzungswerks zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt und 1536 in der Nähe von Brüssel erwürgt und danach verbrannt.

Von der Druckpresse bis zur Reformation Um 1440–1450 begann Johannes Gutenberg den wegweisenden Buchdruck mit beweglichen Lettern, der sich schnell in Europa verbreitete. Die 1466 erschienene Mentelin-Bibel war die erste in einer Volkssprache gedruckte Bibel, eine Wort-für-Wort-Übersetzung der Vulgata.

Papst Paul II. (Pontifikat 1464–1471) bestätigte die Verordnung von Jakob I. von Aragon über das Verbot von Bibeln in der Landessprache. Unter Isabella I. von Kastilien und ihrem Mann Ferdinand II. (Regentschaften 1474–1516) wurde das Verbot von Bibeln in der Volkssprache spanisches Staatsgesetz. Die von ihnen eingeführte Inquisition ordnete 1497, fünf Jahre nach der Vertreibung der Juden aus Spanien, die Vernichtung aller hebräischen Bücher und aller volkssprachlichen Bibeln an. Im Jahr darauf wurde als Begründung nachgereicht, es sei unmöglich, die Bibel in eine moderne Sprache zu übersetzen, ohne Irrtümer zu begehen, die Ungelehrte und insbesondere Neubekehrte in Glaubenszweifel stürzen könnten.

Die erste Bibelübersetzung in eine romanische Sprache, eine Übertragung der Vulgata ins Valencianische, stammt von dem Karthäuser-Ordensgeneral Bonifatius Ferrer (1355–1417) und wurde 1478 gedruckt. Eine Nachfolgerin erschien erst wieder im Jahre 1790.