mini|Axel Voss (2024) Axel Voss (* 7. April 1963 in Hameln) ist ein deutscher Politiker (CDU). Er gehört seit 2009 dem Europäischen Parlament an und ist dort seit 2017 Koordinator der EVP-Fraktion im Rechtsausschuss, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie stellvertretender Vorsitzender der Delegation für Australien und Neuseeland. Thematischer Schwerpunkt seiner parlamentarischen Arbeit ist die Digitalpolitik.

Leben Ausbildung Nach dem Abitur 1982 am CJD-Gymnasium in Elze studierte Voss von 1983 bis 1987 Rechtswissenschaften an der Universität Trier, der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Im Sommersemester 1987 besuchte er eine Sprachschule in Paris. Im Anschluss daran setzte er sein Studium in Freiburg und München fort, das er mit dem ersten Staatsexamen im August 1990 abschloss. Seine Wahlfächer waren Europa- und Völkerrecht sowie Internationale Beziehungen. Im März 1994 bestand er das zweite Staatsexamen und ist seit August 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig.

Berufliche Tätigkeiten Von Mai 1994 bis Dezember 1995 leitete Voss fachlich und programmatisch das Projekt und die Redaktion zum europäischen Subsidiaritätsprinzip als Fernsehbeitrag für die CineDokumentFilm, München. Von Juni 1994 bis Januar 2000 war er Bürgerberater der Europäischen Kommission in ihrer regionalen Vertretung in Bonn. Von 2000 bis 2008 war er Dozent an der Fachhochschule Remagen für europäische Angelegenheiten.

Parteilaufbahn Voss trat 1996 in die CDU ein. Er begann seine politische Arbeit auf kommunaler Ebene als sachkundiger Bürger im Ratsausschuss der Stadt Bonn für „Internationale Beziehungen und lokale Agenda“. Von 1999 bis 2004 war er Leiter des Arbeitskreises „Europa-, Außen- und Sicherheitspolitik“ der Bonner CDU und hat sich als Projektleiter im Rahmen der Bonn-Vision 2010 für „Internationales Bonn“ engagiert. Von 2004 bis 2009 war er Kreisvorsitzender der Bonner CDU. Zudem war Voss von Februar 2005 bis Oktober 2011 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CDU Mittelrhein. Anschließend war er bis September 2022 als Nachfolger von Norbert Röttgen Bezirksvorsitzender der CDU Mittelrhein, bevor er von Nathanael Liminski abgelöst wurde.

Abgeordnetentätigkeit und Mitgliedschaften Seit 2009 ist Voss Mitglied des Europäischen Parlaments und gehört der EVP-Fraktion an. Er wurde dabei stets für die Region Mittelrhein (Bonn, Köln, Leverkusen, Rhein-Sieg- und Rhein-Erft-Kreis) über die Landesliste der CDU Nordrhein-Westfalen gewählt, bei der Europawahl 2019 auf dem vierten PlatzLisa Inhoffen und Judith Nikula:"Grüne mit Abstand stärkste Kraft in Bonn" general-anzeiger-bonn.de vom 26. Mai 2019, abgerufen am 27. Mai 2019 und bei der Europawahl 2024 auf dem fünften Platz. Er ist Koordinator der EVP-Fraktion im Rechtsausschuss (JURI) sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). Zudem ist er Mitglied der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Australien und Neuseeland und der Europa-Union Parlamentariergruppe Europäisches Parlament, die sich für ein föderales Europa und den europäischen Einigungsprozess einsetzt. Schließlich ist er auch Vizepräsident des Mérite Européen Freundes- und Förderkreises Deutschland. Voss gehört der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU und dem Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU an.

Privates Voss ist evangelisch-lutherisch, verheiratet, hat zwei Töchter und wohnt seit 1993 in Bonn.

Politische Positionen und Kritik Als Koordinator der EVP-Fraktion im Rechtsausschuss (JURI) und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) beschäftigt sich Axel Voss vor allem mit Fragestellungen im Bereich der Digital- und Rechtspolitik sowie der justiziellen Zusammenarbeit. Als Berichterstatter bzw. Schattenberichterstatter der EVP-Fraktion arbeitete Voss unter anderem an der Datenschutz-Grundverordnung, der Fluggastdatenspeicherung, der Eurojust-Verordnung, dem EU-US Privacy Shield, der Digitalen-Inhalte-Richtlinie, der Reform des Urheberrechts, der ePrivacy-Verordnung sowie am legislativen Initiativberichts des Europäischen Parlaments zur zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Da die europäische Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 schnell vom technologischen Fortschritt überrannt worden war, legte die ab Februar 2010 zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding am 25. Januar 2012 den Entwurf zur Datenschutz-Grundverordnung (KOM(2012) 11) vor. Der Entwurf musste im Verfahren der Mitentscheidung von Rat und Parlament verabschiedet werden; dabei war Axel Voss Schattenberichterstatter der EVP-Fraktion. Im Zeitalter der digitalen Revolution sei es nach Voss noch wichtiger als zuvor, die persönlichen Daten der Bürger zu schützen. Gleichzeitig müssten die Standards auch für die digitale Wirtschaft noch praktikabel sein und „keine unnötigen bürokratischen Hürden für Unternehmen schaffen“. Vom 2016 final verabschiedeten Gesetz zeigte sich Voss enttäuscht. Man habe es nicht geschafft, den Datenschutz wirklich europaweit zu harmonisieren, sondern lasse den Mitgliedstaaten mit der Vielzahl an Öffnungsklauseln zu viel Interpretationsspielraum. So kritisierte er auch noch 2018 die uneinheitliche Auslegung des Gesetzes sowie die damit einhergehende Rechtsunsicherheit bei der Bevölkerung und der Wirtschaft. Zudem seien viele neue Technologien (z. B. Big-Data-Anwendungen, IoT, KI) nicht umfasst, der Fokus auf das Konzept der „Einwilligung“ bei der Datenverarbeitung sei zu stark und schließlich fehlten auch Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen, Vereine sowie Privatanwender. Voss wird allerdings auf der Webseite Lobbyplag.eu zugleich als der EU-Parlamentarier mit den meisten für den Datenschutz „negativen“ Abänderungsanträgen gelistet. LobbyPlag.eu wertete dafür die über 3.100 Änderungsanträge im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments zur Datenschutz-Grundverordnung aus und zeigte damit, welche EU-Parlamentarier sich für mehr oder weniger Datenschutz einsetzten. Ziel war es, der Öffentlichkeit einen besseren Einblick in die unübersichtliche Flut von Abänderungen zu bieten. In seinen Änderungsvorschlägen zur DSGVO vom Mai 2021 fordert Voss klarere, einfachere und spezifischere Definitionen, um Unsicherheiten zu beseitigen und kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten.Axel Voss: Wir müssen die DSGVO dringend ändern. FAZ.net (Gastbeitrag)

ePrivacy-Verordnung Neben der DSGVO plant die Europäische Kommission auch die bisher hauptsächlich national geregelte ePrivacy-Richtlinie zu harmonisieren und veröffentlichte 2017 dazu einen ersten Verordnungsvorschlag. Seither stocken aber die politischen Verhandlungen in Brüssel, da sich der Rat bislang nicht auf eine Position einigen konnte. Voss kritisiert insbesondere, dass der Vorschlag als lex specialis die DSGVO teilweise ersetzen würde und spricht sich stattdessen für die Aufnahme der bisherigen ePrivacy-Regeln in die bestehende DSGVO aus. Zudem kritisiert Voss die weitreichende Einschränkung der Verarbeitung von Kommunikationsdaten, das Verbot der Nutzung von Drittparteien-Cookies sowie den starken Fokus auf das Konzept der „Einwilligung“ als wirklichkeitsfremd, was Europa vom digitalen Fortschritt abschneiden würde. Befürworter der Reform, wie European Digital Rights, widersprechen dieser Sicht und weisen auf die massive Stärkung an Nutzerrechten und der Privatsphäre hin.

Globale Überwachungsaffäre & internationaler Datenaustausch mini|Voss spricht auf der Frankfurter Buchmesse 2018 Unmittelbar nach der von Edward Snowden ausgelösten NSA-Affäre kritisierte Voss im Juli 2013, dass ein Zugriff von Drittstaaten auf europäische Daten rechtswidrig sei. Gleichzeitig sprachen sich Voss wie auch die EU-Kommission bei den politischen Verhandlungen zur DSGVO für eine Wiedereinführung des Artikels 42 in die EU-Datenschutzverordnung aus, welcher einige Jahre zuvor von der Kommission Barroso II (auch EVP) gestrichen worden war. Der Artikel schrieb vor, dass Behörden aus Drittstaaten nur dann auf europäische Daten zugreifen dürfen, wenn es dafür ein Abkommen, also eine gesetzliche Grundlage gibt. Für die generelle Übertragung von persönlichen Daten aus der EU in die USA existierte bis 2015 das Safe Harbour Abkommen bzw. seit 2016 das EU-US-Privacy Shield. Des Weiteren war Voss auch in die Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen (Übermittlung von Bankdaten und Kontobewegungen in Europa an US-Behörden) involviert. Sowohl Voss als auch die EU-Kommission verteidigten das Abkommen, nachdem sich das EU-Parlament 2013 zuvor für dessen Aussetzung ausgesprochen hatte. Laut Voss liefert es den europäischen Ermittlungsbehörden „unverzichtbare Informationen zur Terrorismusbekämpfung“. Sein Vorwurf, dass die Aussetzung dem Terrorismus „zumindest indirekt Vorschub“ leiste, wurde ebenso kritisiert wie seine Aussage, dass sich die USA diese Daten ohne das Abkommen auf illegale Weise beschaffen würden.Javier Cáceres: EU-Parlament will Datenweitergabe an USA stoppen, in: Süddeutsche Zeitung vom 23. Oktober 2013. Schließlich war Voss auch Schattenberichterstatter der EVP-Fraktion zur umstrittenen Fluggastdatenspeicherung (PNR). Er bezeichnete den Austausch von Fluggastdaten als wirksames Mittel zur Verbrechensbekämpfung, das zu einem Mehr an Sicherheit für europäische Bürger führe.

Upload-Filter und Leistungsschutzrecht (Artikel 17) mini|Axel Voss bei der Abstimmung im Europäischen Parlament über die Urheberrechtsreform (März 2019) mini|Protest gegen Upload-Filter personalisiert auf Voss, München 23. März 2019 In Folge der Verhandlungen über ein neues Urheberrecht innerhalb der Europäischen Union setzte sich Voss als zuständiger Berichterstatter für ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger und für die direkte Haftung von Plattformen bei Urheberrechtsverstößen und damit verbundener Upload-Filter ein.

Siehe in Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt) die Abschnitte Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Lizenzierungspflicht und Upload-Filter.

Diese Vorschläge stießen auf geteiltes Echo. Während eine europaweite Initiative aus 260 Verlagen, Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Rundfunk-Anbietern, Produktionsfirmen und Medienschaffenden zur Unterstützung aufrief, wurden sie von einem breiten Bündnis von mehr als 145 europäischen Organisationen aus den Bürger- und Menschenrechtsbewegungen sowie Vertretern aus Presse, Bibliotheken und Forschungsinstitutionen sowie auch der Internetwirtschaft kritisiert.Stefan Krempl, Andreas Wilkens: Copyright-Filter: EU-Berichterstatter Voss wirft Gegnern "Fake News" vor. In: Heise Online am 3. Juli 2081, abgerufen am 25. März 2019.

Die vollständige Diskussion zu den Themen Upload-Filter und Leistungsschutzrecht findet sich unter Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt) § Öffentliche Diskussion.