mini|Die neue Feldpostadresse mini|Feldpost mit Einschreiben (1944) Die Deutsche Feldpost des Zweiten Weltkriegs war ein Teil der zivilen Post, welcher zur Erfüllung einer fachlichen Aufgabe in die militärische Organisation der deutschen Streitkräfte eingegliedert war. Im organisatorischen Bereich unterschied man zwischen regulärer Post aus ziviler Herkunft und der sogenannten Heerespost, zur Kommunikation militärischer Dienststellen und Verbände.Gericke: Die deutsche Feldpost 1971 S. 4 Die Feldpost nahm am 2. September 1939 offiziell ihren allgemeinen Dienst auf.Gericke: Die deutsche Feldpost 1971 S. 6
Definition Gemäß Feldpostvorschrift vom 22. Juli 1938 (H.Dv. 84 / M.Dv. Nr. 892 / L.Dv. g. 84) war das Feldpostwesen ein Versorgungsgebiet(-dienst) der „Kriegs-Wehrmacht“, welches der Postversorgung der Kriegswehrmacht im Verkehr mit der Heimat und innerhalb der Kriegswehrmacht diente. Die Feldpostvorschrift wird vom Oberbefehlshaber des Heeres im Einvernehmen mit dem Reichspostminister erlassen.Gericke: Die deutsche Feldpost 1971 S. 5 Bei der Deutschen Feldpost im Zweiten Weltkrieg unterscheidet man deshalb zwischen militärischen Feldpost-Sendungen (Heerespost), die von Wehrmachtsdienststellen abgesandt wurden und den Abdruck des Briefstempels oder Dienstsiegels auf der Außenseite trugen und den Privatsendungen der Wehrmachtsangehörigen als Absender oder Empfänger, die in persönlichen Angelegenheiten versandt wurden. Die Feldpost-Organisation war deshalb in die Versorgungstruppen der Wehrmacht integriert, die frühere Abhängigkeit in posttechnischen Fragen, wie noch bei der Manöverpost der Vorkriegszeit, von der Reichspostverwaltung war weggefallen.Handwörterbuch des Postwesens. 3. Auflage. S. 668 Jedoch blieb im organisatorischen Ablauf eine Abhängigkeit von Reichspost bestehen, da beide Organisationen zwangsläufig überaus eng zusammen arbeiteten.
Organisation Die Feldpost unterstand in der Gesamtheit dem Heeresfeldpostmeister. Dieser wurde am 24. August 1939 als höchste Instanz der Feldpost nach Zossen einberufen. Heeresfeldpostmeister war Karl Ziegler.
Ihm unterstanden:
Kommandos der Feldpostleitstellen Feldpostleitstellen Feldpost-Umschlagstellen Feldpostämter Luftgaupostamt Marinepostbüro (später Marine-Postämter) Armeebriefstellen Armeebriefstelle 580 (Luftpostleitstelle) / Feldpoststaffel der Luftwaffe – ab 1943 Luftumschlagstellen
Geschichte Der Aufmarsch der deutschen Wehrmacht vor Beginn des Zweiten Weltkrieges begann teilweise als groß angelegtes Manöver. Aus diesem Grund galt für die postalische Kommunikation die bereits in den Vorjahren erprobte Manöverpostordnung mit einem sechsstelligen Nummernsystem. Diese galt am 24. August 1939 als der Heeresfeldpostmeister seinen Dienst antrat. Die Feldpostvorschrift vom 22. Juli 1938 sah jedoch für den Kriegsfall eine fünfstellige Nummerierung vor, welche von der Manöverpostverordnung vollständig abwich. Da große Komplikationen durch den Wechsel der beiden Nummerierungssysteme erwartet wurden, wurde eine neuntägige Feldpostsperre erlassen, damit die sechsstelligen Sendungen abgearbeitet werden konnten, ohne dass es zu größeren Problemen kommen sollte. Dieser Versuch war nur teilweise erfolgreich und es mussten trotz des Versuchs der Neuzuordnung (Umschreiben auf neue Feldpostnummern) nach dem 1. September 1939 der größte Teil der Sendungen mit den Manöverfeldpostnummern an die zivilen Versender zurückgeschickt werden.Gericke: Die deutsche Feldpost 1971 S. 5–7
Ab dem 2. September 1939 wurde die, auf den Erfahrungen des Ersten Weltkriegs aufbauende, theoretische Organisation des Feldpostwesens umgesetzt und es zeigten sich schon bald einige gravierende Probleme.Gericke: Die deutsche Feldpost 1971 S. 7
Postsammelstellen In der Feldpostvorschrift(FpV) Nr. 54 hatte man ursprünglich festgelegt, dass ein Feldpostbrief nur mit Dienstgrad, Namen des Empfängers und der Feldpostnummer seiner Einheit zu beschriften war. Doch mit der Verfügung Nr. 687 der Allgemeinen Heeresmitteilung Nr. 20/1939 wurde für jede Sendung verlangt, dass die Postsammelstelle des Wehrkreiskommandos ergänzt wurde, bei welchem die Einheit des Empfängers aufgestellt worden war. Hierdurch entstand eine nicht mehr zu bewältigende Menge an vermeidbaren Transporten. Denn nach dieser Regelung wurden alle Briefe unabhängig vom Aufenthaltsort des Empfängers erst einmal zu einer der über das ganze Deutsche Reich verteilten Postsammelstellen verbracht, um dann im äußersten Fall zu einem Standort unweit des Absenders zurücktransportiert zu werden. Die hieraus entstehenden Verzögerungen verursachten wiederum zusätzliche Mehrarbeit, da sich im dynamischen Kriegsgeschehen innerhalb der langen Laufzeit zusätzlich der Standort des Empfängers verändern konnte. Dieses Problem wurde mit der Feldpost-Amtsblatt-Verfügung Nr. 29/1939 per 27. Oktober 1939 dadurch behoben, dass der Heeresfeldpostmeister und die Deutsche Reichspost darauf einigten, dass die Angabe einer Postsammelstelle bei der Anschrift wieder entfiel und die Postämter und die Postsammelstellen grundsätzlich alle Sendungen an die nächstgelegene Postsammelstelle weiterführten. Diese Regelung entsprach wiederum der ursprünglichen Feldpostvorschrift Nr. 54. Falsche Feldpostnummern Schwieriger war ein durch Kommunikationsprobleme entstandenes Thema zu beheben. Eine größere Anzahl von Einheiten verwendete bei Kriegsbeginn falsche Feldpostnummern. In manchen Fällen scheinen willkürliche Feldpostnummern entstanden zu sein, in anderen Fällen wurden inzwischen ungültige Nummern aus früheren Mobilmachungsjahren verwendet oder sogar andere fünfstellige Nummern, wie zum Beispiel die fünfstellige Mobilmachungs-Hauptlistennummer, von den Einheitsführern an die Mannschaften ausgegeben. Dazu kamen noch die nicht seltenen und auch als normal zu betrachtenden Zahlendreher. Wechsel des zuständigen Feldpostamtes Die Feldpostämter waren in der Regel einer Division, einem Korps oder einem Armeeoberkommando zugeordnet. Dort wurde dann von den einzelnen Verbänden innerhalb dieser Organisation die Post selbstständig abgeholt. Wenn jedoch eine Kompanie, eine Batterie oder eine sonstige Einheit ihren bisherigen Verband verließ, musste der Einheitsführer seine Verband bei dem bisherigen Feldpostamt abmelden und bei dem Feldpostamt des neuen Verbandes anmelden. Dieser Vorgang war bei Beginn des Krieges vielen Einheitsführern noch nicht vertraut und bekannt, so dass auch dies zu Verzögerungen und Rückläufern führte. Lückenhafte Feldpostübersicht Für die Sortierung der Feldpostsendungen verfügte die Feldpost über die sogenannte Feldpostübersicht, welche aufschlüsselte, zu welchen Armeen beziehungsweise Armeekorps die einzelnen Verbände gehörten. Bei Beginn des Krieges hatte man jedoch die relativ spät aufgestellten Stäbe von Heeresgruppen und Armeeoberkommandos und auch viele Heeres- und Armeetruppen nicht in dieser Liste erfasst.
Erst nach Abschluss des schnellen Feldzuges in Polen konnten alle erkannten Probleme, wo möglich, behoben werden.
Es bestand in den folgenden Jahren während des Krieges eine Gliederung in drei Instanzen, den Heeresfeldpostmeister, die Armeefeldpostmeister und die einzelnen Feldpostdienststellen. Dies entsprach der Gliederung im zivilen Bereich in Reichspostministerium, Reichspostdienststellen auf Bezirksebene und den einzelnen Postämtern.
Der Heeresfeldpostmeister war als Stabstelle beim Generalquartiermeisters im Oberkommando des Heeres angesiedelt. Er unterstand den Weisungsbefugnis des Generalquartiermeister und musste die posttechnischen Anordnungen des Reichspostministers umsetzten. Die zuvor erwähnte Feldpostübersicht, wichtig für die Zuordnung aller militärischen Organisationseinheiten, vom zum Beispiel einem Generalstab bis zur Infanteriekompanie, zu einer Feldpostnummer, welche die herkömmliche Anschrift ersetzte, wurde von ihm mit einem Personalstamm von etwa 20 Mitarbeitern gepflegt.
Die Armeefeldpostmeister waren regulär den Armeeoberkommandos (AOK) zugeordnet. Der Kriegsstärkenachweis für diese Organisationseinheit zeigt eine Mannstärke von 14 Feldpostbeamten. Geführt wurde die Dienststelle von einem Feldoberpostdirektor oder einem Feldpostrat. Durch Veranlassung des Heeresfeldpostmeister konnten weitere Armeefeldpostmeister eingesetzt werden, dies passiert im 2. WK z. B. in Berlin und Warschau, da dies für Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben erforderlich waren.
Die Feldpostdienststellen bestanden aus Armeebriefstellen, Feldpostleitstellen und Feldpostämtern.
Nutzungsberechtigung mini|Fahrbare Feldpostannahmestelle mini|Deutscher Soldat liest einen Feldpostbrief an der Ostfront (1942). mini|Feldpost bei der Marine: Verteilung der Post auf einem deutschen Vorpostenboot (1939). mini|Feldpostamt 1941 Einlieferungsschein für Geldüberweisung an Angehörige
Der Kreis der Berechtigten bestand nicht nur aus den Angehörigen der drei Wehrmachtteile Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine im aktiven Dienst, sondern auch aus den SS-Verfügungstruppen, der SS-Totenkopfverbände, der Polizei-Divisionen und den anderen selbständigen Verbänden der SS-Verfügungstruppen. Zivilpersonen, die den Wehrmachtsangehörigen gleichgestellt waren (§ 35 des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935) und den Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes, die im Operationsgebiet im Dienste der Wehrmacht eingesetzt waren (zu dieser Gruppe zählten auch Privatpersonen, die sich in einem Dienstverhältnis zur Kriegswehrmacht befanden und bei ihr Unterkunft und Verpflegung erhielten), konnten die Feldpost ebenfalls benutzen. Voraussetzung war die Zuteilung einer Feldpostnummer an die Einheit oder die Dienststelle, bei Benutzung einer offenen Anschrift war die Unterkunft und Verpflegung durch die Wehrmacht in Natur oder durch Tagegelder usw. ausschlaggebend.
Zugelassen waren gewöhnliche Postkarten und Briefsendungen (bis 250 g), Päckchen (bis 1 kg), Post- und Zahlungsanweisungen ins Feld bis 1.000 RM, Postanweisungen und Zahlkarten vom Felde bis 1.000 RM, einige Zeitungen, Feldpostzeitungspakete und Telegramme. Gewichtsüberschreitungen wurden bei Briefen bis 25 g und bei Päckchen bis 100 g toleriert. Militärische Dienststellen konnten zusätzlich noch Sendungen unter Einschreiben oder als Wertbrief versenden, ebenso Pakete. Völlig ausgeschlossen waren Postaufträge, Postnachnahmen, Postwurfsendungen, Briefe mit Zustellurkunde, Rückscheinsendungen und telegraphische Zahlungsanweisungen.
Bei den Privatsendungen wurden folgende Gebühren erhoben: Päckchen bis 1.000 g 20 RPf. Für Post und Zahlungsanweisungen ins Feld, Feldpostanweisungen und Feldzahlkarten vom Felde und Telegramme die übliche Inlandsgebühr. Für Zeitungen wurde die Hälfte der Bestellgebühr dem Verleger in Rechnung gestellt. Zeitungspakete kosteten 20 RPf. je angefangenes Kilogramm. Päckchen aus der Heimat mussten freigemacht werden, Päckchen in die Heimat sollten freigemacht werden. Es wurde dann nur der einfache Fehlbetrag erhoben, dies galt auch für Päckchen innerhalb der Wehrmacht.
Alle Sendungen hatten den Vermerk „Feldpost“ und die genaue Anschrift des Absenders zu tragen. Auf Sendungen von Dienststellen und Angehörigen von Einheiten mit getarnter Anschrift durfte als Absenderangabe nur die Feldpostanschrift verwendet werden. Die Feldpostsendungen von Wehrmachtsangehörigen mussten entweder bei einem Feldpostamt eingeliefert werden oder mit Briefstempel oder Dienstsiegelabdruck der Einheit versehen durch ebendiese Einheit bei einem Postamt zur Weiterbeförderung eingeliefert werden. Die Einlieferung durch Briefkästen war einzuschränken.