Grund-Schwalheim ist der nach Einwohnerzahl kleinste Ortsteil der Gemeinde Echzell im hessischen Wetteraukreis. Der Ort liegt direkt an der Horloff nördlich von Echzell in der Wetterau. Durch den Ort führt die Bundesstraße 455. Südlich am Ort vorbei verläuft die Bundesautobahn 45.
Geschichte Ersterwähnung und Ortsname Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Grund-Schwalheim datiert zwischen 780 und 817 als Suabileheim im Codex Eberhardi. „Rutheri tradidit deo et sancto Bonifatio in Wetereiba in Rodoheimeremarca in villa Suabileheim predia et familiam cum substantia.“ (deutsch: Ruther schenkt Gott und dem heiligen Bonifatius in der Wetterau in der Rodheimer Mark und in Schwalheim Besitz und Familien mit allem Zubehör.)Mayer zu Ermgassen, Cod. Eberhardi 2, S. 208 Auszug 114. (Datierung über: Edmund Ernst Stengel, UB Kloster Fulda, S. 435 Nr. 331, Vorbemerkung.) Der Tradent Ruther ist ebenso in Rodheim (Hungen) und in Dauernheim nachweisbar.Jürgen Steen: Königtum und Adel, S. 183 Die Datierung erfolgt nach der Amtszeit der beiden Äbte Baugulf von Fulda (780–802) und Ratgar (802–817), des zweiten und dritten Abtes des Klosters Fulda. Man nimmt immer das letzte, weil sicherste Datum an. Demnach feierte Grund-Schwalheim 2017 sein 1200-jähriges Jubiläum, ebenso wie der westlich gelegene Nachbarort Berstadt und das unweit gelegene Melbach, beides Ortsteile von Wölfersheim.
Der Name lässt sich wie bei Schwalheim, Sualeheim,Ernst Friedrich Johann Dronke: Traditiones et Antiquitates Fuldenses (TAF), cap. 25, Fulda 1844. an der Wetter auf mhd. „swal“ = Schwall, schwellendes Wasser beziehen.Friedrich Kluge, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, S. 688, Stichwort Schwall, 1967. In beiden Orten sind Mineralbrunnen bis heute vorhanden.Jürgen Steen, Königtum und Adel in der frühmittelalterlichen Siedlungs-, Sozial- und Agrargeschichte in der Wetterau. Studien zum Verhältnis von Landnahme und Kontinuität am Beispiel einer Randlandschaft des Merowingerreichs, Ffm 1979 = Schriften des Historischen Museums Frankfurt am Main XIV, S. 161, 182.
Im Besitz der Augustinerchorherren Seit 1215 war der Hof Grund-Schwalheim mit Mühle im Besitz des Augustinerchorherrenstiftes Schiffenberg.A. Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen, 1. Bd. 1207–1299, 2. Bd. 1300–1359, ND 1965, hier: 1. Bd. Nr. 1345 Am 13. November 1318 wurden Hof und Mühle den Rittern von Elkershausen verpfändet.Arthur Franz Wilhelm Wyss: Urkunden Deutschordens-Ballei, 3. Bd. 1328–1440, Nr. 1439 Weil es um die klösterliche Disziplin schlecht bestellt war, wurde das Kanonikerstift Schiffenberg 1323 durch den Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg aufgelöst.
Besitzungen des Frauenklosters Zelle (Schiffenberg) blieben erhalten. Sie betrafen besonders die Mühle, nämlich Weiderecht und das Holzrecht des Müllers. Rechte bestanden auf Lieferung des „Mel“- und „Grundbaums“ aus dem Markwald Berstadt. Noch in der Ordnung des Markwaldes Berstadt von 1716 hatten die Grund-Schwalheimer Müller alle vier Jahre Anspruch auf das Holz für das Mahlwerk, die sogenannte „Schaufelbuche“. Eugen Rieß, Willy Roth: Berstadt. Zeiten und Menschen, Bd. 1, Rockenberg, darin: Vom Klostergut zum selbständigen Ort: Grundschwalheim, S. 208–218. Voraussetzung war, dass die Förster des Markwaldes und die Berstädter Bürgermeister dies erlaubten.
Im Besitz der Kommende Schiffenberg Nach der Auflösung des Kanonikerstiftes Schiffenberg gelangte am 14. August 1323 der Deutsche Orden in Besitz des Hofes Grund-Schwalheim. Wyss, 2, Nr. 447. Die Güter wurden der Deutschordensballei Hessen übertragen. Der Grund-Schwalheimer Hof gelangte so in Besitz des Deutschen Ritterordens am 14. August des Jahres 1323.Wyss 2, Nr. 447 Der Hof wurde nun in Landsiedelrecht weitergegeben. Seit dem 13. Jahrhundert wurde die Leihe nach „lantsidel recht“ in der Wetterau von geistlichen Grundherren bevorzugt.H. Thieme: Zum hessischen Landsiedelrecht, in: Festschrift Alfred Schultze, 1934, S. 207–250; S. 224, 227–231 Man verlieh das Land oder den Hof auf eine bestimmte Zeit. Dies tat man bewusst im Gegensatz zur Erbleihe. Im 14. Jahrhundert bevorzugte man wieder die Erblichkeit der Pachtgüter; deren Vorteile waren, dass man sich nicht um neue Pächter bemühen brauchte und keine Entschädigungen für Investitionen des Pächters leisten musste.
Die „Fortsetzung des Vertragsverhältnisses entwickelte allmählich ein Gewohnheitsrecht“. Ursula Braasch-Schwersmann, S. 118, Anm. 15 Die erneute Übergabe bedurfte der formalen Bestätigung. Johann Wais hatte 1333 einen Vertrag mit dem Haus Schiffenberg abgeschlossen. „Johannes genat Weise ritter von Echzile und Irmingarth myn eliche bettevrauwe“ empfingen den 23. April 1333 „… an hus, an howe, an eckern, an veldin, an weldin, an wysin, an wazzere und weide allene deme rechte, herschaft und nucze, wy man das genennen mag… das da heyzit Schiffinburg hob genant Swalheim bie Berstad“ zu Landsiedelrecht vom Deutschritterorden Marburg. Wyss: Urkundenbuch der Deutschordenballei Hessen, Bd. 2, Nr. 582, S. 423–425, gedruckt bei G. Lennep, Abhandlung von der Leyhe zu Landsiedel-Recht, 1769, Cod. prob. 44 Nr. 12, vgl. grundlegend Ursula Braasch-Schwersmann: Das Deutschordenshaus Marburg. Marburg 1989, ISBN 3-7708-0907-6; Thomas Schilp, Friedberger Urkundenbuch (FUB) 2, Nr. 242
Als Jahreszins waren 60 Malter Korn Wetzlarer Maß zwischen Maria Himmelfahrt und Mariae Geburt an das Kloster Schiffenberg zu liefern. Wyss 2, Nr. 582, 1333 April 23, vgl. Ursula Braasch-Schwersmann 1989, S. 99 f Der Hof Grund-Schwalheim lieferte als einziger in die Zentrale die Schiffenberger Kommende. Die Ordensherren verboten dem Johann Waise ausdrücklich, den unbefestigten Ort in einen burgähnlichen Bau zu verwandeln.Wyss 2, Nr. 582, vgl. Ursula Braasch-Schwersmann 1989, S. 107 f Johann Waises Sohn löste diesen Vertrag von 1333 nach 35 Jahren wieder auf „alse von des habis wegen zu Swalheym, den unser vadir unde wir von in gehaid han zu lantsiddelme rechte.“ Wyss 3, Nr. 1087, 1368 Juni 15, vgl. Ursula Braasch-Schwersmann 1989, S. 119 Grundherrliche Eigenwirtschaft blieb auch bestehen, nachdem die Zeitpacht gegen Zins eingeführt worden war. Am 2. September 1386 legten die Deutschordensherren fest, dass der Pächter den Hof verlassen müsse, falls sie „… den selbin hof virkoufhin odir selbir mit erin brudern besecsen und buwen wollten.“ Wyss 3, Nr. 1205
Am 29. Januar 1339 fand eine Schlichtung zwischen dem Ritter Craft Groppe von Beldersheim, dem Kloster Schiffenberg und den Deutschherren wegen des Hofes und der Mühle zu „Grinten-Swalheim“ statt. Wyss 2, S. 178 Craft Groppe und seinen Nachkommen wurde die Nutzung der gemeinen Weide und des Eichenwaldes zugestanden. Zugleich sollte er aus dem Hof acht Kühe, zwanzig Schweine, zwei Pferde und zwei Esel erhalten.
Als die Niederlassung Schiffenberg am 30. September 1372 Wyss 3, Nr. 1125 von der Kommende Marburg ein Darlehen in Höhe von 300 fl. bekam, musste sie den Hof als Sicherheit stellen. Marburg hatte nun die Verfügungsgewalt über ihn. Meist verpachtete Marburg den Hof auf zwölf Jahre. Die Abgabestelle wurde von Schiffenberg nach Friedberg verlagert. Am städtischen Handelsplatz waren bessere Preise für Getreide zu erzielen. 1416 wurde festgelegt, dass die Fruchtpachtabgaben des Schwalheimer Hofes nach Berstadt gebracht wurden und von da weiter nach Münzenberg oder Lich. vgl. Braasch-Schwersmann 1989, S. 103
Leih- und Pachtbedingungen Auch Land- oder Baubesserungen gehörten zu den Leih- und Pachtbedingungen. Bei größeren Baumaßnahmen mussten vorher Absprachen getroffen werden: „... auch ist beredt, das wir … ane huse oder an hoffe oder siner zugehorunge keinen buwe dun sollen ane wissen … eyns compthurs zu Marpurg.“ zit. nach Ursula Braasch-Schwersmann 1989, S. 110 Ein Besserungsvertrag bezüglich der Gebäude in Grund-Schwalheim ist vom 21. November 1468 überliefert. Der Hof wurde damals um weitere zwölf Jahre weiter verpachtet. Zuerst sollte bei einer Besichtigung des Hofes durch die Deutschordensbrüder aus Marburg bestimmt werden, welche Neubauten bzw. bauwerkserhaltenden Maßnahmen notwendig wären. Bei möglichen Bauarbeiten würde der Orden Bauholz liefern oder kaufen und auch die Zimmerleute bezahlen. Fuhr- und sonstige Kosten fielen an die Pächter.
Nach den Baumaßnahmen wurde der Wert neu taxiert und es war Aufgabe des Pächters, am Ende des Vertrages diesen Wert zu erhalten. Leih- und Pachtbedingungen eines Landsiedellehens konnten bei einer Neuverpachtung geändert werden, aber nicht während der Pachtzeit. Die zeitliche Frist der Landsiedelverträge für den Schwalheimer Hof schwankt zwischen sechs, neun und zwölf Jahren, entsprechend auch die Höhe des Getreidezinses zwischen 26 und 34 Malter pro Jahr. Zusätzliche Bedingungen konnten in den Pachtvertrag aufgenommen werden. 1333 schickte der Pächter zusätzlich zehn Schweine für das Ordenshaus auf dem Schiffenberg zur Eichelmast in die Pachtwälder. Die Kosten für die Verpflegung der Schweinehirten und Knechte des Klosters, übernahm der Pächter. Außerdem musste er eine Zeit lang das Schiffenberger Vieh auf dem Pachtland weiden lassen und auf dem Hof halten. Im Winter 1356/57 hatte der Pächter sechs Schweine und sechs Kühe der Kommende auf dem Hofe zu versorgen.Ursula Braasch-Schwersmann 1989, S. 113 „Hagel oder here“, wurden als Minderungsgründe im Pachtvertrag 1468 anerkannt. Die Ordensherren sollten „uff das selbe jare mit nur halden und von nur nehmen als ander lehin hern in der gegent von iren lantseddeln thun worden nach des landes gewonheit.“
1593 wurde das Mühlengebäude durch den Erbbeständer Beck erneuert.vgl. hierzu und im Folgenden Eugen Rieß, Willy Roth, Berstadt, Bd. 1, S. 213 f
Im Dreißigjährigen Krieg gab man den Hof zeitweilig auf. 1629 erfolgte ein Vergleich zwischen dem Deutschen Orden und dem Müller Hans Crafft zu Grund-Schwalheim über Weiderechte. Nach 1643 wurden die Abgaben für die Pächter auf ein Minimum gesetzt. Unwetter und Kriegszeiten konnten also die Abgaben mindern. 1649 wurde der Schwalheimer Hof von vier Hofleuten wieder bewirtschaftet, die zwei Jahre abgabenfrei bleiben sollten, dafür aber „die verfallene Gebeuw“ wieder reparieren mussten. Allerdings blieb nur die Familie Eichelmann als Pächter konstant auf dem Hof. Die Erträge stiegen so stark an, dass diese Familie 1693 den Mainzer Hof in Berstadt erwerben konnte und sich auch um einen Erbpachtvertrag für die Berstädter Mühle bemühte.
Streit um Sondernutzungsrechte Im 18. Jahrhundert entstand Streit zwischen den Höfen Grund-Schwalheim und Häuserhof. Die komplizierten Rechtsverhältnisse waren der Auslöser. Beide Höfe lagen in der Berstädter Mark und verfügten oder beanspruchten Sondernutzungsrechte für Holz, Heu und Eichelmast. Zumindest der Häuserhof ist heute noch Mitmärker im Markwald Berstadt. Dagegen gehörte der Eichenwald bei Grund-Schwalheim zu Berstadt, wobei dem Müller Sonderrechte bei der Eichelmast zustanden.
Wegen der zunehmenden Stallfütterung wurde immer mehr Heu benötigt. Zwischen 1738 und 1743 kam es zum Streit zwischen dem Syndikus des Deutschritterordens zu Marburg und den Erben des Generals von Pretlack in Darmstadt, weil die Pächter des Häuserhofes, der sich im Pretlackschen Besitz befand, Anspruch auf den Heunutzen im Eichwasem von Grund-Schwalheim erhoben. Heunutzen und Hutegerechtigkeit schmälerten das landgräfliche Jagdrecht in der Fuldischen Mark.
Die ortsansässigen Familien Koch, Spengler, Schneider und Seim, alle Hofbesitzer, stritten zwischen 1853 und 1856 mit den Erben des Generalleutnants und Oberhofmeisters Ludwig Freiherr von Pretlack, der Familie von Harnier,Eugen Rieß, Willy Roth, Berstadt. Bd. 1, S. 216. um Ablösung der auf dem Hofgut Grund-Schwalheim haftenden Hutegerechtigkeit.
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