mini|Karl-Heinz Spieß, aufgenommen von Werner Maleczek im Jahr 2017. Karl-Heinz Spieß (* 4. Dezember 1948 in Großbockenheim) ist ein deutscher Historiker. Spieß war von 1994 bis 2014 Lehrstuhlinhaber für Allgemeine Geschichte des Mittelalters und Historische Hilfswissenschaften an der Universität Greifswald.

Leben Karl-Heinz Spieß besuchte von 1955 bis 1959 die Jakob Böshenz-Volksschule in Bockenheim und von 1959 bis 1967 das Leininger-Gymnasium in Grünstadt. Er legte 1967 das Abitur ab und studierte von 1967 bis 1972/73 die Fächer Geschichte, Anglistik, Pädagogik und Philosophie an den Universitäten Aberdeen und Mainz. Im November 1972 legte er die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien in Geschichte und Anglistik ab. Spieß war von 1972 bis 1993 wissenschaftlicher Angestellter und Akademischer Rat bzw. Oberrat an der Universität Mainz. 1977 wurde er bei Alois Gerlich in Mainz in Mittlerer und Neuerer Geschichte promoviert. Für seine Dissertation erhielt er 1978 den Diether-von-Isenburg-Preis von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Von 1977 bis 1994 war er Vorstandsmitglied (Schriftführer) des Instituts für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz. Im April 1991 wurde er zum akademischen Rat ernannt. Im Dezember 1991 erfolgte seine von Gerlich betreute Habilitation in Mainz. Von April 1993 bis März 1994 hatte er eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Kassel inne. Von April 1994 bis zu seiner Versetzung im Ruhestand im September 2014 war Spieß Professor für Allgemeine Geschichte des Mittelalters und Historische Hilfswissenschaften an der Universität Greifswald. Er wurde als erster Historiker aus den alten Bundesländern berufen.Oliver Auge: König, Reich und Fürsten im Mittelalter – eine Hinführung. In: Oliver Auge (Hrsg.): König, Reich und Fürsten im Mittelalter. Abschlusstagung des Greifswalder „Principes-Projekts“. Festschrift für Karl-Heinz Spieß. Stuttgart 2017, S. 13–21, hier: S. 14. Spieß wurde 1995 Sprecher des Mittelalterzentrums Greifswald, einer Vereinigung von über 20 Wissenschaftlern aller Fakultäten. Für das Greifswalder Mittelalterzentrum organisierte Spieß Tagungen zum Thema „Fremdheit und Reisen im Mittelalter“ (1995) und der „Prozesse der Normbildung und Normveränderung im mittelalterlichen Europa“ (1998). Eine Berufung an die Universität Bonn lehnte er 1998 ab. Er war Prodekan (Oktober 2002) und Dekan der Philosophischen Fakultät (Januar 2003). Als akademischer Lehrer betreute er sieben Dissertationen, darunter die Arbeit von Benjamin Müsegades.

Er lebt in Weitenhagen.

Forschungsschwerpunkte mini|Karl-Heinz Spieß, aufgenommen auf der Frühjahrstagung 2014 des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte auf der Reichenau zum Thema „Die römische Kurie und das Geld. Von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis zum frühen 14. Jahrhundert“ im April 2014 von Werner Maleczek

Seine Forschungsschwerpunkte sind die Sozial- und Verfassungsgeschichte des Adels, die vergleichende Landesgeschichte, die bäuerliche Gesellschaft und die ländlichen Rechtsquellen (vor allem zum Lehnswesen). Spieß konzipierte und organisierte weitere Tagungen des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte. Gemeinsam mit Neithard Bulst organisierte Spieß 2002 die Frühjahrstagung des Arbeitskreises zur sozialen Wirksamkeit des mittelalterlichen Hospitals. Die Beiträge wurden 2007 herausgegeben.Vgl. dazu die Besprechung von Lars-Arne Dannenberg in: Neues Archiv für sächsische Geschichte 80 (2009), S. 337–339; Annemarie Kinzelbach in: Francia-Recensio 2011–2 (online).

Geschichte des Lehnswesens Bereits in seiner rechts- und territorialgeschichtlich ausgerichteten Dissertation befasste er sich mit dem Lehenswesen der Pfalzgrafen bei Rhein von 1209 bis 1401.Vgl. dazu die Besprechungen von Volker Henn in: Rheinische Vierteljahrsblätter 44, 1980, S. 358–359 (online); Götz Landwehr in: Der Staat 22, 1983, S. 299–302; Dietmar Willoweit in: Zeitschrift für Historische Forschung 8, 1981, S. 341–343. Seine Dissertation ergänzte Spieß durch eine Edition des ältesten Lehnsbuches der Pfalzgrafen bei Rhein vom Jahr 1401. Bis dahin lag das älteste kurpfälzische Lehenbuch von 1401 nur in kurzen Auszügen vor. Die Hauptleistung besteht in den sehr ausführlichen Anmerkungen zu den einzelnen Belehnungsfällen, wodurch auch ihre Vorgeschichte genauer erfasst wird.Vgl. dazu die Besprechungen von Heinz Lieberich in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 99, 1982, S. 341–342; Peter Moraw in: Zeitschrift für Historische Forschung 14, 1987, S. 474–476.

Spieß veröffentlichte 2002 eine Darstellung zum Lehnswesen. Die Arbeit besteht aus den drei Teilen A) Darstellung, B) Quellen und C) Thesen der Forschung. Die 67 Quellentexte des Bandes erstrecken sich auf die Zeit vom 11. bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Behandelt werden grundlegende Texte wie das Privilegium minus Friedrichs I. (1156), Auszüge aus dem Sachsenspiegel und der Goldenen Bulle (1356) und auch Vorgänge wie die Belehnung des Nürnberger Bürgers Hans Volkamer als Lehnsträger für seine Frau (1467). Im dritten Teil der Arbeit werden Kurzauszüge aus Arbeiten unter anderem von Heinrich Mitteis (zwei Texte), Marc Bloch (in deutscher Übersetzung), Wilhelm Ebel, Werner Goez, Karl-Friedrich Krieger, Susan Reynolds (englisch) und Bernhard Diestelkamp präsentiert. Das Werk erschien 2009 in zweiter und 2013 in dritter Auflage.Vgl. die Besprechungen zur zweiten Auflage von Jürgen Dendorfer in: (online); Julia Eulenstein in: Nassauische Annalen 122, 2011, S. 492–493; Gisela Naegle in: Francia-Recensio, 2011-4 (online).

Er organisierte im Frühjahr 2011 eine Reichenau-Tagung des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte mit dem Thema Ausbildung und Verbreitung des Lehnswesens im Reich und in Italien im 12. und 13. Jahrhundert. Die Beiträge gab er 2013 heraus.Vgl. dazu die Besprechungen von Hans-Henning Kortüm in: Historische Zeitschrift 299, 2014, S. 466–468; Marju Luts-Sootak in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung 132, 2015, S. 536–539; Harald Derschka in: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und Seiner Umgebung. 133, 2015, S. 312–314 (online); Ferdinand Opll in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 122, 2014, S. 472–474 (online); Iris Kwiatkowski in: Rheinische Vierteljahrsblätter 79, 2015, S. 287–292 (online). Spieß versteht dabei unter Lehnswesen „die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen für das Verhältnis zwischen Lehnsherr und Vasall und deren Auswirkungen auf die staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen“.Karl-Heinz Spieß: Zur Einführung. In: Ders.: Ausbildung und Verbreitung des Lehnswesens im Reich und in Italien im 12. und 13. Jahrhundert. Ostfildern 2013, S. 9–16, hier: S. 10; Karl-Heinz Spieß unter Mitarbeit von Thomas Willich: Das Lehnswesen in Deutschland im hohen und späten Mittelalter. 3. Auflage. Stuttgart 2011, S. 16. Er warnte jedoch davor, dass die „Existenz von Benefizien, oder genauer Lehen, und von Vasallen allein“ noch nicht dazu berechtige, „von einem Lehnswesen zu sprechen“, sondern erst dann, „wenn beide Institutionen, nämlich Lehen und Vasallität, kausal miteinander verknüpft und rechtlich geregelt“.Karl-Heinz Spieß: Zur Einführung. In: Ders.: Ausbildung und Verbreitung des Lehnswesens im Reich und in Italien im 12. und 13. Jahrhundert. Ostfildern 2013, S. 9–16, hier: S. 10 (online). Vgl. dazu Oliver Auge: Lehnswesen revisited: Dänemark als regionaler Sonder- oder europäischer Normalfall im Mittelalter? Aufgaben und Perspektiven der Forschung. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung 139, 2022, S. 237–252, hier: S. 244 und 249. Zum Themenkomplex Lehnswesen verfasste Spieß zahlreiche Artikel für das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte.

Historische Familienforschung Seine 1993 erschienene Habilitationsschrift Familie und Verwandtschaft im deutschen nichtfürstlichen Hochadel des Spätmittelalters gab der Adelsforschung in Deutschland nachhaltige Impulse.Vgl. dazu die Besprechungen von Kurt Andermann in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. 143, 1995, S. 604–606; Benjamin Arnold in German History 13, 1995, S. 246–247; Ingrid Baumgärtner in: Historisches Jahrbuch. 96, 1996, S. 204–205; Troels Dahlerup in: Nyt Fra Historien. 44, 1995, S. 157; Hermann Ehmer in: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde. 52, 1994, S. 405–409; Gerhard Fouquet in: Rheinische Vierteljahrsblätter 59, 1999, S. 390–393 (online); Konrad Fuchs in: Das Historisch-Politische Buch 42, 1994, S. 281; Andrew Colin Gow in: Speculum 74, 1999, S. 840–841; Michael Hollmann in: Nassauische Annalen. 106, 1995, S. 393–394; Donald C. Jackman in: Ius Commune. in: 23, 1996, S. 440–442; Holger Kruse in: Annales. 4, 1995, S. 808–811; Eberhard Isenmann in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. 83, 1996, S. 405–406; Bernd Schneidmüller in: Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung. 112, 1995, S. 536–538; Joseph Morsel in: Francia 23/1, 1996, S. 317–320 (online); ohne Verfasserangabe in: Abstracts in German Anthropology; Miloslav Polívka in: Český časopis historický 92, 1994, S. 576–577; Peter Müller in: Hessische Jahrbuch für Landesgeschichte. 44, 1994, S. 291–221; Peter Neumeister in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. 9, 1995, S. 858–859; Dieter Scheler in: Westfälische Forschungen. 46, 1996, S. 698–701; Wilhelm Störmer in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte. 59, 1996, S. 1010–1013 (online); Heinrich Wagner in: Jahrbuch des Hennebergisch-Fränkischen Geschichtsvereins. 13, 1998, S. 413–418; Michael Borgolte: Sozialgeschichte des Mittelalters. Eine Forschungsbilanz nach der deutschen Einheit. München 1996, S. 396 ff. Vgl. die Auflistung der positiven Besprechungen in Karl-Heinz Spieß: Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des Spätmittelalters. 13. bis Anfang des 16. Jahrhunderts. 2., korrigierte und mit einer Einführung versehene Auflage. Stuttgart 2015, S. V f. Spieß legte mit dieser Arbeit die erste Untersuchung seit Jahrzehnten vor, die sich mit den hochadeligen Familien im späten Mittelalter befasst.Vgl. dazu die Rezension von Michaela Laichmann in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. 105, 1997, S. 501–502. Spieß wählte in dieser Untersuchung 15 Familien des Grafen- und Herrenstandes aus, die in Franken, Hessen, an Mittel- und Oberrhein ansässig waren, wie beispielsweise Eppstein, Hohenlohe, Nassau, Katzenelnbogen oder Leiningen. Spieß wertete 130 Eheverträge zu güterrechtlichen Fragen aus. Außerdem wurden Hausverträge, testamentarische Regelungen und Briefe, aber auch Sachquellen wie Grabmäler und Wappendarstellungen berücksichtigt. Die im Jahr 2015 veröffentlichte zweite Auflage wurde von einem Studenten angestoßen, der das Werk nicht nur lesen, sondern auch besitzen wollte.Vgl. dazu die Besprechungen von Kurt Andermann in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 164, 2016, S. 604 (online); Michaeil Lindner in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 74, 2018, S. 894–895 (online).

Im Frühjahr 2005 widmete sich eine von Spieß geführte Frühjahrstagung des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte dem Thema Familie in der Gesellschaft des Mittelalters.Vgl. dazu die Besprechungen von Claudia Moddelmog in: H-Soz-Kult, 5. Mai 2010, (online); Immo Eberl in: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte 60, 2010, S. 504–505 (online); Hans-Werner Goetz in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 98, 2011, S. 389.

Geschichte der Fürsten und Höfe