Das Gebiet Hüttenwiesen ist ein mit Verordnung vom 30. Juli 1993 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.224) im Südwesten der baden-württembergischen Gemeinde Neukirch in Deutschland.

Lage Das rund acht Hektar große Naturschutzgebiet Hüttenwiesen gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt südöstlich der Ortsmitte Neukirchs und westlich des Ortsteils Goppertsweiler, auf einer Höhe von .

Schutzzweck Wesentlicher SchutzzweckVerordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Hüttenwiesen« vom 30. Juli 1993 (GBl. v. 30. September 1993, S. 593) ist die Erhaltung eines reich strukturierten Ökosystems. Dieses besteht aus zwei nährstoffarmen Hangquellmoorbereichen mit besonders artenreichen Enzian-Pfeifengraswiesen und Vertretern der Davallgesellschaft (diese Bereiche sind zudem Refugien von Glazialrelikten und vielen seltenen Sumpfpflanzen der mitteleuropäischen Flora; für Vogellebensgemeinschaften gehören sie zu den wichtigsten Biotoptypen und stellen ein Rückzugsgebiet dar für viele Insekten, darunter zahlreiche Tag- und Nachtfalterarten), Feucht- und Nasswiesen als Nahrungs- und Lebensraum für gefährdete Wiesenbrüter, einer orchideenreichen Waldlichtung, Waldbereichen als Ergänzung zu den anderen Lebensräumen und Grünlandflächen als Pufferzonen zwischen den wertvollen Bereichen und intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Siehe auch Siehe auch → Liste der Schutzgebiete im Bodenseekreis

Weblinks Weblink der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

Einzelnachweise

Kategorie:Naturschutzgebiet im Bodenseekreis Kategorie:Schutzgebiet in Neukirch (Bodenseekreis) Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Schutzgebietsgründung 1993