Oberhaupt250pxPapst Leo XIV. Basisdaten Oberhaupt Papst Leo XIV. Mitglieder 1.406.000.000 (Stand: 2023) Priester 410.219 (Stand: 2020) Ordensleute 815.237 (Stand: 2008) Anschrift Via della Conciliazione 54SCV-00120 Vatikanstadt Website www.vatican.va
Die römisch-katholische Kirche („katholisch“ von griechisch „das Ganze betreffend, allgemein, durchgängig“W. Pape, Griechisch-deutsches Handwörterbuch. Graz 1954, Band 1, S. 1288.) ist die größte Kirche der Christenheit mit ca. 1,3 bis 1,4 Milliarden Mitgliedern. Die weitaus meisten davon gehören der lateinischen oder Westkirche an. Dazu kommen weitere 23 Teilkirchen eigenen Rechts und mit eigenem Ritus, die so genannten katholischen Ostkirchen. Nach anderem, beispielsweise in Österreich vorherrschendem Sprachgebrauch wird die Gesamtheit „katholische Kirche“ genannt, während die Bezeichnung „römisch-katholisch“ nur für die lateinische Kirche verwendet und den anderen, etwa „griechisch-katholischen“ oder „armenisch-katholischen“ Rituskirchen gegenübergestellt wird.
Wie die orthodoxen Kirchen, die anglikanische Gemeinschaft und die altkatholische Kirche spendet die katholische Kirche sieben Sakramente. Unterscheidendes Merkmal ist die Anerkennung des Primats des Bischofs von Rom – des Papstes – über die Gesamtkirche. Deren derzeitiges Oberhaupt ist seit dem 8. Mai 2025 Papst Leo XIV.
Bezeichnung mini|Der Petersdom ist eine der wichtigsten Pilgerstätten der römisch-katholischen Kirche.
Die Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“ entstand erst im Gefolge der Reformation zur einfacheren Unterscheidung der gespaltenen christlichen Bekenntnisse und meint die Kirche, die den Primat des Papstes in Rom als Oberhaupt und Stellvertreter Jesu Christi anerkennt.
In der Regel bezeichnet sich die römisch-katholische Kirche selbst nur als „die Kirche“ oder „die katholische Kirche“ oder theologisch ausführlich als „die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“. Gleichwohl verwenden Dokumente im ökumenischen Dialog bisweilen die Bezeichnung „römisch-katholisch“.
Im allgemeinen und amtlichen Sprachgebrauch, vor allem in westlichen Ländern, werden die Bezeichnungen „katholische Kirche“ und „römisch-katholische Kirche“ als Synonym verwendet. Daneben wird „römisch-katholische Kirche“ sowohl in der Literatur als auch in Publikationen kirchlicher Stellen teilweise als Name für die lateinische Kirche in der Gegenüberstellung zu den katholischen Ostkirchen, die dann entsprechend „griechisch-katholische Kirchen“, „syrisch-katholische Kirche“ und so weiter heißen, verwendet; in diesem Sprachgebrauch bezieht sich „römisch“ auf den Ritus der lateinischen (westlichen) Teilkirche.
So ist in Österreich „katholisch“ die staatliche wie auch Eigenbezeichnung der katholischen Kirche in Österreich, während „römisch-katholisch“ ausschließlich für den lateinischen Ritus dieser Kirche verwendet wird., Bundeskanzleramt, bka.gv.at > Kultusamt, abgerufen am 26. Juni 2014.
Gründung
Die römisch-katholische Kirche beruft sich traditionell auf die Gründung durch Jesus Christus selbst, insbesondere auf das sogenannte „Felsenwort“ an den Apostel Petrus . Ob historisch tatsächlich von einem eigentlichen Kirchengründungsakt Jesu Christi ausgegangen werden kann, ist auch unter römisch-katholischen Theologen umstritten. Meist wird in heutiger Ekklesiologie ein Zusammenwirken von vorösterlichen Wurzeln (Jesu endzeitliche Sammlung des Gottesvolkes), einem österlichen Impuls (Kirche als Gemeinschaft derer, die dem auferstandenen Jesus Christus nachfolgen) und pfingstlicher Geistgabe (Kirche als Gemeinschaft, in der der Heilige Geist gegenwärtig ist) als Ursprung der Kirche angesehen.
Um die Jahre 30 bis 33 geht man daher von der Entstehung der ersten Gemeinden, also der Urkirche, aus. Die römisch-katholische Kirche betrachtet sich mit dieser Urkirche in ununterbrochener Kontinuität stehend und nimmt auch die direkte Gründung durch Jesus Christus in Anspruch. Sie sieht diesen Zusammenhang institutionell, insofern die christliche Gemeinde von Rom traditionell als Gründung des Apostels Petrus angesehen wird und der Papst als Bischof von Rom direkter Nachfolger Petri ist.
Das Selbstverständnis als mit der Urkirche in ununterbrochener Tradition stehend ist keine römisch-katholische Besonderheit, auch andere christliche Konfessionen berufen sich auf diese Tradition. Inwiefern dieses Selbstverständnis berechtigt ist oder nicht, war lange Zeit Gegenstand polemischer Kontroversen unter den Konfessionen und ist ein wesentlicher Punkt des ökumenischen Dialogs.
Geschichte
In der Urkirche gab es ursprünglich mehrere Modelle der Gemeindeleitung: die Leitung durch einen Kreis der Ältesten (Presbyterverfassung, Jerusalem), die Betreuung durch Wanderprediger (Syrien) und die funktionale Gemeindeleitung (paulinische Gemeinden). Die Gemeindeleitung oblag ab ca. 80 n. Chr. den Bischöfen (von griech. ἐπίσκοπος „Hüter, Aufseher“), wobei es sich anfangs um ein Kollektivorgan handelte, der Monepiskopat setzte sich erst ab dem zweiten Jahrhundert durch. Das heute bekannte dreigliedrige System mit dem Bischof an der Spitze, den Priestern und den Diakonen als seinen Unterstützern bildete sich vom Ende des ersten bis zum zweiten Jahrhundert aus.Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I. 3. Auflage, S. 88–89.
Der Bereich eines Bischofs heißt im Westen Bistum oder Diözese (von griech. διοίκησις „Verwaltung“), dabei übernahm die Kirche, die im Römischen Reich von Diokletian eingeführten Bezeichnungen für territoriale Gliederungen.
In den ersten drei Jahrhunderten bildeten sich die Kirchenprovinzen heraus. Eine Kirchenprovinz umfasst mehrere Diözesen, ihr Vorsteher heißt Metropolit. Der Sitz eines Metropoliten ist die Metropole (von griech. Μητρόπολις „Mutterstadt“). Heute haben die Metropoliten der römisch-katholischen Kirche in der Regel den Rang eines Erzbischofs inne und stehen als Metropolitanerzbischof einem Erzbistum vor. Sie führen den Vorsitz in regionalen Bischofskonferenzen (z. B. die Freisinger Bischofskonferenz) und haben weitergehende Befugnisse auch über die dem Erzbistum untergeordneten Suffraganbistümer.
Bis 451 n. Chr. wurden die fünf „wichtigsten“ Metropoliten von Rom, Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien und Jerusalem zu Patriarchen. Der Streit zwischen Rom und Konstantinopel führte dazu, dass sich die westliche Kirche schließlich im großen Morgenländischen Schisma von der östlichen (orthodoxen) trennte.
Das Patriarchat von Rom (oder: des Abendlandes, des Okzidents, der Westkirche) war das einzige westliche der fünf ursprünglichen altkirchlichen Patriarchate. Die übrigen bilden die altkirchlichen orthodoxen Patriarchate. Innerhalb der lateinischen Kirche gibt es zurzeit vier Patriarchen. Drei von ihnen stehen Diözesen mit Patriarchalsitz vor, einer steht als Erzbischof einem Erzbistum vor (vgl. ausführlich römisch-katholische Patriarchate).
Von den Patriarchen des Lateinischen Ritus (außer Jerusalem) sind die Patriarchen der mit Rom unierten Kirchen der östlichen Riten zu unterscheiden, die als Oberhaupt ihrer Kirchen eigenen Rechts (sui iuris) über die Ehrenrechte hinausgehende Vollmachten besitzen (eigene Jurisdiktion). Eine gleiche Stellung wie die Patriarchen – bis auf den Ehrenvorrang – haben die Großerzbischöfe als Oberhäupter einiger unierter Kirchen.
Einige östliche Bistümer haben sich im Laufe der Geschichte mit Rom versöhnt (uniert), meist unter dem Einfluss weltlicher Herrscher wie etwa in Siebenbürgen und der Ukraine. Bis auf die syrisch-maronitische und die italo-albanische Kirche lassen sich alle unierten Kirchen einer orthodoxen oder orientalischen Herkunftskirche zuordnen, von der sie sich mit der Unterordnung unter den Papst abgespalten haben. Bedingt durch diese historischen Entwicklungen gibt es heute an manchen Orten mehrere Bischöfe, etwa einen orthodoxen Bischof, einen Bischof der mit Rom unierten Kirche und einen lateinischen Bischof. Die unierten Kirchen haben den Ritus ihrer Herkunftskirchen in der Regel behalten und werden entsprechend bezeichnet. So heißen bsw. Kirchen, deren byzantinischer Ritus auf die griechische Kultur des antiken Oströmischen Reiches zurückgeht, „griechisch-katholisch“.
Wesensbestimmung Das Zweite Vatikanische Konzil widmete seine dogmatische Konstitution Lumen gentium einer Wesensbestimmung der Kirche. Dieser Text gilt als erste lehramtliche Gesamtschau des Kirchenverständnisses.
Kirche als Sakrament Die Kirche ist nach Lumen gentium das „Grundsakrament“, der grundlegende Heilsweg Gottes zu den Menschen:
Volk Gottes Die Gemeinschaft der Glaubenden in der Kirche bezeichnete das Konzil als das Volk Gottes.Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium Nr. 9 Katechismus der Katholischen Kirche. Website des Vatikans. Abgerufen am 15. Juli 2011.
In diese Gemeinschaft wird man durch die Taufe aufgenommen, die nach Lehre der Kirche dem Täufling ein unauslöschliches Siegel einprägt.Codex des Kanonischen Rechtes, Ziff. 849. Website des Vatikans. Abgerufen am 15. Juli 2011. Jeder Katholik hat durch Taufe und Firmung Anteil an der Sendung der Kirche in die Welt (Laienapostolat).Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, Nr. 31. Website des Vatikans. Abgerufen am 17. Juli 2011. Ungeachtet des besonderen Dienstes einiger Mitglieder der Kirche als Lehrer oder Hirten erkennt das Konzil eine „wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi. Der Unterschied, den der Herr zwischen den geweihten Amtsträgern und dem übrigen Gottesvolk gesetzt hat, schließt eine Verbundenheit ein, da ja die Hirten und die anderen Gläubigen in enger Beziehung miteinander verbunden sind. Die Hirten der Kirche sollen einander und den übrigen Gläubigen dienen, diese aber sollen voll Eifer mit den Hirten und Lehrern eng zusammenarbeiten. So geben alle in der Verschiedenheit Zeugnis von der wunderbaren Einheit im Leibe Christi: denn gerade die Vielfalt der Gnadengaben, Dienstleistungen und Tätigkeiten vereint die Kinder Gottes, weil ‚dies alles der eine und gleiche Geist wirkt‘.“Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 32. Website des Vatikans. Abgerufen am 4. August 2011.
Grundvollzüge Als Grundvollzüge, durch die sich die Kirche in der Gesellschaft darstellt, nennt die katholische Tradition: Zeugnis (martyria): Verkündung und Verbreitung des Evangeliums Liturgie (): Gottesdienst, gemeinsames Gebet, insbesondere Feier der Eucharistie Diakonie (diakonia): Dienst an den Menschen, Linderung von Not und Armut in der Welt
Die Kirche übernimmt damit die frühchristliche Vorstellung vom dreifachen Amt Christi und sieht bei jedem Glied der Kirche, Klerikern wie Laien, eine Teilhabe an diesen Ämtern.Ralf Miggelbrink: Einführung in die Lehre von der Kirche. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, ISBN 3-534-16321-4, S. 122.
Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil wird eine vierte Grunddimension der Kirche beschrieben, die Gemeinschaft (communio/koinoniaVgl. V. Prüller-Jagenteufel: Grundvollzüge der Kirche; in: M. E. Aigner, A. Findl Ludescher, V. Prüller Jagenteufel, Grundbegriffe der Pastoraltheologie (99 Wörter Theologie konkret), Don Bosco Verlag München, 2005, S. 99 f.), in der die christliche Gemeinde ebenfalls ihren Ausdruck findet. Lumen gentium spricht von der Kirche als „Gemeinschaft des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe“ und versteht sie sowohl als „die sichtbare Versammlung“ als auch als „die geistliche Gemeinschaft“.Lumen gentium Nr. 8.
Glaubensinhalte Das Zweite Vatikanische Konzil hat betont, dass die kirchlichen Glaubensinhalte von unterschiedlichem Gewicht sind: „Beim Vergleich der Lehren miteinander soll man nicht vergessen, dass es eine Rangordnung oder Hierarchie der Wahrheiten innerhalb der katholischen Lehre gibt, je nach der verschiedenen Art ihres Zusammenhangs mit dem Fundament des christlichen Glaubens.“„Unitatis redintegratio“ – Dekret über den Ökumenismus, Nr. 11 (vatican.va).