Ein normativer Rechtsbegriff ist ein Rechtsbegriff, der zu seinem Verständnis eines Rückgriffs auf andere Rechtsvorschriften oder soziale Normen bedarf. Deskriptive Gesetzesmerkmale (lat. describere = beschreiben) sind dagegen ohne weiteres durch sinnliche Wahrnehmung feststellbar.Creifelds Rechtswörterbuch. 24. Auflage mit CD-Rom, ISBN 978-3-40655-394-3.

Beispiel für einen normativen Rechtsbegriff sind die „guten Sitten,“ die nach der Definition des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs dem „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ entsprechen, folglich der vorherrschenden Rechts- und Sozialmoral.RG, Urteil vom 11. April 1901, Az.: V1 443100 = 48, 114, 124Otto Palandt/Jürgen Ellenberger, BGB-Kommentar, 73. Auflage, 2014, § 138 RdNr. 2.

Weitere Beispiele sind „Treu und Glauben,“ „Verwerflichkeit“ oder normative Tatbestandsmerkmale, die eine rechtliche Wertung voraussetzen wie die „Fremdheit“ der beweglichen Sache in , und StGB. Eine Sache ist für den Täter fremd, wenn sie nach zivilrechtlichen Maßstäben nicht in seinem Alleineigentum steht ( BGB).

Deskriptive Begriffe sind beispielsweise „bewegliche Sache“ oder „Mensch“ in , StGB, die sich unmittelbar durch kognitive Wahrnehmung erschließen.

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