Weidefrevel ist die juristische Bezeichnung des unbefugten Weidens von Vieh oder Geflügel auf fremden Grundstücken, die dadurch Schaden am Bewuchs dieses Geländes bezw. Flur- oder Ernteschäden verursachen. Der Begriff findet sich schon in den Gesetztafeln des Hammurabi.Sitzungsberichte der philosophisch-historischen Classe …(Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien Philosophisch -Historische Klasse, Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch -Historische Klasse)
In der Bundesrepublik Deutschland kann der Tierhalter unter landesrechtlichen Bestimmungen strafrechtlich belangtz. B. Bayrisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), das i. d. F. 13. Dezember 1982 Geldbuße vorsahHessisches Forstgesetz § 8 werden und ist zum Schadensersatz verpflichtet.
Einzelnachweise
Kategorie:Agrarrecht (Deutschland) Kategorie:Ordnungsrecht (Deutschland) Kategorie:Weidehaltung