In Saudi-Arabien werden grundlegende Menschenrechte nicht beachtet, was oft Anlass für kontroverse Diskussionen ist. Freedom House schätzt Saudi-Arabien als „nicht frei“ ein. Auf einer Skala der politischen und Freiheitsrechte von 1 (größte Freiheit) bis 7 (geringste Freiheit) wird Saudi-Arabien im Bericht “Freedom in the World” als nicht frei (7) bezüglich politischer Rechte und nicht frei (7) bezüglich Freiheitsrechte eingestuft. The Economist publizierte 2012 ein Demokratie-Rating mit Saudi-Arabien, das eine absolute Monarchie ist, an 163. Stelle von 167 Ländern. Damit wird Saudi-Arabien unter den zehn autoritärsten Staaten der Welt gesehen. Im „Index of Economic Freedom“ der Heritage Foundation rangiert Saudi-Arabien 2012 auf Platz 74 von 179.

Rechtssystem

Menschenrechte sind dem Menschen aus humanistischer und aufgeklärter Sicht von Natur aus – von Beginn seiner Existenz an mitgegebene Rechte, trotzdem basiert ihre Einhaltung immer auf dem jeweiligen Rechtssystem eines Landes. In Saudi-Arabien ist das Rechtssystem an einer wahhabitisch-konservativen Auslegung des Islams auf der Grundlage der Scharia ausgerichtet. Demnach ist es nicht die Aufgabe der Regierung, Konsens innerhalb der Bevölkerung herzustellen, sondern – nach Auffassung der „reinen Lehre“ – die Gebote und Verbote Gottes im gesellschaftlichen Leben zur Geltung zu bringen.Die Macht der Religionen von Wilfried Röhrich, C.H.Beck, 2004, S. 98

1992 hat König Fahd ibn Abd al-Aziz (reg. 1982–2005) mit der Grundordnung, die auch als „Grundgesetz der Herrschaftsausübung“ betitelt wird, einen 83 Punkte umfassenden Gesetzestext erlassen.Der Islam in der Gegenwart von Werner Ende, Udo Steinbach, Renate Laut, C.H.Beck, 2005, S. 542 In Art. 1 werden der Koran und die Sunna als Verfassung benannt. In Art. 26 wird hier der Schutz der Menschenrechte, welche in Übereinstimmung mit der Scharia stehen, festgelegt.

Der Jahresbericht 2007 der Organisation Amnesty International listet unter anderem die folgenden Tatbestände auf:

Inhaftierung gewaltloser politischer Oppositioneller Anwendung der Prügelstrafe bei Männern (meistens Auspeitschungen) Unterdrückung der Meinungs- und Religionsfreiheit Haft ohne Anklage und Gerichtsverfahren Ausweisung von Ausländern, denen in ihrer Heimat die Todesstrafe droht Ausweisung politisch Verfolgter Anwendung der Todesstrafe

Im Jahre 2004 wurde die „Nationale Behörde für Menschenrechte“ gegründet. Ihre Aufgabe ist es, Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren und weiterzuleiten. Ihr langfristiges Ziel ist die Verbesserung der Menschenrechtslage. Die Behörde untersteht dem Innenministerium.

Liberale Verteidigungsrechte Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit Todesstrafe Todesurteile werden zum einen für eine Reihe religiöser Vergehen (hudud) ausgesprochen, die zugleich als Angriff auf die staatliche Ordnung gelten: Koranschändung, Gotteslästerung, Apostasie (Konversion zu anderen Glaubensrichtungen).Kriminologische Grundlagen einer internationalen Strafgerichtsbarkeit von Frank Neubacher, Mohr Siebeck, 2005, S. 81. Die Apostasie wird nur bei Männern mit dem Tod, bei Frauen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft. Die „Ergreifung von Maßnahmen gegen den König“ gilt ebenfalls als Angriff auf die staatliche Ordnung und kann daher mit der Todesstrafe geahndet werden.

Hinzu kommt die Qisās (Prinzip der Wiedervergeltung), also die Vergeltung von Mord mit dem Tod des Mörders, sowie eine Reihe sozialer und sexueller Vergehen: Hexerei, Ehebruch, Homosexualität, Vergewaltigung fremder Frauen oder der eigenen Ehefrau, sexueller Missbrauch von Frauen oder Kindern, Prostitution. Schon die sexuelle Belästigung von Frauen – ein unscharf definierter Straftatbestand – kann ein Todesurteil begründen. Dieses kann ferner für Drogenhandel, Raubüberfall in Verbindung mit Schwerverletzten oder Toten und Handel bzw. Schmuggel von Alkohol verhängt werden.Saudi-Arabien: Politik, Geschichte, Religion von Guido Walter Steinberg, C.H.Beck, 2004, S. 170

Ein Rechtsgutachten von 1988 sieht die Todesstrafe für „Sabotage“ und „Verderbtheit (Korruption) auf Erden“ vor. Weil sie „die Korruption im Land gefördert und die Sicherheit gefährdet“ hätten, wurden z. B. am 4. April 2005 sechs Somalier enthauptet, die Autos entwendet und Taxifahrer bedroht haben sollen. Am 25. Januar 2008 wurden in Mekka drei birmanische Staatsbürger wegen „Korruption auf Erden“ enthauptet; sie hatten eine Frau in ihrer Wohnung überfallen, sie bedroht und beraubt.

Nach Angaben von Amnesty International und der UNOBericht des UNO-Menschenrechtsbeauftragten wurden auch Minderjährige zum Tod verurteilt. Im April 2020 wurde die Todesstrafe für Minderjährige abgeschafft.

Da zum Tod Verurteilte begnadigt werden können, wenn alle Mitglieder einer Opferfamilie ihnen verziehen haben, warten sie oft jahrzehntelang im Gefängnis, bis zur Tatzeit minderjährige Opferangehörige volljährig sind und entscheiden können. Die Verurteilten, ihre Anwälte und Angehörigen erfahren den Hinrichtungstermin oft nicht. Letzte Gnadeninstanz ist der König, er muss jedes Todesurteil überprüfen und schriftlich genehmigen, bevor es zu einer Hinrichtung kommt.

Bei einer Vergewaltigung steht es allein der Frau zu, den Täter zu begnadigen; bei einer versuchten Vergewaltigung hat auch die Familie das Recht, den Täter zu begnadigen. Das saudische Strafrecht räumt für Vergewaltigung in der Ehe keine mildernden Umstände für den Mann ein, wie dies z. B. im Iran der Fall ist.

Im Jahre 2007 wurden insgesamt 153 Männer und 3 Frauen hingerichtet, die saudische Strafjustiz macht in Bezug auf die Todesstrafe einen großen Unterschied zwischen Frauen und Männern. Die übliche Hinrichtungsmethode ist die öffentliche Enthauptung mit einem Schwert. Die Steinigung wurde 1983 das letzte Mal angewandt.Ein Vergleich der Werbung in Deutschland und ausgewählten arabischen Ländern von Jana von Ciriacy, GRIN Verlag, 2008, S. 7

Die am häufigsten mit dem Tod bestraften Delikte von 1993 bis 2009: Delikte Anzahl der Hinrichtungen Mord 1035 (Frauen und Männer) Drogenschmuggel/Handel 540 (Frauen und Männer) Vergewaltigung von Frauen 175 (alles Männer) Schwerer Raub 83 (alles Männer) Rebellion 63 (alles Männer) Bombenattentat 16 (alles Männer)

Folter Obwohl Saudi-Arabien der UN-Antifolterkonvention mit Vorbehalten 1997 beigetreten ist, sind Folterungen und Misshandlungen weiterhin vorhanden. Zu den angewendeten Foltermethoden zählen körperliche Misshandlungen aller Art, Beleidigungen und Schlafentzug. Die weit verbreitete Praxis der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt leistet der Folter Vorschub. Folter dient unter anderem dazu, Gefangene einzuschüchtern und Geständnisse zu erpressen, welche auch vor Gericht verwendbar sind.

Freiheitsberaubung Vor allem Kritiker der Regierung werden ohne Anklage oder Gerichtsverfahren häufig für längere Zeit in Haft gehalten, bevor man sie entweder vor Gericht stellt oder wieder freilässt. Trotz anderslautender gesetzlicher Vorschriften wurden über Jahre hinweg Tausende von Menschen, die sich für politische und religiöse Rechte einsetzten sowie Straftatverdächtigte ohne Haftbefehl festgenommen. Die Betroffenen werden in der Regel ohne Anklage weit über den juristisch vorgesehenen Zeitraum von drei Tagen hinaus, teilweise sogar über Monate und Jahre festgehalten.Human Rights Watch, Human rights in Saudi Arabia: A deafening silence, Washington, 2001, S. 11

Die Haftbedingungen sind besorgniserregend, die Gefängnisse oft dramatisch überbelegt. Ein Kontakt zur Familie und zu einem Rechtsbeistand wird den Gefangenen häufig verwehrt. Somit haben sie keine Chance, die Rechtmäßigkeit ihrer Verhaftung anzufechten. Ausländische Inhaftierte, die des Arabischen nicht mächtig sind, können nur in seltenen Fällen zu ihrer Botschaft oder ihrem Konsulat Kontakt aufnehmen und erhalten keinen Dolmetscher. Bei Besuchen von Botschaftsangehörigen ist es den Gefangenen in der Regel untersagt, über ihre Behandlung in der Haft oder über ihren Fall zu sprechen.

Recht auf Freiheit Meinungsfreiheit 2002 erregte ein Brand in einem Mädcheninternat, bei dem mehrere Mädchen durch Angehörige der Religionspolizei wieder in das brennende Gebäude zurückgeschickt wurden, weil sie ihre Schleier nicht trugen, in ganz Saudi-Arabien öffentliches Interesse.Bassam Tibi: Im Schatten Allahs, Ullstein Verlag, 2003, S. 303 Nach der Diskussion um die Rechtmäßigkeit dieser Aktion, die auch teilweise in der Presse geführt wurde, wurden mehr öffentliche Diskussionen über Themen geführt, die früher als Tabu galten.Guido Walter Steinberg: Saudi-Arabien: Politik, Geschichte, Religion, C.H.Beck, München 2004, S. 129 Erst im Mai 2010 wurde vom Erziehungsministerium aufgrund dieses Vorfalls erlaubt, dass auch nicht vollständig korrekt gekleidete Frauen von der Feuerwehr gerettet werden dürfen.

Doch obwohl sich die Meinungsfreiheit im Königreich in den letzten Jahren weiter verbessert hat, rangiert Saudi-Arabien auf der Liste der Pressefreiheit 2008, herausgegeben von der Menschenrechtsorganisation „Reporter ohne Grenzen“, auf Platz 161 von 173. Hauptgrund dafür, ist die noch immer strikte Zensur und strafrechtliche Verfolgung von Kritik am Regierungssystem.Moritz Förster: Pressefreiheit: zwischen Anspruch und Wirklichkeit, GRIN Verlag, 2007, S. 9 So wurde der regierungskritische Internetjournalist Fouad Ahmad al-Fahrhan am 10. Dezember 2007 festgenommen und bis zum 26. April 2008 ohne Anklage festgehalten.

Im Februar 2007 durfte die Tageszeitung Shams sechs Wochen lang nicht erscheinen. Die Zeitung hatte die Mohammed-Karikaturen im Rahmen ihrer Kampagne für Aktionen gegen die Karikaturen abgedruckt.

Auch in dem Karikaturenstreit 2005, der durch eine dänische Zeitung ausgelöst wurde, kritisierte die Ulema in Saudi-Arabien die westliche Pressefreiheit wiederholt. Im Januar 2006, nachdem ein dänisches Gericht festgestellt hatte, dass die Veröffentlichung der Karikaturen nicht gegen ein Gesetz verstößt, zog die saudi-arabische Regierung ihren Botschafter aus Kopenhagen ab und verhängte einen Warenboykott gegen Dänemark.Herbert Päge: Karikaturen in der Zeitung engagierter Bildjournalismus oder opportunistisches Schmuckelement?, Shahaker Media GmbH, 2007, S. 317

Das Internet wird durch die staatliche Internet Service Unit effektiv gefiltert. Die Bürger sollen so vor allem gegen Einflüsse durch Inhalte, die die religiösen oder gesellschaftlichen Normen der Regierung verletzen, geschützt werden. So werden beispielsweise westliche Berichterstattung von unabhängigen Medien (religions- und regierungskritische Berichte), Pornografie und Seiten von Menschenrechtsorganisationen blockiert.Marc Grellert, Deutsches Architekturmuseum: Immaterielle Zeugnisse, transcript Verlag, 2007, S. 242 Im März 2007 wurde Mohsen al-Awaji festgenommen, nachdem er im Internet Artikel veröffentlicht hatte, in denen er die Behörden und die Königliche Familie kritisierte und die Abschaffung der Zensur von Internetseiten forderte. Er wurde nach acht Tagen ohne Anklageerhebung wieder freigelassen.

Glaubensfreiheit Das öffentliche Praktizieren anderer Religionen als des sunnitischen Islam ist in Saudi-Arabien verboten, daher ist auch die Religionsfreiheit der Schiiten beschränkt, sie dürfen Bräuche, die mit dem sunnitischen Islam nicht vereinbar sind, z. B. die Mut'a-Ehe oder das Gedenkfest für Imam Hussain (Aschura), nicht öffentlich ausüben. Die Schiiten werden von den religiösen Autoritäten nicht als Muslime anerkannt. Sie dürfen Moscheen betreiben, diese werden jedoch offiziell nicht als Moscheen angesehen. Entsprechend wird in den Schulen ausschließlich sunnitischer Religionsunterricht erteilt.