miniatur|Ein Beispiel für ein absolutes Fixgeschäft: Die Bestellung des Brautstraußes. Ein absolutes Fixgeschäft oder Fixtermingeschäft (auch uneigentliches Fixgeschäft genannt) ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht.

Begriff Ein absolutes Fixgeschäft liegt vor, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass eine Leistung zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt für den Gläubiger restlos sinnlos ist. Alleine die Vereinbarung einer festen Leistungszeit genügt nicht. Sonst wäre jeder Vertrag mit einer konkreten Leistungszeit ein absolutes Fixgeschäft. Zusätzlich zur Zeitbestimmung ist erforderlich, dass die Einhaltung der Leistungszeit für den Gläubiger derart wesentlich ist, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellen kann.Vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2001 - , NJW 2001, 2878.

Das Schulbeispiel für derartige Rechtsgeschäfte ist die Lieferung des Brautstraußes, die nach der Hochzeit sinnlos ist; (PDF-Datei; 17 kB) oder das Silvesterfeuerwerk.Vertragsrücktritt und Vertragsstorno – Rücktritt bedeutet Auflösung des Vertrages. Wirtschaftskammer Österreich (abgerufen´15. Januar 2016).

Bedeutung des Leistungszeitpunktes Damit wird die Einhaltung der Leistungszeit entscheidend für die Vertragserfüllung, weil auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung der Parteien oder der sich aus den Parteiinteressen ergebenden Umständen die Leistung des Schuldners nur zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer eng begrenzten Frist erbracht werden kann. Haben die Parteien in ihrer Vereinbarung nicht ausdrücklich ausgesprochen, dass der Vertrag mit der Einhaltung oder Nichteinhaltung der Lieferzeit stehen oder fallen soll, muss durch Auslegung ermittelt werden, ob die Parteien der Lieferfrist diese Bedeutung beimessen wollten; jeder Zweifel an einer derartigen Vereinbarung schließt die Annahme eines Fixgeschäftes aus.Ernst in Münchner Kommentar zum BGB, Band 2, 5. Auflage, 2007 München, Verlag C.H. Beck, § 286 RdNr. 39.

Das absolute Fixgeschäft ist weder im BGB noch im HGB ausdrücklich geregelt. Einer Fristsetzung zur Leistung ( Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 BGB) bedarf es nicht; sie wäre sinnlos, da die Leistung nicht nachholbar ist (§§ 283, 326 Abs. 5 BGB).Vlg. Hopft in Baumbach/Hopt, Kommentar zum HGB, 33. Auflage, 2008 München, C.H. Beck, § 376 RdNr. 2.

Bei der Annahme eines absoluten Fixgeschäftes ist mit Rücksicht auf die Interessen der Parteien Zurückhaltung geboten, da ihnen häufig an einer wenn auch verspäteten Durchführung des Vertrags mehr als an dessen Liquidierung wegen Unmöglichkeit der Erfüllung gelegen ist. Absolute Fixgeschäfte sind daher ausgesprochen selten.Vgl. Emmerich in Münchner Kommentar zum BGB, Band 2, 5. Auflage, 2007 München, Verlag C.H. Beck, § 275 RdNr. 47.

Weitere Beispiele Bestellung eines Taxi zu einem festen Zeitpunkt, um einen Zug oder ein Flugzeug zu erreichen. Kommt hier das Taxi erst zu einer Zeit, zu der das Ziel unter keinen Umständen mehr rechtzeitig erreicht werden kann, so kann der Gläubiger mit dieser Leistung des Taxifahrers offenkundig nichts mehr anfangen, so dass sie für ihn sinnlos und damit unmöglich geworden ist.Emmerich in Münchner Kommentar zum BGB, Band 2, 5. Auflage, 2007 München, Verlag C.H. Beck, § 275 RdNr. 46. Auftritt eines Künstlers bei einer bestimmten VeranstaltungVgl. Nastelski, JuS 1962, 289, 294. Lieferung einer abonnierten Tageszeitung

Absolutes Fixgeschäft in AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einem Rechtsgeschäft den Charakter eines absoluten Fixgeschäftes beilegen, das nach der individualvertraglichen Vereinbarung kein Fixgeschäft ist, sind nach BGB unangemessen und deshalb unwirksam.

Rechtsfolgen Da die verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellt, führt die Nichteinhaltung der Leistungszeit zur Unmöglichkeit der Leistung gem. BGB. Dadurch wird der Schuldner von seiner Leistungspflicht kraft Gesetz befreit (§ 275 Abs. 1 BGB). Die Gegenleistung (Zahlungspflicht) entfällt gem. Abs. 1 Satz 1 BGB.Vlg. Stadler in Jauernig, Kommentar zum BGB, 12. Auflage, 2007 München, C.H. Beck, § 323 RdNr. 12.

Siehe auch

Fixgeschäft (Übersicht zu den Begriffen relatives Fixgeschäft und absolutes Fixgeschäft)

Einzelnachweise

Kategorie:Allgemeines Schuldrecht (Deutschland)