mini|Ernst Ludwig Kirchner: Berliner Straßenszene, 1913 Als Causa Kirchner werden die Rückgabe des Gemäldes von Ernst Ludwig Kirchner: Berliner Straßenszene an die Erbin des ehemaligen jüdischen Eigentümers und die daraus folgenden Reaktionen bezeichnet. Im August 2006 gab der damalige Berliner Kultursenator Thomas Flierl bekannt, dass das Land Berlin dem Herausgabeverlangen Anita Halpins, der in Großbritannien lebenden Enkelin des jüdischen Kunstsammlers Alfred Hess, stattgeben und das Gemälde gemäß der Washingtoner Erklärung restituieren werde. Das Gemälde war seit 1980 im Brücke-Museum Berlin ausgestellt. Nach der Rückgabe wurde die „Straßenszene“ am 8. November 2006 im Auktionshaus Christie’s New York für fast 30 Millionen Euro versteigert, neuer Eigentümer wurde das Privatmuseum der Kunstsammler Ronald Lauder und Serge Sabarsky, die Neue Galerie in New York.
Rechtliche Grundlagen der Rückgabe Im Dezember 1998 hatte Deutschland die sogenannte Washingtoner Erklärung mit elf Leitsätzen unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Kunstwerke, die während der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmt wurden, ausfindig zu machen, die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben zu finden und rasch die notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu fairen und gerechten Lösungen zu gelangen.Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998, abgerufen am 19. April 2024: In diesem Sinne wurde am 14. Dezember 1999 eine „Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (Gemeinsame Erklärung) abgegeben und die internationale Regelung in das deutsche Recht aufgenommen. Es handelt sich dabei allerdings nicht um einen individuell einklagbaren Anspruch, sondern um eine moralische Verpflichtung, die der Staat für seine öffentlichen Sammlungen und Museen übernommen hat.
In der konkreten Rechtsanwendung heißt dies, dass die seit Jahren abgelaufenen Verjährungsfristen nicht in Anspruch genommen werden und auf der Grundlage der Rechtsgrundsätze der Alliierten über die Rückgabe von geraubten Kunstwerken aus jüdischem Eigentum entschieden wird. Bereits 1945 wurde damit festgelegt, dass als Raub nicht nur die Wegnahme, sondern auch der Verkauf von Eigentum zu verstehen ist, der unter dem Druck der Verfolgung, durch diskriminierende Steuererhebungen, Berufsverbote und Vermögensentzug stattgefunden hatte, um Lebensunterhalt oder Emigration unter den sich stetig verschlechternden Bedingungen zu finanzieren. Auf dieser rechtlichen Basis wurde das Rückgabeverlangen der Erbin verhandelt. Das Land Berlin hätte beweisen müssen, dass die Witwe Hess beim Verkauf des Kirchner-Gemäldes einen angemessenen Kaufpreis erzielt und tatsächlich erhalten habe und dass das Geschäft auch ohne die NS-Herrschaft abgeschlossen worden wäre. Diesen Nachweis konnte die Stadt Berlin nicht erbringen.Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, vom 17. August 2006: Research Gate: The Return of Ernst Ludwig Kirchner's Strassenszene abgerufen am 4. Februar 2025
Provenienz des Gemäldes Ernst Ludwig Kirchners Berliner Straßenszene aus dem Jahr 1913 ist eines von insgesamt elf Gemälden aus der Werkreihe Straßenszenen, die zwischen 1913 und 1915 nebst dazugehörigen Skizzen, Zeichnungen und Druckgrafiken entstanden sind. Dieser Zyklus gilt als eines der bedeutendsten Werke des deutschen Expressionismus.vgl. Magdalena M. Moeller: Ernst Ludwig Kirchner. Die Straßenszenen 1913–1915. München 1993.
Alfred Hess, Mitinhaber der Schuhfabrik Maier & Louis Hess in Erfurt, Förderer und Sammler expressionistischer Kunst, erstand das Gemälde vermutlich 1918 von dem Kunsthändler Ludwig Schames in Frankfurt am Main. In der Weltwirtschaftskrise erlitt die Schuhfabrik zwischen Herbst 1930 und Ende 1932 große Umsatzeinbußen. Alfred Hess starb Ende 1931, sein Sohn, Hans Hess, sanierte zusammen mit seiner Mutter Thekla Hess das Unternehmen. Die vererbte Kunstsammlung umfasste etwa 80 Ölgemälde der Klassischen Moderne, 200 Zeichnungen und Aquarelle sowie 4.000 Grafiken und blieb bis 1933 nahezu unangetastet.Gunnar Schnabel, Monika Tatzkow: Alfred (1879–1931), Tekla Hess (1884–1968) und Hans Hess (1908–1975), Erfurt. In: Melissa Müller, Monika Tatzkow: Verlorene Bilder, verlorene Leben. Jüdische Sammler und was aus ihren Kunstwerken wurde. München 2009, S. 63.
Thekla Hess,Thekla Pauson (1884–1968) ist der standesamtlich eingetragene Geburtsname, Tekla wohl eine modernisierend gemeinte Schreibweise, die damit gleichzeitig an die englische Sprache angepasst ist, womit eine verfälschende Aussprache mit „th-Laut“ vermieden wird. Für Thekla Hess nachgewiesen ist die Schreibweise Tekla bereits 1908. Als Tekla Hess hat die Namensträgerin auch selbst unterzeichnet, so beispielsweise ein erhaltenes Schreiben aus dem Jahr 1936, das sie im oberfränkischen Lichtenfels verfasst hat. Das Exlibris des Ehepaars wiederum wurde um 1910 mit Alfred u. Thekla Hess bedruckt. In den jährlichen Geschäftsberichten des Unternehmens M. & L. Hess Schuhfabrik Akt.-Ges. wurde sie im Aufsichtsrat als Thekla Hess aufgeführt. – Zitiert nach: Geburtsanzeige für Hans Hess (1908–1975) durch seine Eltern Alfred Hess und Tekla, geb. Pauson. In: Erfurter Allgemeiner Anzeiger, 59. Jahrgang, Nr. 89, Sonntag, 29. März 1908. – Zitiert nach: Geschäftsberichte der M. & L. Hess Schuhfabrik Akt.-Ges. In: Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft (Hamburgisches Welt-Wirtschafts-Archiv), auf: zbw.eu die Witwe, zog von Erfurt ins oberfränkische Lichtenfels zu ihrer Mutter Rosa Pauson, geb. Fechheimer (geboren 1864 in Mitwitz, Oberfranken, Königreich Bayern; gestorben 1949 im Vereinigten Königreich) und nahm die Gemäldesammlung dorthin mit. Hans Hess lebte in Berlin als Untermieter der Schriftstellerin Elisabeth Hauptmann und arbeitete im Ullstein Verlag. Wenige Monate nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten sah er sich sowohl in seiner Wohnung durch Hausdurchsuchungen der Gestapo wie an seiner Arbeitsstelle in einem jüdischen Unternehmen bedroht. Er emigrierte 1933 über Paris nach London.
Im Oktober 1933 schickte Thekla Hess 58 Gemälde, darunter Kirchners Straßenszene, für eine geplante Ausstellung nach Basel; ab 1934 wurden diese Kunstwerke im Kunsthaus Zürich aufbewahrt. In den Katalogen der Kunsthäuser wurde die Straßenszene zu einem Preis von 2500 Schweizer Franken zum Verkauf angeboten.Andreas Hüneke: Rückgabeforderungen von Werken aus der Sammlung Alfred Hess. Wissenstand – Überblick und Stellungnahme, Dezember 2004; in: Ludwig von Pufendorf (Hrsg.): Erworben – Besessen – Vertan: Dokumentation zur Restitution von Ernst Ludwig Kirchners Berliner Straßenszene. Kerber Verlag, Bielefeld 2018, ISBN 978-3-7356-0488-0, S. 225–236 (Aufgrund von Titelverwechslungen und falschen Formatangaben ist die Zuordnung teilweise nicht eindeutig, ergibt sich jedoch jeweils aus dem Zusammenhang).
Auf Druck der Gestapo, die 1936 Thekla Hess mit einem Verfahren wegen Devisenvergehens drohte, erteilte sie den Auftrag, mehrere Gemälde aus dem Bestand in der Schweiz an den Kölnischen Kunstverein zu übersenden. Nach den durch den Kunsthistoriker Andreas Hüneke aufgearbeiteten Akten des Kunsthauses Zürich wurden auf Veranlassung von Thekla Hess zwischen dem 5. Februar 1935 und dem 4. September 1936 einundzwanzig Gemälde und drei Aquarelle zurück nach Deutschland geschickt. Dies waren Sendungen an den Kunstverein in Köln, an die Galerie Justin Thannhauser nach Berlin und an das Angermuseum in Erfurt; darunter befanden sich sieben Gemälde von Kirchner. Am 18. März 1937 bestätigte das Kunsthaus Zürich den Versand von siebzig Werken, darunter 29 Gemälde; auch in diesem Bestand befand sich eines von Kirchner. Die restlichen acht Gemälde blieben bis nach Kriegsende in der Schweiz. Da dieses Schreiben an eine Londoner Adresse versandt wurde, geht Hüneke davon aus, dass auch der Kunsttransport nach England stattfand. Hingegen wurde von Christina Feilchenfeldt und Walter Romilly in einem Artikel über die Sammlung Hess veröffentlicht, es gehe aus den Unterlagen einer Schweizer Speditionsfirma hervor, dass diese Sendung ebenfalls an den Kunstverein nach Köln geschickt wurde.Christina Feilchenfeldt, Peter Romilly: Die Sammlung Alfred Hess. In: Weltkunst, Artikel vom 1. Oktober 2000 (PDF; 791 kB) abgerufen am 3. Oktober 2010 1951 wurden der Familie Hess sechs von den an den Kölnischen Kunstverein versandten Werken zurückgegeben.Schreiben des Kölnischen Kunstvereins an Tekla Hess vom 10. März 1951, PDF, abgerufen am 3. Oktober 2010. Sie waren nach 1943 von einem Angestellten des Vereins, Josef Jenniges, an den Maler und Kunsthändler Robert Schuppner verkauft worden und 1950 Gegenstand eines Strafprozesses gewesen. Siehe auch So leicht ist es doch nicht. In: Die Zeit, Nr. 40/1950. Es handelte sich dabei um zwei Gemälde von Kirchner, zwei von Karl Schmidt-Rottluff, eines von Otto Mueller und ein Triptychon von Max Pechstein. Vier dieser Werke waren in der umfangreichen Sendung vom 18. März 1937 enthalten, so dass man entgegen der Vermutung Hünekes davon ausgehen muss, dass sie nach Köln und nicht nach London verschickt wurde.
Unstrittig ist, dass mit der Sendung vom 4. September 1936 neben drei Werken von Franz Marc und einem Aquarell von August Macke vier Gemälde von Kirchner nach Köln gesandt wurden und dass sich in dieser Sendung, trotz verwechselter Titelangaben, die Straßenszene befunden haben muss. Ende 1936 wurde dieses Gemälde unter ungeklärten Umständen, vermutlich über den Direktor des Kölner Kunstvereins Walter Klug, an den Frankfurter Kunstsammler Carl Hagemann veräußert. Hagemann gab später einen Wert von 3.000 ohne Währungsangabe an. Es konnte nicht ermittelt werden, ob Thekla Hess den Auftrag für diesen Verkauf gegeben hat, obwohl den Gesamtumständen zu entnehmen ist, dass sie das Werk grundsätzlich verkaufen wollte.Gunnar Schnabel, Monika Tatzkow: vom 25. Mai 2007; abgerufen am 3. Oktober 2010 Insbesondere aber konnte nicht ermittelt werden, ob sie den Kaufpreis und wenn ja, von wem und in welcher Höhe, erhalten hat. Über die Transaktion sind weder beim Kölner Kunstverein noch beim Käufer Unterlagen erhalten. Ungeklärt blieb auch, ob Hagemann die Herkunft des Bildes bekannt war. In einem Schreiben von Ernst Ludwig Kirchner an den Kunstsammler vom 30. Oktober 1936 ist allerdings die Rede davon, das Bild habe „jüdischen Leuten gehört, die weg müssen“.
Die Erben von Carl Hagemann gaben das Kirchner-Gemälde 1948 als Schenkung an Ernst Holzinger, den Direktor des Städelschen Kunstinstituts in Frankfurt am Main; dort war es bis zu dessen Tod als Dauerleihgabe ausgestellt. Die Witwe Holzinger veräußerte das Gemälde 1980 für 1,9 Millionen DM an die Stadt Berlin. Bis zu seiner Restitution im Jahr 2006 war es ein viel beachtetes Werke im dortigen Brücke-Museum.