mini|Der amtierende österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen mini|Präsidentschaftskanzlei im Leopoldinischen Trakt der Hofburg
Die Liste der Bundespräsidenten Österreichs enthält alle zwölf Staatsoberhäupter (einen Präsidenten der Nationalversammlung und elf Bundespräsidenten) der Republik Österreich.
Einführung Erstes Staatsoberhaupt der Ersten Republik waren vom 30. Oktober 1918 bis zum 15. März 1919 die drei gleichberechtigten Vorsitzenden des Staatsrates und der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich, Franz Dinghofer, Johann Hauser und Karl Seitz, auch als Staatsratsdirektorium bezeichnet. Je einer der drei führte den Vorsitz im Haus (= Parlament), im Rat (= Staatsrat, Exekutivausschuss des Parlaments) und im Kabinett (= Staatsregierung Renner I), wobei sie einander in diesen Funktionen jede Woche abwechselten. Der Staatsrat übernahm mit Gesetz vom 12. November 1918 auch formal alle Funktionen, die zuvor dem Kaiser oblagen.
Am 4. März 1919 trat die erstmals von allen großjährigen weiblichen und männlichen Staatsbürgern (außer im Burgenland, das erst 1921 zu Österreich kam) gewählte Konstituierende Nationalversammlung zusammen und wählte am 5. März 1919 Karl Seitz zu ihrem Präsidenten. Sie beschloss am 14. März 1919 die Abschaffung des Staatsrates; seine parlamentarischen Funktionen gingen auf den Hauptausschuss des Parlaments über, seine exekutiven Funktionen auf den Präsidenten der Nationalversammlung und auf die Staatsregierung. Mit dem Inkrafttreten dieses GesetzesGesetz vom 14. März 1919 über die Staatsregierung, StGBl. Nr. 180 / 1919 (= S. 407 f.) am 15. März 1919 war Karl Seitz bis zum 9. Dezember 1920 alleiniges Staatsoberhaupt. Für diese Funktion wurde keine spezielle Funktionsbezeichnung festgelegt.
Am 10. November 1920 trat das von der Nationalversammlung am 1. Oktober 1920 beschlossene Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), bis heute die Verfassung Österreichs, in Kraft. Seitz hatte nun die Kompetenzen des Bundespräsidenten, ohne diese Funktionsbezeichnung zu führen. Dem B-VG entsprechend wählte die aus Nationalrat und Bundesrat bestehende Bundesversammlung am 9. Dezember 1920 Michael Hainisch zum ersten Bundespräsidenten, der Seitz’ Funktionen als Staatsoberhaupt am gleichen Tag übernahm.
Das Amt des Bundespräsidenten wurde mit der zweiten Bundesverfassungsnovelle 1929 wesentlich aufgewertet. Das Staatsoberhaupt sollte nun gemäß vom Bundesvolk direkt gewählt werden, seine Amtsperiode wurde auf sechs Jahre verlängert.Artikel 60 B-VG.
Wilhelm Miklas war 1928 für seine erste Amtsperiode noch vom Parlament gewählt worden; seit 1929 kamen ihm die erweiterten Rechte des Bundespräsidenten zu. Die für 1931 angesetzte Volkswahl wurde durch ein Sondergesetz abgesagt, und Miklas durch die Bundesversammlung wiedergewählt. In der Zeit der Ständestaatsdiktatur blieb Miklas im Amt, eine Bundespräsidentenwahl durch die Bürgermeister, wie sie die oktroyierte Maiverfassung vorsah, fand nie statt. Die Wahl Karl Renners zum ersten Bundespräsidenten der Zweiten Republik wurde 1945 im besetzten Nachkriegsösterreich der Einfachheit halber ebenfalls im Parlament vollzogen. Die 1929 beschlossene Volkswahl wurde daher erst 1951 Realität, als Theodor Körner gewählt wurde.
Seit 1951 wird der Bundespräsident nach vom Bundesvolk gewählt. Treten zur Wahl mehr als zwei Kandidaten an, ergibt sich in der Regel ein zweiter Wahlgang für die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen, da zur Wahl mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen benötigt werden. Der Bundespräsident kann nach sechs Jahren Amtsdauer einmal wiedergewählt werden.
Mit Alexander Van der Bellen übernahm 2017 zum ersten Mal in der Geschichte der Zweiten Republik eine Person das Amt des Bundespräsidenten, die weder von der SPÖ noch der ÖVP nominiert wurde.
Bundespräsidenten Folgende zwölf Personen waren von der Nationalversammlung, seit 1920 von der Bundesversammlung, seit 1951 vom Bundesvolk gewählte Staatsoberhäupter. Nr.: chronologische Reihenfolge Bundespräsident: NameBiografische Details stammen von der Internetseite des Parlaments bzw. aus den Wikipedia-Stichwörtern über den Betreffenden (siehe Weblinks). Lebensdaten: Geburts- und ev. Sterbedatum Partei: Die Partei, der der Präsident angehört (hat) Periode: Anzahl der Perioden, die der Präsident im Amt war (maximal zwei Amtsperioden) Amtszeit: Die jeweilige AmtsperiodeWahlergebnisse auf der Internetseite des BMI. %: Prozentsatz der gültigen Stimmen für die Person (ggf. im zweiten Wahlgang) Wahlgang: Anzahl der Wahlgänge bis zur Entscheidung (maximal zwei) Im Amt verstorben: ja, wenn der Präsident während seiner Amtszeit verstorben ist