miniatur|Zweisprachige Gemeinden in Polen Die Einführung von Minderheitensprachen als zweite Amtssprache auf kommunaler Ebene (der in Polen sogenannten Hilfssprache) ermöglichte das am 6. Januar 2005 in Kraft getretene Minderheitengesetz.

Minderheitensprachen können in den Gemeinden als Hilfssprachen eingeführt werden, in denen der Anteil der Minderheiten mehr als 20 % an der Gesamtbevölkerung beträgt. Bevor eine Hilfssprache eingeführt werden kann, muss sie vorher in ein Amtsregister eingetragen werden. Sobald dies erfolgt ist, gilt eine Gemeinde offiziell als zweisprachig.

Deutsch miniatur|Deutschsprachige Gemeinden miniatur|Kaschubischsprachige Gemeinden miniatur|Belarussischsprachige Gemeinden

Deutsch wurde in 22 Gemeinden als Amtssprache eingeführt: Birawa (Bierawa) Chronstau (Chrząstowice) Colonnowska (Kolonowskie) Comprachtschütz (Komprachcice) Groß Döbern (Dobrzeń Wielki) Groß Lassowitz (Lasowice Wielkie) Guttentag (Dobrodzień) Himmelwitz (Jemielnica) Klein Strehlitz (Strzeleczki) Leschnitz (Leśnica) Murow (Murów) Oberglogau (Głogówek) Proskau (Prószków) Radlau (Radłów) Reinschdorf (Reńska Wieś) Stubendorf (Izbicko) Tarnau (Tarnów Opolski) Turawa (Turawa) Ujest (Ujazd) Walzen (Walce) Zembowitz (Zębowice) Zülz (Biała)

Kaschubisch Kaschubisch wurde in drei Gemeinden als Amtssprache eingeführt: Linia (Lëniô) Parchowo (Parchòwò) Sierakowice (Serakòjce)

Litauisch Litauisch wurde in einer Gemeinde als Amtssprache eingeführt: Puńsk (Punskas)

Belarussisch Belarussisch wurde in fünf Gemeinden als Amtssprache eingeführt: Czyże (Чыжы) Hajnówka (Гайнаўка) – Stadtgemeinde Hajnówka (Гайнаўка) – Landgemeinde Narewka (Нараўка) Orla (Орля)

Siehe auch Zweisprachige Ortsnamen in Polen

Weblinks Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten sowie die Regionalsprache vom 6. Januar 2005 Liste der zweisprachigen Gemeinden

Kategorie:Deutsche Minderheit in Polen